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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
22.01.18, 17:35
Aktualisiert
22.01.18, 17:35
Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung) Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Rates am 13.12.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 12. Erlass einer Hebesatzsatzung Herr J.J. Schmitz verliest eine Stellungnahme der CDU / SPD Fraktion zur Hebesatzsatzung. Diese Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Herr Schlächter ist der Meinung, dass ohne einen verabschiedeten Haushalt die Steuern nicht sachlich beraten werden können und nun 2018 Hebesätze ins Blaue ohne belastbare Zahlen angehoben werden. Die UDB lehnt den Beschlussentwurf zur Hebesatzsatzung ab. Die entsprechende Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Herr Marx ist der Meinung, dass grobe Lücken im Haushaltsentwurf vorhanden sind. Wesentliche Einnahmen, wie z.B. aus der Auflösung der Kindergärten, Nachzahlungen von Steuern etc. fehlen. Des Weiteren wirft er der UDB Heuchelei vor. Frau Rehfisch verliest eine Stellungnahme des Bündnis 90 / Die Grünen. Diese ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. BM Langefeld erklärt hierzu, dass für eine Grundlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes die Zahlen nicht änderbar sind. Bei den von Herrn Marx angesprochenen „wesentlichen Einnahmen“ handelt es sich um Kleckerbeträge, die nicht einmal 100 Prozentpunkte ausmachen würden. Herr J.J. Schmitz ist ebenfalls der Meinung, dass das 2016 vorgelegte Zahlenwerk nicht korrekt war. Dies zeige sich auch im Vergleich zu dem Haushalt 2015/2016 geänderten Zahlen. Herr Schlächter verweist auf die in der jetzigen Situation eingeschränkte Planungssicherheit der betroffenen Bürger auf nur ein Jahr. Ein Sparkommissar würde bessere Arbeit verrichten als die Regierung durch SPD/CDU. Herr Mürkens empfindet diese Ausführungen als Frechheit. Herr Schumacher verweist auf die intensive Auseinandersetzung der GROKO mit den vorliegenden Zahlen, die das starke Defizit bestätigen. 187/2017 Eine Anhebung auf 1200 Punkte hält er trotzdem für völlig überzogen. Herr Langefeld erklärt hierzu noch einmal eindringlich, dass die Zahlen im Haushaltsplan immer Planzahlen sind, die durch Werte der Vorjahre geschätzt wurden. Es sei ihm bewusst, dass die Zahlen unzumutbar sind, es aber seine Pflicht ist die Fakten offen darzulegen und den Haushalt so einzubringen. Herr J.J. Schmitz erwidert, dass man Planungen durchaus in der Hand hat. Er verweist auf angeblich ausstehende landespolitische Entscheidungen. Die UDB zeigt durch ihre Verweigerung eines Beschlusses keine Courage. Wenn man einen Sparkommissar wolle, so soll man dieses auch laut und deutlich sagen. Herr Schlächter erwidert darauf, dass sie die Hebesätze ohne belastbare Zahlen eines genehmigungsfähigen Haushaltes niemals beschließen werden. Auf Ausführungen von Herrn Marx in Bezug auf unvollständig vorliegen Zahlen erwidert BM Langefeld, dass der Sparkommissar, wenn er denn kommen werde, die Hebesätze von 1200 Punkten bestätigen wird. Frau Rehfisch ist der Meinung, dass ein Haushalt 2018 gewollt sei, dieser aber in seiner Form nicht beratungsfähig sei. Herr Müller ist der Ansicht, dass durch die Anhebung der Grundsteuer B für viele Bürger der Gemeinde das Wohnen nicht mehr bezahlbar ist, da u.a. auch Nebenkosten teurer werden. Herr Linzenich verweist darauf, dass dieser Beschluss in den Haushaltsentwurf 2018 einfließen wird. Die Hebesätze für die Grundsteuern werden mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen wie folgt festgesetzt: 1. für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 550 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 780 v. H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 550 v. H: festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und ist unbefristet. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 22.12.2016 außer Kraft. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2017 Seite 2