Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
174 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
Wertungstabelle
der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.§ 3 Abs. 1 BauGB) -Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen- zum
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, E. - Lechenich, WirtschafsPark
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Lfd.
Nr.
Datum
Posteingang
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
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05.12.2016
Straßen.NRW, Post- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbaufach 120161, 53874 verwaltung grundsätzlich Bedenken sofern nicht die Änderungen im
Euskirchen
Knotenpunkt B 265/ L 263 zu Lasten der Stadt Erft-stadt vorgenommen werden.
Dazu verweise ich auf meine Schreiben vom 16.07.2010,
18.11.2010, 09.06.2011 sowie die umfangreichen Abstimmungsgespräche und das aufschlussreiche Verkehrsgutachten, vorgelegt
am 09.11.2011.
Anbei erhalten Sie den v. g. Stellungnahmen sowie ein Antwortschreiben an das Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung u. Verkehr vom 23.05.2013 zur Problematik B 265/ L
263.
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05.12.2016
Geologische
NRW
Dienst Folgende Informationen liegen aus geowissenschaftlicher Sicht zu
o. g. Planungsvorhaben und Planfläche vor:
1. Bohrungsdatenbank des Geologischen Dienstes NRW
Innerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich folgende Bohrung: (siehe auch ht p://www.gd.nrw.de/qd archive dabo.htm ):
Bohrungsnr.
Name Endteufe (m) Schichten
1
Abwägung der Stellungnahme
Die Anregung ist nicht Regelungsgenstand des Bebauungsplan-Verfahrens.
Die Stadt Erftstadt wird jedoch parallel zum Bauleitplanverfahren ein weiteres Verkehrsgutachten in Auftrag
gegeben, indem die derzeitige Verkehrsbelastung des
Kreuzungsbereiches B 265/ L 263 und des Kreisverkehres auf der L 263 und ggf. erforderliche Maßnahmen
untersucht werden. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen werden dann ggf. erforderliche Maßnahmen erarbeitet und durchgeführt.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise und Anregungen zu den Pkt. 1 bis 3 werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung und Genehmigung des Bauvorhabens
berücksichtigt.
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Datum
Posteingang
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
280102 BV DPD Depot 150
125
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2.
Baugrundeigenschaften / Baugrunduntersuchung
Den Baugrund bilden lößbürtige staunasse Böden über Terrassenablagerungen sowie zum Teil präquartären Lockergestein. Die
Baugrundeigenschaften und die Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens sind objektbezogen zu untersuchen und
zu bewerten.
3.
Erdbebengefährdung
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist.
·
Die Gemarkung Lechenich der Stadt Erftstadt ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke
gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hinge-wiesen.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen
und
geologischen
Untergrundklassen
der
Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NordrheinWestfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte
bestimmt werden.
Rahmen des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der
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Abwägung der Stellungnahme
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 (1)
BauGB
für die Schutzgüter Boden und Wasser
4
Schutzgut Boden:
4.1
Bodenkartierungen im Maßstab 1. 5000
http://www.gd.nrw.de/g bk5d.htm (Ansprechpartnerin ist Frau Robbe, Tel.: 02151 897 220):
Für die Planfläche liegt eine parzellenscharfe Bodenkarte zur Standorterkundung im Maßstab 1: 5 000 durch den Geologischen
Dienst NRW vor, einschließlich der Darstellung von schutzwürdigen
Böden. Diese Darstellung ist dem Maßstab 1:50.0001 auf der Ebene der Bebauungspläne vorzuziehen. Die Planfläche ist auf folgender Bodenkarte im Maßstab 1 : 5.000 erfasst:
·
Kartierverfahren: Erftstadt-Lechenich, PCODE: L9001, von
1992, gescannt, Archiv-Blatt-Nr.: BK5206/007.
Ich empfehle diese Kartierung für die Beschreibung von Böden und
zur Erfassung von Schutzstufen im Umweltbericht als auch Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zu nutzen, denn
anhand dieser großmaßstäbigen Bodenkartierungen können auch
Suchräume für bodenfunktionsbezogene Ausgleichsmaßnahmen
definiert werden. Vorsorgender Bodenschutz im Rahmen der Bauleitplanung:
Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung
von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen
a.
Der Schutz des Mutterbodens ist gemäß § 202 BauGB zu
gewährleisten.
b.
Umgang mit Bodenaushub: Bei Baumaßnahmen ist die
obere Boden-schicht gemäß den einschlägigen Fachnormen ge3
Abwägung der Stellungnahme
Kenntnisnahme.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und soweit Bebauungsplanrelevant im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes entsprechend berücksichtigt.
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
trennt vom Unterboden abzutragen. Darunter liegende Schichten
unterschiedlicher Ausgangssub-strate sind entsprechend der
Schichten zu trennen und zu lagern.
c.
Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der
Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen.
d.
Zur Versickerung vorgesehene Flächen dürfen nicht befahren werden (Bodenverdichtung und Strukturzerstörung vermeiden).
e.
Im Bereich der Kompensationsflächen ist der Boden in
möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen
(kein Abtrag, kein Befahren).
f.
Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbezogene Kompensation zu empfehlen.
Es gilt der Grundsatz: Vermeidung ist kostengünstiger als Sanierung. Siehe auch: Bodenkundliche Baubegleitung für die Kommunen
Link
zum
Ebook:
http://lv.kommunen.nrw.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenkundlichebaubegleitung /bodenkundliche-baubegleitunp-bbbleitfaden-fur-diepraxis/
4.3
Schutzgut Wasser:
Kenntnisnahme.
Die Planfläche befindet sich in dem geplanten Trinkwasserschutz- Dem Hinweis wird durch die Aufnahme eines entspregebiet Erftstadt-Dimerzheim.
chenden Hinweises im Bebauungsplan entsprochen.
3
05.12.2016
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspan- Kenntnisnahme.
Amprion
GmbH, nungsleitungen unseres Unternehmens.
Das keine Höchstspannungsleitungen vorhanden oder
Rheinlanddammm 24, Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich lie- geplant sind wird zur Kenntnis genommen.
44139 Dortmund
gen aus heutiger Sicht nicht vor.
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Nr.
Datum
Posteingang
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung Der Anregung wird gefolgt.
der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die Die Westnetz GmbH in Dortmund wurde beteiligt.
Westnetz GmbH, Florianstraße 15 — 21, 44139 Dortmund.
4
07.12.2017
Erftverband
Keine Bedenken;
5
13.12.2016
Westnetz GmbH, Flo- Im Geltungsbereich des Bauleitplanes liegt teilweise im östlichen
rianstr. 15-21, 44139 14,75 m und westlichen 40,25 m = 55,00 m breiten Schutzstreifen
Dortmund
der vorhandenen 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen, Bl. 0085 (Maste 22 bis 24)
Die Leitungsführungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage
der Leitungsachsen und somit auch die Leitungsrechte allein aus
der Örtlichkeit ergeben.
Zum o. g. Bebauungsplan haben wir mit unserem Schreiben
VVSW-H-LH/0085/1d/69.847/Lw vom 18.11.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Kenntnisnahme.
Die Leitungstrasse ist mit den heutigen Schutzstreifen,
den entsprechenden Nutzungs- und Höheneinschränkungen im Bebauungsplan festgesetzt.
Die Hinweise aus dem Schreiben vom 18.11.2017 werden zur Kenntnis genommen und sind soweit Planungsrelevant im Bebauungsplan berücksichtigt.
Zukünftig wird die o.g. vorhandene durch die geplante 110-kVHochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen, Bl. 1387 (Maste
17 bis 19) ersetzen. Hierdurch wird der Mast 18 zukünftig in dem
Änderungsbereich des o. g. Bebauungsplanes (Gemarkung Lechenich, Flur 17, Flurstück 288) errichtet.
Mit der Änderung des o. g. Bebauungsplanes erklären wir uns unter
folgenden Bedingungen einverstanden:
Kenntnisnahme.
Das Planfeststellungsverfahren zur neuen Trassenplanung ist noch nicht abgeschlossen, sodass eine Berücksichtigung im Bebauungsplan noch nicht erfolgt. Die
Festsetzung der vorhandenen Leitungstrasse im Bebauungsplan ist so vorgenommen, dass die neue Leitung
ohne
Anpassung
bzw.
Änderung
des
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Datum
Posteingang
14.12.2016
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
GVG Rhein-Erft in
Hürth
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
·
Um den Mast 18 herum muss eine Fläche mit einem Radius von 15,00 m von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden. Dieser Bereich kann teilweise als Parkplatz oder
Stellplatzfläche genutzt werden.
Bei solch einer Nutzung kann in Abstimmung mit dem zuständigen
Leitungsbezirk ein kostenpflichtiger Anfahrschutz für den Mast erforderlich werden.
·
Zu der Bebauung auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 17, Flurstücke 287 und 288 empfehlen wir, diese außerhalb des Schutzstreifens der im Betreff unter 2. genannten
Hochspannungsfreileitung zu errichten.
·
Einwirkungen und Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht
vorgenommen werden.
·
Die Leitungen und die Maststandorte müssen jederzeit zugänglich bleiben, insbesondere ist eine Zufahrt auch für schwere
Fahrzeuge zu gewährleisten.
·
Alle geplanten Einzelmaßnahmen im Bereich der Leitungen, insbesondere Geländeniveauveränderungen oder Anpflanzungsmaßnahmen, bedürfen unserer Zustimmung.
·
Wir bitten Sie, uns baureife Planunterlagen mit entsprechenden Schnittzeichnungen und Höhenangaben (NHN-Höhen) zur
Prüfung und Stellungnahme zuzusenden.
Bebauungsplanes einer Realisierung werden kann.
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen werden zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der im Bereich
der Leitung geplanten Bauvorhaben berücksichtigt. Der
Bebauungsplan enthält diesbezüglich einen entsprechenden Hinweis in dem darauf hingewiesen wird, dass
die Bauvorhaben im Bereich des Schutzstreifens mit
der Westnetz GmbH abzustimmen ist.
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische NETZ Kenntnisnahme.
Gesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belan- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zukünftig
ge der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebau- entsprechend berücksichtigt.
ungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
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Nr.
Datum
Posteingang
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
Abwägung der Stellungnahme
Belange wahrnimmt.
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14.12.2016
Deutsche Telekom
Technik GmbH
Keine Bedenken;
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15.12.2016
Rheinische NetzGesellschaft mbH
Keine Bedenken;
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20.12.2016
Industrie- und Handelskammer
Keine Bedenken;
Rhein-Erft-Kreis
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird
folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Die öffentliche Grünfläche „A3-Zentrale Ausgleichsfläche — Parkanlage" wurde in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der 13-PlanBegründung mit 4857 OWP berücksichtigt.
Soweit das Kompensationsdefizit auf andere Weise effektiv ausgeglichen werden kann, bestehen keine Bedenken.
Untere Wasserbehörde
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren
Wasserbehörde keine Bedenken. Hiermit weise ich darauf hin,
dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III 13
der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt
Die Niederschlagswasserbeseitigung hat gemäß der bisherigen
Festlegungen zum BP 140/141 zu erfolgen. Straßen- und Dachflächen aus dem Einzugsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Er-
10 21.12.2016
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Kentnisnahme.
Kenntnisnahme.
Der Hinweis bezüglich der WSZ III wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
Die Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserbehandlung und der Erdwärmesonden werden zur Kenntnis
genommen
und
im
Rahmen
der
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark
1
Lfd.
Nr.
Datum
Posteingang
Behörde/
Träger öffentlicher
Belange /Absender
Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt
laubnis vom 03.03.2006 über die öffentliche Regenwasserkanalisation mit entsprechender Abwasserbehandlungsanlage in den Untergrund einzuleiten. Alle anderen Flächen sind in die öffentliche
Schmutz-/Mischwasserkanalisation einzuleiten.
Hiermit weise ich darauf hin, dass im Bereich der bestehenden
Parkplatzflächen der DPD Geopost (Deutschland) GmbH Erdwärmesonden existieren. Bei der Umplanung dieser Fläche ist dies zu
berücksichtigen. Details der Planung sind mit dem Rhein-Erft-Kreis
abzustimmen.
Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen.
Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes
in der ge-planten Wasserschutzzone IIIB nur eingeschränkt zulässig (z.B. unter wasserundurchlässiger Fläche). Details hierzu sind
mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen.
Immissionsschutz
Die Anpassung der Lärmkontigentierung ist im weitern Verfahren
der Unteren Immissionschutzbehörde vorzulegen.
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Abwägung der Stellungnahme
Ausführungsplanung berücksichtigt.
Kenntnisnahme.
Dem Hinweis bezüglich des Einbaus von Recyclingbaustoffen wird durch Aufnahme eines Hinweises entsprochen.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Anpassung der Lärmkontingentierung erfolgt auf
Grundlage einer Schalltechnischen Untersuchung.