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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach Städtebauliches Konzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Städtebauliches Konzept) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Städtebauliches Konzept)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 5/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.01.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.01.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach Städtebauliches Konzept Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept wird nebst Vorentwurfsbegründung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung (Öffentliche Versammlung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Begründung: Der Rat hat am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E. – Köttingen, Am Giezenbach beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Abstimmung: Fachbehörden und Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten (siehe auch V91/2016). Die komplexe planungs- und immissionsschutzrechtliche Situation setzte intensive Abstimmungsgespräche zur Klärung der planerischen Grundlagen sowie Machbarkeit der Planung voraus (siehe auch V553/2017). Unter Berücksichtigung der vorl iegenden Rahmenbedingungen wurde vom beauftragten Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches nun als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dienen kann. Das städtebauliche Konzept sieht eine vordere Baukörperreihe mit seitlichen Anbauten vor, die eine Hofsituation entstehen lassen, wodurch der Innenbereich vom Gewerbe- und Verkehrslärm abgeschirmt wird. Weiterhin soll entlang der Straße Am Giezenbach eine entsprechende Schallschutzwand errichtet werden, um eine Wohnnutzung nach Süden immissionsrechtlich auch im Erdgeschoss zu ermöglichen. Die Planung ist so konzipiert, dass sie in drei Bauabschnitten umsetzbar ist, wodurch die aktuellen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten und die Verteilung ist dem beigefügten Planentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplan Nr. 55C wird als Regelbebauungsplan den gesamten Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans 55B mit der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) überlagern. Hintergrund ist, dass die Planung nur als Gesamtkonzept rechtssicher umsetzbar ist. Die Ausweisung eines Urbanen Gebiets (MU) ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung an dieser Stelle planungsrechtlich nicht möglich. Durch die im städtebaulichen Konzept vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen entstehen keine Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach. Anlagen - Städtebauliches Konzept Vorentwurfsbegründung In Vertretung (Hallstein) -2-