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Beschlusstext (Sachstand Bieterverfahren für den ehemaligen „TOOM“-Markt)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 14.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 22:07 Uhr TOP Betreff 5 Sachstand Bieterverfahren für den ehemaligen „TOOM“-Markt Herr Stamm verweist einleitend auf den Inhalt der Sitzungsvorlage und ruft die bereits vorangekündigte Terminierung des Kolloquiums am 23.11.2017 in Erinnerung. Darauf aufbauend soll sich in der Ratssitzung am 19.12.2017 die Entscheidung über einen Vergabevorschlag anschließen. Herr Becker erkundigt sich nach der Anzahl der vorliegenden Angebote. Lt. Herrn Stamm lägen drei Angebote vor, wonach nach erfolgter Vorprüfung der Verwaltung lediglich zwei Angebote im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Die Vorgehensweise wird durch Herrn Becker kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nicht alle drei Angebote der Fachjury vorgelegt worden seien. Herr Stamm stellt ergänzend klar, dass die Wahrung der Rechtssicherheit des Verfahrens im Vordergrund stehe und in dieser Konsequenz lediglich die prüffähigen Angebote - d.h. diejenigen, wo alle vorgegebenen Kriterien erfüllt wurden - vorgelegt werden sollen. Durch Herrn Brosch wird eine offene Kommunikation angeregt, zudem die Daten des Interessenten ohnehin aus diversen Medien bekannt seien. Herr Nitsche schließt sich den Ausführungen des Herrn Brosch an, der Sachverhalt könne als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Ferner wird klargestellt, dass man sich zumindest mit Mehrheitsbeschluss für die Aufstellung von Kriterien entschieden habe, die vorliegend von einem Anbieter nicht erfüllt worden seien. Darüber hinaus sei dieser Mangel vom Interessenten öffentlich kommuniziert worden. Insofern könne die Entscheidung und Vorgehensweise der Verwaltung nachvollzogen werden. Herr vom Berg bittet um Erläuterung der Gründe für den Ausschluss. Bedenken gegen eine Einbeziehung aller drei Angebote bestünden grundsätzlich nicht. Herr Schnäpp gibt am Beispiel eines „engen Korsetts“ zu Bedenken, dass der Ansatz von weniger Kriterien eine höhere Gestaltungsfreiheit biete. Durch Herrn Nitsche wird erneut auf die Sinnhaftigkeit der Kriterien und die maßgebliche Beschlusslage hingewiesen. Insofern habe sich die Verwaltung lediglich an die Regeln gehalten. Herr Giesen schließt sich im Wesentlichen dieser Aussage an. Da ein Angebot überhaupt nicht prüfbar gewesen sei, habe die Verwaltung korrekt entschieden. Eine Angreifbarkeit müsse zwingend vermieden werden. Um dem der Sitzung als Zuhörer beiwohnenden Interessenten die Möglichkeit des Rederechtes einzuräumen wird durch Herrn Giesen eine Unterbrechung der Sitzung beantragt. Sodann wird dem Bürger, der sich nach Erteilung des Wortes als Michael Dietrich vorstellt, Gelegenheit gegeben zum Sachverhalt vorzutragen. Zu der Behauptung der Nichteinhaltung von Regularien wird von ihm entgegengehalten, dass die vorgegeben Kriterien nach seiner Auffassung durchaus erfüllt worden seien. Als ergänzende Begründung wird an zwei Beispielen wie folgt ausgeführt: 1. 2. Der Forderung einer Creditreformauskunft habe er nicht nachkommen können, da er kein Mitglied der Creditreform zu sein. Mit der Begründung seiner 20 jährigen anwaltlichen Tätigkeit sei es darüber hinaus „das Papier nicht wert auf dem es steht“ Im Gegenzug habe er jedoch eine testierte Vermögensauskunft durch die Steuerberatung angeboten. Dieser Umstand führe jedoch nicht zur Nichterfüllung des Kriteriums, da letztendlich sogar eine Mehrleistung vorgeschlagen worden sei. Hinsichtlich der Angabe eines Rechtskörpers bzw. der Rechtsperson die erwirbt sei bereits die Formulierung des Kaufangebotes als Privatperson als Erfüllung des Kriteriums anzusehen. Dem Vorwurf eines mangelhaftes Interesses oder fehlender Ernsthaftigkeit werde entschieden entgegengetreten. Ferner sei nicht nachvollziehbar, wofür eine Gebäude- und Geschosszeichnung für ein Objekt dessen Erhalt beabsichtigt sei erforderlich sein solle. Diese Angaben könnten letztendlich als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Abschließend wird durch Herrn Dietrich nochmals bekräftigt, dass die vorgegebenen Formalien eingehalten worden seien und die Entscheidung der Verwaltung - auch die Entscheidung das Angebot nicht dem Gremium vorzulegen - als fehlerhaft und justiziabel erachtet werde. Mitteilung: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017 Seite 2