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Beschlussvorlage (Planentwurf der 18. Änd.FNP)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,0 MB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Planentwurf der 18. Änd.FNP)

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Inhalt der Datei

Flächennutzungsplanänderung Nr. 18 Erftstadt - Liblar, Dechant-Linden-Weg Bisherige Darstellungen im FNP Verfahren: Neue Darstellungen im FNP Legende: Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Auftstellungbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) Der W durch Beschluss vom 30.08.2016 die Aufstellung der 18. (FNP) beschlossen. SO 19.10.2016. Erftstadt, ......................... Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) (Erner) Zweckbestimmung: Friedhof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) 31.03.2017. 25.04.2017 im Sonstige Darstellung BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.05.2017 bis 02.06.2017. Erftstadt, ......................... L (Erner) Nachrichtliche Übernahme / Vermerk (§ 5 Abs. 4 BauGB) SO W SO L Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) öffentlichen Auslegung beschlossen worden. L GW III B W GW III B GW III B Umgrenzung von Schutzgebieten und -objekten im Sinne des Naturschutzrechts, hier: Landschaftsschutzgebiet Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung Unter Angabe der Wasserschutzzone z.B. Wasserschutzzone III B, Verordnung noch nicht erfolgt ist. Flächennutzungsplanänderung Nr. 18 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Erftstadt - Liblar Dechant-Linden-Weg Erftstadt, ......................... (Erner) Übersichtsplan Antrag auf Genehmigung (§ 6 BauGB) Erftstadt Stadtteil Liblar Erftstadt, ......................... (Erner) FNP und Grundkarten: FNP und Grundkarten: AZ.: ......................... (Im Auftrag) Ausfertigung Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt. Rechtsgrundlagen: Plangrundlage: Erftstadt Stadtteil Blessem Erftstadt, ......................... Die folgenden Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Verfahrenszeitpunkt (Erner) Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 6 Abs. 5 BauGB) der Stadt Erftstadt von 1999 auf der Grundlage der Grundkarten des Rhein-Erft-Kreises mit Stand Oktober 1994. ABK*: Land NRW (2017) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Bearbeitung: · Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) Stadt Erftstadt · Planzeichenverordnung (PlanZV) - Umwelt- und Planungsamt - M. 1 : 10.000 ERFTSTADT Tür an Tür mit der Natur Umwelt- und Planungsamt in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Erftstadt, ......................... Im Auftrag (Erner) 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden. Erftstadt, ................... (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt