Daten
Kommune
Inden
Größe
85 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Januar 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 22. Sitzung
des Rates
am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 8.
12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010.
Frau Rehfisch (Bündnis 90/Die Grüne) beantragt eine getrennte
Abstimmung der Tonnen/Container, da kostentechnisch die kleine
Restmülltonne teurer ist als ein großer Container.
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die
einstimmig ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
€)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
€)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
€)
Bio-Tonnen
werden
91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94
143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76
374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 €
bleibt einstimmig unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt
einstimmig unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und
Umleerbehälter (Container) werden mehrheitlich bei drei Gegenstimmen
ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
163/2017
MGB 60 - 14-tägige Leerung
€)
MGB 120 - 14-tägige Leerung
165,50 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
312,00 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
1.026,00 €)
1,1 cbm Umleerbehälter (Container)
1.440,00 €)
92,90 € (Gebühr in 2017 = 92,40
162,95 € (Gebühr in 2017 =
303,04 € (Gebühr in 2017 =
921,78 € (Gebühr in 2017 =
1.364,65 €
(Gebühr in 2017 =
4. Änderungssatzung
Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010 wird einstimmig beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2017
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