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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
624 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Elmar Gasper, Karl-Josef Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schnock, Christoph Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie SPD-Fraktion Dohmen, Dietmar Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Urbanova, Zdenka Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Krzenziessa-Kall, Gregor (Fraktion UDB Inden) Von der Verwaltung: Bürgermeister Jörn Langefeld Gemeindeverwaltungsrat Michael Linzenich Verwaltungsfachangestellter Rainer Ortmann Techn. Angestellte Regina Dechering Verwaltungsfachangestellte Pia Ristof als Schriftführerin Niederschrift Beginn: 18:00 Uhr -2Ende: 20:50 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 3. Einführung eines Ratsmitglieds Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates am 21.09.2017 Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden 86/2017 2. Ergänzung 4. 4.1 4.2 5. 6. 7. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Satzungsbeschluss 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Feststellungsbeschluss Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ Gebührensatzung für die Straßenreinigung 139/2017 2. Ergänzung 140/2017 120/2017 158/2017 159/2017 1. Ergänzung 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 15.1 16. 16.1 17. 17.1 17.1 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Erlass einer Hebesatzsatzung Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung eines stellvertretenden Vorsitzenden hier: Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung Anträge der Fraktionen: Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2017 Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Beschlusskontrolle 163/2017 164/2017 165/2017 166/2017 1. Ergänzung 187/2017 109/2017 169/2017 147/2017 185/2017 181/2017 Niederschrift .1 17.1 .2 17.1 .3 17.1 .4 17.2 -3- Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen September-November 2017 Fragenkatalog Haushalt 2017 184/2017 Anmeldezahlen Kindergartenjahr 2018/2019 191/2017 189/2017 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Bürgermeister Jörn Langefeld eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Frau Ristof wird als Schriftführerin bestellt. Die Tagesordnung wird um die Vorlage 192/2017 als TOP 2.1 im nichtöffentlichen Teil ergänzt. Der Tagesordnungspunkt 15. des öffentlichen Teils der Sitzung wird gestrichen. Die Tagesordnung wird entsprechend numerisch fortgeführt. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Einführung eines Ratsmitglieds Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen. Bürgermeister Jörn Langefeld verpflichtet das neue Ratsmitglied Dietmar Dohmen mit folgenden Worten: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ 2. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates am 21.09.2017 Herr Schlächter beantragt, eine Änderung zum Ende des Beschlusstextes zu TOP 3 „Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 – 2022“ der öffentlichen Niederschrift wie folgt auf zu nehmen: „Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Rat sich mit den Einwendungen bezüglich des Haushaltssicherungskonzeptes erneut zu befassen habe, wenn der Haushaltsplan 2017 und die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 – 2022 im Dezember 2017 noch beschlossen werden sollte.“ Der Rat beschließt einstimmig die Änderung zu protokollieren. Herr J.J. Schmitz beantragt folgende Änderung zu TOP 4 „Haushaltssatzung und –plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022“: Niederschrift -4- „Neue Formulierung zu Beginn der Niederschrift zu diesem TOP: Herr JJ Schmitz stellte fest, dass die Vorlage Nr. 77/2017 3. Ergänzung am 13.09.2017 – also nach der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2017 erstellt wurde. Stellt sich doch hier als erstes die Frage: Warum ist hier noch der Beschlußentwurf aus der Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss angegeben. Richtigerweise muss der vom Hauptausschuss am 07.09.2017 gefasste Beschluss für den Rat vom BM in einer neu erstellten Vorlage angegeben werden. Es handelt sich hier um eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, da diese Vorlage öffentlich und jedermann zugänglich ist. Hinzu kommt noch, dass insbesondere die Mitglieder des Rates, die nicht im Hauptausschuss waren, den gefassten Beschluss nicht kennen, weil die Niederschrift dieser Sitzung auch noch nicht vorliegt. Der BM hat hier gegen geltendes Recht verstoßen. Ich beantrage diese Änderung zu Beginn der Niederschrift aufzunehmen und dann geht der Text aus der Niederschrift weiter, wobei der 2. Satz „Die vorliegende 3. Ergänzung der Vorlage 77/2017 beinhalte nicht die Beschlusslage des Hauptausschusses vom 07.09.2017“ zu streichen ist.“ Herr Linzenich erwidert dazu, dass er verstanden habe, nur den Fragenkatalog zu ergänzen und dass sich somit eine Änderung des Beschlussentwurfes erübrigt hätte. Unterstützend dazu erläuterte BM Langefeld, das über den Fragenkatalog beraten wurde und dieser entsprechend zur Ratssitzung ergänzt wurde. Herr Schmitz vertritt die Auffassung, dass der Beschluss dem Rat zur Verfügung gestellt werden muss und bemängelt in diesem Zusammenhang auch die verspätet eingegangene Niederschrift. Des Weiteren beantragt Herr Schmitz folgende Änderung auf Seite 7 der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2017: Weiterhin beantrage ich die Streichung des Satzes im 3. Absatz auf Seite 7 „Vereinszuschüsse und die Zuschüsse für die Martinsumzüge bspw. fallen unter die freiwilligen Leistungen und dürften demnach nicht gezahlt werden.“ weil dieser so nicht in der Sitzung gemacht worden ist. Herr Linzenich entgegnet, diesen Satz seiner Meinung nach in der vergangenen Sitzung genau so getätigt zu haben. Herr Schlächter verweist auf die sehr ausführlichen Beratungen in den Sitzungen. Man kann sich alle Details aus diesem Grund nicht merken und schlägt vor, demnächst die Sitzungen aufzuzeichnen. Herr Linzenich bringt hierzu ein, dass entsprechende Kosten erst geprüft werden müssen und Herr Schmitz verweist auf einen dann entsprechend einzuholenden Ratsbeschluss. Mit einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen wird die Einwendung entsprechend protokolliert. 3. Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden 86/2017 2. Ergänzung Die UDB und Bündnis 90 / Die Grünen stimmen dem Brandschutzbedarfsplan zu und befürworten einen Beschluss. Frau Rehfisch verliest eine Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Niederschrift -5- Herr Mürkens stellt für CDU/SPD einen Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages. Über den geänderten Beschlussvorschlag wird nach eingehender Diskussion abgestimmt. Der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Inden, der mit Hilfe der Firma Safe-Tec Consulting GmbH erstellt wurde, wird in der vorliegenden Form einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Jede zu tätigende Investition ist im jeweiligen Fachausschuss zu beraten und ist durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zu genehmigen. Dieser ist bei Bedarf, jedoch spätestens bis Dezember 2022 fortzuschreiben. 4. Bauleitplanung 4.1 Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Satzungsbeschluss 139/2017 2. Ergänzung Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: nach § 4.1 BauGB: 1. Anregung des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 14.08.2014 - einstimmig 2. Anregung der Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom 15.08.2014 – einstimmig 3. Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 18.08.2014 – einstimmig 4. Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 21.08.2014 – einstimmig 5. Anregung der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, mit Schreiben vom 21.08.2014 – einstimmig 6. Anregung der Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 – einstimmig 7. Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, mit Schreiben vom 01.09.2014 – einstimmig 8. Anregung des Geologischen Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 29.08.2014 – einstimmig 9. Anregung der regionetz GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 – einstimmig 10. Anregung der Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 04.09.2014 – einstimmig 11. Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 11.09.2014 (zum BPL 35) – einstimmig 12. Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 11.09.2014 – einstimmig 13. Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 22.09.2014 – einstimmig 14. Anregung der nördlich an das Plangebiet grenzenden Anwohner aus der Besprechung am 06.06.2017 – einstimmig nach § 4.1 BauGB: 1. Stellungnahme des Kreis Düren, mit Schreiben vom 05.09.2017 – einstimmig 2. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, mit Schreiben vom 04.09.2017 – einstimmig 3. Stellungnahme der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 09.08.2017 – 3 Gegenstimmen 4. Stellungnahme des Wasserverband Eifel-Rur, mit Schreiben vom 29.08.2017 - Niederschrift -6- einstimmig 5. Stellungnahme der regionetz GmbH, mit Schreiben vom 09.08.2017 – einstimmig 6. Stellungnahme des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, mit Schreiben vom 11.08.2017 – 3 Gegenstimmen 7. Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 08.08.2017 – einstimmig Über die im Planverfahren zum Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ eingegangenen Stellungnahmen nach den §§ 3.1 und 4.1 BauGB und nach den §§ 3.2 und 4.2 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird einstimmig bei drei Enthaltungen als Satzung beschlossen. 4.2 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Feststellungsbeschluss 140/2017 Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: nach § 4.1 BauGB: 1. Anregung der Handwerkskammer Aachen mit Schreiben vom 15.08.2014 – einstimmig 2. Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 18.08.2014 – einstimmig 3. Anregung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 21.08.2014 – einstimmig 4. Anregung der Unitymedia NRW GmbH mit Schreiben vom 01.09.2014 – einstimmig 5. Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, mit Schreiben vom 01.09.2014 – einstimmig 6. Anregung des Geologischen Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 29.08.2014 – einstimmig 7. Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 11.09.2014 (zur 17. FNP-Änderung) – einstimmig 8. Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 22.09.2014 – einstimmig nach § 4.2 BauGB: 1. Stellungnahme des Kreis Düren, mit Schreiben vom 05.09.2017 – einstimmig 2. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, mit Schreiben vom 04.09.2017 – einstimmig 3. Stellungnahme der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 09.08.2017 – 3 Gegenstimmen 4. Stellungnahme des Wasserverband Eifel-Rur, mit Schreiben vom 29.08.2017 einstimmig 5. Stellungnahme der regionetz GmbH, mit Schreiben vom 09.08.2017 – einstimmig 6. Stellungnahme des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, mit Schreiben vom 11.08.2017 – 3 Gegenstimmen 7. Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 08.08.2017 – einstimmig Über die im Planverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ eingegangenen Stellungnahmen nach den §§ 3.1 und 4.1 BauGB und nach den §§ 3.2 und 4.2 BauGB wird Niederschrift -7- gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen. 5. Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 120/2017 Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr einstimmig gewidmet: Krauthausener Straße (siehe Pläne) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 6. Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ 158/2017 Auf Nachfrage von Herrn Goncz antwortet BM Langefeld für die Verwaltung, dass die Bewertung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren, die die fehlende Notwendigkeit von verkehrsberuhigten Zonen begründet. Der Rat beschließt einstimmig, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im Baugebiet Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche gegeben ist. 7. Gebührensatzung für die Straßenreinigung 159/2017 1. Ergänzung Die Gebühren für die Straßenreinigung werden einstimmig unverändert mit 0,30 € pro lfd. Meter Straßenfront festgesetzt. 8. 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 163/2017 Frau Rehfisch (Bündnis 90/Die Grüne) beantragt eine getrennte Abstimmung der Tonnen/Container, da kostentechnisch die kleine Restmülltonne teurer ist als ein großer Container. Niederschrift -8- 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden einstimmig ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung MGB 240 - 14-tägige Leerung MGB 770 - 14-tägige Leerung 91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 €) 143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 €) 374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt einstimmig unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt einstimmig unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden mehrheitlich bei drei Gegenstimmen ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 60 - 14-tägige Leerung 92,90 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 162,95 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 303,04 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 921,78 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.364,65 € (Gebühr in 2017 = 92,40 €) (Gebühr in 2017 = 165,50 €) (Gebühr in 2017 = 312,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.026,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.440,00 €) 4. Änderungssatzung Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird einstimmig beschlossen. 9. 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 164/2017 Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,53 € 2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,89 € Die beigefügte 5. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird einstimmig beschlossen. Niederschrift 10. -9- 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 165/2017 Die Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen wird ab dem 01.01.2018 je m³ abgefahrenem Fäkalschlamm 20,57 € neu festgesetzt. Die beiliegende 19. Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird einstimmig beschlossen. 11. 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 166/2017 1. Ergänzung Herr J.J. Schmitz bittet um Korrektur des Wortes „Strebefall“ in „Sterbefall“ in der Vorlage 166/2017. 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. * 2018 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. * 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € * In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55,00 € pro Sterbefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Niederschrift - 10 2018 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 500,00 € 1.200,00 € 1.350,00 € 500,00 € 500,00 € 1.600,00 € 1.300,00 € 2.500,00 € 900,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 € 5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird einstimmig beschlossen. 12. Erlass einer Hebesatzsatzung 187/2017 Herr J.J. Schmitz verliest eine Stellungnahme der CDU / SPD Fraktion zur Hebesatzsatzung. Diese Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Herr Schlächter ist der Meinung, dass ohne einen verabschiedeten Haushalt die Steuern nicht sachlich beraten werden können und nun 2018 Hebesätze ins Blaue ohne belastbare Zahlen angehoben werden. Die UDB lehnt den Beschlussentwurf zur Hebesatzsatzung ab. Die entsprechende Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Herr Marx ist der Meinung, dass grobe Lücken im Haushaltsentwurf vorhanden sind. Wesentliche Einnahmen, wie z.B. aus der Auflösung der Kindergärten, Nachzahlungen von Steuern etc. fehlen. Des Weiteren wirft er der UDB Heuchelei vor. Frau Rehfisch verliest eine Stellungnahme des Bündnis 90 / Die Grünen. Diese ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. BM Langefeld erklärt hierzu, dass für eine Grundlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes die Zahlen nicht änderbar sind. Bei den von Herrn Marx angesprochenen „wesentlichen Einnahmen“ handelt es sich um Kleckerbeträge, die nicht einmal 100 Prozentpunkte ausmachen würden. Herr J.J. Schmitz ist ebenfalls der Meinung, dass das 2016 vorgelegte Zahlenwerk nicht korrekt war. Dies zeige sich auch im Vergleich zu dem Haushalt 2015/2016 geänderten Zahlen. Niederschrift - 11 - Herr Schlächter verweist auf die in der jetzigen Situation eingeschränkte Planungssicherheit der betroffenen Bürger auf nur ein Jahr. Ein Sparkommissar würde bessere Arbeit verrichten als die Regierung durch SPD/CDU. Herr Mürkens empfindet diese Ausführungen als Frechheit. Herr Schumacher verweist auf die intensive Auseinandersetzung der GROKO mit den vorliegenden Zahlen, die das starke Defizit bestätigen. Eine Anhebung auf 1200 Punkte hält er trotzdem für völlig überzogen. Herr Langefeld erklärt hierzu noch einmal eindringlich, dass die Zahlen im Haushaltsplan immer Planzahlen sind, die durch Werte der Vorjahre geschätzt wurden. Es sei ihm bewusst, dass die Zahlen unzumutbar sind, es aber seine Pflicht ist die Fakten offen darzulegen und den Haushalt so einzubringen. Herr J.J. Schmitz erwidert, dass man Planungen durchaus in der Hand hat. Er verweist auf angeblich ausstehende landespolitische Entscheidungen. Die UDB zeigt durch ihre Verweigerung eines Beschlusses keine Courage. Wenn man einen Sparkommissar wolle, so soll man dieses auch laut und deutlich sagen. Herr Schlächter erwidert darauf, dass sie die Hebesätze ohne belastbare Zahlen eines genehmigungsfähigen Haushaltes niemals beschließen werden. Auf Ausführungen von Herrn Marx in Bezug auf unvollständig vorliegen Zahlen erwidert BM Langefeld, dass der Sparkommissar, wenn er denn kommen werde, die Hebesätze von 1200 Punkten bestätigen wird. Frau Rehfisch ist der Meinung, dass ein Haushalt 2018 gewollt sei, dieser aber in seiner Form nicht beratungsfähig sei. Herr Müller ist der Ansicht, dass durch die Anhebung der Grundsteuer B für viele Bürger der Gemeinde das Wohnen nicht mehr bezahlbar ist, da u.a. auch Nebenkosten teurer werden. Herr Linzenich verweist darauf, dass dieser Beschluss in den Haushaltsentwurf 2018 einfließen wird. Die Hebesätze für die Grundsteuern werden mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen wie folgt festgesetzt: 1. für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 550 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 780 v. H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 550 v. H: festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und ist unbefristet. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 22.12.2016 außer Kraft. 13. Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit 109/2017 Herr H.J. Schmitz bittet darum, dass Bürgermeister Langefeld das Gespräch mit der evangelischen und katholischen Kirche sucht, um die Finanzierung für die Flüchtlingsarbeit zu besprechen. Niederschrift - 12 - Bürgermeister Langefeld willigt ein, Gespräche zu führen. Jedoch kann er von den eingebrachten 14.000,00 € nicht abweichen, da die zugewiesenen Landesmittel eine Erhöhung nicht hergeben. Nach weiterer Beratung wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: Für 2018 wird ein Betrag in Höhe von 14.000 € als Zuschuss für die erfolgte Einstellung eines Sozialarbeiters/in für die soziale Betreuung von Flüchtlingen eingestellt. Die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben werden in einem gemeinsamen Vertrag festgeschrieben. Über eine Zuschussgewährung über 2018 hinaus wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut entschieden. 14. Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ 169/2017 Der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung wird einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. 15. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 15. 1 Benennung eines stellvertretenden Vorsitzenden hier: Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 147/2017 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Jörg Lakeberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeplanung und-entwicklung zu ernennen. 16. Anträge der Fraktionen: 16. 1 Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2017 185/2017 Die mit beigefügtem Schreiben vom 24.11.2017 von der SPD-Fraktion beantragten Neubesetzungen werden einstimmig beschlossen. 17. Mitteilungen / Anfragen Niederschrift - 13 - 17.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. 17. 1.1 Beschlusskontrolle 181/2017 Die Beschlusskontrolle wird zur Kenntnis genommen. 17. 1.2 Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen September-November 2017 184/2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 17. 1.3 Fragenkatalog Haushalt 2017 189/2017 Herr J.J. Schmitz teilt mit, dass in den Jahren 2015 und 2016 keine Auszahlungen an Vereine statt gefunden haben Er vertritt die Meinung, dass man so mit den örtlichen Vereinen nicht umgehen kann. Herr Linzenich verweist auf die zu dem Zeitpunkt personellen Probleme seines Fachbereichs. Auf Nachfrage von Herr Goncz zu den unterschiedlichen Nutzungsentgelten aus den Jahren 2015 und 2016 erklärt Herr Linzenich, dass Vereine verschiedene Veranstaltungen austragen, die von Jahr zu Jahr auch von unterschiedlicher Dauer sein können. Auf Nachfrage von Herrn Marx, warum die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen nicht in die Berechnung der Steuersätze eingeflossen sind, erwidert Herr Linzenich, dass im Haushaltsentwurf der Ansatz und nicht das Ergebnis dargestellt ist. 17. 1.4 Anmeldezahlen Kindergartenjahr 2018/2019 191/2017 Frau Wacker erläutert die Mitteilungsvorlage zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019. 17.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Auf Nachfrage von Herrn Müller erläutert Frau Wacker, dass für die geänderte Verkehrsführung im Bereich der Pierer Straße – Wehebach die Anweisung des Kreises noch nicht vorliegt. Auf Nachfrage von Herrn Görke legt Herr Ortmann dar, dass die Baustellen innerhalb der Gemeinde von Soco Net zum Glasfaserausbau und die Sperrung der Mittelstraße wegen eines Wasserrohrbruches veranlasst wurden. Niederschrift - 14 - BM Langefeld verweist zu Nachfragen des Vermarktungsstandes des Gewerbegebietes „Grachtweg“ auf die nichtöffentliche Sitzung. Auf Nachfrage von Herrn Marx erläutert Frau Dechering, dass die Container zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich der Merödgener Straße teilweise in der ausgewiesenen Sicherheitszone stehen. Die Sicherheit für den dauernden Aufenthalt ist allerdings erst mit heranrückendem Tagebau ca. 2020 eingeschränkt. Bis dahin liegt eine Zusage des Bergbautreibenden vor. Da die Container nur befristet zulässig sind, hat man damals dem Standort zugestimmt. Langefeld Bürgermeister Ristof Schriftführerin