Daten
Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 14.11.2017.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
22:07 Uhr
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Betreff
7
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeldhier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Der Verfahrensabschluss wird von Herrn Nitsche begrüßt, verbunden jedoch mit der Anregung,
bezugnehmend auf die seinerzeitige Beschlussfassung, Rasenflächen - sofern möglich - mit
Blühstreifen zu versehen.
Eine entsprechende Aufnahme der Anregung in ein mögliches Pflegekonzept wird von Herrn FDL
Stamm zugesichert.
Herr Becker begrüßt ebenfalls den Fortschritt des Verfahrens und bittet der Eingabe Nr. 22b der
Abwägungsliste, den Lärmschutz betreffend, zu entsprechen. Darüber hinaus wäre eine
Überprüfung der Realisierbarkeit einer zusätzlichen Bushaltestelle anzudenken und verweist
diesbezüglich auf die sich nunmehr anschließenden Ausführungen des Herrn Schnäpp.
Durch Herrn Schnäpp wird unter Bezugnahme auf Eingaben Nr. 2 und 2b der Abwägungsliste
(hier: zum ÖPNV) entsprechend ausgeführt. Insbesondere aufgrund des angedachten sozialen
Wohnungsbaus im Plangebiet sei die nächstgelegene Anbindung an den ÖPNV in ca. 600 Metern
nicht zumutbar.
Dementsprechend werde die kurzfristige Einrichtung einer Bushaltestelle direkt hinter dem Kreisel
als sinnvoll und notwendig erachtet, die gleichwohl auch Synergieeffekte für die Besucher des
Bades Monte Mare biete.
Des Weiteren wird von Herrn Schnäpp die Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit dem
Schallschutz kritisiert. So seien insbesondere Empfehlungen aus dem Gutachten ignoriert worden.
Zusätzlich wird von Herrn Schnäpp auf das Risiko späterer Klagen der Anwohner und damit
einhergehender Verzögerungen hingewiesen.
Herr Stamm hält dem entgegen, dass das gesamte Verfahren intensiv gutachterlich begleitet
worden sei und auf Grundlage der Ergebnisse sich die Schallreflektion im nicht wahrnehmbaren
Bereich bewegen werde. Eine Klagegrundlage werde daher nicht gesehen.
Aufgrund des hohen Baudrucks der Vorhabenträger ergeht abschließend die Bitte, das Verfahren
nicht unnötig zu verzögern.
Herr Schnäpp fragt mit der Bitte um Protokollierung nach:
„Sind hier die Schalldämmmaßnahmen der Fassaden mit den Lärmpegelbereichen nach Tab. 7
der DIN 4109, Ausgabe 2016 beachtet worden?“
Herr Stamm sichert eine entsprechende Rückfrage beim betreffenden Gutachter zu. Die
Beantwortung der Fragestellung werde schriftlich erfolgen.
Hinweis der Verwaltung:
„Im Schallschutzgutachten zu dem Bebauungsplan, welches auch Gegenstand der Offenlage war
und insoweit auch Gegenstand der entsprechenden bisherigen Beschlüsse, steht auf S. 5:
„Immissionen im Baugebiet aus den Straßenverkehrsgeräuschen oberhalb der Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau) können nicht sicher
ausgeschlossen werden. Von daher soll es Aufgabe dieser schallimmissionstechnischen
Untersuchung sein, die Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen im Plangebiet zu ermitteln und
nach den Orientierungswerten gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 zu beurteilen.“
Insoweit ist festzustellen, dass die entsprechende DIN-Norm eingehalten worden ist.
Herr vom Berg erkundigt sich wann das Prospektionsverfahren abgeschlossen sei, welches lt.
Herrn Stamm in Kürze erst beginne. Das Zeitfenster sei in Abhängigkeit möglicher Funde vorab
nicht festlegbar.
Durch Herrn Nitsche ergeht der Hinweis, dass die Entfernung (ab Mitte Baugebiet) bis zur
nächsten Bushaltestelle 330 Meter betrage. Die SPD-Fraktion regt die Prüfung einer
„vernünftigen“ Anbindung an den ÖPNV an.
Herr Schnäpp beantragt einen Beschluss unter Vorbehalt. Der Antrag wird wegen grundsätzlicher
Unzulässigkeit von Vorbehaltsbeschlüssen durch den Ausschussvorsitzenden abgelehnt.
Sodann wird über den Tagesordnungspunkt abgestimmt.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Anlage „Abwägungsliste“ zu fassen.
b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 2. Änderung – Sonnenfeld – wird nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom
20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: zu a) 11 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017
Seite 2
zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.11.2017
Seite 3