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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld- hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen

b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 14.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 22:07 Uhr TOP Betreff 7 Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeldhier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Der Verfahrensabschluss wird von Herrn Nitsche begrüßt, verbunden jedoch mit der Anregung, bezugnehmend auf die seinerzeitige Beschlussfassung, Rasenflächen - sofern möglich - mit Blühstreifen zu versehen. Eine entsprechende Aufnahme der Anregung in ein mögliches Pflegekonzept wird von Herrn FDL Stamm zugesichert. Herr Becker begrüßt ebenfalls den Fortschritt des Verfahrens und bittet der Eingabe Nr. 22b der Abwägungsliste, den Lärmschutz betreffend, zu entsprechen. Darüber hinaus wäre eine Überprüfung der Realisierbarkeit einer zusätzlichen Bushaltestelle anzudenken und verweist diesbezüglich auf die sich nunmehr anschließenden Ausführungen des Herrn Schnäpp. Durch Herrn Schnäpp wird unter Bezugnahme auf Eingaben Nr. 2 und 2b der Abwägungsliste (hier: zum ÖPNV) entsprechend ausgeführt. Insbesondere aufgrund des angedachten sozialen Wohnungsbaus im Plangebiet sei die nächstgelegene Anbindung an den ÖPNV in ca. 600 Metern nicht zumutbar. Dementsprechend werde die kurzfristige Einrichtung einer Bushaltestelle direkt hinter dem Kreisel als sinnvoll und notwendig erachtet, die gleichwohl auch Synergieeffekte für die Besucher des Bades Monte Mare biete. Des Weiteren wird von Herrn Schnäpp die Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit dem Schallschutz kritisiert. So seien insbesondere Empfehlungen aus dem Gutachten ignoriert worden. Zusätzlich wird von Herrn Schnäpp auf das Risiko späterer Klagen der Anwohner und damit einhergehender Verzögerungen hingewiesen. Herr Stamm hält dem entgegen, dass das gesamte Verfahren intensiv gutachterlich begleitet worden sei und auf Grundlage der Ergebnisse sich die Schallreflektion im nicht wahrnehmbaren Bereich bewegen werde. Eine Klagegrundlage werde daher nicht gesehen. Aufgrund des hohen Baudrucks der Vorhabenträger ergeht abschließend die Bitte, das Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Herr Schnäpp fragt mit der Bitte um Protokollierung nach: „Sind hier die Schalldämmmaßnahmen der Fassaden mit den Lärmpegelbereichen nach Tab. 7 der DIN 4109, Ausgabe 2016 beachtet worden?“ Herr Stamm sichert eine entsprechende Rückfrage beim betreffenden Gutachter zu. Die Beantwortung der Fragestellung werde schriftlich erfolgen. Hinweis der Verwaltung: „Im Schallschutzgutachten zu dem Bebauungsplan, welches auch Gegenstand der Offenlage war und insoweit auch Gegenstand der entsprechenden bisherigen Beschlüsse, steht auf S. 5: „Immissionen im Baugebiet aus den Straßenverkehrsgeräuschen oberhalb der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau) können nicht sicher ausgeschlossen werden. Von daher soll es Aufgabe dieser schallimmissionstechnischen Untersuchung sein, die Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen im Plangebiet zu ermitteln und nach den Orientierungswerten gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 zu beurteilen.“ Insoweit ist festzustellen, dass die entsprechende DIN-Norm eingehalten worden ist. Herr vom Berg erkundigt sich wann das Prospektionsverfahren abgeschlossen sei, welches lt. Herrn Stamm in Kürze erst beginne. Das Zeitfenster sei in Abhängigkeit möglicher Funde vorab nicht festlegbar. Durch Herrn Nitsche ergeht der Hinweis, dass die Entfernung (ab Mitte Baugebiet) bis zur nächsten Bushaltestelle 330 Meter betrage. Die SPD-Fraktion regt die Prüfung einer „vernünftigen“ Anbindung an den ÖPNV an. Herr Schnäpp beantragt einen Beschluss unter Vorbehalt. Der Antrag wird wegen grundsätzlicher Unzulässigkeit von Vorbehaltsbeschlüssen durch den Ausschussvorsitzenden abgelehnt. Sodann wird über den Tagesordnungspunkt abgestimmt. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Anlage „Abwägungsliste“ zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 2. Änderung – Sonnenfeld – wird nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: zu a) 11 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017 Seite 2 zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017 Seite 3