Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 434/2017
Az.: 61.20-20 / 18. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.01.2018
Bemerkungen
beschließend
18. Flächennutzungsplan -Änderung, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen zur 18.
Änderung des Flächennutzungsplans wird, wie in der beigefügten Tabelle zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgeschlagen, zur Kenntnis genommen.
II.
Der in der Sitzung vorgelegte Planentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans
wird einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3
Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V 373/2016).
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 25.04.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 04.05.2017 bis 02.06.2017.
Die in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise betreffen zum überwiegenden Teil die verbindlichen Bauleitplanung bzw.
den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 184. Es wurden keine Stellungnahmen
vorgetragen, die die Planung und Realisierung eines Wohngebietes grundsätzlich in Frage stellen.
Die vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen Anregungen und Bedenken in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet wurden mit dem Rhein-Erft-Kreis intensiv erörtert und soweit als möglich in
der FNP-Änderung berücksichtigt. Die landschaftsrechtlich erforderlichen Änderungen des Landschaftsplanes sind in Vorbereitung und werden im Herbst beantragt.
Die Anpassungsbestätigung gem. § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Der vorliegende Entwurf der 18. FNP-Änderung nebst Begründung kann nunmehr beschlossen
und der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Planentwurf der 18. FNP-Änderung
Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der Bürger
Niederschrift der öffentlichen Versammlung
Begründungsentwurf – Teil A
Stellungnahmen (nur Fraktionen und SD-Net)
Begründungsentwurf – Teil B (Umweltbericht) (nur Fraktionen und SD-Net)
Artenschutzprüfung I (ASP I) (nur Fraktionen und SD-Net)
Artenschutzprüfung II (ASP II - Vertiefende Untersuchungen planungsrelevanter Brutvogelarten-) (nur Fraktionen und SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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