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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Erftstadt für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
148 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 646/2017 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 19.12.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.02.2018 vorberatend 20.03.2018 beschließend Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Erftstadt für das Jahr 2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Erftstadt für das Jahr 2018 wird beschlossen. Begründung: Grundsätzlich müssen nach den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Nach § 6 LadenöffnungsG NRW dürfen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, diese Tage durch Verordnung freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. Von der Freigabe der Tage sind ausgenommen: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, Ostersonntag, Pfingstsonntag, zwei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag und der 1. Mai, der 3. Oktober und mit Einschränkung der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Erfahrungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass die in der Vergangenheit gängige Praxis hinsichtlich der Aufstellung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf unbestimmte Zeit nicht rechtmäßig war und es vielmehr jedes Jahr der gesonderten Beschlussfassung über mögliche Sonntagsöffnungen bedarf. Aus der Rechtsprechung weiß man nun auch, dass der jeweilige Anlass, der zur Öffnung der Verkaufsstellen führt, prägend sein muss und absolut im Vordergrund stehen muss. Der verkaufsoffene Sonntag darf lediglich einen Annex zum Anlass bilden. Die Behörde ist verpflichtet dies durch entsprechende Prognosen zu untermauern und zu beweisen. Ferner muss der Anlass in engem räumlichen Bezug zu den zu öffnenden Verkaufsstellen stehen. Diese Gesichtspunkte habe ich berücksichtigt und die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2018 vorbereitet. Ich habe die Gewerkschaft ver.di, die örtlichen Kirchengemeinden, die IHK Köln und die Handwerkskammer zu Köln zeitgerecht angeschrieben und die Gelegenheit zur Anhörung bis 10.01.2018 gegeben. Die Gelegenheit zur Anhörung wurde von ver.di und von der IHK termingerecht wahrgenommen. Die Kirchenverbände und die Handwerkskammer zu Köln haben sich bis zur Erstellung dieser Vorlage nicht geäußert, was jedoch für den weiteren Verfahrensgang unbeachtet bleiben kann. Die IHK Köln teilt mit, dass die angeführten Anlässe, aus denen die Verkaufsstellen geöffnet werden sollen aus deren Sicht den geforderten Anlassbezug nach § 6 LadenöffnungsG NRW herstellen und die vorliegenden Prognosen nachvollziehbar seien. Es wird seitens der IHK Köln empfohlen die beantragten Sonderöffnungen zuzulassen. Ver.di schreibt ausführlicher. Das Antwortschreiben ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Ver.di sieht die Öffnung nach wie vor kritisch, teilt aber mit, dass keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Hier nun die Beschreibungen der einzelnen Anlässe und die dazu aufgestellten Prognosen: Zur beabsichtigten Ladenöffnung aus Anlass des Gymnicher Ritts am Feiertag Christi Himmelfahrt, 10.05.2018, in Erftstadt-Gymnich: Am Feiertag Christi Himmelfahrt findet im Erftstädter Stadtteil Gymnich der sog. Gymnicher Ritt statt. Es handelt sich hier um eine Reiterprozession, veranstaltet von der kath. Pfarrgemeinde in Kombination mit einem Jahrmarkt, veranstaltet von der Stadt Erftstadt. Der Gymnicher Ritt geht auf eine uralte Tradition zurück. Urkundlich ist belegt, dass Ritter Arnold von Gymnich in den Jahren 1217-1221 am 5. Kreuzzug teilgenommen hat und währenddessen in einem Sumpf samt Pferd stecken blieb. In seiner Not bat er Gott um Hilfe und schwor, dass er ihm zu Ehren jedes Jahr einen Ritt mit der ganzen Dorfgemeinschaft machen wird, damit es bis in alle Zeit in Erinnerung bleibt. Daraufhin erschreckt sich das Pferd vor einem herausspringenden Sumpfhuhn und macht einen Sprung auf festen Boden. 1910-1936 entstand durch Vikar Joseph Weißenfeld die modernisierte Form „Gymnicher Ritt“ incl. des Jahrmarktes. Der Jahrmarkt hat heutzutage ein sehr großes Ausmaß mit etwa 120 Verkaufsständen und erstreckt sich beidseitig über die Gymnicher Haupt-2- straße in einer Länge von 860 Metern. Außerdem gibt es Jahrmarktstände auf dem Kunibertusplatz, dem Pater Kentenich Platz und auf dem Parkplatz vor dem Norma Discounter. Hier handelt es sich ca. um 1010 m², die dicht mit Ständen belegt sind. Das Ereignis „Gymnicher Ritt“ wird als Großereignis mit etwa 10.000 Besuchern und Besucherinnen über den Tag verteilt, eingestuft. Dem gegenüber stehen im Stadtteil Gymnich der Supermarkt Rewe mit einer Verkaufsfläche von ca.1.400 m² sowie ein Fachgeschäft für Geschenkartikel und Leuchten mit ca. 125 m². Ferner gibt es eine Metzgerei mit etwa 70 m². Desweiteren steht im Frühjahr 2018 die Neueröffnung eines dMDrogeriemarktes an, der jedoch an der Ladenöffnung nicht teilnehmen wird. Die weiteren beiden Geschäfte im Stadtteil Gymnich (Norma Discounter und die Postfiliale mit Geschenk- und Dekoartikel) beteiligen sich am verkaufsoffenen Feiertag anl. Gymnicher Ritt ebenfalls nicht. Insofern kommt eine Ladenöffnung nur für drei Geschäfte auf etwa 1.595 m² Verkaufsfläche infrage. Diese Geschäfte hatten im Jahre 2017 insgesamt einen Kundenzulauf von etwa 1.200 Kunden. Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen an dem Feiertag Christi Himmelfahrt anlässlich Gymnicher Ritt ist der Anlass prägend und absolut im Vordergrund stehend für die zu erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Feiertag. Zur beabsichtigten Ladenöffnung aus Anlass des Bürgerfestes in Erftstadt-Lechenich an Fronleichnam, 31.05.2018: Das Bürgerfest in Erftstadt-Lechenich wird in 2018 zum 42. Male veranstaltet. Verantwortlich für das Bürgerfest ist die Bürgergesellschaft Lechenich e.V. Der Erlös des Bürgerfestes kommt dem Stadtteil Lechenich zu Gute. Als Veranstaltungsfläche nutzt die Bürgergesellschaft den Marktplatz sowie die angrenzenden Straßen „Markt“, „Bonner Straße bis Bonner Tor“ und „Schloßstraße – Einmündung Steinstraße“. Insgesamt stehen damit 8.750 m² Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Auf dieser Fläche findet ein Jahrmarkt (Kinderkarrussell u.ä.) statt. Außerdem sind zahlreiche Verkaufsstände entlang der genannten Straßen und auf dem Marktplatz aufgebaut Waren wie Schmuck, Bekleidung, Haushaltswaren, Dekoartikel usw. werden feilgeboten. In das Veranstaltungskonzept einbezogen ist auch ein Kindertrödelmarkt. Ferner organisiert die Bürgergesellschaft ein Bühnenprogramm mit Livemusik und eine Cafeteria. Imbiss- und Getränkestände runden das Ganze ab. Laut Angaben des Veranstalters besuchen über den Tag verteilt (11 Uhr – 18 Uhr) ca. 20.000 Menschen das Bürgerfest. Diese Angaben basieren, so die Bürgergesellschaft, auf jahrelangen Erfahrungswerten und wurden anhand des Wareneinkaufs ermittelt und entsprechend hochgerechnet. Mir zur Verfügung stehendes Bildmaterial und Zeitungsartikel habe ich gesichtet und die Prognose überprüft. Die Veranstaltung hat einen Zeitrahmen von 7 Stunden und die Menschen können sich auf dem Veranstaltungsgelände, welches nach Abzug der Aktionsflächen ca. 7.000 m² groß ist, verteilen. Die Veranstaltung war bislang noch nie sicherheitsrelevant- die Menschen können überwiegend locker über das Gelände gehen und die Auslagen an den Ständen ohne Drängen ansehen. Mithin kann man davon ausgehen, dass sich etwa 3000 Menschen pro Stunde zeitgleich auf dem Gelände aufhalten, was dann, über den Tag verteilt, etwa 20.000 Besuchern und Besucherinnen entspricht. Das Bürgerfest ist sowohl im 11.700 Einwohner zählenden Stadtteil Lechenich, als auch darüber hinaus in ganz Erftstadt und den anliegenden Nachbarkommunen äußerst beliebt und wird als Publikumsmagnet bezeichnet. Nach der Rechtssprechung zu den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen nur die angrenzend im direkten Umfeld zum Anlass liegenden Verkaufsstellen öffnen. Direkt angrenzend zum Anlass liegen 53 Verkaufsstellen. Bei dieser Anzahl der Verkaufsstellen wurden keine Gastronomiebetriebe, Blumengeschäfte, Bäckereien, Cafés oder Eisdielen berücksichtigt, da diese unabhängig von einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen öffnen dürfen. -3- Die so zahlenmäßig benannten Verkaufsstellen sind zum ganz überwiegenden Anteil inhabergeführt und verfügen über das für eine Kleinstadt typische Sortiment mit relativ kleinen Verkaufsflächen, meist deutlich unter 100 m². Im Angebot zu finden sind (Leder)-taschen, Gürtel, Tücher, Schuhe, Boutiquen mit Damen- oder Herrenoberbekleidung, Schmuck, Bücher, Schreibwaren, Heimtextilien, Feinkost (Öle und Essige), Antiquitäten, Kosmetikartikel, Hundefutter, Apotheken, Handyläden, Bastelbedarf, Lampen und Leuchten, Parfümerie, Futtermittel, Gartengeräte. Zu finden ist auch ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Drogeriemarkt und 2 Discounter mit Waren aller Art im niederschwelligen Preissegment. Nicht im Sortiment ist ein Möbelmarkt, ein Garten- oder Blumencenter. Auch einen Bau- oder Elektromarkt findet man im Innenstadtbereich nicht. Auch größere Bekleidungshäuser wie in den großen Ballungszentren findet man in Erftstadt-Lechenich nicht. Die Verkaufsstellen sind alle auf ein kleinstadttypisches Sortiment ausgelegt und erzielen mit ihrem Angebot eher einen Mitnahmeeffekt. Ein Magnetbetrieb hingegen fehlt. Insgesamt stehen ca. 5.750 m² Verkaufsfläche zur Verfügung. Von den 53 Verkaufsstellen hatten im Jahre 2017 = 34 Verkaufsstellen geöffnet. Diese Verkaufsstellen möchten nun auch im Jahre 2018 anl. des Bürgerfestes wieder öffnen. Der Lebensmitteldiscounter Norma wird nicht öffnen. Ich habe somit ermittelt, dass in 34 Verkaufsstellen 3.309 m² Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Diese Verkaufsstellen stehen alle im engen räumlichen Zusammenhang mit dem Bürgerfest. Die genannten Verkaufsstellen verzeichneten im Jahre 2016 = 2.110 Kunden, die aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntages zum Bürgerfest kamen. Zum Vergleich: an einem starken Werktag, einem Samstag, besuchen bis zu 5.250 Kunden/Kundinnen die Ladenlokale. Hier ist zu berücksichtigen, dass diese Kunden dann die Möglichkeit haben, alle 53 Verkaufsstellen aufzusuchen. Diese Zahlen habe ich durch Befragen der Geschäftsinhaber/innen ermittelt. Auch in 2017 sind die Kundenzahlen gleich geblieben, wie mir die Aktionsgemeinschaft Handel und Gewerbe Erftstadt-Lechenich bestätigte. Meine Mitarbeiter/innen waren zudem anl. des Bürgerfestes 2017 vor Ort und haben sich davon überzeugen können, dass die Besucheranzahlen denen aus dem Jahre 2016 entsprachen. Es bleibt festzuhalten, dass das Bürgerfest das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist. Für sich genommen zieht das Bürgerfest mehr Besucher/innen, als der reine verkaufsoffene Sonntag an und ist vorliegend auch aufgrund seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit äußerst öffentlichkeitswirksam. Die Ladenöffnung erscheint hier als bloßer Annex. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei den öffnenden Geschäften zum überwiegenden Teil um Geschäfte mit kleinen Verkaufsflächen handelt, die inhabergeführt sind und ein Sortiment vorhalten, welches für eine Kleinstadt, wie Erftstadt-Lechenich typisch ist. Damit wird deutlich, dass das Bürgerfest das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist. Für sich genommen zieht die Veranstaltung mehr Besucher/innen an, als der reine verkaufsoffene Sonntag und ist vorliegend auch aufgrund seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit sehr öffentlichkeitswirksam. Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen an dem Feiertag Fronleichnam anlässlich des Bürgerfestes ist der Anlass „Bürgerfest“ prägend für die zu erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Feiertag. Zur beabsichtigten Ladenöffnung aus Anlass des Oktoberfestes und der Autoschau in Erftstadt-Liblar, Erftstadt-Center, am 07. Oktober 2018: Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen am 07. Oktober 2018 anlässlich des Oktoberfestes und der Autoschau im Erftstadt-Center Erftstadt-Liblar ist der Anlass prägend für die zu erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Sonntag. -4- Das Erftstadt-Center wurde 1978 im Westen von Erftstadt-Liblar, dem mit 13.290 Einwohnern einwohnerstärksten Stadtteil, errichtet. Das Erftstadt-Center verfügt über ein ausreichendes Warenangebot für die Erftstädter Bevölkerung, spielt aber eine untergeordnete Rolle über die Stadtgrenzen hinweg. Seit Anbeginn wird im Oktober im Erftstadt-Center ein Oktoberfest durchgeführt. Die Veranstaltung findet im Jahre 2018 zum 40. Male statt. Vor 15 Jahren wurde zusätzlich noch eine Autoschau in das Programm aufgenommen. Das Fest wird im Erftstadt-Center in Erftstadt-Liblar, Holzdamm, und auf den dort umliegenden Parkplatzflächen in der Zeit von 11 Uhr – 18 Uhr veranstaltet. Die Veranstaltung Oktoberfest in Kombination mit der Autoschau ist sehr beliebt und zieht insbesondere aufgrund der Autoschau sehr viele Menschen an. Anlässlich dieser Veranstaltung kommen durchaus auch Menschen aus den benachbarten Städten in das Erftstadt-Center nach Erftstadt-Liblar. Die Autos werden im Rahmen der Schau auf ca. 850 m² präsentiert. Die Autoschau ist eine Veranstaltung im Sinne des §§ 65 und 69 Abs. 1 Gewerbeordnung und wird vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzt. Daneben findet ein Oktoberfest statt. Dies ist eine Marktveranstaltung, die auf den Freiflächen des Erftstadt-Centers stattfindet. Hier werden ca. 400 m² Fläche mit Marktständen mit einem Warenangebot aus den Bereichen Kunsthandwerk, Gartenbedarf, Deko für Haus und Garten, Blumen und Floristik etc. belegt. Außerdem gibt es ein Kinderkarussell, Imbissstände, Getränkestände und eine Aktionsfläche (Bühne). Nach Prognosen und basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre kommen zu dieser Veranstaltung ca. 6.000 – 8.000 Besucher/innen. Bei dem Erftstadt-Center handelt es sich um ein Einkaufszentrum in dem sich 31 Ladenlokale mit unterschiedlichen Warenangeboten befinden. Hier ansässig sind sowohl inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe (Mode-Boutiquen, Juwelier, Dessous, Buchhandlung, Elektronik), als auch Discounter mit Waren aller Art im niederschwelligen Preissegment, ein Lebensmitteldiscounter und ein Gemüsehändler. Ferner wird das Angebot durch ein Eiscafé und ein Bäckereicafé ergänzt. Diese Cafés dürfen jedoch grundsätzlich öffnen und sind unabhängig von einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Darüber hinaus nehmen am beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag der Lebensmitteldiscounter und der Gemüsehändler nicht teil. Ferner haben 4 weitere Geschäfte signalisiert nicht teilnehmen zu wollen. Im ErftstadtCenter findet sich allerdings kein Magnetbetrieb, oder ein größeres namhaftes Bekleidungsgeschäft oder ähnliches. Am verkaufsoffenen Sonntag möchten somit 26 Geschäfte teilnehmen. Insgesamt stehen damit 7.403 m² Verkaufsfläche zur Verfügung. Die genannten Verkaufsstellen verzeichneten im Jahre 2016 anl. des verkaufsoffenen Sonntages zum Oktoberfest ca. 3. 395 Kunden. Auch in 2017 war die Kundenanzahl nach Auskunft der Interessen- und Standortgemeinschaft Erftstadt Center ähnlich und belief sich auf ca. 3.000 Kunden. Zum Vergleich besuchen an einem starken Werktag, einem Samstag, etwa 2.000 Kunden die Verkaufsstellen. Die Geschäfte haben anl. des verkaufsoffenen Sonntages einen stärkeren Kundenstrom, als an einem Samstag. Dies liegt daran, dass die Veranstaltung Oktoberfest/Autoschau bei den Menschen, wie beschrieben, auch über die Stadtgrenzen hinaus, ein sehr starkes Interesse hervorruft und somit Hauptanziehungspunkt für einen Sonntagsausflug ist und das Einkaufs-Center mit den verkaufsoffenen Geschäften anschließend zu einem Rundgang einlädt. Damit wird deutlich, dass die Veranstaltung das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist. Für sich genommen zieht die Veranstaltung mehr Besucher/innen an, als der reine verkaufsoffene Sonntag und ist vorliegend auch aufgrund seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit sehr öffentlichkeitswirksam. Die Ladenöffnung erscheint hier als bloßer Annex. Zur beabsichtigten Ladenöffnung aus Anlass des Weihnachtsmarktes in ErftstadtLechenich am 3. Adventsonntag, 16.12.2018 -5- Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen am 16. Dezember 2018 anlässlich des Weihnachtsmarktes in Erftstadt-Lechenich ist der Anlass prägend für die zu erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Sonntag. Der Weihnachtsmarkt wird im Innenstadtbereich von Erftstadt-Lechenich zum 37. Male durchgeführt. Insgesamt stehen ca. 3.000 m² Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Das Angebot des Weihnachtsmarktes erstreckt sich auf die jahreszeit- und weihnachtsüblichen Artikel und wird ergänzt durch ein Kinderkarussell, Imbiss- und Getränkestände. Außerdem wird ein Bühnenprogramm dargeboten. Der Weihnachtsmarkt beginnt turnusmäßig freitags um 17 Uhr, dauert bis 22 Uhr und erstreckt sich dann über den kompletten Samstag (11 Uhr – 22 Uhr) und Sonntag (11 Uhr – 21 Uhr). Laut Angaben des Veranstalters besuchen über die 3 Tage verteilt ca. 10.000 Menschen den Weihnachtsmarkt. Der Sonntag ist dabei der publikumsintensivste Tag. Hier kommen schätzungsweise mehr als 5.000 Besucher/innen. Diese Angaben basieren auf jahrelangen Erfahrungswerten des Weihnachtsmarktveranstalters. Der Weihnachtsmarkt ist sowohl im 11.700 Einwohner zählenden Stadtteil Lechenich, als auch darüber hinaus in ganz Erftstadt und den anliegenden Nachbarkommunen sehr beliebt. Direkt angrenzend zum Anlass liegen im Innenstadtbereich 53 Verkaufsstellen. Bei dieser Anzahl der Verkaufsstellen wurden keine Gastronomiebetriebe, Blumengeschäfte, Bäckereien, Cafés oder Eisdielen berücksichtigt, da diese unabhängig von einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen öffnen dürfen. Die so zahlenmäßig benannten Verkaufsstellen sind zum ganz überwiegenden Anteil inhabergeführt und verfügen über das für eine Kleinstadt typische Sortiment mit relativ kleinen Verkaufsflächen, meist deutlich unter 100 m². Im Angebot zu finden sind Taschen, Gürtel, Tücher, Schuhe, Boutiquen mit Damen- oder Herrenoberbekleidung, Schmuck, Bücher, Schreibwaren, Heimtextilien, Feinkost (Öle und Essige), Antiquitäten, Kosmetikartikel, Hundefutter, Apotheken, Handyläden, Bastelbedarf, Lampen und Leuchten, Parfümerie. Zu finden ist auch ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Drogeriemarkt und zwei Discounter mit Waren aller Art im niederschwelligen Preissegment. Nicht im Sortiment ist ein Möbelmarkt oder ein Garten- oder Blumencenter. Auch einen Bau- oder Elektromarkt findet man im Innenstadtbereich nicht, ebenso wie größere Bekleidungshäuser, wie in den großen Ballungszentren. Die Verkaufsstellen sind alle auf ein kleinstadttypisches Sortiment ausgelegt und erzielen mit ihrem Angebot eher einen Mitnahmeeffekt. Ein Magnetbetrieb hingegen fehlt. Insgesamt stehen ca. 5.750 m² Verkaufsfläche zur Verfügung. Von den 53 Verkaufsstellen hatten 2017 = 34 Verkaufsstellen geöffnet. Diese möchten nun auch in 2018 laut Auskunft der Aktionsgemeinschaft Handel und Gewerbe Erftstadt-Lechenich anl. des Weihnachtsmarktes wieder öffnen. Der Lebensmitteldiscounter wird nicht öffnen. Ich habe somit ermittelt, dass in 34 Verkaufsstellen 3.309 m² Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Diese Verkaufsstellen stehen im räumlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt und befinden sich im Innenstadtbereich. Die genannten Verkaufsstellen verzeichneten im Jahre 2016 ca. 3.000 Kunden/Kundinnen, die aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntages zum Weihnachtsmarkt kamen. Zum Vergleich: an einem starken Werktag, einem Samstag, besuchen bis zu 5.250 Kunden/Kundinnen die Ladenlokale. Hier ist zu berücksichtigen, dass an einem Samstag den Kunden/Kundinnen ein größeres Warenangebot zur Verfügung steht. Außerdem findet samstags turnusmäßig der Wochenmarkt auf dem Lechenicher Marktplatz statt, der Menschen in die Innenstadt zieht und animiert, die Geschäfte zu besuchen. Die ermittelte Kundenzahl von 5.250 bezieht sich auf einen „normalen“ Samstag. An einem Samstag in der Weihnachtszeit kommen hier sicher noch mehr Kunden/Kundinnen hinzu. Im Jahre 2017 kam in etwa die gleiche Kundenanzahl in die Geschäfte. Dies wurde mir seitens der AHAG bestätigt, wird aber auch durch eigene Ermittlungen vor Ort bestätigt. Unter Gesamtwürdigung der Umstände bleibt festzuhalten, dass der Weihnachtsmarktbesuch in Erftstadt-Lechenich am 3. Adventsonntag ein sehr starkes Interesse hervorruft und somit Haupt-6- anziehungspunkt für eine sonntägliche Beschäftigung für die ganze Familie in der Adventzeit ist und die geöffneten Geschäfte nur als Annex und Abrundung des Warenangebotes zu sehen sind. Damit wird deutlich, dass der Weihnachtsmarkt das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist. Für sich genommen zieht die Veranstaltung mehr Besucher/innen an, als der reine verkaufsoffene Sonntag und ist vorliegend auch aufgrund seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit sehr öffentlichkeitswirksam. Nachsatz Anführen möchte ich, dass die Aktionsgemeinschaft Handel und Gewerbe, AHAG ErftstadtLechenich, Interesse signalisiert hat, auch anlässlich des Frühlingsmarktes, der am 18.03.2018 in Erftstadt-Lechenich stattfindet sowie anlässlich des Wein- und Genussmarktes, der am 10.09.2018, ebenfalls in Erftstadt-Lechenich stattfindet, einen verkaufsoffenen Sonntag veranstalten zu wollen. Hier halte ich jedoch den Anlass nicht im Vordergrund stehend. Von daher wird an den beiden Tagen die Öffnung der Ladenlokale nicht für möglich angesehen. Dies habe ich so an die AHAG kommuniziert und Einvernehmen hergestellt. Die Interessen- und Standortgemeinschaft Erftstadt Center, ISG Erftstadt-Liblar, wollte am 4. Adventsonntag 2018 einen verkaufsoffenen Sonntag im Erftstadt-Center Liblar durchführen. Hier fehlt es jedoch am prägenden Anlass. Ein Weihnachtsmarkt o.ä. wird hier nicht veranstaltet. Von daher habe ich hier die Öffnung der Ladenlokale als nicht möglich angesehen und Einvernehmen mit der ISG hergestellt. Die Landesregierung NRW hat angekündigt das Ladenöffnungsgesetz NRW reformieren zu wollen. Wie zu erfahren ist, soll der Anlassbezug für eine Sonntags- oder Feiertagsöffnung entfallen. Sollte das Gesetz wie angekündigt geändert werden, wird dies ein Anlass sein, auch die Ordnungsbehördliche Verordnung anzupassen. (Erner) -7-