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Allgemeine Vorlage (Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
19.01.18, 18:05
Aktualisiert
23.01.18, 11:10
Allgemeine Vorlage (Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 10/2018 23.01.2018 Vorlage erstellt: 19.01.2018 Federführung: 1.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Murk Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 120545000 – 5291 120 120545000 – 5291 190 5.240,13 Euro X über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK 120 545 000 - 5291120 120 545 000 - 5291190 Deckung erfolgt durch PSK 160 611 000-4013000 12.220,00 Euro Sachbearbeiter/in Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung i.H.v. 12.200,00 € für noch ausstehende Rechnungen aus dem Bereich des Winterdienstes für das Jahr 2017 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 / 40 13 000 – Gewerbesteuer. Sachdarstellung: Auf Grund des starken Winters im Jahr 2017 werden die Kosten des Winterdienstes den geplanten Ansatz um rund 12.200 € überschreiten. Insbesondere der im Frühjahr 2017 langanhaltende und zum Ende des Jahres 2017 früh einsetzende Winter verursachte zusätzliche Einsätze des Winterdienstes. Derzeit stehen noch Rechnungen für den Leistungszeitraum November und Dezember 2017 von zwei privaten Unternehmern und dem Kreis Euskirchen (klassifizierte Ortsdurchfahrten) aus. Anhand der bekannten Einsatzzeiten wurde die Summe der noch ausstehenden Rechnungen hochgerechnet. Insgesamt beläuft sich die Höhe der noch ausstehenden Rechnungen auf voraussichtlich 17.380 €. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen für die Kosten des Winterdienstes noch Mittel i.H.v 5.240,13 € zur Verfügung. Folglich ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein zusätzlicher Mittelbedarf i.H.v 12.200 € (aufgerundet). Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt: Bei der Aufstellung der Gebührenkalkulation „Straßenreinigung“ wurde für das Jahr 2017 noch mit einem Überschuss i.H.v 5.957,84 € gerechnet. Durch den o.g. überplanmäßigen Aufwand könnte sich im Gebührenabschluss möglicher Weise ein Defizit ergeben. Zum Ausgleich des möglichen Defizites kann eine Überdeckung aus dem Jahr 2016 i.H.v 8.043,84 € in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einsetzt werden.