Daten
Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
22.01.18, 16:00
Aktualisiert
22.01.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Januar 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 17. Sitzung
des Hauptausschusses
am 30.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
Herr J. J. Schmitz vermisst in der Vorlage Hinweise zu den Kosten der
einzelnen veröffentlichten Inhalte, außerdem fehle der Hinweis, ab wann
neben den Ratsniederschriften auch alle Niederschriften über die
Ausschusssitzungen veröffentlicht wurden und welche Kosten hierfür
entstanden sind. Bei den Glückwünschen wäre das bisherige Verfahren
wissenswert gewesen. Um die geplanten Änderungen beurteilen zu könne,
müsse auch der Umfang der Veröffentlichung von Informationen Dritter
bekannt sein.
Außerdem müssten die geltenden Konditionen des Verlages bekannt sein.
Seiner Meinung nach, gäbe es auch die Möglichkeit, gewisse Inhalte
kostenlos zu veröffentlichen.
Herr Schlächter ist immer noch der Meinung, dass aus
Transparenzgründen die vollständigen Niederschriften aller Sitzungen
bekanntgegeben werden sollten. Die Position der einzelnen Fraktionen zu
einzelnen Sachverhalten gehe nur aus den kompletten Niederschriften
hervor. Aus den Erläuterungen zur Veröffentlichung der Glückwünsche sei
das Verfahren nicht klar ersichtlich. Im übrigen sollten Dritte die Kosten
für ihre Veröffentlichungen selber übernehmen
Herr Mürkens meldet weiteren Beratungsbedarf an und schlägt vor, die
Beschlussfassung in die Ratssitzung zu vertagen.
Frau Rehfisch ist der Meinung, dass aus Kostengründen nicht alle
Ausschussniederschriften sondern nur die kompletten Ratsniederschriften
im Mitteilungsblatt erscheinen sollen.
Herr Bellen regt an, auch Angebote von anderen Verlagen einzuholen.
Herr Langefeld erklärt, grundsätzlich sei dieser Vorschlag zu befürworten,
man müsse aber auch bedenken, dass es nicht nur um einen
kostengünstigen Druck gehe, sondern dass auch der Vertrieb sichergestellt
werden müsse. Die Verteilung werde derzeit vom Rautenberg-Verlag mit
organisiert. Herr J. J. Schmitz hält es für problematisch, den Verlag zu
wechseln, weil die Gemeinde Langerwehe und die Gemeinde Inden das
Mitteilungsblatt gemeinsam herausbringen. Er zitiert aus § 24 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse: „Über den
146/2017
wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit
in geeigneter Weise zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass
der Bürgermeister den Wortlaut eines vom Rat gefassten Beschlusses in
öffentlicher Sitzung verliest und die Niederschriften des Rates im
Mittelungsblatt für die Gemeinde Inden und Langerweher und im
Internetauftritt der Gemeinde (www.gemeinde-inden.de) veröffentlicht.“
Seine Frage in einer früheren Ausschusssitzung, wer entschieden habe, die
kompletten Niederschriften auch der Ausschusssitzungen im
Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, sei bisher nicht beantwortet worden.
Herr Langefeld erklärt, dass sei seine Entscheidung gewesen. Die
Regelungen in der Geschäftsordnung seien 1:1 auf die Ausschüsse zu
übertragen.
Herr Linzenich erläutert, dass die Veröffentlichung von Glückwünschen in
den Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Einige Kommunen
veröffentlichen z.B. gar keine Glückwünsche mehr. Für Inden sei
angedacht, nur noch Veröffentlichungen vorzunehmen, wenn dies
ausdrücklich gewünscht werde, da die in der Vergangenheit geführten
Listen nur mit viel Aufwand auf den aktuellen Stand gebracht werden
könnten. Herr J. J. Schmitz regt an bspw. Glückwünsche zum 80., 85., 90.
Geburtstag auszusprechen und eine Abfrage über das Mitteilungsblatt
vorzunehmen.
Was die Kosten für Veröffentlichung Dritter, insbesondere der VHS,
betrifft, so führt Herr Linzenich weiter aus, müssten diese wegen der
Zugehörigkeit zum Verband zu Lasten der Gemeinde gehen.
Der Preis pro Seite beziehe sich auf den Umfang nicht auf den Inhalt. Er
weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mitteilungsblatt kein Muss sei.
Amtliche Bekanntmachungen werden lt. Hauptsatzung im Mitteilungsblatt
und auf der Homepage vollzogen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet,
lediglich die Beschlüsse zu veröffentlichen mit einem Hinweis darauf,
dass die vollständigen Niederschriften im Bekanntmachungskasten und auf
der Homepage zu sehen sind. Außerdem bestehe noch die Möglichkeit der
Einsichtnahme im Rathaus.
Über alle Änderungen würde zusammenfassend im Mitteilungsblatt
informiert.
Herr J. J. Schmitz regt noch an, die Inhalte mit der Gemeinde Langerwehe
abzustimmen; damit könnten doppelte Veröffentlichungen z. B. für den
Kreis oder die VHS vermieden werden.
Schließlich
wird einvernehmlich vereinbart, die Vorlage in der nächsten Sitzung
des Hauptausschusses zu beraten.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.11.2017
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