Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
19.01.18, 18:05
Aktualisiert
23.01.18, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
10/2018
23.01.2018
Vorlage erstellt:
19.01.2018
Federführung:
1.2
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Murk
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
120545000 – 5291 120
120545000 – 5291 190
5.240,13
Euro
X
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
120 545 000 - 5291120
120 545 000 - 5291190
Deckung erfolgt durch PSK
160 611 000-4013000
12.220,00
Euro
Sachbearbeiter/in
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung i.H.v. 12.200,00 € für noch
ausstehende Rechnungen aus dem Bereich des Winterdienstes für das Jahr 2017 bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 / 40 13 000 –
Gewerbesteuer.
Sachdarstellung:
Auf Grund des starken Winters im Jahr 2017 werden die Kosten des Winterdienstes den geplanten Ansatz um rund 12.200 € überschreiten. Insbesondere der im Frühjahr 2017 langanhaltende
und zum Ende des Jahres 2017 früh einsetzende Winter verursachte zusätzliche Einsätze des
Winterdienstes.
Derzeit stehen noch Rechnungen für den Leistungszeitraum November und Dezember 2017 von
zwei privaten Unternehmern und dem Kreis Euskirchen (klassifizierte Ortsdurchfahrten) aus. Anhand der bekannten Einsatzzeiten wurde die Summe der noch ausstehenden Rechnungen
hochgerechnet. Insgesamt beläuft sich die Höhe der noch ausstehenden Rechnungen auf voraussichtlich 17.380 €. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen für die Kosten des Winterdienstes
noch Mittel i.H.v 5.240,13 € zur Verfügung. Folglich ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein
zusätzlicher Mittelbedarf i.H.v 12.200 € (aufgerundet).
Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt:
Bei der Aufstellung der Gebührenkalkulation „Straßenreinigung“ wurde für das Jahr 2017 noch
mit einem Überschuss i.H.v 5.957,84 € gerechnet. Durch den o.g. überplanmäßigen Aufwand
könnte sich im Gebührenabschluss möglicher Weise ein Defizit ergeben. Zum Ausgleich des
möglichen Defizites kann eine Überdeckung aus dem Jahr 2016 i.H.v 8.043,84 € in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einsetzt werden.