Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
554 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
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Lfd.
Datum
Nr.
1
25.10.2016
Absender
Stellungnahme 1
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Erst durch die Presse erfuhren wir, dass Sie planen auf dem im Kenntnisnahme;
Landschaftsschutzgebiet befindlichem Grundstück zwischen
Friedhof, Köttinger Straße und Dechant-Linden-Weg vier Wohnhäuser in 2,5 geschossiger Bauweise zu errichten,und Sie auf unsere berechtigten Bedenken, auch in schriftlicher
Form, weder geantwortet noch Stellung bezogen haben, sahen
wir uns gezwungen eine Bürgerinitiative zu gründen um uns als
verantwortungsbewusste Bürger Gehör zu verschaffen!
Somit übergeben wir Ihnen heute eine Unterschriftenliste von
Personen, die sich gegen Ihr Vorhaben aussprechen, sowie ein
Schreiben mit Begründungen, die unseres Erachtens gegen eine Bebauung dieses Grundstückes sprechen!
Dabei ist es uns wichtig, klarzustellen, dass wir auch bei Kenntnis des dort anzusiedelnden Personenkreises, Fremdenfeindlichkeit ablehnen und es für eine wichtige Aufgabe halten,
Asylsuchende in unsere Gesellschaft zu integrieren!!
Es ist uns jedoch auch wichtig, bevor als Natur-Schutzgebiet
ausgewiesene Flächen bebaut werden, noch die In Erftstadt sicher weitläufig verfügbaren Flächen zu nutzen.
Auch ist es sehr bedauerlich und wir können es als Bürger und
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Nr.
Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
insbesondere als Anlieger nicht nachvollziehen, wieso wir nicht
vorab über so eine Maßnahme informiert werden, sondern Sie
bereits wie in der Einladung zur heutigen Ratssitzung protokolliert, über eine Ausschreibung der geplanten Gebäude an Architekten entscheiden !I??
In der Anlage erhalten sie eine Aufzählung unserer Einwände
und eine erste Unterschriftenliste mit ca. 100 Unterschriften von
verantwortungsbewussten Bürgern, die sich gegen diese Bebauung aussprechen.
Anlage:
Wir Bürger sind gegen die Bebauung des im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Grundstückes zwischen Friedhof, Köttinger Straße und Dechant-Linden-Weg mit folgender
Begründung:
1.
Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen
Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind
betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne
Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und
Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal
Jährlich gemäht.
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Der Anregung wird nicht entsprochen.
Die Fläche war bisher im Flächennutzungsplan als
Friedhofserweiterungsfläche (Öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof) dargestellt. Aufgrund der Änderung im Bestattungswesen wird sie
jedoch nicht mehr benötigt. Die Planung basiert
auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept
der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume
für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen,
als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw.
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
2.
Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den
Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016.
3.
Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst
nach jedem Starkregenereignis.
4.
Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem
Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der
Fachklinik in Liblar.
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Abwägung der Stellungnahme
im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich
ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen
und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche
abgebildet werden.
Der Anregung wird nicht entsprochen.
Der Bereich ist nicht als Überschwemmungsgebiet
festgesetzt. Allein durch die Tieflage der B 265, in
die das Wasser des Mühlengraben bei Hochwasser fließen würde, schließt eine Überschwemmung des Gebietes aus.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche
Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt insbesondere die Auslastung der Kanalisation
die
Starkregenereignisse
und
Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der
Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder
baulichen Entwicklung.
Der Anregung wird gefolgt.
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Nr.
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Datum
06.04.2017
Absender
Stellungnahme 2
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
5.
Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Denn bei der
angedachten Zielgruppe der Bewohner dieser geplanten Wohnanlage gehen wir davon aus, dass auch eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen einziehen, die verständlicher Weise
auch Bewegungsfreiheit benötigen! Da es sich bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung links, dem
Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür nur der
Friedhof!?
6.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße —
Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere,
enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist!
Kenntnisnahme;
Der Schutz des Friedhofes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-ÄnderungVerfahrens. Der Schutz des Friedhofes wird im
Rahmen der Realisierung des Baugebietes sichergestellt. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan
die Festsetzung eines Spielplatzes vorgesehen.
Der Anregung wird dem Sinn nach gefolgt.
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde
in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach
kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden.
Die Planung dazu ist in Vorbereitung.
Lt. den Vorentwürfen des Aachener Planungsbüros werden auf Der Anregung wird gefolgt.
dem heutigen von der Fachklinik gepachteten Grundstückes
Reihenhäuser geplant!
Dieses mit Bäumen und Büschen gewachsenes Nutzgartengrundstück ist der Rückzugsort Chef viele Tiere und darf somit
nicht bebaut werden!!
Wir werden hier auch die Landschaftsschutzbehörde informieren, dass dieses Grundstück von einer evtl. Bebauung ausgeschlossen wird!!
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Datum
Nr.
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14.03.2017
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Tischvorlage
Ausschuss für Stadtent. u.
Wirtschaftsf. Stellungnahme 3
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, in der heutigen Sitzung, wird
Ihnen unter Tagesordnungspunkt 6 „Bebauungsplan 184, Erftstadt-Liblar, Dechant- Linden- Weg; Beschluss über Planungsvarianten" seitens der Stadt 3 Varianten für eine Umsetzung der
Bebauung am Dechant-Liriden-Weg vorgestellt. Bei den von der
Stadt favorisierten Varianten 1 und 2 der Beschlussvorlage
128/2017, soll mit Hilfe des §246 Baugesetzbuch eine kurzfristige und beschleunigte Bebauung ermöglicht werden, ohne die
Bürger anzuhören, und ohne dass eine vorherige Bauleitplanung abgeschlossen würde. Dieses Vorhaben kann von uns
nicht akzeptiert werden, da in allen Bekanntmachungen seitens
der Stadt sowie in allen bisherigen Gesprächen zwischen dem
Planungsamt und uns immer auf die Einhaltung der §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung)hingewiesen wurde. Vor
allem mit dem Verweis im Vorfeld auf die Umwandlung der
Flüchtlingsunterkünfte in „normalen" Wohnraum — wenn diese
Gebäude für Flüchtlinge nicht mehr benötigt werden — sowie
dem Verweis, das gesamte Feld in Bauland umzuwidmen, kann
der §246 BauGB nicht herangezogen werden.
Durch dieses Vorgehen der Stadt ist unser Vertrauen in das
Versprechen, offen und ehrlich mit uns umzugehen, erschüttert,
vor allem vor dem Hintergrund geführter Gespräche mit den
Planungsamtsleitern Seyfried und Lippik am 02.12.2016.
Die Bürgerinitiative legt großen Wert darauf, dass die betroffenen Bürger rechtzeitig gehört und informiert werden und dass
alle Bedenken, die gegen eine Bebauung sprechen, abgewogen
werden und die entsprechenden Gremien angehört werden.
Kenntnisnahme;
Die Städtebaulichen Planvarianten sind nicht
Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Die Entscheidung über das Städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan getroffen.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Nr.
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Datum
19.04.2017
Absender
Stellungnahme 4
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Dies ist nur mit einer abgeschlossenen Bauleitplanung gewährleistet, so wie sie auch durch den Rat im letzten Jahr gefordert
wurde.
Aus diesem Grund, sehr verehrte Ausschussmitglieder, bitten
wir Sie, den Varianten 1 und 2 nicht zu zustimmen.
Für die Bürgerinitiative:
Bereits in der Ratssitzung im Oktober zur Beschlussfassung eine Bebauung des Grundstückes vier Wohnhäuser in 2,5 geschossiger Bauweise haben wir unseren Einspruch schriftlich
bekundet und dieses mit sechs wesentlichen Fakten und über
100 Unterschrift dem Bürgermeister übergeben.
Leider wurde diesem Antrag des Bürgermeisters mit knapper
Mehrheit der Fraktionen zugestimmt.
Statt einer Rückmeldung und Stellungnahme zu unseren Bedenken wurde nun in der Ausschutzsitzung am 20.03.2017 ein
Bebauungsplan vorgestellt, der selbst den Fraktionen nicht bekannt war und der nun eine komplette Bebauung des Areals
vorsieht.
Hiermit protestieren wir gegen diese, nicht einmal von den Fraktionen unterstützte Maßnahme, und erwarten, dass dieser Einspruch sowie die bereits vorliegenden Unterschriftslisten für
unsere begründeten Bedenken, die wir in der Sitzung am 25.04.
weiter aufrechterhalten aktiviert werden!
Neben den Ihnen bereits in dem schriftlichen Einspruch vom Oktober 2016 (Anlage) vorliegenden Fakten sehen wir mit der Änderung auf eine Komplett Bebauung folgende zusätzliche
Probleme und Gründe zu Ablehnung der erweiterten Baupläne!
1)
Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und
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Abwägung der Stellungnahme
Kenntnisnahme;
Es ist gesetzlich nicht vorgesehen sich zu einem
so frühen Planungsstand eines Bauleitplanes
schriftlich zu Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu äußern. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dient einerseits der Information bzw. der
Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie
der unterschiedlichen Lösungen der Planung und
deren Auswirkungen und andererseits der entgegenahme von Informationen. Eine Rückmeldung
über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt
erst nach Beschluss des Rates zum Abschluss
des Verfahrens.
Kenntnisnahme;
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und
40 Meter lang nicht realisierbar.
Denn hierzu kommen die noch Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge.
Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum noch händelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur Problematik.
Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen)
Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung Im
Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich!
2)
Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem
Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche
ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz
nicht gerecht wird! Sowie eine Erhaltung der schützenswerten
Tierwelt bei der Massen-Besiedlung nicht möglich ist.
Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes
ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
vorzusehen.
Das für die Erschließung zu Verfügung stehende
Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu
ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt,
werden geprüft.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Die Fläche war bisher im Flächennutzungsplan als
Friedhofserweiterungsfläche (Öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof) dargestellt. Aufgrund der Änderung im Bestattungswesen wird sie
jedoch nicht mehr benötigt. Die auf der Fläche
vorhandenen Bäume wurden im Vorgriff auf eine
spätere Nutzung als Friedhof gepflanzt sowie die
Freiflächen gepflegt.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderungs-Verfahrens.
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche
Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und be-
3)
Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter
Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannterweise Immer stärkeres Unwetter wird sehr viel höher!
Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, dass die Stadt für
zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereini7
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Nr.
Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
gung übernimmt.
Wir erwarten eine Berücksichtigung diese Fakten und der bereits bei Ihnen vorliegenden über 100 Unterschriften als Grundlage und Dokumentation der Versammlung am 25.04. im
Rathaus!
Abwägung der Stellungnahme
rücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die
Starkregenereignisse und die Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder baulichen
Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen.
Begründung der Unterschriftenliste vorn Oktober 2017 für Be- Wie Stellungnahme 1;
bauung mit vier 2,5-stöckigen Häusern:
1.
Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen
Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind
betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne
Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und
Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal
Jährlich gemäht.
2.
Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den
Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016.
3.
Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst
nach jedem Starkregenereignis.
4.
Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem
Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der
Fachklinik in Liblar.
5.
Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Da es sich
bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der
Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung
links, dem Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
nur der Friedhof!?
6.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße —
Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere,
enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist!
Mit Änderung zu der nun angedachten Bebauung mit bis zu 127
Wohneinheiten potenziert sich die Problematik noch!
1)
Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem
Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche
ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz
nicht gerecht wird I
Sowie eine Erhaltung der schützenswerten Tierwelt bei der
Massen-Besiedlung nicht möglich ist!
2)
Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter
Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannterweise immer stärkeren Unwetter sehr viel höher.
Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, das die Stadt für
zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereinigung übernimmt.
3)
Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und
über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und
40 Meter lang nicht vertretbar und rechtlich fragwürdig!
Denn hierzu kommen noch die Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge. Sowie Rettungs-/ Notfall-Fahrzeuge. Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum
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Abwägung der Stellungnahme
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
25.04.2017
Absender
Stellungnahme 5
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
noch handelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur endgültigen Problematik!
Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen! Was bleibt da für die KFZ?
Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung im
Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich.
Wir wollen sie es handeln, wenn im Problemfall (z.B. Feuer,
Überschwemmung, ...) mehrere hundert Personen und KFZ das
Areal verlassen wollen und gleichzeitig die Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. auf das Areal fahren muss und das noch bei
den Verkehrsproblemen auf der Köttinger Straße.
Hier kann auch die angedachte Einbahn der Carl-Schurz-Straße
und Rückführung über den Grünen-Weg keine Entlastung bieten, sondern verstärkt die Problematik, da die Rückführung zur
Carl-Schurz-Straße über die Problemzone der Köttinger-Str.
(Aldi, Ärztehaus, Dechant-Linden-Weg erforderlich wird.
Begründung der Unterschriftenliste vom Oktober 2017 für Be- Wie Stellungnahme 1;
bauung mit vier 2,5-stöckigen Häusern:
1.
Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen
Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind
betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne
Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und
Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal
jährlich gemäht.
2.
Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den
Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
3.
Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst
nach jedem Starkregenereignis
4.
Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem
Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der
Fachklinik in Liblar.
5.
Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Da es sich
bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der
Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung
links, dem Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür
nur der Friedhof!?
6.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße —
Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere,
enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist!
Mit Änderung zu der nun angedachten Bebauung mit bis zu 127 Wie Stellungnahme 2;
Wohneinheiten potenziert sich die Problematik noch!
1)
Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem
Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche
ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz
nicht gerecht wird!
Sowie eine Erhaltung der schützenswerten Tierwelt bei der
Massen-Besiedlung nicht möglich ist!
2)
Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter
Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannter11
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Nr.
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
weise immer stärkeren Unwetter sehr viel höher!
Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, das die Stadt für
zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereinigung übernimmt.
3)
Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und
über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und
40 Meter lang nicht vertretbar und rechtlich fragwürdig!
Denn hierzu kommen noch die Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge. Sowie Rettungs- / Notfall-Fahrzeuge!
Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum noch handelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur endgültigen Problematik!
Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen! Was bleibt da für die KFZ?
Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung im
Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich!
Wir wollen sie es handeln, wenn im Problemfall (z.B. Feuer,
Überschwemmung, ...) mehrere hundert Personen und KFZ das
Areal verlassen wollen und gleichzeitig die Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. auf das Areal fahren muss und das noch bei
den Verkehrsproblemen auf der Köttinger Straße.
Hier kann auch die angedachte Einbahn der Carl-Schurz-Straße
und Rückführung über den Grünen-Weg keine Entlastung bieten, sondern verstärkt die Problematik, da die Rückführung zur
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Abwägung der Stellungnahme
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Nr.
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Datum
19.05.2017
Absender
Stellungnahme 6
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Carl-Schurz-Straße über die Problemzone der Köttinger-Str.
(Aldi, Ärztehaus, Dechant-Linden-Weg erforderlich wird!!
Im Namen der Bürgerinitiative „Landschaftsschutzgebiet Alt Kenntnisnahme;
Liblar" erlauben wir uns die folgenden Anmerkungen zum Proto- (siehe auch Stellungnahme 4)
koll und zur Präsentation zu machen:
Vorbemerkung:
Wir sind froh, dass es uns nunmehr gemeinsam mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungs-Ausschusses aller Fraktionen am
20.3.2017 gelungen ist , ein geregeltes Planungs- und Informationsverfahren in Gang zu setzen, damit die Belange der Anwohner in angemessener und ausreichender Weise
berücksichtigt werden ]sönnen.
Dies ist umso wichtiger, da wir Bürger den Eindruck gewinnen
konnten, dass die Verwaltung mit dem § 246 Baugesetzbuch
einen Planungsansatz präferiert hatte, die unsere Rechte im
Planungsablauf doch erheblich reduzieren würden.
Wir begrüßen es daher sehr, dass wir im Rahmen des nun angestoßenen Verfahrens erstmalig über das Vorhaben der Stadt
im Detail informiert wurden. Ein Verfahren, welches die Bürger
bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt in die Planung mit einbezieht, hilft viele Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen bzw. Alternativen zu entwickeln.
Grundvoraussetzung für ein solches gemeinsames Vorgehen ist
aber, dass man ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbaut
und sich beide Seiten auf die gemachten Aussagen verlassen
können!! Insoweit halten wir es für unerlässlich, dass man es
nicht bei der Aussage der Verwaltung belässt, die im Protokoll
zur Veranstaltung festgehaltenen Anregungen und Einsprüche
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Nr.
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
später in das Verfahren einfließen zu lassen, wir wollen schon
wissen, welche Fakten im Rahmen des Verfahrens Berücksichtigung finden.
Leider stellen wir jetzt schon fest, dass einige, von den Bürgern
am 25.4; angeführten Bedenken und Anregungen nicht richtig
oder nicht umfassend protokolliert wurden:
Daher finden Sie unsere detaillierten Anmerkungen bezüglich
dieser Protokollpunkte im Anschluss aufgeführt, mit der Bitte,
diese als Ergänzung zum Protokoll festzuhalten. Das gleiche gilt
für unsere ergänzenden Ausführungen zu einigen dieser Punkte.
Zu Punkt 2 Gutachten
wir erwarten zu den angesprochenen Problemfeldern Verkehr,
Lärm und Wasserhaushalt (Grund-und Oberflächenwasser) die
Einschaltung von externen Gutachtern.
In diesem Zusammenhang halten wir den „Erläuterungsbericht
zur Verkehrstechnischen Einschätzung„ der Situation an der
Köttinger• Straße und Dechant-Linden-Weg durch das Ing.Büro
Fischer substantiell hinsichtlich der neu entstehende Verkehrssituation für nicht ausreichend. Hier sollte nochmals das bei der•
Erstellung des Masteiplanes für Liblar tätige Aachener Ing.Büro
IVV eingeschaltet werden, da eine Anbindung des geplanten
Neubaugebietes auch die geplante Neugestaltung der Verkehrsströme in der Carl Schurz Straße/Köttinger Straße und
Gartenstraße erheblich tangieren würde (siehe auch Protokollpunkt 4.und 6.).
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Kenntnisnahme;
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße und
die Lärmauswirkungen des Plangebietes sind
nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese sind im
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
festzustellen und entsprechende Maßnahmen
vorzusehen.
Nach dem Verkehrsgutachten kann die Köttinger
Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-Linden-Weg) aufnehmen.
Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite
sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. In das Verkehrsgutachten sind zudem die Ergebnisse der
Verkehrskonzeptes Liblar, das im Rahmen des
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Zu Punkt 3 Strategiepapier zur Wohnbauentwicklung
In dieser Darstellung der Verwaltung entsteht der Eindruck, als
ob in Liblar nur das Areal am Dechant-Linden-Weg als Bauland
zur Verfügung stünde.
Dies ist aber nach unserer Einschätzung nicht der Fall; hier
kommt als Bauland auch das Areal südlich des HagebauMarktes in Frage. Es handelt sich nicht um ein Landschaftsschutzgebiet und ist auch wegen der bereits vorhandenen Infrastruktur (Straßenanbindung und Kanalisation) erheblich
kostengünstiger zu Bauland zu entwickeln.
Zumal für dieses Gebiet ganz besonders die Aussage der Verwaltung Gültigkeit haben wurde, das man Flächen vorrangig zu
Bauland entwickeln möchte, die in Bereichen liegen, die aus
dem bestehenden Straßennetz heraus am schnellsten und einfachsten erschlossen werden können. Diese Voraussetzung ist
bei dem Plangebiet Dechant- Linden- Weg / Köttinger Straße
nicht gegeben (siehe diverse Protokollpunkte).
Zu Punkt 7 Baugebietszufahrt zur Köttinger Straße
Die von der Verwaltung als ausreichend erachtete Straßenbreite
zum neu zu erschließende Baugebiet ist mit 6 Meter viel zu
schmal und würde bei der Einmündung auf die Köttinger Straße
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Abwägung der Stellungnahme
Masterplanes Liblar erarbeitet wurde, eingeflossen.
Das erforderliche Lärmgutachten in dem auch die
Verkehrslärmauswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung an der Köttinger Straße und
am Dechant-Linden-Weg untersucht werden, ist in
Bearbeitung.
Kenntnisnahme;
Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (Dezember 2016 beschlossen) wurden alternative
Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar
in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung
aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser
Größenordnung in und um Liblar demnach nur
noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen.
Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet.
Kenntnisnahme;
Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebiet
ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im pa-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
zu erheblichen Problemen führen.
Zum Vergleich: Die Einmündung Dechant-Linden-Weg zur Köttinger Straße hat inklusive der notwendigen Bürgersteige und
des Fahrradbereichs eine Breite von ca. 12. Meter; hier gibt es
bei
einer erheblich breiter gestalteten Anfahrt bereits jetzt schon
Probleme.
• Bei einer planerisch angedachten Anzahl von
108 und mehr• Wohneinheiten und einer sich daraus angenommenen Anzahl von 150-200 Kraftfahrzeugen würde dieses
Nadelöhr unweigerlich zu großen Verkehrsproblemen führen mit
entsprechen Gefährdungspotentialen für alle Verkehrsteilnehmer.
Zu Punkt 11 Lärmbelastung im Bereich der Zufahrt Köttinger
Straße
Die Lärmbelastung am Mehrfamilienhaus und der direkt angrenzenden Wohneinheiten ist jetzt schon bedingt durch den REWE
Parkplatz und der in Bau befindlichen Parkplatzerweiterung sehr
stark.
Diese verkehrsbedingte Lärmentwicklung wird sich bei einem zu
erwartenden Stau bei der Zufahrt zur Köttinger Straße weiter erhöhen. (Lärmgutachten!)
Zu Punkt 13 Anzahl der Vollgeschosse im Planentwurf
Bereits bei den Rahmenbedingungen gem. Präsentation wird
bei einer möglichen Bebauung mit Einzel- und Reihenhäusern
als Ziel definiert, dass man sich bei der Höherentwicklung an die
Nachbarschaft anpassen muss.
Da es für den nördlichen Teil des Dechant-Linden-Wegs laut
Planungsamt der Stadt am 03.12.2016 keinen festgelegten Be-
rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
vorzusehen.
Das für die Erschließung zu Verfügung stehende
Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu
ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt,
werden geprüft.
16
Wie Stellungnahme zu Punkt 2 (Gutachten);
Kenntnisnahme;
Die Festlegung der Vollgeschosse ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Die Anzahl der Vollgeschosse wird im Bebauungsplan festgesetzt. In dem vom Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
bauungsplan gibt, muss man sich üblicherweise bei dem neu
geplanten Baugebiet an die vorhandene Bebauung anpassen.
Das gilt sowohl was die Art der Bebauung anbetrifft als auch bei
der Geschossanzahl.
Im nordöstlichen Bereich des Dechant- Linden-Weges sind
zweigeschossige Gebäude üblich. Der obere — nordwestliche
— Teil der Straße ist ausschließlich mit Flachdachbungalows
bebaut. Eine Bebauung mit zweigeschossigen Reihenhäuser wie im Plankonzept scheinbar vorgesehen ¬schließt sich in direkter Nachbarschaft zur vorhandenen Bebauung aus.
Aus diesem Grunde halten wir es für sinnvoller — wenn es
überhaupt zu einer solchen Bebauung kommen sollte, die höhergeschossigen Gebäude nicht in die Nähe der vorhandenen
Bebauung zu planen.
Zu Punkt 16 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Anzahl der geplanten Wohneinheiten
Die Behauptung der Verwaltung die vorgestellte Planung mit
den vorgesehen 108 bzw.127 Wohneinheiten sei nicht dein Gedanken einer Gewinnmaximierung geschuldet, können wir uns
nicht anschließen. Zumal bei der Veranstaltung am 25.4. die
Bemerkung gefallen ist, dass man selbst überrascht gewesen
sei, dass es geht mit so vielen Grundstücke und Wohneinheiten
das Areal planerisch darstellen zu können.
Da wir aus verschiedenen Beschlussvorlagen der Verwaltung
zum Thema Erschließung von Bauland wissen, ist das Ziel klar
definiert: hohe Erlöse aus dein Verkauf der stadteigenen Grundstücke in Liblar-Süd und dem Gebiet am Dechant-Linden-Weg
zu erzielen, um den Bau der Ortsumgehung in Lechenich zu fi-
26.09.2017 beschlossen Städtebauliche Konzept
ist eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Die dreigeschossige Bebauung ist ausschließlich für die im Nordosten des Plangebietes
geplante Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen.
Die an der bestehenden Bebauung am DechantLinden-Weg
angrenzende geplante
zweigeschossige Einfamilienhausbebauung hält einen
angemessenen Abstand ein. Zudem ist die Erschließung der Grundstücke und Bebauung so
ausgerichtet (nach Westen), dass die direkte Sicht
in die Gärten der Grundstücke am DechantLinden-Weg vermieden werden.
17
Kenntnisnahme;
Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das
Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser
und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn
dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und
Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über
die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
nanzieren.
Da freuen sich natürlich die Liblarer Bürger, dass sie mit einer
erheblichen Einschränkung ihrer Wohnqualität durch die geplante Bebauung am Dechant-Linden-Weg für Lechenich etwas Gutes tun können!!
Der Hinweis, dass durch den Bau eines bei der topographischen
Konstellation (Absenkung des Plangebietes in Richtung Mühlenbach) notwendigen Regenrückhaltebeckens und einer notwendigen Retentionsfläche im nordwestlichen Bereich zu einer
Reduzierung der Bebauung führen wird, ist realistisch. Das
Gleiche gilt für den notwendigen Lärmschutzabstand zur B 265.
Wachstumsbereiche abgebildet werden.
Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den
Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung
Der Anregung wird dem Sinn nach gefolgt.
Es wurden zur B 265 Abstände vorgesehen. Näheres ist auf der Darstellungsebene des FNP nicht
zu regeln und erfolgt im BebauungsplanVerfahren.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Zu Punkt 20 Mindestabstände der geplanten Wohnbebauung
Hier fehlt neben der Aussage zu den Abständen zur B 265 und
dem Friedhof auch eine Aussage zu den Abständen zu• Bebauung am Dechant-Linden-Weg. Nach Aussage des Kirchenvorstands lehnt dieser eine zu -nahe Bebauung an den Friedhof ab.
Zu Punkt 22 Überschwemmungsgefahr
Hier geht es nicht um die von der Bezirksregierung festgesetzten Überschwemmungsgebiete, sondern, um die durch den immer öfter vorkommenden Starkregen und das dadurch
entstehende Oberflächenwasser, das wegen der bereits heute
schon starken Versiegelung nicht abfließen und versickern
kann.
Wir konnten in den letzten Jahren immer wieder• am DechantLinden-Weg feststellen, dass trotz der Verbesserung der Kanalisation im Bereich des Friedhof / Köttinger Straße Grundstücke
und auch Keller überschwemmt wurden; das gilt im Übrigen
18
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche
Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt insbesondere auch die Auslastung der
Kanalisation, die Starkregenereignisse und die
Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der
Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
auch im Bereich des Rewe-Parkplatzes.
Die im vorgestellten Planansatz beabsichtige Totalversiegelung
durch die Anzahl der Wohneinheiten und der damit verbundenen notwendigen Verkehrsflächen fahrt unweigerlich zu einer
mit herkömmlichen Mitteln kaum zu lösenden Gefährdungssituation.
Ob diese Situation überhaupt mit einem Versickerungsbecken
gelöst werden kann, muss ein externes Gutachten klären.
Wir werden auf keinen Fall akzeptieren, dass wir durch die von
der Stadt zu verantwortende neue Situation Kosten durch Überschwemmungsschäden zu tragen hätten.
Hier erwarten wir, dass diese durch die Stadt übernommen werden; zumal es durch die neu geschaffene Gefahrenerhöhung in
Verbindung mit dem sich in der Nähe befindenden Verlauf des
Mühlenbachs kaum-möglich sein dürfte, eine Elementarschadensdeckung bei einer Versicherung zu erhalten.
Im Übrigen verweisen wir auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.3.2002-4CN 14.00. Danach muss
bei einer gemeindlichen Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende
Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum( z.B. bei Kellerüberflutungen) der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebietes - keinen Schaden
nimmt.
Zu Punkt 28 Biotopvernetzung und Erhalt von Grünflächen im
bisherigen Landschaftsschutzgebiet
Man sollte bei allen Überlegungen versuchen, möglichst große
Teile des bisherigen Landschaftsschutzgebietes mit der ge19
Abwägung der Stellungnahme
baulichen Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen. Das Entwässerungskonzept wird darüber hinaus von einem externen
Ingenieurbüro unter Beteiligung der Stadtwerke
der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des Rhein – Erft –Kreises
erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Der Anregung wird gefolgt;
Das im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossene Städtebauliche
Konzept sieht zudem die Planung von nur noch
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
10.04.2017
Absender
Stellungnahme 7
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
wachsenen Flora und Fauna zu erhalten, das gilt besonders in
den Randlagen zum Friedhof und dem natürlich gewachsenen
Lärmschutz zur B265in Form einer über Jahre gewachsenen
Strauch- und Baumbepflanzung, die ein Rückzugsgebiet für die
Tierwelt darstellt.
Im Süden zur Bebauung Dechant- Linden-Weg bietet sich ein
größerer Grünstreifen mit entsprechendem Bewuchs an. Hier
verweisen wir auf den Garten der Fachklinik mit samt seinen
Bäumen und Sträuchern, den es unbedingt gilt zu erhalten.
Insofern passt auch die im Punkt 29 erwähnte Absicht der Verwaltung, einen Teil der vorhandenen Bäume zu erhalten, positiv
ins Bild.
Schlussbemerkung
Sowohl bei den Treffen der Bürgerinitiative als auch anlässlich
der Bürgerversammlung am 25.4.2017 ist immer wieder durch
die Anwohner zum Ausdruck gebracht worden, dass man eine
Bebauung in der vorgestellten Größenordnung und Art wegen
der damit verbundenen Totalversiegelung sowie wegen der weiteren oben dargestellten Fakten strikt ablehnt. Bereits in der
Bürgerversammlung am 25.4.2017 haben wir uns bereit erklärt,
an einem für die Anwohner und auch die Belange der Stadt
ausgewogenen Interessensausgleich mit zu wirken.
Durch den Neubau von Asylantenunterkünfte in der unmittelbaren Nachbarschaft meines Eigentums verletzen sie
-einerseits die Vorgaben der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland die Asylanten nicht zentriert unterzubringen.
Damit verhindern sie jegliche Chance der Integration.
-andererseits schaffen Sie für mich eine erhöhte Gefahrenlage.
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Abwägung der Stellungnahme
ca. 90 Wohneinheiten vor.
Kenntnisnahme;
In dem am 26.09.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossene „Städtebauliche Konzept“ sind mehrere
Mehrfamilienhäuser geplant. Die Frage der Besetzung der zwei geplanten öffentlich geförderten
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
23.04.2017
Absender
Stellungnahme 8
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Nachweislich ist die Kriminalität, insbesondere die Diebstahlsraten, nach dem Zuzug unserer neuen Gäste erheblich angestiegen, so dass die Polizei nicht unerheblich gefordert ist. Durch
die Zusammenführung der Asylanten In einer Wohnanlage verstärken Sie die Gefahrensituation, was die Bundesregierung ja
bereits erkannt hat.
Darüber hinaus mache ich einen Schadensausgleich geltend.
Ihre Maßnahme wirkt wie ein enteignungsgleicher Eingriff. Ich
habe meine Altersvorsorge im Wesentlichen auf meiner Immobilie aufgebaut.
Durch die geplante Maßnahme wird meine Immobilie entwertet,
die Wohnlage abgewertet.
Dafür beantrage ich mir eine angemessene Entschädigung zu
zahlen, die ich hiermit beantrage. Gerne nehme ich einen entsprechendes Angebot zur Kompensation entgegen, bevor ich
einen Gutachter beauftrage.
Mehrfamilienhäuser ist weder Regelungsgegenstand des FNP-Änderungs-Verfahrens noch des
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.
Wir haben uns heute getroffen und noch Argumente für den
Termin am Dienstag gesammelt. Ein paar Themen, die bisher
so noch nicht in der bisher bekannten Liste auftauchen, haben
wir noch gesammelt:
-In den bisher veröffentlichten Pläne sind keine Parkplätze erkennbar. Dürfen wir davon ausgehen, dass das Gebiet als autofrei vorgesehen ist? Dies hätte stark belastende Auswirkungen
auf die Parkplatzsituation in den umliegenden Straßen (wie Erfahrungen aus ähnlichen Projekten, wie z.B. in Köln Nippes,
zeigen).
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Kenntnisnahme;
Die Festlegung der Parkplätze im Plangebiet ist
nicht
Regelungsgegenstand
des
Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Dies erfolgt
im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. In Bebauungsplänen werden in der Regel
auf dem Privatgrundstück ein Stellplatz pro
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
- Ein derartiges Neubaugebiet richtet sich an junge Familien.
Gibt es dazu eine Planung für Kindergartenplätze, Schulen etc.?
- Ist die Kanalisation der Köttinger Straße für die zusätzliche Belastung (regulär oder bei Starkregen) ausgelegt? Liegt dazu ein
unabhängiges Gutachten vor?
- Wie sieht die großräumige Verkehrsplanung für Liblar aus?
Wie sollen die Pendler von Liblar weg und wieder zurückkom22
Abwägung der Stellungnahme
Wohneinheit und ein öffentlicher Stellplatz für zwei
Wohneinheiten festgesetzt.
Kenntnisnahme;
Die Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen ist
nicht Regelungsgegenstand dieser Flächennutzungsplan-Änderung. Im parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan ist die Festsetzung
eines Spielplatzes vorgesehen. Außerdem ist im
Stadtteil Liblar, die Errichtung von zwei Kitas
(Max-Plank-Straße und Am Hahnacker) beschlossen.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche
Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die
Starkregenereignisse und Versickerungsfähigkeit
des Bodens. Das Entwässerungskonzept wird von
einem externen Ingenieurbüro unter Beteiligung
der Stadtwerke der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des Rhein
– Erft –Kreises erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Kenntnisnahme;
Die großräumige Verkehrsplanung ist nicht Rege-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
men? Die Bahnstrecke, die Luxemburger Straße und die Auto- lungsgegenstand dieses Flächennutzungsplanbahn sind bereits jetzt völlig überlastet.
Änderung-Verfahrens.
Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplanes
Liblar wurde auch ein Verkehrskonzept für den
Stadtteil Liblar erstellt. In dem Konzept wurden
entsprechende Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete vorgeschlagen, die bei Umsetzung den Verkehrsfluss
im gesamten Stadtteil zukünftig positiv beeinflussen sollen.
- Wenn es derartige Initiativen der Stadt zur Steigerung der Be- Den Bedenken wird nicht gefolgt.
wohner-Zahlen gibt, ist es dann sinnvoll nun die Größe des Die Begrenzung des Friedhofes wurde vor EinleiFriedhofsgeländes final zu begrenzen? Das wirkt recht kurzsich- tung des Planverfahrens geprüft. Demnach hat
tig.
sich das Bestattungswesen wesentlich verändert.
Zudem steht noch ausreichten unbelegte Fläche
auf dem vorhandenen Friedhof zu Verfügung, sodass auch langfristig eine Erweiterung des Friedhofs nicht mehr erforderlich sein wird.
- Welche Alternativ-Flächen gibt es für derartige Projekte in Kenntnisnahme;
Liblar? Gibt es dazu eine unabhängige Gegenüberstellung und Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (DeBewertung?
zember 2016 beschlossen) wurden alternative
Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar
in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung
aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser
Größenordnung in und um Liblar demnach nur
noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
-Das bisherige Vorgehen und die dünne Kommunikation der
Stadt bzw. des Bürgermeisters erregen den Eindruck, dass hier
über die Köpfe der Anwohner weg eine unausgewogene Idee —
aus welchen Gründen auch immer — umgesetzt werden soll.
Als Bürger und Wähler fehlt uns jedwedes Vertrauen in die politische Stadtführung.
24
Abwägung der Stellungnahme
Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet.
Kenntnisnahme;
Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das
Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser
und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage
in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere
in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die
reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstums-bereiche abgebildet werden.
Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den
Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der
Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
dient der Sammlung von Informationen zur weite-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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27.04.2017
Absender
Stellungnahme 9
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Einspruch zu den o.g. Vorhaben aus folgenden Gründen:
Die Verkerssituation, d.h.:
die Köttinger Straße ist bereits überlastet durch den Durchgangsverkehr nach und zu den Ortsteilen Köttingen und Kierdorf. Eine stets angespannte Verkehrslage bereitet Zufahrten zu
den Discountern ALDI und REWE, sowie Artztpraxen und der
neuen Wohnanlage Krokusweg.
Durch die voraussichtliche neue Zufahrt des Bauvorhabens
würde eine Verkehrsbewegung von mehr als 200 Personen und
100 Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrer und Fußgänger erheblichen
Statt — und Gefährdungssituationen kommen.
Besonders an Werktagen und im Notfall müssen große Fahrzeuge für Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen von der
stark befahrenen Köttinger Straße über einen 6m breiten Fahrweg/Bürgersteig, neben den o.g. Verkehrssituationen, fahren.
das Landschaftsgebiet:
nach den vorliegenden Bauvorschlägen wird weder auf Tier und
Pflanzenwelt Rücksicht genommen. Obwohl bekannt ist, dass
zumindest noch anderes Bauland in Erftstadt, sogar mit besser
vorbreiten Versorgungsanschlüssen und Straßenzugängen vorhanden ist.
Die Stadt Erftstadt steht in sozialer Verantwortung gegenüber
der Kontex-Klinik, deren Gartenfläche bereits gekündigt ist und
somit in wenigen Monaten erfolgreiche Therapieziele für deren
Patienten wegfallen.
Mit Sturzregen oder Überflutung ist dein zunehmenden bekannten Wettersituationen zu rechnen! Wir beobachten dies jetzt
25
Abwägung der Stellungnahme
ren Detaillierung der Planung.
Kenntnisnahme;
Die Frage der Leistungsfähigkeit der Köttinger
Straße wurde geprüft und ist ausreichend.
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde
in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach
kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Rege-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
schon, dass der REWE-Markt davon betroffen ist.
lungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanAus diesen genannten Gründen möchten wir folgendes befür- Änderung-Verfahrens.
worten:
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche
Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die
Starkregenereignisse und Versickerungsfähigkeit
des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung
stellt sich im Übrigen bei jeder baulichen Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen. Das Entwässerungskonzept wird zudem
von einem externen Ingenieurbüro unter Beteiligung der Stadtwerke der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des
Rhein – Erft –Kreises erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Eine andere oder eine zusätzliche Zufahrt/Ausfahrt außer aber Kenntnisnahme;
die Köttinger Straße. Einen externen Verkehrsgutachter.
Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes
ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
vorzusehen.
Das für die Erschließung zu Verfügung stehende
Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu
ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt,
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Die schriftliche Zusicherung seitens der Stadt Erftstadt, für die
Gebäude des Dechant-Linden-Weg und Köttinger Str. Kosten
der Überschwemmungsschäden zu übernehmen.
Erhaltung der Gartenanlage der Kontexklinik, sowie größtmöglicher Erhalt und Förderung der Artenvielfalt des Landschaftsschutzgebietes Artenvielfalt des Landschaftsgebietes.
Zum Schluss stellt sich uns die Frage:
Die städtebaulichen Konzepte Variante A und B von der Firma
RaumPlan Aachen, hat bereits Kosten verursacht, die sicherlich
wir als Bürger tragen: Wie kann es sein, obwohl weder die Belange des Landschaftsgebietes, die Verkehrssituation mehr als
eng zu betrachten sind, die Überschwemmungssituation nicht
ausreichend überdacht ist?
27
Abwägung der Stellungnahme
werden geprüft.
Siehe oben;
Siehe oben;
Kenntnisnahme;
Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das
Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser
und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage
in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere
in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die
reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden.
Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den
Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Land-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Nr.
Datum
Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
schaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung.
10 23.04.2017
Stellungnahme
10 Wie auf der Versammlung der Bürgerinitiative am 20.04. zugesagt, möchte ich Ihnen hiermit noch ergänzende Fragen bzw.
Bedenken zum geplanten Bauvorhaben am Dechant-LindenWeg zukommen lassen. Eine Bürgerin hat Ihnen bereits auch im
Namen einer weiteren Familie Bedenken mitgeteilt. Diese ergänzenden Anmerkungen werden ebenfalls im Namen der Familien
Und der (Köttinger Str.) ausgesprochen.
-Größtes Problem sehen wir in der Verkehrsanbingung und Zufahrt zum geplanten Baugrundstück. Die heutige Situation auf
der Köttinger Str. ist bereits jetzt äußerst gefährlich und unfallträchtig. Zu Stoßzeiten kommen wir kaum aus der Parkplatzeinfahrt raus. Kommt dann in nur 5 m Entfernung zu unserer
Parkplatzeinfahrt eine weitere Einmündung (zusätzlich zu den
bereits 5 vorhandenen Straßeneinmündungen auf 80m) hinzu,
erhöht sich das Risiko weiter um ein Vielfaches.
Außerdem halten wir die geplante Zufahrt nicht im Geringsten
dafür geeignet, um hier einen neues Wohnviertel zu erschließen. Aufgrund der Breite kann die Straße nur einseitig befahrbar
werden. Rettungswagen, Anlieferungen und Müllabfuhr dürften
hier große Probleme bekommen. Davon abgesehen wagen wir
es zu bezweifeln, dass die gesetzlichen Vorgaben für Rettungs28
Kenntnisnahme;
Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes
ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens.
Das für die Erschließung zu Verfügung stehende
Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu
ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt,
werden geprüft.
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
und Fluchtwege gewährleitet sind.
In diesem Zusammenhang fordern wir zwingend die Erstellung
eines externen Verkehrsgutachtens.
-Masterplan Liblar:
Angeblich soll die Carl-Schurz-Str. Einbahnstraße werden und
nur von Liblar Kirche in Richtung Bahnhofstr. befahrbar sein.
Durch diese Planung verstärkt sich weiter die Rückstauproblematik auf der Köttinger Str. Auch dieser Punkt wäre unbedingt
durch ein externers Verkehrsgutachten zu prüfen.
Abwägung der Stellungnahme
Kenntnisnahme;
Die örtliche Verkehrsregelung ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens.
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde
in einem Verkehrsgutachten untersucht. In das
Gutachten sind auch die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes Liblar, dass im Rahmen der Erarbeitung des Masterplanes erstellt wurde,
eingestellt. Danach kann die Köttinger Straße den
zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-Linden-Weg) aufnehmen. Punktuelle vom
Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden.
-Nach welchen Kriterien wurde das zu bebauende Grundstück Kenntnisnahme;
ausgewählt?
Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (DeAngeblich wurden mehrere Grundstücke miteinander verglichen. zember 2016 beschlossen) wurden alternative
Hier bitten wir um Offenlegung der Ergebnisse diese Machbar- Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar
keitsstudie.
in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung
aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser
Größenordnung in und um Liblar demnach nur
noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
-Wie kann es sein, dass das betreffende Gebiet immer noch als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, aber schon konkrete
Bebauungspläne beauftragt und dafür finanzielle Mittel ausgegeben werden? Hier fehlt es an der nötigen Grundlage, da noch
kein Baurecht besteht.
-Wie wird die durch die zusätzlichen Wohungseinheiten benötigte Infrastruktur sichergestellt?
Stichwort: Parkplätze, Schul- und Kitaplätze etc.
- Wie gesichert sind die Zuschüsse vom Land?
"Ist der Lärmschutz der Anwohner des neuen Gebietes zur B
265 eingehalten? Eine spätere notwendige Lärmschutzwand
kann keinesfalls zu Lasten der Allgemeinheit, sprich des Steuerzahlers, gehen.
30
Abwägung der Stellungnahme
Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet.
Kenntnisnahme;
Das Vorgehen entspricht der üblichen Vorgehensweise bei der Entwicklung von Baugebieten,
die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Der Landschaftsplan wird erst geändert, wenn abzusehen
ist, dass sie tatsächlich abgeschlossen und realisiert werden kann.
Kenntnisnahme;
Die Frage der öffentlichen Stellplätze oder der erforderlichen Infrastruktur ist nicht Regelungsgegenstand dieses Flächennutzungsplan-ÄnderungVerfahrens. Die notwendigen öffentlichen Stellplätze werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan festgesetzt. Die Deckung
der erforderlichen Kitaplätze ist durch die geplanten und beschlossenen Kitaeinrichtungen an der
Max-Plank-Straße und „Am Hahnacker“ gesichert.
Kenntnisnahme;
Die Frage der der Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Diese wird im parallel in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan geprüft
und ggf. entsprechend Maßnahmen festgesetzt.
Das erforderliche Lärmgutachten in dem auch die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
- Bestandsschutz der Planungen:
Seitens der Stadt wurden immer wieder betont, dass das
Grundstück unbebaut bleibt.
Durch die Umplanungen fallen erhebliche Zusatzkosten an, die
von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Bei anderen
Grundstücken ist die notwendige Infrastruktur bereits gegeben,
die einen wesentlich geringeren Eingriff und Aufwand bedeuten
würde. In diesem Punkt verweise ich auf die Forderung nach
der Offenlegung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.
31
Abwägung der Stellungnahme
Verkehrslärmauswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung an der Köttinger Straße und
am Dechant-Linden-Weg untersucht werden, ist in
Bearbeitung.
Kenntnisnahme;
Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das
Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser
und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage
in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere
in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die
reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Innenbereichsflächen für die Erweiterung von Wohnbauland aktiviert, sodass in und um Liblar, Flächen in
der vorliegenden Größenordnung nur noch am
südlichen Ortsrand von Liblar zu Verfügung. Diese Flächen hätten neben fiskalischen Auswirkungen durch notwendigen Flächenerwerb oder
zeitlichen Verzögerungen durch erforderliche Umlegungsverfahren auch den Nachteil, dass Wohn-
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Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Es werden folgende Fragen vorgetragen:
1.) Strategiepapier der Stadt vom 19.08.2015 über die Wohnbaurandentwicklung bis zum Jahr 2040
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Strategiepapiers waren der
Stadt die andauernde Nachfrage nach Bauland und Wohnraum,
die Flüchtlingsproblematik und die seit langem geänderten Bestattungsgewohnheiten bekannt.
-Trotz dieser Kenntnis hat die Stadt bis dahin eine Bebauung
des Landschaftsschutzgebietes in der Einzelortbetrachtung
Liblar nicht in Erwägung gezogen.
Fragen:
- was hat die Stadt dazu bewogen, das derzeitige Landschaftsschutzgebiet jetzt in Bauland umzuwidmen?,
- welche neuen Erkenntnisse bzw. Fakten liegen der Stadt vor,
die Erstellung des Strategiepapiers am 19098..2015 noch nicht
bekannt waren?,
- erstmals mit Beschlussentwurf vom 15.06.2016 wur¬de im Zuge eines mittelfristigen Konzepts für die Unterbringung von
Asylsuchenden in Erftstadt die Verwaltung beauftragt, durch
Aufstellung eines Be-bauungsplanes für die zwischen dem
Friedhof und der Bebauung am Dechant-Linden-Weg gelegene,
nicht mehr benötigte Friedhofsfläche die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Nutzung dieses Grundstücks für Wohnbauzwecke zu schaffen. Dabei war ausdrücklich nur von der
Friedhoferweiterungsfläche die Rede für die Errichtung von 4
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Abwägung der Stellungnahme
bauflächen entwickelt würden, die weitere Entfernungen zu zentralen Infrastruktureinrichtungen
hätten.
Kenntnisnahme;
Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das
Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser
und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage
in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere
in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die
reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Innenbereichsflächen für die Erweiterung von Wohnbauland aktiviert, sodass in und um Liblar, Flächen in
der vorliegenden Größenordnung nur noch am
südlichen Ortsrand von Liblar zu Verfügung. Auch
hier ist eine Entwicklung vorgesehen. Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders
die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet.
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Abwägung der Stellungnahme
Wohngebäuden mit Wohnraum für bis zu 100 Personen. Nach
den, Vorstellungen der Stadt geht man von diesem Plan ab und
will jetzt das gesamte Areal des Landschaftsschutzgebietes bebauen.
- wann hat der Rat erstmals von dieser neuen Variante der
Stadt erfahren?,
- wie begründet die Stadt ein überwiegend öffentliches Interesse
für die Umwidmung der gesamten Fläche und welche Abwägungen hat die Stadt zwischen städtebaulichen Aspekten sowie
Natur- und Landschaftsschutz und den Belangen der Anwohner
des Dechant-Linden-Weges vorgenommen?
2.) Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Erftstadt im allgemeinen und Liblar im besonderen
Mit Stand 31.08.2003 zu Stand 31.03.17 hat sich die Einwohnerzahl von Erftstadt von 51.932 um 443 = 0,85 % auf 52.375
erhöht. Dies hauptsächlich durch die neuen Baugebiete in Blessem und Gymnich.
Frage:
- welchen Grund sieht die Stadt in dieser unbefriedigenden Entwicklung der Einwohnerzahl trotz umfangreicher Neubaugebiete
in allen Stadtteilen?
in Liblar ist im gleichen Zeitraum die Einwohnerzahl gar von
13.345 um 132 = 1,0 % auf 13.213 gesunken.
Frage:
- welchen Grund sieht die Stadt in diesem Rückgang trotz der
auch in Liblar entstandenen vielen neuen Wohnbauten?
3.)
Kindertageseinrichtungen
Kenntnisnahme;
In dem unter Punkt 2.) genannten Zeitraum hat sich die Anzahl Die Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen ist
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Abwägung der Stellungnahme
der Kindertageseinrichtungen von 23 um 2 auf 21 vermindert.
Insbesondere schon jetzt ist in Liblar eine Unterversorgung zu
verzeichnen.
Frage: was gedenkt die Stadt zu tun, um diesen Missstand zu
beheben, der sich noch durch die Kinder im geplanten Baugebiet verschärfen würde?
4.)
Mindestabstandsflächen zur vorhandenen Infrastruktur
Aus den beiden städtebaulichen Konzepten sind die genauen
Abstandsflächen nicht erkennbar.
Fragen:
- wie sind die Mindestabstandsflächen
a)
zur bestehenden Wohnbebauung Dechant-Linden-Weg,
b)
zum Mühlenbach (Hinweis auf Überflutungsgefahr
bei Starkregen, im vergangenen Jahr haben sich
in der Eifel selbst kleine Bäche und Rinnsale
in reißende Fluten verwandelt und dabei erhebliche
Überschwemmungsschäden angerichtet),
c)
zur B 265 und wie wird der in der Böschung zur R 265
vorhandene Tierbestand geschützt?,
d)
zu den Friedhofsgräbern,
e)
zum REWE-Parkplatz
Parkraum:
Auch hier ist aus den städtebaulichen Konzepten nicht ersichtliche wie viele Einzelgaragen, Garagenhöfe und Parkstreifen
vorgesehen sind.
Seit langer Zeit geht die Tendenz klar zum Zweitwagen; insbesondere bei Familien, wo beide Ehepartner berufstätig sind.
Frage:
nicht Regelungsgegenstand dieser Flächennutzungsplan-Änderung.
Unabhängig von dem Planverfahren ist im Stadtteil Liblar, die Errichtung von zwei Kitas (MaxPlank-Straße und Am Hahnacker) geplant und
beschlossen.
Den Bedenken wird dem Sinn nach gefolgt.
Den Bedenken bezüglich des Abstandes zum
Liblarer Mühlengraben und des Tierbestandes
wird durch die Darstellung eines Grünstreifens
entlang der B 265 und einer Grünverbindung im
Nordwesten des Plangebietes zwischen der
Kleingartenanlage und dem Friedhof Rechnung
getragen..
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Kenntnisnahme;
Die Frage, wieviel Einzelgaragen, Garagenhöfe
und Parkstreifen vorgesehen sind, ist nicht Regelungsgegenstand
des
FlächennutzungsÄnderungs-Verfahrens. Dies wird im Bebauungsplan festgesetzt. Im Bebauungsplan werden in der
Regel ein Stellplatz pro Wohneinheit auf dem Pri-
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-wieviel Parkraum für wie viele Fahrzeuge ist vorgesehen?
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Stellungnahme 12
6.) Geplantes Versickerungsbecken
Die Lage ist aus den städtebaulichen Konzepten nicht ersichtlich.
Fragen:
a) wo soll das Versickerungsbecken angesiedelt werden
und wie groß soll sein Inhalt sein?,
b) wie will die Stadt die Fehler vermeiden, die beim Versickerungsbecken in Friesheim, Neubaugebiet Borrer Straße seitens
der Stadt gemacht wurden?
Als betroffener Bürger stellt sich mir die Frage inwieweit bei den
Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und Aufstellung
des Bebauungsplanes dargestellten Maßnahmen im Vorfeld die
Machbarkeit der Durchführung, Bebauung der ausgewiesenen
Fläche, geprüft wurde.
Neben vielen anderen Auswirkungen bezweifele ich das durch
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Abwägung der Stellungnahme
vatgrundstück und ein Öffentlicher Stellplatz für
zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Behandlung
(z.B. Versickerung, Einleitung in den Liblarer Mühlengraben oder Kanal) des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers wird zurzeit in
einem Entwässerungskonzept geprüft.
Kenntnisnahme;
Die Entwässerung des Gebietes unmittelbar und
die Abstände zu dem Friedhof und zum REWEParkplatz ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens.
Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zu klären. Die dafür erforderliche
Fachgutachten
(Entwässerungskonzept
und
Schallgutachten) sind in Bearbeitung.
Kenntnisnahme;
Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den
Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der
Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung.
Kenntnisnahme;
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Abwägung der Stellungnahme
eine belastbare Verkehrsanalyse die Situation bei der Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Köttinger Straße in
der Form machbar bzw. zulässig ist. Hier münden innerhalb weniger Meter auf die Köttinger Straße: der Dechant-Linden-Weg,
Garagen (4 Stk.) und Parkplatzausfahrten des Ärztehauses, der
REWE Parkplatz. mit der zusätzlichen Einfahrt für die Warenannahme der LKWs; auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der ALDI Parkplatz, die Einmündung der
Gartenstraße, Einmündung Krokusweg, Zu- und Ausfahrt Grabsteinwerk, Einmündung Neubaugebiet (Summe 13 Zufahrten).
Bei dieser Dichte von Zufahrten auf die Köttinger Straße noch
eine weitere ZU- und Ausfahrt für ein Wohngebiet für zu erwartende 100 PKW zu planen erscheint mir vorsichtig formuliert
„gewagt". Wohlgemerkt die beschrieben Situation spielt sich auf
nur 350 Metern ab. Schon jetzt ereignen sich hier tagtäglich gefährliche Situationen und nach Aussage von Verkehrspolizisten
handelt es sich um einen Unfallschwerpunkt.
Eine Wohngebiet-Neuerschliessung in dieser Größenordnung
mit einer einzigen Zu- und • Ausfahrt zu planen ist vor dem Hintergrund zu erwartender Rettungseinsätze Notarzt und Feuerwehr u.ä. unzulässig. Ein einziger falsch geparkter PKW würde
dies blockieren können. In diesen Zusammenhang will ich ein
Beispiel anführen wo der Dechant Linden Weg durch einen Navigationsfehler über 1,5 Stunden!!! unpassierbar war. Am 16.
Mai 2016 fuhr ein LKW mit Anhänger fälschlicherweise in die
Straße und musste wegen fehlender Wendemöglichkeit den
kompletten Weg rückwärtsfahren. Dieser Vorfall ist vielen Anwohnern noch lebhaft in Erinnerung und auf dem beiliegenden
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße und
der Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes
ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Die Zufahrt ist
im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorzusehen.
Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde
in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach
kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden.
Das für die Erschließung zu Verfügung stehende
Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu
ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt,
werden geprüft.
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Datum
13 26.04.2017
Absender
Stellungnahme 13
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Bild dokumentiert. Was wäre passiert wenn in diesem Zeitraum
ein Rettungseinsatz notwendig geworden wäre?
Die täglichen Behinderungen und Gefahrsituationen durch den
normalen Autoverkehr der Anwohner, Besucher, Post, PaketZusteller, Müllentsorgung, Linienbusse etc. sind in dem angrenzenden Wohngebiet Köttingen (neben den May Werken) zu beobachten. Hier herrscht durch die Verkehrsberuhigte Zick-Zack
Straßenführung und der verdichteten Bebauung tägliches Chaos. Allerdings ist im Gegensatz zu der Planlösung eine weitere
Zu- und Ausfahrt vorhanden.
Von der CDU – Fraktion der Stadt Erftstadt regt an, einige Änderungen in den Planentwurf, Variante beigefügt) im weiteren Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Dechant-Linden-Weg, Erftstadt-Liblar, einzuarbeiten.
- Es wird eine leistungsfähige Verkehrsanbindung des Plangebietes zur Köttinger Str. hin sichergestellt, ggfs. mit einer gutachterlichen Begleitung durch ein Fachbüro.
- Zwischen der „Altbebauung" und dem neuen Plangebiet wird
ein durchgängig begrünter und bepflanzter Streifen von 3 m
eingeplant und festgesetzt
- Die Bebauungsstruktur mit Einzel- und Doppelhausbebauung
wird beibehalten, auf die zwei Hausgruppen wird zu Gunsten
von Doppelhäusern verzichtet, die der2eit geplanten drei Einzelhäuser gegenüber den Mehrfamilienhäusern werden in eine
Doppelhausbebauung umgewandelt.
- Die Garagen werden so angeordnet bzw. festgesetzt, dass vor
jeder Garage noch ein weiterer Stellplatz problemlos möglich ist.
- Im Plangebiet ist innerhalb des Grünbereiches gegenüber den
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Abwägung der Stellungnahme
Kenntnisnahme;
Die Anregungen sind nicht Regelungsgegenstand
des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens.
Sie sind im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu berücksichtigen.
In der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung (am 26.09.2017) beschlossenen Städtebaulichen Konzept (Variante A)
wurde, soweit zu diesem Planungstand möglich,
den Anregungen entsprochen.
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg
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Datum
14 15.05.2017
Absender
Stellungnahme 14
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Mehrfamilienhäusern ein kleiner Spielplatz mit Verweilmöglichkeit (Sitzbänke etc.) vorzusehen.
- Die Prüfung der Zufahrt über die Radmacher Straße.
--Prüfung Verkehrssicherheit Köttinger Straße Fahrradfahrer,
Rollstuhlfahrer, Fußgänger, Fußgängerüberweg. Radweg entlang der Köttinger Straße.
- Verkehrssicherheit auf der Zufahrtsstraße zu dem Grundstück
Thema Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr- An ?
- Kreisverkehr! Anbindung Krocos Karee, Friedhof, Rewe, Gartenstraße, Aldi, Ärztehaus, Parkplätze Ärtzehaus, Dechant- Linden- Weg Einmündung und ruhender Verkehr. Anbindung CarlSchurz- Straße.
- Teilerschließung- Teilbebauung- Erhaltung des Landschaftsschutzes in Teilbereichen innerhalb des zu bebauenden Areals.
- Wie wird der Höhenunterschied zu der Bebauung am DechantLinden- Weg ausgeglichen? Wer trägt die Unkosten die Gärten
ab zu fangen?
- Sichere Wege für Kinder, Jugendliche und Senioren in Richtung Friedhof, Park, Kirche, Aldi und Bushaltestelle.
- Faires Miteinander aller Beteiligter.
- Straßenzuständigkeiten zusammenführen!
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Abwägung der Stellungnahme
Kenntnisnahme;
Die Anregungen, Hinweise und Fragen bezüglich
der verkehrlichen Situation und zu dem Höhenunterschied sind nicht Regelungsgegenstand des
FNP-Änderungsverfahrens. Sie sind im parallel in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu prüfen
und entsprechend zu berücksichtigen.
Der Anregung wird gefolgt.
Der angeregte Teilerhalt des Landschaftsschutzgebietes wird in der FNP-Änderung durch die
Darstellung eines Grünstreifens entlang der B 265
und einer Grünverbindung im Nordwesten des
Plangebietes zwischen der Kleingartenanlage und
dem Friedhof entsprochen.