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Beschlusstext (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
22.01.18, 16:00
Aktualisiert
22.01.18, 16:00
Beschlusstext (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt) Beschlusstext (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt)

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Gemeinde Inden Inden, 22. Januar 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 17. Sitzung des Hauptausschusses am 30.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt Herr J. J. Schmitz vermisst in der Vorlage Hinweise zu den Kosten der einzelnen veröffentlichten Inhalte, außerdem fehle der Hinweis, ab wann neben den Ratsniederschriften auch alle Niederschriften über die Ausschusssitzungen veröffentlicht wurden und welche Kosten hierfür entstanden sind. Bei den Glückwünschen wäre das bisherige Verfahren wissenswert gewesen. Um die geplanten Änderungen beurteilen zu könne, müsse auch der Umfang der Veröffentlichung von Informationen Dritter bekannt sein. Außerdem müssten die geltenden Konditionen des Verlages bekannt sein. Seiner Meinung nach, gäbe es auch die Möglichkeit, gewisse Inhalte kostenlos zu veröffentlichen. Herr Schlächter ist immer noch der Meinung, dass aus Transparenzgründen die vollständigen Niederschriften aller Sitzungen bekanntgegeben werden sollten. Die Position der einzelnen Fraktionen zu einzelnen Sachverhalten gehe nur aus den kompletten Niederschriften hervor. Aus den Erläuterungen zur Veröffentlichung der Glückwünsche sei das Verfahren nicht klar ersichtlich. Im übrigen sollten Dritte die Kosten für ihre Veröffentlichungen selber übernehmen Herr Mürkens meldet weiteren Beratungsbedarf an und schlägt vor, die Beschlussfassung in die Ratssitzung zu vertagen. Frau Rehfisch ist der Meinung, dass aus Kostengründen nicht alle Ausschussniederschriften sondern nur die kompletten Ratsniederschriften im Mitteilungsblatt erscheinen sollen. Herr Bellen regt an, auch Angebote von anderen Verlagen einzuholen. Herr Langefeld erklärt, grundsätzlich sei dieser Vorschlag zu befürworten, man müsse aber auch bedenken, dass es nicht nur um einen kostengünstigen Druck gehe, sondern dass auch der Vertrieb sichergestellt werden müsse. Die Verteilung werde derzeit vom Rautenberg-Verlag mit organisiert. Herr J. J. Schmitz hält es für problematisch, den Verlag zu wechseln, weil die Gemeinde Langerwehe und die Gemeinde Inden das Mitteilungsblatt gemeinsam herausbringen. Er zitiert aus § 24 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse: „Über den 146/2017 wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Bürgermeister den Wortlaut eines vom Rat gefassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und die Niederschriften des Rates im Mittelungsblatt für die Gemeinde Inden und Langerweher und im Internetauftritt der Gemeinde (www.gemeinde-inden.de) veröffentlicht.“ Seine Frage in einer früheren Ausschusssitzung, wer entschieden habe, die kompletten Niederschriften auch der Ausschusssitzungen im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, sei bisher nicht beantwortet worden. Herr Langefeld erklärt, dass sei seine Entscheidung gewesen. Die Regelungen in der Geschäftsordnung seien 1:1 auf die Ausschüsse zu übertragen. Herr Linzenich erläutert, dass die Veröffentlichung von Glückwünschen in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Einige Kommunen veröffentlichen z.B. gar keine Glückwünsche mehr. Für Inden sei angedacht, nur noch Veröffentlichungen vorzunehmen, wenn dies ausdrücklich gewünscht werde, da die in der Vergangenheit geführten Listen nur mit viel Aufwand auf den aktuellen Stand gebracht werden könnten. Herr J. J. Schmitz regt an bspw. Glückwünsche zum 80., 85., 90. Geburtstag auszusprechen und eine Abfrage über das Mitteilungsblatt vorzunehmen. Was die Kosten für Veröffentlichung Dritter, insbesondere der VHS, betrifft, so führt Herr Linzenich weiter aus, müssten diese wegen der Zugehörigkeit zum Verband zu Lasten der Gemeinde gehen. Der Preis pro Seite beziehe sich auf den Umfang nicht auf den Inhalt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mitteilungsblatt kein Muss sei. Amtliche Bekanntmachungen werden lt. Hauptsatzung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage vollzogen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet, lediglich die Beschlüsse zu veröffentlichen mit einem Hinweis darauf, dass die vollständigen Niederschriften im Bekanntmachungskasten und auf der Homepage zu sehen sind. Außerdem bestehe noch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus. Über alle Änderungen würde zusammenfassend im Mitteilungsblatt informiert. Herr J. J. Schmitz regt noch an, die Inhalte mit der Gemeinde Langerwehe abzustimmen; damit könnten doppelte Veröffentlichungen z. B. für den Kreis oder die VHS vermieden werden. Schließlich wird einvernehmlich vereinbart, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu beraten. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.11.2017 Seite 2