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Beschlusstext (Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Beschlusstext (Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Rates am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 6. Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ Auf Nachfrage von Herrn Goncz antwortet BM Langefeld für die Verwaltung, dass die Bewertung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren, die die fehlende Notwendigkeit von verkehrsberuhigten Zonen begründet. Der Rat beschließt einstimmig, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im Baugebiet Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche gegeben ist. 158/2017