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Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.01.18, 18:34
Aktualisiert
17.01.18, 18:34
Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2018) Beschlusstext (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2018)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.01.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 28.11.2017 TOP 18 Vorlage Nr.: 281/2017 Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2018 Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2018 sowie die für das Jahr 2018 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr - Sarggrab 1.398,00 € 69,90 € - Urnengrab 978,00 € 48,90 € Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegefreien Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr - Sarggrab Rasen 1.816,00 € 90,80 € - Urnengrab Rasen 1.146,00 € 57,30 € - Sarggrab Beisetzungsgarten 1.451,00 € 72,55 € - Urnengrab Beisetzungsgarten 1.031,00 € 51,55 € - Urnenkammer Kolumbarium 1.338,00 € 66,90 € - Urnenkammer Stele 1.436,00 € 71,80 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage 1.278,00 € 63,90 € - Urnengrab Baum 1.120,00 € 56,00 € Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern - Sarggrab je Grabstelle 20 Jahre 1.104,00 € - Urnengrab je Grabstelle 20 Jahre 750,00 € - Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 15 Jahre 443,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegfreien Reihengräbern - Urnengrab Gemeinschaftsanlage 20 Jahre 1.199,00 € - Urnengrab Baum 20 Jahre 1.040,00 € - Urnengrab anonym 20 Jahre 1.025,00 € - Sternenkind (Sdf.) 15 Jahre 303,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Tieferlegung mit Beisetzung 2.006,80 € - Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg 1.444,90 € - Tiefbestattung 1.204,10 € - Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg 802,80 € - Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung 361,30 € - (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne 321,10 € - Beisetzung Sternenkind 200,70 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten Beratungsergebnis: 46,80 € 313,20 € 156,60 € 94,00 € 47,00 € 74,80 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 30,00 € Einstimmig Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2017 Seite 2