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Beschlusstext (Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Beschlusstext (Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56)

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Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Rates am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Widmung der Krauthausener Straße in Schophoven von der Einmündung Schlichstraße bis zur Einmündung B56 Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr einstimmig gewidmet: Krauthausener Straße (siehe Pläne) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 120/2017