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Beschlussvorlage (Abwägungsvorschlag_Bürger)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
554 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02

Inhalt der Datei

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB 1 Lfd. Datum Nr. 1 25.10.2016 Absender Stellungnahme 1 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Erst durch die Presse erfuhren wir, dass Sie planen auf dem im Kenntnisnahme; Landschaftsschutzgebiet befindlichem Grundstück zwischen Friedhof, Köttinger Straße und Dechant-Linden-Weg vier Wohnhäuser in 2,5 geschossiger Bauweise zu errichten,und Sie auf unsere berechtigten Bedenken, auch in schriftlicher Form, weder geantwortet noch Stellung bezogen haben, sahen wir uns gezwungen eine Bürgerinitiative zu gründen um uns als verantwortungsbewusste Bürger Gehör zu verschaffen! Somit übergeben wir Ihnen heute eine Unterschriftenliste von Personen, die sich gegen Ihr Vorhaben aussprechen, sowie ein Schreiben mit Begründungen, die unseres Erachtens gegen eine Bebauung dieses Grundstückes sprechen! Dabei ist es uns wichtig, klarzustellen, dass wir auch bei Kenntnis des dort anzusiedelnden Personenkreises, Fremdenfeindlichkeit ablehnen und es für eine wichtige Aufgabe halten, Asylsuchende in unsere Gesellschaft zu integrieren!! Es ist uns jedoch auch wichtig, bevor als Natur-Schutzgebiet ausgewiesene Flächen bebaut werden, noch die In Erftstadt sicher weitläufig verfügbaren Flächen zu nutzen. Auch ist es sehr bedauerlich und wir können es als Bürger und 1 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme insbesondere als Anlieger nicht nachvollziehen, wieso wir nicht vorab über so eine Maßnahme informiert werden, sondern Sie bereits wie in der Einladung zur heutigen Ratssitzung protokolliert, über eine Ausschreibung der geplanten Gebäude an Architekten entscheiden !I?? In der Anlage erhalten sie eine Aufzählung unserer Einwände und eine erste Unterschriftenliste mit ca. 100 Unterschriften von verantwortungsbewussten Bürgern, die sich gegen diese Bebauung aussprechen. Anlage: Wir Bürger sind gegen die Bebauung des im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Grundstückes zwischen Friedhof, Köttinger Straße und Dechant-Linden-Weg mit folgender Begründung: 1. Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal Jährlich gemäht. 2 Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Fläche war bisher im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche (Öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof) dargestellt. Aufgrund der Änderung im Bestattungswesen wird sie jedoch nicht mehr benötigt. Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt 2. Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016. 3. Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst nach jedem Starkregenereignis. 4. Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der Fachklinik in Liblar. 3 Abwägung der Stellungnahme im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden. Der Anregung wird nicht entsprochen. Der Bereich ist nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Allein durch die Tieflage der B 265, in die das Wasser des Mühlengraben bei Hochwasser fließen würde, schließt eine Überschwemmung des Gebietes aus. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt insbesondere die Auslastung der Kanalisation die Starkregenereignisse und Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder baulichen Entwicklung. Der Anregung wird gefolgt. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 2 Datum 06.04.2017 Absender Stellungnahme 2 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme 5. Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Denn bei der angedachten Zielgruppe der Bewohner dieser geplanten Wohnanlage gehen wir davon aus, dass auch eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen einziehen, die verständlicher Weise auch Bewegungsfreiheit benötigen! Da es sich bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung links, dem Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür nur der Friedhof!? 6. Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße — Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere, enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist! Kenntnisnahme; Der Schutz des Friedhofes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-ÄnderungVerfahrens. Der Schutz des Friedhofes wird im Rahmen der Realisierung des Baugebietes sichergestellt. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan die Festsetzung eines Spielplatzes vorgesehen. Der Anregung wird dem Sinn nach gefolgt. Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. Die Planung dazu ist in Vorbereitung. Lt. den Vorentwürfen des Aachener Planungsbüros werden auf Der Anregung wird gefolgt. dem heutigen von der Fachklinik gepachteten Grundstückes Reihenhäuser geplant! Dieses mit Bäumen und Büschen gewachsenes Nutzgartengrundstück ist der Rückzugsort Chef viele Tiere und darf somit nicht bebaut werden!! Wir werden hier auch die Landschaftsschutzbehörde informieren, dass dieses Grundstück von einer evtl. Bebauung ausgeschlossen wird!! 4 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Datum Nr. 3 14.03.2017 Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Tischvorlage Ausschuss für Stadtent. u. Wirtschaftsf. Stellungnahme 3 Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, in der heutigen Sitzung, wird Ihnen unter Tagesordnungspunkt 6 „Bebauungsplan 184, Erftstadt-Liblar, Dechant- Linden- Weg; Beschluss über Planungsvarianten" seitens der Stadt 3 Varianten für eine Umsetzung der Bebauung am Dechant-Liriden-Weg vorgestellt. Bei den von der Stadt favorisierten Varianten 1 und 2 der Beschlussvorlage 128/2017, soll mit Hilfe des §246 Baugesetzbuch eine kurzfristige und beschleunigte Bebauung ermöglicht werden, ohne die Bürger anzuhören, und ohne dass eine vorherige Bauleitplanung abgeschlossen würde. Dieses Vorhaben kann von uns nicht akzeptiert werden, da in allen Bekanntmachungen seitens der Stadt sowie in allen bisherigen Gesprächen zwischen dem Planungsamt und uns immer auf die Einhaltung der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung)hingewiesen wurde. Vor allem mit dem Verweis im Vorfeld auf die Umwandlung der Flüchtlingsunterkünfte in „normalen" Wohnraum — wenn diese Gebäude für Flüchtlinge nicht mehr benötigt werden — sowie dem Verweis, das gesamte Feld in Bauland umzuwidmen, kann der §246 BauGB nicht herangezogen werden. Durch dieses Vorgehen der Stadt ist unser Vertrauen in das Versprechen, offen und ehrlich mit uns umzugehen, erschüttert, vor allem vor dem Hintergrund geführter Gespräche mit den Planungsamtsleitern Seyfried und Lippik am 02.12.2016. Die Bürgerinitiative legt großen Wert darauf, dass die betroffenen Bürger rechtzeitig gehört und informiert werden und dass alle Bedenken, die gegen eine Bebauung sprechen, abgewogen werden und die entsprechenden Gremien angehört werden. Kenntnisnahme; Die Städtebaulichen Planvarianten sind nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Die Entscheidung über das Städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan getroffen. 5 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 4 Datum 19.04.2017 Absender Stellungnahme 4 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Dies ist nur mit einer abgeschlossenen Bauleitplanung gewährleistet, so wie sie auch durch den Rat im letzten Jahr gefordert wurde. Aus diesem Grund, sehr verehrte Ausschussmitglieder, bitten wir Sie, den Varianten 1 und 2 nicht zu zustimmen. Für die Bürgerinitiative: Bereits in der Ratssitzung im Oktober zur Beschlussfassung eine Bebauung des Grundstückes vier Wohnhäuser in 2,5 geschossiger Bauweise haben wir unseren Einspruch schriftlich bekundet und dieses mit sechs wesentlichen Fakten und über 100 Unterschrift dem Bürgermeister übergeben. Leider wurde diesem Antrag des Bürgermeisters mit knapper Mehrheit der Fraktionen zugestimmt. Statt einer Rückmeldung und Stellungnahme zu unseren Bedenken wurde nun in der Ausschutzsitzung am 20.03.2017 ein Bebauungsplan vorgestellt, der selbst den Fraktionen nicht bekannt war und der nun eine komplette Bebauung des Areals vorsieht. Hiermit protestieren wir gegen diese, nicht einmal von den Fraktionen unterstützte Maßnahme, und erwarten, dass dieser Einspruch sowie die bereits vorliegenden Unterschriftslisten für unsere begründeten Bedenken, die wir in der Sitzung am 25.04. weiter aufrechterhalten aktiviert werden! Neben den Ihnen bereits in dem schriftlichen Einspruch vom Oktober 2016 (Anlage) vorliegenden Fakten sehen wir mit der Änderung auf eine Komplett Bebauung folgende zusätzliche Probleme und Gründe zu Ablehnung der erweiterten Baupläne! 1) Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und 6 Abwägung der Stellungnahme Kenntnisnahme; Es ist gesetzlich nicht vorgesehen sich zu einem so frühen Planungsstand eines Bauleitplanes schriftlich zu Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu äußern. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dient einerseits der Information bzw. der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie der unterschiedlichen Lösungen der Planung und deren Auswirkungen und andererseits der entgegenahme von Informationen. Eine Rückmeldung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt erst nach Beschluss des Rates zum Abschluss des Verfahrens. Kenntnisnahme; Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und 40 Meter lang nicht realisierbar. Denn hierzu kommen die noch Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge. Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum noch händelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur Problematik. Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen) Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung Im Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich! 2) Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz nicht gerecht wird! Sowie eine Erhaltung der schützenswerten Tierwelt bei der Massen-Besiedlung nicht möglich ist. Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorzusehen. Das für die Erschließung zu Verfügung stehende Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt, werden geprüft. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Fläche war bisher im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche (Öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Friedhof) dargestellt. Aufgrund der Änderung im Bestattungswesen wird sie jedoch nicht mehr benötigt. Die auf der Fläche vorhandenen Bäume wurden im Vorgriff auf eine spätere Nutzung als Friedhof gepflanzt sowie die Freiflächen gepflegt. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderungs-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und be- 3) Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannterweise Immer stärkeres Unwetter wird sehr viel höher! Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, dass die Stadt für zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereini7 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt gung übernimmt. Wir erwarten eine Berücksichtigung diese Fakten und der bereits bei Ihnen vorliegenden über 100 Unterschriften als Grundlage und Dokumentation der Versammlung am 25.04. im Rathaus! Abwägung der Stellungnahme rücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die Starkregenereignisse und die Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder baulichen Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen. Begründung der Unterschriftenliste vorn Oktober 2017 für Be- Wie Stellungnahme 1; bauung mit vier 2,5-stöckigen Häusern: 1. Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal Jährlich gemäht. 2. Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016. 3. Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst nach jedem Starkregenereignis. 4. Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der Fachklinik in Liblar. 5. Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Da es sich bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung links, dem Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür 8 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt nur der Friedhof!? 6. Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße — Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere, enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist! Mit Änderung zu der nun angedachten Bebauung mit bis zu 127 Wohneinheiten potenziert sich die Problematik noch! 1) Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz nicht gerecht wird I Sowie eine Erhaltung der schützenswerten Tierwelt bei der Massen-Besiedlung nicht möglich ist! 2) Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannterweise immer stärkeren Unwetter sehr viel höher. Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, das die Stadt für zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereinigung übernimmt. 3) Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und 40 Meter lang nicht vertretbar und rechtlich fragwürdig! Denn hierzu kommen noch die Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge. Sowie Rettungs-/ Notfall-Fahrzeuge. Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum 9 Abwägung der Stellungnahme Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 5 Datum 25.04.2017 Absender Stellungnahme 5 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme noch handelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur endgültigen Problematik! Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen! Was bleibt da für die KFZ? Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung im Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich. Wir wollen sie es handeln, wenn im Problemfall (z.B. Feuer, Überschwemmung, ...) mehrere hundert Personen und KFZ das Areal verlassen wollen und gleichzeitig die Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. auf das Areal fahren muss und das noch bei den Verkehrsproblemen auf der Köttinger Straße. Hier kann auch die angedachte Einbahn der Carl-Schurz-Straße und Rückführung über den Grünen-Weg keine Entlastung bieten, sondern verstärkt die Problematik, da die Rückführung zur Carl-Schurz-Straße über die Problemzone der Köttinger-Str. (Aldi, Ärztehaus, Dechant-Linden-Weg erforderlich wird. Begründung der Unterschriftenliste vom Oktober 2017 für Be- Wie Stellungnahme 1; bauung mit vier 2,5-stöckigen Häusern: 1. Erhalt dieses in den letzten 30 -40 Jahren gewachsenen Biotops für vielerlei Tiere und Pflanzen (alleine 30 Bäume sind betroffen). Die Stadt sah dies bisher genauso, denn nicht ohne Grund wird hier zum Erhalt und der Förderung der Arten- und Blütenvielfalt, sowie der Insekten und Kleintierwelt nur 1-2 Mal jährlich gemäht. 2. Beibehaltung des Areals als Überflutungsgebiet für den Mühlenbach, hier verweisen wir auf das Amtsblatt Nr.11 der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2016. 10 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme 3. Vermeidung zusätzlicher Bodenversiegelung und Vorhaltung natürlicher Flächen. Eine Forderung der Politik selbst nach jedem Starkregenereignis 4. Erhaltung des sehr gepflegten Nutzgartens auf dem Areal — ein Teil der erfolgreichen Therapie-Maßnahmen der Fachklinik in Liblar. 5. Schutz der Friedhofsruhe und Erhaltung der Friedhofsanlage als gepflegte Gartenanlage und Ruhe Pool. Da es sich bei dem Grundstück jedoch um eine Sackgasse handelt, mit der Umgehungsstraße am Ende, der Dechant-Linden-Bebauung links, dem Rewe vorne, bleibt als offene Ausweichfläche hierfür nur der Friedhof!? 6. Ein wesentlicher Punkt ist auch die schon heute ärgerliche, stressige Verkehrssituation auf der Köttinger Straße — Einfahrt Aldi / Rewe / Wohnanlage — die durch eine weitere, enge Zufahrt kaum noch zu handeln ist! Mit Änderung zu der nun angedachten Bebauung mit bis zu 127 Wie Stellungnahme 2; Wohneinheiten potenziert sich die Problematik noch! 1) Entgegen der bisher geplanten Erhaltung von einem Großteil der bereits 40 Jahre gewachsenen Naturschutzfläche ist mit ihren Plänen eine komplette Rodung erforderlich, was sicher auch den gesetzlichen Verpflichtungen zum Naturschutz nicht gerecht wird! Sowie eine Erhaltung der schützenswerten Tierwelt bei der Massen-Besiedlung nicht möglich ist! 2) Auch die Gefahr der Überschwemmung bei kompletter Boden Versiegelung des Areals ist mit Sicht auf die bekannter11 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt weise immer stärkeren Unwetter sehr viel höher! Hier erwarten wir bei der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Überschwemmung der Keller an den Gebäuden im Dechant-Linden-Weg, eine schriftliche Zusage, das die Stadt für zukünftige Schäden aufkommt und die Kosten für eine Bereinigung übernimmt. 3) Mit einer Besiedlung von weit über 200 Personen und über 100 KFZ ist der einzig geplante Zugang 6 Meter breit und 40 Meter lang nicht vertretbar und rechtlich fragwürdig! Denn hierzu kommen noch die Standard Dienste wie Post Müllund sonstige Liefer- und Baufahrzeuge. Sowie Rettungs- / Notfall-Fahrzeuge! Das bereits heute auf der Köttinger Straße kaum noch handelbare Verkehrsaufkommen wird durch diesen Zuwachs zur endgültigen Problematik! Des Weiteren ist bei der langen Zufahrt ein Bürgersteig erforderlich, an dem mindestens 2 Personen mit Kinderwagen sich gefahrlos begegnen müssen! Was bleibt da für die KFZ? Auch sehen wir durch diese „Schleuse" eine Evakuierung im Notfall nicht ohne gesundheitliche Schäden für möglich! Wir wollen sie es handeln, wenn im Problemfall (z.B. Feuer, Überschwemmung, ...) mehrere hundert Personen und KFZ das Areal verlassen wollen und gleichzeitig die Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei. auf das Areal fahren muss und das noch bei den Verkehrsproblemen auf der Köttinger Straße. Hier kann auch die angedachte Einbahn der Carl-Schurz-Straße und Rückführung über den Grünen-Weg keine Entlastung bieten, sondern verstärkt die Problematik, da die Rückführung zur 12 Abwägung der Stellungnahme Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 6 Datum 19.05.2017 Absender Stellungnahme 6 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Carl-Schurz-Straße über die Problemzone der Köttinger-Str. (Aldi, Ärztehaus, Dechant-Linden-Weg erforderlich wird!! Im Namen der Bürgerinitiative „Landschaftsschutzgebiet Alt Kenntnisnahme; Liblar" erlauben wir uns die folgenden Anmerkungen zum Proto- (siehe auch Stellungnahme 4) koll und zur Präsentation zu machen: Vorbemerkung: Wir sind froh, dass es uns nunmehr gemeinsam mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungs-Ausschusses aller Fraktionen am 20.3.2017 gelungen ist , ein geregeltes Planungs- und Informationsverfahren in Gang zu setzen, damit die Belange der Anwohner in angemessener und ausreichender Weise berücksichtigt werden ]sönnen. Dies ist umso wichtiger, da wir Bürger den Eindruck gewinnen konnten, dass die Verwaltung mit dem § 246 Baugesetzbuch einen Planungsansatz präferiert hatte, die unsere Rechte im Planungsablauf doch erheblich reduzieren würden. Wir begrüßen es daher sehr, dass wir im Rahmen des nun angestoßenen Verfahrens erstmalig über das Vorhaben der Stadt im Detail informiert wurden. Ein Verfahren, welches die Bürger bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt in die Planung mit einbezieht, hilft viele Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen bzw. Alternativen zu entwickeln. Grundvoraussetzung für ein solches gemeinsames Vorgehen ist aber, dass man ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbaut und sich beide Seiten auf die gemachten Aussagen verlassen können!! Insoweit halten wir es für unerlässlich, dass man es nicht bei der Aussage der Verwaltung belässt, die im Protokoll zur Veranstaltung festgehaltenen Anregungen und Einsprüche 13 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme später in das Verfahren einfließen zu lassen, wir wollen schon wissen, welche Fakten im Rahmen des Verfahrens Berücksichtigung finden. Leider stellen wir jetzt schon fest, dass einige, von den Bürgern am 25.4; angeführten Bedenken und Anregungen nicht richtig oder nicht umfassend protokolliert wurden: Daher finden Sie unsere detaillierten Anmerkungen bezüglich dieser Protokollpunkte im Anschluss aufgeführt, mit der Bitte, diese als Ergänzung zum Protokoll festzuhalten. Das gleiche gilt für unsere ergänzenden Ausführungen zu einigen dieser Punkte. Zu Punkt 2 Gutachten wir erwarten zu den angesprochenen Problemfeldern Verkehr, Lärm und Wasserhaushalt (Grund-und Oberflächenwasser) die Einschaltung von externen Gutachtern. In diesem Zusammenhang halten wir den „Erläuterungsbericht zur Verkehrstechnischen Einschätzung„ der Situation an der Köttinger• Straße und Dechant-Linden-Weg durch das Ing.Büro Fischer substantiell hinsichtlich der neu entstehende Verkehrssituation für nicht ausreichend. Hier sollte nochmals das bei der• Erstellung des Masteiplanes für Liblar tätige Aachener Ing.Büro IVV eingeschaltet werden, da eine Anbindung des geplanten Neubaugebietes auch die geplante Neugestaltung der Verkehrsströme in der Carl Schurz Straße/Köttinger Straße und Gartenstraße erheblich tangieren würde (siehe auch Protokollpunkt 4.und 6.). 14 Kenntnisnahme; Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße und die Lärmauswirkungen des Plangebietes sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese sind im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan festzustellen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Nach dem Verkehrsgutachten kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-Linden-Weg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. In das Verkehrsgutachten sind zudem die Ergebnisse der Verkehrskonzeptes Liblar, das im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Zu Punkt 3 Strategiepapier zur Wohnbauentwicklung In dieser Darstellung der Verwaltung entsteht der Eindruck, als ob in Liblar nur das Areal am Dechant-Linden-Weg als Bauland zur Verfügung stünde. Dies ist aber nach unserer Einschätzung nicht der Fall; hier kommt als Bauland auch das Areal südlich des HagebauMarktes in Frage. Es handelt sich nicht um ein Landschaftsschutzgebiet und ist auch wegen der bereits vorhandenen Infrastruktur (Straßenanbindung und Kanalisation) erheblich kostengünstiger zu Bauland zu entwickeln. Zumal für dieses Gebiet ganz besonders die Aussage der Verwaltung Gültigkeit haben wurde, das man Flächen vorrangig zu Bauland entwickeln möchte, die in Bereichen liegen, die aus dem bestehenden Straßennetz heraus am schnellsten und einfachsten erschlossen werden können. Diese Voraussetzung ist bei dem Plangebiet Dechant- Linden- Weg / Köttinger Straße nicht gegeben (siehe diverse Protokollpunkte). Zu Punkt 7 Baugebietszufahrt zur Köttinger Straße Die von der Verwaltung als ausreichend erachtete Straßenbreite zum neu zu erschließende Baugebiet ist mit 6 Meter viel zu schmal und würde bei der Einmündung auf die Köttinger Straße 15 Abwägung der Stellungnahme Masterplanes Liblar erarbeitet wurde, eingeflossen. Das erforderliche Lärmgutachten in dem auch die Verkehrslärmauswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung an der Köttinger Straße und am Dechant-Linden-Weg untersucht werden, ist in Bearbeitung. Kenntnisnahme; Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (Dezember 2016 beschlossen) wurden alternative Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser Größenordnung in und um Liblar demnach nur noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen. Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet. Kenntnisnahme; Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebiet ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im pa- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme zu erheblichen Problemen führen. Zum Vergleich: Die Einmündung Dechant-Linden-Weg zur Köttinger Straße hat inklusive der notwendigen Bürgersteige und des Fahrradbereichs eine Breite von ca. 12. Meter; hier gibt es bei einer erheblich breiter gestalteten Anfahrt bereits jetzt schon Probleme. • Bei einer planerisch angedachten Anzahl von 108 und mehr• Wohneinheiten und einer sich daraus angenommenen Anzahl von 150-200 Kraftfahrzeugen würde dieses Nadelöhr unweigerlich zu großen Verkehrsproblemen führen mit entsprechen Gefährdungspotentialen für alle Verkehrsteilnehmer. Zu Punkt 11 Lärmbelastung im Bereich der Zufahrt Köttinger Straße Die Lärmbelastung am Mehrfamilienhaus und der direkt angrenzenden Wohneinheiten ist jetzt schon bedingt durch den REWE Parkplatz und der in Bau befindlichen Parkplatzerweiterung sehr stark. Diese verkehrsbedingte Lärmentwicklung wird sich bei einem zu erwartenden Stau bei der Zufahrt zur Köttinger Straße weiter erhöhen. (Lärmgutachten!) Zu Punkt 13 Anzahl der Vollgeschosse im Planentwurf Bereits bei den Rahmenbedingungen gem. Präsentation wird bei einer möglichen Bebauung mit Einzel- und Reihenhäusern als Ziel definiert, dass man sich bei der Höherentwicklung an die Nachbarschaft anpassen muss. Da es für den nördlichen Teil des Dechant-Linden-Wegs laut Planungsamt der Stadt am 03.12.2016 keinen festgelegten Be- rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorzusehen. Das für die Erschließung zu Verfügung stehende Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt, werden geprüft. 16 Wie Stellungnahme zu Punkt 2 (Gutachten); Kenntnisnahme; Die Festlegung der Vollgeschosse ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Die Anzahl der Vollgeschosse wird im Bebauungsplan festgesetzt. In dem vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme bauungsplan gibt, muss man sich üblicherweise bei dem neu geplanten Baugebiet an die vorhandene Bebauung anpassen. Das gilt sowohl was die Art der Bebauung anbetrifft als auch bei der Geschossanzahl. Im nordöstlichen Bereich des Dechant- Linden-Weges sind zweigeschossige Gebäude üblich. Der obere — nordwestliche — Teil der Straße ist ausschließlich mit Flachdachbungalows bebaut. Eine Bebauung mit zweigeschossigen Reihenhäuser wie im Plankonzept scheinbar vorgesehen ¬schließt sich in direkter Nachbarschaft zur vorhandenen Bebauung aus. Aus diesem Grunde halten wir es für sinnvoller — wenn es überhaupt zu einer solchen Bebauung kommen sollte, die höhergeschossigen Gebäude nicht in die Nähe der vorhandenen Bebauung zu planen. Zu Punkt 16 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Anzahl der geplanten Wohneinheiten Die Behauptung der Verwaltung die vorgestellte Planung mit den vorgesehen 108 bzw.127 Wohneinheiten sei nicht dein Gedanken einer Gewinnmaximierung geschuldet, können wir uns nicht anschließen. Zumal bei der Veranstaltung am 25.4. die Bemerkung gefallen ist, dass man selbst überrascht gewesen sei, dass es geht mit so vielen Grundstücke und Wohneinheiten das Areal planerisch darstellen zu können. Da wir aus verschiedenen Beschlussvorlagen der Verwaltung zum Thema Erschließung von Bauland wissen, ist das Ziel klar definiert: hohe Erlöse aus dein Verkauf der stadteigenen Grundstücke in Liblar-Süd und dem Gebiet am Dechant-Linden-Weg zu erzielen, um den Bau der Ortsumgehung in Lechenich zu fi- 26.09.2017 beschlossen Städtebauliche Konzept ist eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Die dreigeschossige Bebauung ist ausschließlich für die im Nordosten des Plangebietes geplante Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen. Die an der bestehenden Bebauung am DechantLinden-Weg angrenzende geplante zweigeschossige Einfamilienhausbebauung hält einen angemessenen Abstand ein. Zudem ist die Erschließung der Grundstücke und Bebauung so ausgerichtet (nach Westen), dass die direkte Sicht in die Gärten der Grundstücke am DechantLinden-Weg vermieden werden. 17 Kenntnisnahme; Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme nanzieren. Da freuen sich natürlich die Liblarer Bürger, dass sie mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Wohnqualität durch die geplante Bebauung am Dechant-Linden-Weg für Lechenich etwas Gutes tun können!! Der Hinweis, dass durch den Bau eines bei der topographischen Konstellation (Absenkung des Plangebietes in Richtung Mühlenbach) notwendigen Regenrückhaltebeckens und einer notwendigen Retentionsfläche im nordwestlichen Bereich zu einer Reduzierung der Bebauung führen wird, ist realistisch. Das Gleiche gilt für den notwendigen Lärmschutzabstand zur B 265. Wachstumsbereiche abgebildet werden. Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung Der Anregung wird dem Sinn nach gefolgt. Es wurden zur B 265 Abstände vorgesehen. Näheres ist auf der Darstellungsebene des FNP nicht zu regeln und erfolgt im BebauungsplanVerfahren. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Zu Punkt 20 Mindestabstände der geplanten Wohnbebauung Hier fehlt neben der Aussage zu den Abständen zur B 265 und dem Friedhof auch eine Aussage zu den Abständen zu• Bebauung am Dechant-Linden-Weg. Nach Aussage des Kirchenvorstands lehnt dieser eine zu -nahe Bebauung an den Friedhof ab. Zu Punkt 22 Überschwemmungsgefahr Hier geht es nicht um die von der Bezirksregierung festgesetzten Überschwemmungsgebiete, sondern, um die durch den immer öfter vorkommenden Starkregen und das dadurch entstehende Oberflächenwasser, das wegen der bereits heute schon starken Versiegelung nicht abfließen und versickern kann. Wir konnten in den letzten Jahren immer wieder• am DechantLinden-Weg feststellen, dass trotz der Verbesserung der Kanalisation im Bereich des Friedhof / Köttinger Straße Grundstücke und auch Keller überschwemmt wurden; das gilt im Übrigen 18 Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt insbesondere auch die Auslastung der Kanalisation, die Starkregenereignisse und die Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt auch im Bereich des Rewe-Parkplatzes. Die im vorgestellten Planansatz beabsichtige Totalversiegelung durch die Anzahl der Wohneinheiten und der damit verbundenen notwendigen Verkehrsflächen fahrt unweigerlich zu einer mit herkömmlichen Mitteln kaum zu lösenden Gefährdungssituation. Ob diese Situation überhaupt mit einem Versickerungsbecken gelöst werden kann, muss ein externes Gutachten klären. Wir werden auf keinen Fall akzeptieren, dass wir durch die von der Stadt zu verantwortende neue Situation Kosten durch Überschwemmungsschäden zu tragen hätten. Hier erwarten wir, dass diese durch die Stadt übernommen werden; zumal es durch die neu geschaffene Gefahrenerhöhung in Verbindung mit dem sich in der Nähe befindenden Verlauf des Mühlenbachs kaum-möglich sein dürfte, eine Elementarschadensdeckung bei einer Versicherung zu erhalten. Im Übrigen verweisen wir auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.3.2002-4CN 14.00. Danach muss bei einer gemeindlichen Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum( z.B. bei Kellerüberflutungen) der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebietes - keinen Schaden nimmt. Zu Punkt 28 Biotopvernetzung und Erhalt von Grünflächen im bisherigen Landschaftsschutzgebiet Man sollte bei allen Überlegungen versuchen, möglichst große Teile des bisherigen Landschaftsschutzgebietes mit der ge19 Abwägung der Stellungnahme baulichen Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen. Das Entwässerungskonzept wird darüber hinaus von einem externen Ingenieurbüro unter Beteiligung der Stadtwerke der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des Rhein – Erft –Kreises erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Der Anregung wird gefolgt; Das im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossene Städtebauliche Konzept sieht zudem die Planung von nur noch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 7 Datum 10.04.2017 Absender Stellungnahme 7 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt wachsenen Flora und Fauna zu erhalten, das gilt besonders in den Randlagen zum Friedhof und dem natürlich gewachsenen Lärmschutz zur B265in Form einer über Jahre gewachsenen Strauch- und Baumbepflanzung, die ein Rückzugsgebiet für die Tierwelt darstellt. Im Süden zur Bebauung Dechant- Linden-Weg bietet sich ein größerer Grünstreifen mit entsprechendem Bewuchs an. Hier verweisen wir auf den Garten der Fachklinik mit samt seinen Bäumen und Sträuchern, den es unbedingt gilt zu erhalten. Insofern passt auch die im Punkt 29 erwähnte Absicht der Verwaltung, einen Teil der vorhandenen Bäume zu erhalten, positiv ins Bild. Schlussbemerkung Sowohl bei den Treffen der Bürgerinitiative als auch anlässlich der Bürgerversammlung am 25.4.2017 ist immer wieder durch die Anwohner zum Ausdruck gebracht worden, dass man eine Bebauung in der vorgestellten Größenordnung und Art wegen der damit verbundenen Totalversiegelung sowie wegen der weiteren oben dargestellten Fakten strikt ablehnt. Bereits in der Bürgerversammlung am 25.4.2017 haben wir uns bereit erklärt, an einem für die Anwohner und auch die Belange der Stadt ausgewogenen Interessensausgleich mit zu wirken. Durch den Neubau von Asylantenunterkünfte in der unmittelbaren Nachbarschaft meines Eigentums verletzen sie -einerseits die Vorgaben der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland die Asylanten nicht zentriert unterzubringen. Damit verhindern sie jegliche Chance der Integration. -andererseits schaffen Sie für mich eine erhöhte Gefahrenlage. 20 Abwägung der Stellungnahme ca. 90 Wohneinheiten vor. Kenntnisnahme; In dem am 26.09.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossene „Städtebauliche Konzept“ sind mehrere Mehrfamilienhäuser geplant. Die Frage der Besetzung der zwei geplanten öffentlich geförderten Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 8 Datum 23.04.2017 Absender Stellungnahme 8 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Nachweislich ist die Kriminalität, insbesondere die Diebstahlsraten, nach dem Zuzug unserer neuen Gäste erheblich angestiegen, so dass die Polizei nicht unerheblich gefordert ist. Durch die Zusammenführung der Asylanten In einer Wohnanlage verstärken Sie die Gefahrensituation, was die Bundesregierung ja bereits erkannt hat. Darüber hinaus mache ich einen Schadensausgleich geltend. Ihre Maßnahme wirkt wie ein enteignungsgleicher Eingriff. Ich habe meine Altersvorsorge im Wesentlichen auf meiner Immobilie aufgebaut. Durch die geplante Maßnahme wird meine Immobilie entwertet, die Wohnlage abgewertet. Dafür beantrage ich mir eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die ich hiermit beantrage. Gerne nehme ich einen entsprechendes Angebot zur Kompensation entgegen, bevor ich einen Gutachter beauftrage. Mehrfamilienhäuser ist weder Regelungsgegenstand des FNP-Änderungs-Verfahrens noch des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Wir haben uns heute getroffen und noch Argumente für den Termin am Dienstag gesammelt. Ein paar Themen, die bisher so noch nicht in der bisher bekannten Liste auftauchen, haben wir noch gesammelt: -In den bisher veröffentlichten Pläne sind keine Parkplätze erkennbar. Dürfen wir davon ausgehen, dass das Gebiet als autofrei vorgesehen ist? Dies hätte stark belastende Auswirkungen auf die Parkplatzsituation in den umliegenden Straßen (wie Erfahrungen aus ähnlichen Projekten, wie z.B. in Köln Nippes, zeigen). 21 Kenntnisnahme; Die Festlegung der Parkplätze im Plangebiet ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Dies erfolgt im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. In Bebauungsplänen werden in der Regel auf dem Privatgrundstück ein Stellplatz pro Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt - Ein derartiges Neubaugebiet richtet sich an junge Familien. Gibt es dazu eine Planung für Kindergartenplätze, Schulen etc.? - Ist die Kanalisation der Köttinger Straße für die zusätzliche Belastung (regulär oder bei Starkregen) ausgelegt? Liegt dazu ein unabhängiges Gutachten vor? - Wie sieht die großräumige Verkehrsplanung für Liblar aus? Wie sollen die Pendler von Liblar weg und wieder zurückkom22 Abwägung der Stellungnahme Wohneinheit und ein öffentlicher Stellplatz für zwei Wohneinheiten festgesetzt. Kenntnisnahme; Die Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen ist nicht Regelungsgegenstand dieser Flächennutzungsplan-Änderung. Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan ist die Festsetzung eines Spielplatzes vorgesehen. Außerdem ist im Stadtteil Liblar, die Errichtung von zwei Kitas (Max-Plank-Straße und Am Hahnacker) beschlossen. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die Starkregenereignisse und Versickerungsfähigkeit des Bodens. Das Entwässerungskonzept wird von einem externen Ingenieurbüro unter Beteiligung der Stadtwerke der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des Rhein – Erft –Kreises erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Kenntnisnahme; Die großräumige Verkehrsplanung ist nicht Rege- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme men? Die Bahnstrecke, die Luxemburger Straße und die Auto- lungsgegenstand dieses Flächennutzungsplanbahn sind bereits jetzt völlig überlastet. Änderung-Verfahrens. Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplanes Liblar wurde auch ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Liblar erstellt. In dem Konzept wurden entsprechende Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der geplanten Neubaugebiete vorgeschlagen, die bei Umsetzung den Verkehrsfluss im gesamten Stadtteil zukünftig positiv beeinflussen sollen. - Wenn es derartige Initiativen der Stadt zur Steigerung der Be- Den Bedenken wird nicht gefolgt. wohner-Zahlen gibt, ist es dann sinnvoll nun die Größe des Die Begrenzung des Friedhofes wurde vor EinleiFriedhofsgeländes final zu begrenzen? Das wirkt recht kurzsich- tung des Planverfahrens geprüft. Demnach hat tig. sich das Bestattungswesen wesentlich verändert. Zudem steht noch ausreichten unbelegte Fläche auf dem vorhandenen Friedhof zu Verfügung, sodass auch langfristig eine Erweiterung des Friedhofs nicht mehr erforderlich sein wird. - Welche Alternativ-Flächen gibt es für derartige Projekte in Kenntnisnahme; Liblar? Gibt es dazu eine unabhängige Gegenüberstellung und Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (DeBewertung? zember 2016 beschlossen) wurden alternative Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser Größenordnung in und um Liblar demnach nur noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen. 23 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt -Das bisherige Vorgehen und die dünne Kommunikation der Stadt bzw. des Bürgermeisters erregen den Eindruck, dass hier über die Köpfe der Anwohner weg eine unausgewogene Idee — aus welchen Gründen auch immer — umgesetzt werden soll. Als Bürger und Wähler fehlt uns jedwedes Vertrauen in die politische Stadtführung. 24 Abwägung der Stellungnahme Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet. Kenntnisnahme; Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstums-bereiche abgebildet werden. Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange dient der Sammlung von Informationen zur weite- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 9 Datum 27.04.2017 Absender Stellungnahme 9 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Einspruch zu den o.g. Vorhaben aus folgenden Gründen: Die Verkerssituation, d.h.: die Köttinger Straße ist bereits überlastet durch den Durchgangsverkehr nach und zu den Ortsteilen Köttingen und Kierdorf. Eine stets angespannte Verkehrslage bereitet Zufahrten zu den Discountern ALDI und REWE, sowie Artztpraxen und der neuen Wohnanlage Krokusweg. Durch die voraussichtliche neue Zufahrt des Bauvorhabens würde eine Verkehrsbewegung von mehr als 200 Personen und 100 Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrer und Fußgänger erheblichen Statt — und Gefährdungssituationen kommen. Besonders an Werktagen und im Notfall müssen große Fahrzeuge für Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen von der stark befahrenen Köttinger Straße über einen 6m breiten Fahrweg/Bürgersteig, neben den o.g. Verkehrssituationen, fahren. das Landschaftsgebiet: nach den vorliegenden Bauvorschlägen wird weder auf Tier und Pflanzenwelt Rücksicht genommen. Obwohl bekannt ist, dass zumindest noch anderes Bauland in Erftstadt, sogar mit besser vorbreiten Versorgungsanschlüssen und Straßenzugängen vorhanden ist. Die Stadt Erftstadt steht in sozialer Verantwortung gegenüber der Kontex-Klinik, deren Gartenfläche bereits gekündigt ist und somit in wenigen Monaten erfolgreiche Therapieziele für deren Patienten wegfallen. Mit Sturzregen oder Überflutung ist dein zunehmenden bekannten Wettersituationen zu rechnen! Wir beobachten dies jetzt 25 Abwägung der Stellungnahme ren Detaillierung der Planung. Kenntnisnahme; Die Frage der Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde geprüft und ist ausreichend. Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. Der Anregung wird gefolgt. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Rege- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme schon, dass der REWE-Markt davon betroffen ist. lungsgegenstand des FlächennutzungsplanAus diesen genannten Gründen möchten wir folgendes befür- Änderung-Verfahrens. worten: Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Das dafür erforderliche Entwässerungskonzept ist in Bearbeitung und berücksichtigt die Auslastung der Kanalisation, die Starkregenereignisse und Versickerungsfähigkeit des Bodens. Die Frage der Bodenversiegelung stellt sich im Übrigen bei jeder baulichen Entwicklung und somit auch bei möglichen Alternativflächen. Das Entwässerungskonzept wird zudem von einem externen Ingenieurbüro unter Beteiligung der Stadtwerke der Stadt Erftstadt, dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde des Rhein – Erft –Kreises erarbeitet und von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Eine andere oder eine zusätzliche Zufahrt/Ausfahrt außer aber Kenntnisnahme; die Köttinger Straße. Einen externen Verkehrsgutachter. Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorzusehen. Das für die Erschließung zu Verfügung stehende Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt, 26 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Die schriftliche Zusicherung seitens der Stadt Erftstadt, für die Gebäude des Dechant-Linden-Weg und Köttinger Str. Kosten der Überschwemmungsschäden zu übernehmen. Erhaltung der Gartenanlage der Kontexklinik, sowie größtmöglicher Erhalt und Förderung der Artenvielfalt des Landschaftsschutzgebietes Artenvielfalt des Landschaftsgebietes. Zum Schluss stellt sich uns die Frage: Die städtebaulichen Konzepte Variante A und B von der Firma RaumPlan Aachen, hat bereits Kosten verursacht, die sicherlich wir als Bürger tragen: Wie kann es sein, obwohl weder die Belange des Landschaftsgebietes, die Verkehrssituation mehr als eng zu betrachten sind, die Überschwemmungssituation nicht ausreichend überdacht ist? 27 Abwägung der Stellungnahme werden geprüft. Siehe oben; Siehe oben; Kenntnisnahme; Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden. Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Land- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme schaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung. 10 23.04.2017 Stellungnahme 10 Wie auf der Versammlung der Bürgerinitiative am 20.04. zugesagt, möchte ich Ihnen hiermit noch ergänzende Fragen bzw. Bedenken zum geplanten Bauvorhaben am Dechant-LindenWeg zukommen lassen. Eine Bürgerin hat Ihnen bereits auch im Namen einer weiteren Familie Bedenken mitgeteilt. Diese ergänzenden Anmerkungen werden ebenfalls im Namen der Familien Und der (Köttinger Str.) ausgesprochen. -Größtes Problem sehen wir in der Verkehrsanbingung und Zufahrt zum geplanten Baugrundstück. Die heutige Situation auf der Köttinger Str. ist bereits jetzt äußerst gefährlich und unfallträchtig. Zu Stoßzeiten kommen wir kaum aus der Parkplatzeinfahrt raus. Kommt dann in nur 5 m Entfernung zu unserer Parkplatzeinfahrt eine weitere Einmündung (zusätzlich zu den bereits 5 vorhandenen Straßeneinmündungen auf 80m) hinzu, erhöht sich das Risiko weiter um ein Vielfaches. Außerdem halten wir die geplante Zufahrt nicht im Geringsten dafür geeignet, um hier einen neues Wohnviertel zu erschließen. Aufgrund der Breite kann die Straße nur einseitig befahrbar werden. Rettungswagen, Anlieferungen und Müllabfuhr dürften hier große Probleme bekommen. Davon abgesehen wagen wir es zu bezweifeln, dass die gesetzlichen Vorgaben für Rettungs28 Kenntnisnahme; Die Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Das für die Erschließung zu Verfügung stehende Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt, werden geprüft. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt und Fluchtwege gewährleitet sind. In diesem Zusammenhang fordern wir zwingend die Erstellung eines externen Verkehrsgutachtens. -Masterplan Liblar: Angeblich soll die Carl-Schurz-Str. Einbahnstraße werden und nur von Liblar Kirche in Richtung Bahnhofstr. befahrbar sein. Durch diese Planung verstärkt sich weiter die Rückstauproblematik auf der Köttinger Str. Auch dieser Punkt wäre unbedingt durch ein externers Verkehrsgutachten zu prüfen. Abwägung der Stellungnahme Kenntnisnahme; Die örtliche Verkehrsregelung ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. In das Gutachten sind auch die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes Liblar, dass im Rahmen der Erarbeitung des Masterplanes erstellt wurde, eingestellt. Danach kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-Linden-Weg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. -Nach welchen Kriterien wurde das zu bebauende Grundstück Kenntnisnahme; ausgewählt? Im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts (DeAngeblich wurden mehrere Grundstücke miteinander verglichen. zember 2016 beschlossen) wurden alternative Hier bitten wir um Offenlegung der Ergebnisse diese Machbar- Flächen untersucht und beschlossen. Da in Liblar keitsstudie. in den letzten Jahren zahlreiche Innenbereichsflächen für die Realisierung einer Wohnbebauung aktiviert wurden, sind geeignete Flächen in dieser Größenordnung in und um Liblar demnach nur noch am südlichen Ortsrand von Liblar vorhanden. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen. 29 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt -Wie kann es sein, dass das betreffende Gebiet immer noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, aber schon konkrete Bebauungspläne beauftragt und dafür finanzielle Mittel ausgegeben werden? Hier fehlt es an der nötigen Grundlage, da noch kein Baurecht besteht. -Wie wird die durch die zusätzlichen Wohungseinheiten benötigte Infrastruktur sichergestellt? Stichwort: Parkplätze, Schul- und Kitaplätze etc. - Wie gesichert sind die Zuschüsse vom Land? "Ist der Lärmschutz der Anwohner des neuen Gebietes zur B 265 eingehalten? Eine spätere notwendige Lärmschutzwand kann keinesfalls zu Lasten der Allgemeinheit, sprich des Steuerzahlers, gehen. 30 Abwägung der Stellungnahme Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet. Kenntnisnahme; Das Vorgehen entspricht der üblichen Vorgehensweise bei der Entwicklung von Baugebieten, die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Der Landschaftsplan wird erst geändert, wenn abzusehen ist, dass sie tatsächlich abgeschlossen und realisiert werden kann. Kenntnisnahme; Die Frage der öffentlichen Stellplätze oder der erforderlichen Infrastruktur ist nicht Regelungsgegenstand dieses Flächennutzungsplan-ÄnderungVerfahrens. Die notwendigen öffentlichen Stellplätze werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan festgesetzt. Die Deckung der erforderlichen Kitaplätze ist durch die geplanten und beschlossenen Kitaeinrichtungen an der Max-Plank-Straße und „Am Hahnacker“ gesichert. Kenntnisnahme; Die Frage der der Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsplanÄnderung-Verfahrens. Diese wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan geprüft und ggf. entsprechend Maßnahmen festgesetzt. Das erforderliche Lärmgutachten in dem auch die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt - Bestandsschutz der Planungen: Seitens der Stadt wurden immer wieder betont, dass das Grundstück unbebaut bleibt. Durch die Umplanungen fallen erhebliche Zusatzkosten an, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Bei anderen Grundstücken ist die notwendige Infrastruktur bereits gegeben, die einen wesentlich geringeren Eingriff und Aufwand bedeuten würde. In diesem Punkt verweise ich auf die Forderung nach der Offenlegung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie. 31 Abwägung der Stellungnahme Verkehrslärmauswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung an der Köttinger Straße und am Dechant-Linden-Weg untersucht werden, ist in Bearbeitung. Kenntnisnahme; Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Innenbereichsflächen für die Erweiterung von Wohnbauland aktiviert, sodass in und um Liblar, Flächen in der vorliegenden Größenordnung nur noch am südlichen Ortsrand von Liblar zu Verfügung. Diese Flächen hätten neben fiskalischen Auswirkungen durch notwendigen Flächenerwerb oder zeitlichen Verzögerungen durch erforderliche Umlegungsverfahren auch den Nachteil, dass Wohn- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. 11 Datum Absender Stellungnahme 11 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Es werden folgende Fragen vorgetragen: 1.) Strategiepapier der Stadt vom 19.08.2015 über die Wohnbaurandentwicklung bis zum Jahr 2040 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Strategiepapiers waren der Stadt die andauernde Nachfrage nach Bauland und Wohnraum, die Flüchtlingsproblematik und die seit langem geänderten Bestattungsgewohnheiten bekannt. -Trotz dieser Kenntnis hat die Stadt bis dahin eine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes in der Einzelortbetrachtung Liblar nicht in Erwägung gezogen. Fragen: - was hat die Stadt dazu bewogen, das derzeitige Landschaftsschutzgebiet jetzt in Bauland umzuwidmen?, - welche neuen Erkenntnisse bzw. Fakten liegen der Stadt vor, die Erstellung des Strategiepapiers am 19098..2015 noch nicht bekannt waren?, - erstmals mit Beschlussentwurf vom 15.06.2016 wur¬de im Zuge eines mittelfristigen Konzepts für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt die Verwaltung beauftragt, durch Aufstellung eines Be-bauungsplanes für die zwischen dem Friedhof und der Bebauung am Dechant-Linden-Weg gelegene, nicht mehr benötigte Friedhofsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung dieses Grundstücks für Wohnbauzwecke zu schaffen. Dabei war ausdrücklich nur von der Friedhoferweiterungsfläche die Rede für die Errichtung von 4 32 Abwägung der Stellungnahme bauflächen entwickelt würden, die weitere Entfernungen zu zentralen Infrastruktureinrichtungen hätten. Kenntnisnahme; Die Planung basiert auf dem beschlossen Wohnbauflächenkonzept der Stadt Erftstadt, das das Ziel verfolgt, in bestehenden Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Ergänzungen zu eröffnen, als auch in schrittweiser und maßvoller Vorgehensweise weiteres Neubauland, welches aufgrund der derzeitigen Nachfrage in Erftstadt bzw. im Ballungsraum Köln/Bonn dringend erforderlich ist, zu schaffen. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und ÖPNV-Versorgung über die reine Bestandsentwicklung hinaus weitere Wachstumsbereiche abgebildet werden. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Innenbereichsflächen für die Erweiterung von Wohnbauland aktiviert, sodass in und um Liblar, Flächen in der vorliegenden Größenordnung nur noch am südlichen Ortsrand von Liblar zu Verfügung. Auch hier ist eine Entwicklung vorgesehen. Zur Stärkung der Carl-Schurz-Straße ist aber besonders die Entwicklung des aktuellen Plangebietes geeignet. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Wohngebäuden mit Wohnraum für bis zu 100 Personen. Nach den, Vorstellungen der Stadt geht man von diesem Plan ab und will jetzt das gesamte Areal des Landschaftsschutzgebietes bebauen. - wann hat der Rat erstmals von dieser neuen Variante der Stadt erfahren?, - wie begründet die Stadt ein überwiegend öffentliches Interesse für die Umwidmung der gesamten Fläche und welche Abwägungen hat die Stadt zwischen städtebaulichen Aspekten sowie Natur- und Landschaftsschutz und den Belangen der Anwohner des Dechant-Linden-Weges vorgenommen? 2.) Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Erftstadt im allgemeinen und Liblar im besonderen Mit Stand 31.08.2003 zu Stand 31.03.17 hat sich die Einwohnerzahl von Erftstadt von 51.932 um 443 = 0,85 % auf 52.375 erhöht. Dies hauptsächlich durch die neuen Baugebiete in Blessem und Gymnich. Frage: - welchen Grund sieht die Stadt in dieser unbefriedigenden Entwicklung der Einwohnerzahl trotz umfangreicher Neubaugebiete in allen Stadtteilen? in Liblar ist im gleichen Zeitraum die Einwohnerzahl gar von 13.345 um 132 = 1,0 % auf 13.213 gesunken. Frage: - welchen Grund sieht die Stadt in diesem Rückgang trotz der auch in Liblar entstandenen vielen neuen Wohnbauten? 3.) Kindertageseinrichtungen Kenntnisnahme; In dem unter Punkt 2.) genannten Zeitraum hat sich die Anzahl Die Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen ist 33 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme der Kindertageseinrichtungen von 23 um 2 auf 21 vermindert. Insbesondere schon jetzt ist in Liblar eine Unterversorgung zu verzeichnen. Frage: was gedenkt die Stadt zu tun, um diesen Missstand zu beheben, der sich noch durch die Kinder im geplanten Baugebiet verschärfen würde? 4.) Mindestabstandsflächen zur vorhandenen Infrastruktur Aus den beiden städtebaulichen Konzepten sind die genauen Abstandsflächen nicht erkennbar. Fragen: - wie sind die Mindestabstandsflächen a) zur bestehenden Wohnbebauung Dechant-Linden-Weg, b) zum Mühlenbach (Hinweis auf Überflutungsgefahr bei Starkregen, im vergangenen Jahr haben sich in der Eifel selbst kleine Bäche und Rinnsale in reißende Fluten verwandelt und dabei erhebliche Überschwemmungsschäden angerichtet), c) zur B 265 und wie wird der in der Böschung zur R 265 vorhandene Tierbestand geschützt?, d) zu den Friedhofsgräbern, e) zum REWE-Parkplatz Parkraum: Auch hier ist aus den städtebaulichen Konzepten nicht ersichtliche wie viele Einzelgaragen, Garagenhöfe und Parkstreifen vorgesehen sind. Seit langer Zeit geht die Tendenz klar zum Zweitwagen; insbesondere bei Familien, wo beide Ehepartner berufstätig sind. Frage: nicht Regelungsgegenstand dieser Flächennutzungsplan-Änderung. Unabhängig von dem Planverfahren ist im Stadtteil Liblar, die Errichtung von zwei Kitas (MaxPlank-Straße und Am Hahnacker) geplant und beschlossen. Den Bedenken wird dem Sinn nach gefolgt. Den Bedenken bezüglich des Abstandes zum Liblarer Mühlengraben und des Tierbestandes wird durch die Darstellung eines Grünstreifens entlang der B 265 und einer Grünverbindung im Nordwesten des Plangebietes zwischen der Kleingartenanlage und dem Friedhof Rechnung getragen.. 34 Kenntnisnahme; Die Frage, wieviel Einzelgaragen, Garagenhöfe und Parkstreifen vorgesehen sind, ist nicht Regelungsgegenstand des FlächennutzungsÄnderungs-Verfahrens. Dies wird im Bebauungsplan festgesetzt. Im Bebauungsplan werden in der Regel ein Stellplatz pro Wohneinheit auf dem Pri- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt -wieviel Parkraum für wie viele Fahrzeuge ist vorgesehen? 12 Stellungnahme 12 6.) Geplantes Versickerungsbecken Die Lage ist aus den städtebaulichen Konzepten nicht ersichtlich. Fragen: a) wo soll das Versickerungsbecken angesiedelt werden und wie groß soll sein Inhalt sein?, b) wie will die Stadt die Fehler vermeiden, die beim Versickerungsbecken in Friesheim, Neubaugebiet Borrer Straße seitens der Stadt gemacht wurden? Als betroffener Bürger stellt sich mir die Frage inwieweit bei den Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und Aufstellung des Bebauungsplanes dargestellten Maßnahmen im Vorfeld die Machbarkeit der Durchführung, Bebauung der ausgewiesenen Fläche, geprüft wurde. Neben vielen anderen Auswirkungen bezweifele ich das durch 35 Abwägung der Stellungnahme vatgrundstück und ein Öffentlicher Stellplatz für zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Behandlung (z.B. Versickerung, Einleitung in den Liblarer Mühlengraben oder Kanal) des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers wird zurzeit in einem Entwässerungskonzept geprüft. Kenntnisnahme; Die Entwässerung des Gebietes unmittelbar und die Abstände zu dem Friedhof und zum REWEParkplatz ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Diese ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu klären. Die dafür erforderliche Fachgutachten (Entwässerungskonzept und Schallgutachten) sind in Bearbeitung. Kenntnisnahme; Die Planung bzw. das Planverfahren ist als Prozess zu verstehen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde vor Beginn der Planung mit den Fachämtern in der Stadtverwaltung und den maßgeblichen Behörden u.a. der Unteren Landschaftsbehörde, der Bezirksregierung und der Bodendenkmalbehörde geprüft. Das weitere Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange dient der Sammlung von Informationen zur weiteren Detaillierung der Planung. Kenntnisnahme; Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme eine belastbare Verkehrsanalyse die Situation bei der Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Köttinger Straße in der Form machbar bzw. zulässig ist. Hier münden innerhalb weniger Meter auf die Köttinger Straße: der Dechant-Linden-Weg, Garagen (4 Stk.) und Parkplatzausfahrten des Ärztehauses, der REWE Parkplatz. mit der zusätzlichen Einfahrt für die Warenannahme der LKWs; auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der ALDI Parkplatz, die Einmündung der Gartenstraße, Einmündung Krokusweg, Zu- und Ausfahrt Grabsteinwerk, Einmündung Neubaugebiet (Summe 13 Zufahrten). Bei dieser Dichte von Zufahrten auf die Köttinger Straße noch eine weitere ZU- und Ausfahrt für ein Wohngebiet für zu erwartende 100 PKW zu planen erscheint mir vorsichtig formuliert „gewagt". Wohlgemerkt die beschrieben Situation spielt sich auf nur 350 Metern ab. Schon jetzt ereignen sich hier tagtäglich gefährliche Situationen und nach Aussage von Verkehrspolizisten handelt es sich um einen Unfallschwerpunkt. Eine Wohngebiet-Neuerschliessung in dieser Größenordnung mit einer einzigen Zu- und • Ausfahrt zu planen ist vor dem Hintergrund zu erwartender Rettungseinsätze Notarzt und Feuerwehr u.ä. unzulässig. Ein einziger falsch geparkter PKW würde dies blockieren können. In diesen Zusammenhang will ich ein Beispiel anführen wo der Dechant Linden Weg durch einen Navigationsfehler über 1,5 Stunden!!! unpassierbar war. Am 16. Mai 2016 fuhr ein LKW mit Anhänger fälschlicherweise in die Straße und musste wegen fehlender Wendemöglichkeit den kompletten Weg rückwärtsfahren. Dieser Vorfall ist vielen Anwohnern noch lebhaft in Erinnerung und auf dem beiliegenden Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße und der Ausgestaltung der Zufahrt in das Plangebietes ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Die Zufahrt ist im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorzusehen. Die Leistungsfähigkeit der Köttinger Straße wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht. Danach kann die Köttinger Straße den zusätzlichen Verkehr aus dem Neubaugebiet (Dechant-LindenWeg) aufnehmen. Punktuelle vom Gutachter vorgetragene Defizite sollen im Rahmen der Neugestaltung der Köttinger Straße beseitigt werden. Das für die Erschließung zu Verfügung stehende Flurstück reicht nach den anerkannten Regelwerken grundsätzlich aus, um eine ausreichend leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung zu ermöglichen. Weitere Erschließungsmöglichkeiten, mindestens aber eine zusätzliche Notzufahrt, werden geprüft. 36 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum 13 26.04.2017 Absender Stellungnahme 13 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Bild dokumentiert. Was wäre passiert wenn in diesem Zeitraum ein Rettungseinsatz notwendig geworden wäre? Die täglichen Behinderungen und Gefahrsituationen durch den normalen Autoverkehr der Anwohner, Besucher, Post, PaketZusteller, Müllentsorgung, Linienbusse etc. sind in dem angrenzenden Wohngebiet Köttingen (neben den May Werken) zu beobachten. Hier herrscht durch die Verkehrsberuhigte Zick-Zack Straßenführung und der verdichteten Bebauung tägliches Chaos. Allerdings ist im Gegensatz zu der Planlösung eine weitere Zu- und Ausfahrt vorhanden. Von der CDU – Fraktion der Stadt Erftstadt regt an, einige Änderungen in den Planentwurf, Variante beigefügt) im weiteren Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Dechant-Linden-Weg, Erftstadt-Liblar, einzuarbeiten. - Es wird eine leistungsfähige Verkehrsanbindung des Plangebietes zur Köttinger Str. hin sichergestellt, ggfs. mit einer gutachterlichen Begleitung durch ein Fachbüro. - Zwischen der „Altbebauung" und dem neuen Plangebiet wird ein durchgängig begrünter und bepflanzter Streifen von 3 m eingeplant und festgesetzt - Die Bebauungsstruktur mit Einzel- und Doppelhausbebauung wird beibehalten, auf die zwei Hausgruppen wird zu Gunsten von Doppelhäusern verzichtet, die der2eit geplanten drei Einzelhäuser gegenüber den Mehrfamilienhäusern werden in eine Doppelhausbebauung umgewandelt. - Die Garagen werden so angeordnet bzw. festgesetzt, dass vor jeder Garage noch ein weiterer Stellplatz problemlos möglich ist. - Im Plangebiet ist innerhalb des Grünbereiches gegenüber den 37 Abwägung der Stellungnahme Kenntnisnahme; Die Anregungen sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderung-Verfahrens. Sie sind im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu berücksichtigen. In der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (am 26.09.2017) beschlossenen Städtebaulichen Konzept (Variante A) wurde, soweit zu diesem Planungstand möglich, den Anregungen entsprochen. Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg 1 Lfd. Nr. Datum 14 15.05.2017 Absender Stellungnahme 14 Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Mehrfamilienhäusern ein kleiner Spielplatz mit Verweilmöglichkeit (Sitzbänke etc.) vorzusehen. - Die Prüfung der Zufahrt über die Radmacher Straße. --Prüfung Verkehrssicherheit Köttinger Straße Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer, Fußgänger, Fußgängerüberweg. Radweg entlang der Köttinger Straße. - Verkehrssicherheit auf der Zufahrtsstraße zu dem Grundstück Thema Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr- An ? - Kreisverkehr! Anbindung Krocos Karee, Friedhof, Rewe, Gartenstraße, Aldi, Ärztehaus, Parkplätze Ärtzehaus, Dechant- Linden- Weg Einmündung und ruhender Verkehr. Anbindung CarlSchurz- Straße. - Teilerschließung- Teilbebauung- Erhaltung des Landschaftsschutzes in Teilbereichen innerhalb des zu bebauenden Areals. - Wie wird der Höhenunterschied zu der Bebauung am DechantLinden- Weg ausgeglichen? Wer trägt die Unkosten die Gärten ab zu fangen? - Sichere Wege für Kinder, Jugendliche und Senioren in Richtung Friedhof, Park, Kirche, Aldi und Bushaltestelle. - Faires Miteinander aller Beteiligter. - Straßenzuständigkeiten zusammenführen! 38 Abwägung der Stellungnahme Kenntnisnahme; Die Anregungen, Hinweise und Fragen bezüglich der verkehrlichen Situation und zu dem Höhenunterschied sind nicht Regelungsgegenstand des FNP-Änderungsverfahrens. Sie sind im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen. Der Anregung wird gefolgt. Der angeregte Teilerhalt des Landschaftsschutzgebietes wird in der FNP-Änderung durch die Darstellung eines Grünstreifens entlang der B 265 und einer Grünverbindung im Nordwesten des Plangebietes zwischen der Kleingartenanlage und dem Friedhof entsprochen.