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Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
263 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006) Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

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Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Rates am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 11. 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 166/2017 1. Ergänz ung Herr J.J. Schmitz bittet um Korrektur des Wortes „Strebefall“ in „Sterbefall“ in der Vorlage 166/2017. 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. * 2018 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. * 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € * In Summe beträgt die Gebühr für eine Sargbestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55,00 € pro Sterbefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 2018 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 500,00 € 1.200,00 € 1.350,00 € 500,00 € 500,00 € 1.600,00 € 1.300,00 € 2.500,00 € 900,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 € 5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird einstimmig beschlossen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2017 Seite 2