Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 5/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.01.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.01.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Städtebauliches Konzept
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept wird nebst Vorentwurfsbegründung zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung (Öffentliche Versammlung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat hat am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E. – Köttingen, Am Giezenbach beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
(Abstimmung: Fachbehörden und Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches
Konzept zu erarbeiten (siehe auch V91/2016).
Die komplexe planungs- und immissionsschutzrechtliche Situation setzte intensive Abstimmungsgespräche zur Klärung der planerischen Grundlagen sowie Machbarkeit der Planung voraus (siehe
auch V553/2017). Unter Berücksichtigung der vorl iegenden Rahmenbedingungen wurde vom beauftragten Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) ein städtebauliches
Konzept erarbeitet, welches nun als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dienen
kann.
Das städtebauliche Konzept sieht eine vordere Baukörperreihe mit seitlichen Anbauten vor, die
eine Hofsituation entstehen lassen, wodurch der Innenbereich vom Gewerbe- und Verkehrslärm
abgeschirmt wird. Weiterhin soll entlang der Straße Am Giezenbach eine entsprechende Schallschutzwand errichtet werden, um eine Wohnnutzung nach Süden immissionsrechtlich auch im
Erdgeschoss zu ermöglichen. Die Planung ist so konzipiert, dass sie in drei Bauabschnitten umsetzbar ist, wodurch die aktuellen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Die Anzahl der
möglichen Wohneinheiten und die Verteilung ist dem beigefügten Planentwurf zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 55C wird als Regelbebauungsplan den gesamten Geltungsbereich des
bestehenden Bebauungsplans 55B mit der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) überlagern. Hintergrund ist, dass die Planung nur als Gesamtkonzept rechtssicher umsetzbar ist. Die
Ausweisung eines Urbanen Gebiets (MU) ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung an dieser
Stelle planungsrechtlich nicht möglich. Durch die im städtebaulichen Konzept vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen entstehen keine Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach.
Anlagen
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Städtebauliches Konzept
Vorentwurfsbegründung
In Vertretung
(Hallstein)
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