Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 141 A
1. Änderung (Erweiterung DPD)
im ‚WirtschaftsPark’ in Erftstadt-Lechenich
- Begründung Teil B -
Umweltbericht
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holdamm 10
50374 Erftstadt
1 Zielsetzung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 141 A, Erftstadt-Lechenich, Wirtschafts-Park,
soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des Betriebsgeländes der
DPD GeoPost (Deutschland) GmbH geschaffen werden.
Aufgrund der stetig ansteigenden Auslastung des Depots benötigt die DPD GeoPost GmbH
auf dem Grundstück zusätzliche Flächen für die Abwicklung der betrieblichen Abläufe. Dies
geht derzeit nur über die Inanspruchnahme von vorhandenen PKW-Stellplätzen. Für die
Verlagerung der verloren gegangenen PKW-Stellplätze wird zusätzliche Fläche benötigt, die
unmittelbar an das Betriebsgelände grenzen muss. Daher kommt als Erweiterungsfläche ein
unmittelbar westlich an das Betriebsgelände angrenzendes und im Besitz der Stadt Erftstadt
befindliches Gewerbegrundstück und ein Teil der westlich des Betriebes vorgesehenen und
im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte „Grünfläche“ in Betracht. Damit die im BP
festgesetzte „Grünfläche“ baulich oder als PKW-Stellplatz genutzt werden kann, ist eine
Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Die 1. Änderung dieses Bebauungsplanes sieht für den Änderungsbereich die Festsetzung
einer „Gewerblichen Baufläche“ vor, entsprechend der nördlich und östlich angrenzenden
Gewerbegrundstücke. Außerdem ist die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche
zur Errichtung einer zweigeschossigen Bebauung vorgesehen.
Der hier vorliegende Kurzbericht über umweltrelevante Belange behandelt ausschließlich die Auswirkungen durch die Änderung der Grünfläche in eine Gewerbegebietsfläche. Weitergehende umweltrelevante Informationen über das Gesamtgebiet
können dem beiliegenden, etwa vier Jahre alten Umweltbericht zum AltBebauungsplan Nr. 141 A entnommen werden.
Abb. 1: Kartenausschnitt mit Kennzeichnung der Änderungsfläche und des Schutzstreifens
der Hochspannungsleitung
2 Planungs- und umweltrechtliche Vorgaben
Regionalplan und Flächennutzungsplan
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ und im
Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 141 A
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Bereich der Änderung „Öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung: „Parkanlage“ fest.
Landschaftsplan
Das Plangebiet des BP-Nr.141 A bzw. der hier behandelte Änderungsbereich liegt im
Bereich des Landschaftsplans 4 „Zülpicher Börde“, aber nicht im Geltungsbereich eines
Landschaftsschutzgebietes.
Wasserschutzzone
Das Bebauungsplangebiet bzw. der hier behandelte Änderungsbereich liegt nach der in
Aufstellung befindlichen Verordnung
(Stand: 13.07.1998)
zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der
Wasserschutzzone III B. Bei Planungen und Maßnahmen innerhalb des B-Plangebietes ist
der
Entwurf
der
ordnungsbehördlichen
Verordnung
zur
Festsetzung
des
Wasserschutzgebietes (WasserschutzgebietsVO-Dirmerzheim) zu beachten.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb der Überschwemmungsbereiche des Rotbaches und
der Erft.
Altlastenkataster
Einträge aus dem Altlastenkataster sind nicht vorhanden.
Von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen
Unterhalb der das Plangebiet im Südwesten überquerenden Hochspannungsfreileitung ist im
Bebauungsplan eine „Von der Bebauung freizuhaltende Schutzfläche“ festgesetzt.
Nach dem Abstandserlass des Landes NRW sind in Verbindung mit § 4 der Verordnung
über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) Schutzabstände von Hochspannungsfreileitungen einzuhalten. In diesen Schutzabständen dürfen grundsätzlich bauliche Anlagen
errichtet werden, sofern die Nutzungen nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen
dienen. Aufgrund dieser Einschränkung und in Abhängigkeit der Abstände zwischen
Gelände und Leitungen ist
in Abstimmung mit der Leitungseigentümerin und
Leitungsbetreiberin jeweils 12 m links und rechts der Leitungsachse jegliche Bebauung
ausgeschlossen.
Ausgenommen von diesem Ausschluss wurden "nicht überdachte Stellplätze für Pkws und
Lkws", "Grundstückszufahrten" und Lagerplätze. Begrünungen der Flächen sind
grundsätzlich möglich, jedoch nur mit Gehölzen deren Endwuchshöhe 3,00 m nicht überschreiten. Darüber hinaus wird daraufhin gewiesen, dass alle geplanten Nutzungen mit der
Leitungseigentümerin und Leitungsbetreiberin abzustimmen sind.
3
Verkehrsauswirkungen
Aufgrund der Größe von etwa ca. 3.500 m² der zusätzlichen gewerblichen Baufläche sind
nach derzeitigem Kenntnisstand keine wesentlichen verkehrlichen Auswirkungen zu
erwarten (siehe auch Punkt 4 Emissionen).
4
Emissionen
Im Rahmen der Erarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplane 141A wurde aufgrund der
konkret beabsichtigten Ansiedlung der beiden Logistikbetriebe DPD GeoPost (Deutschland)
GmbH und der Firma Adlog Logistik GmbH, Köln, für den Bebauungsplan eine
Schalltechnische Untersuchung (vom Büro afi; Arno Flörke; Ingenieurbüro für Akustik und
Umwelttechnik, Haltern am See) bezüglich des zu erwartenden Gewerbelärms insbesondere
der Firma DPD GeoPost (Deutschland) GmbH und des Verkehrslärms auf der B 265 und L
263 durchgeführt.
Abb. 2: Luftbildausschnitt mit Änderungsbereich angrenzend an das DPD-Gelände.
Die Umsetzung der Öffentlichen Grünfläche als Parkanlage ist noch nicht erfolgt.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes 141A soll das Gewerbegebiet erweitert
werden, somit ist auch die festgesetzte Lärmkontingentierung entsprechend anzupassen.
Aufbauend auf der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 141A wurde eine
weitere Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung erstellt. In diesem Gutachten
wurde nur der Gewerbelärm betrachtet. Auf die Untersuchung des Verkehrslärms wurde
verzichtet, da in der Untersuchung zum Bebauungsplanes Nr. 141A das Plangebiet,
aufgrund der Entfernung der zu betrachtenden B 265 und L 263 betroffen ist und sich an
diesem Tatbestand nichts geändert hat.
Mit dem Bebauungsplan 141A, 1. Änderung soll die Nutzung von Grünfläche in Gewerbegebiet festgesetzt werden. Dazu ist die Ergänzung der im bisherigen Bebauungsplan 141A
festgesetzten Lärmemissionskontingentierung notwendig. Die neue Teilfläche soll zukünftig
von einem schon heute östlich der Teilflächen ansässigen Logistik-Unternehmen mit genutzt
werden. Aus dem Betrieb der Logistikanlage mit Nachtbetrieb ist bekannt, dass die Nachtzeit
für die Lärmimmissionsbeurteilung die maßgebliche Zeit ist. Deshalb muss im Rahmen des
Bebauungsplan-Änderungsverfahrens die Nachtlärmemission des B-Plangebietes durch eine
Lärmemissionskontingentierung geregelt werden. Die Taglärmemissionen und andere
Emissionen (Luftschadstoffe, Staub, Erschütterungen) werden in dem Plangebiet durch eine
Zonierung nach Abstandserlass des Landes NRW geregelt und sind nicht Bestandteil dieser
Untersuchung.
Im Bebauungsplan wird mit der nunmehr festgesetzten Lärmkontingentierung sichergestellt,
dass auch mit der neuen Gewerbefläche LK7 des Bebauungsplanes 141A sowie den bereits
kontingentierten anderen Teilflächen des Bebauungsplanes 141A und den Vorbelastungen
durch gewerbliche Geräuschemissionen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm am „Bonner
Ring 40“ und an der „Pestalozzistraße“ von 40 dB(A) nachts, am Gestüt „An der Patria“ von
45 dB(A) nachts und am Westrand des Gewerbegebietes „Siemensstraße“ von 50 dB(A)
nachts nicht überschritten werden.
Da der größte Anteil der nächtlichen Lärmemissionen im Plangebiet 141A von der Teilfläche
LK1 emittiert wird, wurde dieser Teilfläche das höchste Emissionskontingent zugewiesen.
Das jetzt festgesetzte Emissionskontingent überschreitet die Gesamtimmission nicht und
wird deshalb so hoch festgesetzt wie für die Nachbarfläche LK 6 festgesetzt. An der
Lärmkontingentierung des das Plangebiet umgebenen und rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 141A ändert sich somit nichts. (Siehe auch Anlage zur Begründung: „Schalltechnische
Untersuchung“ vom 22. Mai 2017 des Büros afi; Arno Flörke; Ingenieurbüro für Akustik und
Umwelttechnik, Haltern am See).
5
Belange der Wasserwirtschaft
Damit das von befestigten Flächen sowie Dachflächen abfließendes Niederschlags- und
damit zusammen abfließendes Oberflächenwasser in der zentralen Versickerungsanlage
nördlich des Bebauungsplanes 140 versickert werden kann, muss es vor Ableitung in den
Regenwasserkanal der Vorgabe „schwach belastet (gering verschmutzt)" gem. dem
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998
(s. Anlage zur Begründung) entsprechen. Stark belastetes Niederschlagswasser im Sinne
des o. g. Erlasses ist auf den Baugrundstücken so vorzubehandeln, dass es als schwach
belastetes Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal abgeleitet werden kann.
Im Bebauungsplan sind entsprechende Hinweis bezüglich der wasserwirtschaftlichen Belange aufgenommen.
6
Belange der Bodendenkmalpflege
Im Vorfeld der Bebauungsplanerarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 141A wurde von einer
Fachfirma eine qualifizierte Bodenprospektion durchgeführt, bei der im Nordosten des
Plangebietes ein metallzeitlicher Siedlungsplatz lokalisiert wurde. Der lokalisierte Bereich
erfüllt die Voraussetzung zur Eintragung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler. Nach
Abwägung der Sachlage und in Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege wurden weitere Sachstandsuntersuchungen bis hin zu Grabungen (Dokumentation der Funde) durchgeführt.
7
Besonderes Artenschutzrecht
Es wird verwiesen auf den vier Jahre alten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im Rahmen
des Bebauungsplanes Nr. 141 A. Hier wurden im Rahmen der Erhebungen im Jahr 2013 auf
den Ackerflächen lediglich weit verbreitete und ungefährdete Arten der offenen
landwirtschaftlichen Flächen festgestellt.
Die betroffene Änderungsfläche und das nähere Umfeld wurden im Rahmen von zwei Ortsbesichtigungen am 03. und 18. Mai 2017 faunistisch begutachtet. Es wurden hier ebenfalls
keine planungsrelevanten Arten festgestellt und es gab auch keinerlei Hinweise für das
Vorkommen dieser Arten. Das Plangebiet erscheint aufgrund der geringen Größe, der immer
noch bestehenden landwirtschaftlichen intensiven Ackernutzung und des bereits
vorhandenen hohen Störungseinflusses durch direkt angrenzendes Gewerbe bzw.
Straßenverkehr nicht dazu geeignet, planungsrelevanten Arten spezifische Ruhe- und
Fortpflanzungsstätten zu bieten. Somit werden durch die hier vorliegende 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 141 A artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
voraussichtlich nicht berührt.
6
Eingriffs- und Ausgleichsberechnung
Abb. 2: Ausschnitt aus dem B-Plan Nr. 141 A mit Kennzeichnung (rot) der Änderungsfläche
Die oben dargestellte Grünfläche hat im B-Plan Nr. 141 A folgende textliche Festsetzung:
Öffentliche Grünfläche A3 (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Neben den Eingrünungen und den Ausgleichsflächen im Osten und Süden, denen aufgrund ihrer
weitgehend freien und natürlichen Vegetationsentwicklung ein Biotopwert von 5 Punkten zugeordnet
wird, nimmt auch die Parkanlage im zentralen Plangebiet Funktionen für die Durchgrünung des
Plangebiets ein. Die Grünfläche A3 ‚Parkanlage’ zwischen den Gewerbeflächen ist als extensive
Wiesenfläche mit 35%-igem Gehölzflächenanteil anzulegen. Es sind überwiegend heimische Gehölze
in Gruppen zu pflanzen und diese Gehölzgruppen sind stufig aufzubauen. In der Parkanlage ist auf
die Pflanzung von Nadelgehölzen zu verzichten, doch wird hier auf ein totales Verbot der Pflanzung
nicht-heimischer Arten verzichtet, da innerhalb der Parkanlage orts-/landschaftsbildgestalterische
Aspekte den Vorrang haben. Erst in zweiter Linie nimmt die Parkanlage auch Funktionen im Bereich
des Schutzgutes „Biotope“ wahr. Die genaue Ausgestaltung der Parkanlage mit entsprechender
Fußwegeführung und der Plangebietseingrünung wird im Rahmen der Ausbauplanung festgelegt.
Diese Grünfläche wird aufgrund ihrer eingekesselten Lage zwischen den Gewerbebetrieben und der
durch sie verlaufenden Wegeverbindung mit Biotopwertstufe 3 bewertet.
Die Änderungsfläche weist eine Flächengröße von ca. 3.435 m² auf. Die – real noch nicht
umgesetzte - Parkanlage wurde im Bebauungsplan mit drei Biotopwertpunkten pro
Quadratmeter bewertet. Durch die neue Festsetzung im Rahmen dieser ersten Änderung als
Gewerbefläche ist durch eine maximal zulässige GRZ von 0,8 für derartige Flächen mit einer
Vollversiegelung von 2.748 m² zu rechnen.
Versiegelte Flächen sind nach dem Biotopwertverfahren des Landesamtes für Natur-,
Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV 2008) mit 0 Werteinheiten zu berechnen. Bei
den restlichen 20 % der Fläche ist davon auszugehen, dass sie als Scherrasenflächen mit
ggf. vereinzelt Gehölzanpflanzungen gestaltet werden. Solchen Lebensraumtypen wird ein
Biotopwert von maximal zwei Werteinheiten zugeordnet.
Die Bilanzierung des Planungsstandes des Alt-B-Planes gegenüber der hier behandelten 1.
Änderung ist nachfolgend aufgeführt:
Tab. 1: Bilanzierung des Biotopwertes der Änderungsfläche nach altem B-Plan
Alt-B-Plan Nr. 141 A
Flächengröße
zugewiesener
Biotopwert/m²
Biotopwert
Fläche gesamt
Öff. Grünfläche Parkanlage
3.435 m²
3 BWP
10.305
Tab. 2: Bilanzierung des Biotopwertes der Änderungsfläche nach 1. Änderung des B-Planes
B-Plan Nr. 141 A
1. Änderung
Gewerbegebiet
max. versiegelter Bereich
Gewerbegebiet
unversiegelter Bereich
Flächengröße
zugewiesener
Biotopwert/m²
Biotopwert
Fläche gesamt
2.748 m²
0 BWP
0
687 m²
2 BWP
1.374
Im Rahmen der Realisierung
Kompensationsbedarf:
der
Änderungsfläche
1.374 Punkte Planung – 10.305 Punkte Bestand =
ergibt
sich
folgender
- 8.931 Biotopwertpunkte
Durch die Änderung der Flächennutzung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 141 A ergibt sich ein Defizit von 8.931 Biotopwertpunkten. Da im Nahbereich der
Änderungsfläche keine weiteren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen
und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes aufgrund von
vielfältigen Störungswirkungen aus ökologischer Sicht wenig erfolgversprechend sind, soll
der erforderliche Ausgleich auf einer externen Fläche umgesetzt werden.
Externe Kompensation
Auf einer Ökokontofläche der Stadt Erftstadt wurden - angrenzend an das
Waldnaturschutzgebiet ‚Friesheimer Busch’ - auf einem intensiv genutzten Acker
Laubwaldflächen, Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Hier wird eine
Wertsteigerung vom Ausgangsbiotop Intensivacker (Code 3.1 mit Wert 2) zum Zielbiotoptyp
Laubwald (Code 6.4 mit dem Prognosewert 6) von 4 Wertpunkten pro m² erreicht. Um das
vorhandene Kompensationsdefizit von 8.931 Biotopwertpunkten auszugleichen, müssen
somit 2.233 m² Laubwaldfläche auf o. g. Ausgleichsfläche in Anspruch genommen werden.
Im B-Plan wird somit festgesetzt:
●
Da die Eingriffe durch die Erweiterung der Gewerbeflächen nicht vor Ort
ausgeglichen werden können, werden die laut Ausgleichsbilanzierung zur
Kompensation der Eingriffe notwendigen 2.233 m² Lau bwaldfläche auf einem Teilstück
der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt (Gemarkung
Friesheim, Flur 10, Flurstück 124) festgesetzt.
7
Literatur
ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßn. bei Eingriffen in die Landschaft; Düsseldorf.
BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414)
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBL I S. 132)
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (Hrsg.) (1991): Vegetationskarte der BRD 1:200
000 – potenzielle natürliche Vegetation. Schriftenreihe für Vegetationskunde. Heft 6. Bonn-Bad Godesberg 1991
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) BGBl. III / FNA 791-8, geändert 12.07.2010
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG) in der Fassung vom 11.03.1980 zuletzt geändert am 05.04.2005
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Schutzwürdige Böden in NRW. Krefeld 2004
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (2001): Bodenkarte von NRW 1:50 000. Blatt L 5106 Köln
LANDSCHAFTSGESETZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LG NW), Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000, zuletzt geändert
am 15.08.2007
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (1989): Klima-Atlas von
Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf
NUMERISCHE BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN FÜR DIE BAULEITPLANUNG IN NRW (MÄRZ 2008) Biedermann, Werking-Radtke,
Hake, König; Recklinghausen 2008
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-Süd“
Internet:
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Geschützte Arten in NRW; unter: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/ content/de/einleitung.html?jid=1o1
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN
(2009): Umweltdaten vor Ort; unter: http://www.uvo. nrw.de/uvo/uvo_main.html