Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 14.11.2017.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
22:07 Uhr
TOP
Betreff
5
Sachstand Bieterverfahren für den ehemaligen „TOOM“-Markt
Herr Stamm verweist einleitend auf den Inhalt der Sitzungsvorlage und ruft die bereits
vorangekündigte Terminierung des Kolloquiums am 23.11.2017 in Erinnerung.
Darauf aufbauend soll sich in der Ratssitzung am 19.12.2017 die Entscheidung über einen
Vergabevorschlag anschließen.
Herr Becker erkundigt sich nach der Anzahl der vorliegenden Angebote.
Lt. Herrn Stamm lägen drei Angebote vor, wonach nach erfolgter Vorprüfung der Verwaltung
lediglich zwei Angebote im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können.
Die Vorgehensweise wird durch Herrn Becker kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nicht
alle drei Angebote der Fachjury vorgelegt worden seien.
Herr Stamm stellt ergänzend klar, dass die Wahrung der Rechtssicherheit des Verfahrens im
Vordergrund stehe und in dieser Konsequenz lediglich die prüffähigen Angebote - d.h. diejenigen,
wo alle vorgegebenen Kriterien erfüllt wurden - vorgelegt werden sollen.
Durch Herrn Brosch wird eine offene Kommunikation angeregt, zudem die Daten des
Interessenten ohnehin aus diversen Medien bekannt seien.
Herr Nitsche schließt sich den Ausführungen des Herrn Brosch an, der Sachverhalt könne als
allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Ferner wird klargestellt, dass man sich zumindest mit
Mehrheitsbeschluss für die Aufstellung von Kriterien entschieden habe, die vorliegend von einem
Anbieter nicht erfüllt worden seien. Darüber hinaus sei dieser Mangel vom Interessenten öffentlich
kommuniziert worden. Insofern könne die Entscheidung und Vorgehensweise der Verwaltung
nachvollzogen werden.
Herr vom Berg bittet um Erläuterung der Gründe für den Ausschluss. Bedenken gegen eine
Einbeziehung aller drei Angebote bestünden grundsätzlich nicht.
Herr Schnäpp gibt am Beispiel eines „engen Korsetts“ zu Bedenken, dass der Ansatz von weniger
Kriterien eine höhere Gestaltungsfreiheit biete.
Durch Herrn Nitsche wird erneut auf die Sinnhaftigkeit der Kriterien und die maßgebliche
Beschlusslage hingewiesen. Insofern habe sich die Verwaltung lediglich an die Regeln gehalten.
Herr Giesen schließt sich im Wesentlichen dieser Aussage an. Da ein Angebot überhaupt nicht
prüfbar gewesen sei, habe die Verwaltung korrekt entschieden. Eine Angreifbarkeit müsse
zwingend vermieden werden.
Um dem der Sitzung als Zuhörer beiwohnenden Interessenten die Möglichkeit des Rederechtes
einzuräumen wird durch Herrn Giesen eine Unterbrechung der Sitzung beantragt.
Sodann wird dem Bürger, der sich nach Erteilung des Wortes als Michael Dietrich vorstellt,
Gelegenheit gegeben zum Sachverhalt vorzutragen.
Zu der Behauptung der Nichteinhaltung von Regularien wird von ihm entgegengehalten, dass die
vorgegeben Kriterien nach seiner Auffassung durchaus erfüllt worden seien. Als ergänzende
Begründung wird an zwei Beispielen wie folgt ausgeführt:
1.
2.
Der Forderung einer Creditreformauskunft habe er nicht nachkommen können, da er kein
Mitglied der Creditreform zu sein. Mit der Begründung seiner 20 jährigen anwaltlichen
Tätigkeit sei es darüber hinaus „das Papier nicht wert auf dem es steht“ Im Gegenzug habe
er jedoch eine testierte Vermögensauskunft durch die Steuerberatung angeboten. Dieser
Umstand führe jedoch nicht zur Nichterfüllung des Kriteriums, da letztendlich sogar eine
Mehrleistung vorgeschlagen worden sei.
Hinsichtlich der Angabe eines Rechtskörpers bzw. der Rechtsperson die erwirbt sei bereits
die Formulierung des Kaufangebotes als Privatperson als Erfüllung des Kriteriums
anzusehen.
Dem Vorwurf eines mangelhaftes Interesses oder fehlender Ernsthaftigkeit werde entschieden
entgegengetreten. Ferner sei nicht nachvollziehbar, wofür eine Gebäude- und Geschosszeichnung
für ein Objekt dessen Erhalt beabsichtigt sei erforderlich sein solle. Diese Angaben könnten
letztendlich als amtsbekannt vorausgesetzt werden.
Abschließend wird durch Herrn Dietrich nochmals bekräftigt, dass die vorgegebenen Formalien
eingehalten worden seien und die Entscheidung der Verwaltung - auch die Entscheidung das
Angebot nicht dem Gremium vorzulegen - als fehlerhaft und justiziabel erachtet werde.
Mitteilung:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017
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