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Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.) Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Rates am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 8. 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Frau Rehfisch (Bündnis 90/Die Grüne) beantragt eine getrennte Abstimmung der Tonnen/Container, da kostentechnisch die kleine Restmülltonne teurer ist als ein großer Container. 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die einstimmig ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung €) MGB 240 - 14-tägige Leerung €) MGB 770 - 14-tägige Leerung €) Bio-Tonnen werden 91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt einstimmig unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt einstimmig unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden mehrheitlich bei drei Gegenstimmen ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: 163/2017 MGB 60 - 14-tägige Leerung €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 165,50 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 312,00 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 1.026,00 €) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.440,00 €) 92,90 € (Gebühr in 2017 = 92,40 162,95 € (Gebühr in 2017 = 303,04 € (Gebühr in 2017 = 921,78 € (Gebühr in 2017 = 1.364,65 € (Gebühr in 2017 = 4. Änderungssatzung Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird einstimmig beschlossen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2017 Seite 2