Daten
Kommune
Inden
Größe
263 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Januar 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 22. Sitzung
des Rates
am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
11.
6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
166/2017
1. Ergänz
ung
Herr J.J. Schmitz bittet um Korrektur des Wortes „Strebefall“ in
„Sterbefall“ in der Vorlage 166/2017.
1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab
dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. *
2018
450,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. *
550,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v.
100,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v.
150,00 €
* In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab
1.000,00 €
2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der
Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall.
Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen
55,00 € pro Sterbefall.
3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte)
der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
2018
Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab
Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab
Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung
250,00 €
1.700,00 €
2.000,00 €
500,00 €
1.200,00 €
1.350,00 €
500,00 €
500,00 €
1.600,00 €
1.300,00 €
2.500,00 €
900,00 €
50,00 €
4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der
Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt.
Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 €
5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird einstimmig
beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2017
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