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Beschlussvorlage (4.1. Wertungstabelle A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
174 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark Wertungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.§ 3 Abs. 1 BauGB) -Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen- zum Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, E. - Lechenich, WirtschafsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt 1 05.12.2016 Straßen.NRW, Post- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbaufach 120161, 53874 verwaltung grundsätzlich Bedenken sofern nicht die Änderungen im Euskirchen Knotenpunkt B 265/ L 263 zu Lasten der Stadt Erft-stadt vorgenommen werden. Dazu verweise ich auf meine Schreiben vom 16.07.2010, 18.11.2010, 09.06.2011 sowie die umfangreichen Abstimmungsgespräche und das aufschlussreiche Verkehrsgutachten, vorgelegt am 09.11.2011. Anbei erhalten Sie den v. g. Stellungnahmen sowie ein Antwortschreiben an das Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung u. Verkehr vom 23.05.2013 zur Problematik B 265/ L 263. 2 05.12.2016 Geologische NRW Dienst Folgende Informationen liegen aus geowissenschaftlicher Sicht zu o. g. Planungsvorhaben und Planfläche vor: 1. Bohrungsdatenbank des Geologischen Dienstes NRW Innerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich folgende Bohrung: (siehe auch ht p://www.gd.nrw.de/qd archive dabo.htm ): Bohrungsnr. Name Endteufe (m) Schichten 1 Abwägung der Stellungnahme Die Anregung ist nicht Regelungsgenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Die Stadt Erftstadt wird jedoch parallel zum Bauleitplanverfahren ein weiteres Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, indem die derzeitige Verkehrsbelastung des Kreuzungsbereiches B 265/ L 263 und des Kreisverkehres auf der L 263 und ggf. erforderliche Maßnahmen untersucht werden. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen werden dann ggf. erforderliche Maßnahmen erarbeitet und durchgeführt. Kenntnisnahme. Die Hinweise und Anregungen zu den Pkt. 1 bis 3 werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung und Genehmigung des Bauvorhabens berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt 280102 BV DPD Depot 150 125 6 2. Baugrundeigenschaften / Baugrunduntersuchung Den Baugrund bilden lößbürtige staunasse Böden über Terrassenablagerungen sowie zum Teil präquartären Lockergestein. Die Baugrundeigenschaften und die Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 3. Erdbebengefährdung Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist. · Die Gemarkung Lechenich der Stadt Erftstadt ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hinge-wiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NordrheinWestfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. Rahmen des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der 2 Abwägung der Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 (1) BauGB für die Schutzgüter Boden und Wasser 4 Schutzgut Boden: 4.1 Bodenkartierungen im Maßstab 1. 5000 http://www.gd.nrw.de/g bk5d.htm (Ansprechpartnerin ist Frau Robbe, Tel.: 02151 897 220): Für die Planfläche liegt eine parzellenscharfe Bodenkarte zur Standorterkundung im Maßstab 1: 5 000 durch den Geologischen Dienst NRW vor, einschließlich der Darstellung von schutzwürdigen Böden. Diese Darstellung ist dem Maßstab 1:50.0001 auf der Ebene der Bebauungspläne vorzuziehen. Die Planfläche ist auf folgender Bodenkarte im Maßstab 1 : 5.000 erfasst: · Kartierverfahren: Erftstadt-Lechenich, PCODE: L9001, von 1992, gescannt, Archiv-Blatt-Nr.: BK5206/007. Ich empfehle diese Kartierung für die Beschreibung von Böden und zur Erfassung von Schutzstufen im Umweltbericht als auch Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zu nutzen, denn anhand dieser großmaßstäbigen Bodenkartierungen können auch Suchräume für bodenfunktionsbezogene Ausgleichsmaßnahmen definiert werden. Vorsorgender Bodenschutz im Rahmen der Bauleitplanung: Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen a. Der Schutz des Mutterbodens ist gemäß § 202 BauGB zu gewährleisten. b. Umgang mit Bodenaushub: Bei Baumaßnahmen ist die obere Boden-schicht gemäß den einschlägigen Fachnormen ge3 Abwägung der Stellungnahme Kenntnisnahme. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und soweit Bebauungsplanrelevant im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes entsprechend berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme trennt vom Unterboden abzutragen. Darunter liegende Schichten unterschiedlicher Ausgangssub-strate sind entsprechend der Schichten zu trennen und zu lagern. c. Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen. d. Zur Versickerung vorgesehene Flächen dürfen nicht befahren werden (Bodenverdichtung und Strukturzerstörung vermeiden). e. Im Bereich der Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren). f. Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbezogene Kompensation zu empfehlen. Es gilt der Grundsatz: Vermeidung ist kostengünstiger als Sanierung. Siehe auch: Bodenkundliche Baubegleitung für die Kommunen Link zum Ebook: http://lv.kommunen.nrw.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenkundlichebaubegleitung /bodenkundliche-baubegleitunp-bbbleitfaden-fur-diepraxis/ 4.3 Schutzgut Wasser: Kenntnisnahme. Die Planfläche befindet sich in dem geplanten Trinkwasserschutz- Dem Hinweis wird durch die Aufnahme eines entspregebiet Erftstadt-Dimerzheim. chenden Hinweises im Bebauungsplan entsprochen. 3 05.12.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspan- Kenntnisnahme. Amprion GmbH, nungsleitungen unseres Unternehmens. Das keine Höchstspannungsleitungen vorhanden oder Rheinlanddammm 24, Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich lie- geplant sind wird zur Kenntnis genommen. 44139 Dortmund gen aus heutiger Sicht nicht vor. 4 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung Der Anregung wird gefolgt. der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die Die Westnetz GmbH in Dortmund wurde beteiligt. Westnetz GmbH, Florianstraße 15 — 21, 44139 Dortmund. 4 07.12.2017 Erftverband Keine Bedenken; 5 13.12.2016 Westnetz GmbH, Flo- Im Geltungsbereich des Bauleitplanes liegt teilweise im östlichen rianstr. 15-21, 44139 14,75 m und westlichen 40,25 m = 55,00 m breiten Schutzstreifen Dortmund der vorhandenen 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen, Bl. 0085 (Maste 22 bis 24) Die Leitungsführungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch die Leitungsrechte allein aus der Örtlichkeit ergeben. Zum o. g. Bebauungsplan haben wir mit unserem Schreiben VVSW-H-LH/0085/1d/69.847/Lw vom 18.11.2010 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit. Kenntnisnahme. Die Leitungstrasse ist mit den heutigen Schutzstreifen, den entsprechenden Nutzungs- und Höheneinschränkungen im Bebauungsplan festgesetzt. Die Hinweise aus dem Schreiben vom 18.11.2017 werden zur Kenntnis genommen und sind soweit Planungsrelevant im Bebauungsplan berücksichtigt. Zukünftig wird die o.g. vorhandene durch die geplante 110-kVHochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen, Bl. 1387 (Maste 17 bis 19) ersetzen. Hierdurch wird der Mast 18 zukünftig in dem Änderungsbereich des o. g. Bebauungsplanes (Gemarkung Lechenich, Flur 17, Flurstück 288) errichtet. Mit der Änderung des o. g. Bebauungsplanes erklären wir uns unter folgenden Bedingungen einverstanden: Kenntnisnahme. Das Planfeststellungsverfahren zur neuen Trassenplanung ist noch nicht abgeschlossen, sodass eine Berücksichtigung im Bebauungsplan noch nicht erfolgt. Die Festsetzung der vorhandenen Leitungstrasse im Bebauungsplan ist so vorgenommen, dass die neue Leitung ohne Anpassung bzw. Änderung des 5 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. 6 Datum Posteingang 14.12.2016 Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender GVG Rhein-Erft in Hürth Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme · Um den Mast 18 herum muss eine Fläche mit einem Radius von 15,00 m von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden. Dieser Bereich kann teilweise als Parkplatz oder Stellplatzfläche genutzt werden. Bei solch einer Nutzung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Leitungsbezirk ein kostenpflichtiger Anfahrschutz für den Mast erforderlich werden. · Zu der Bebauung auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 17, Flurstücke 287 und 288 empfehlen wir, diese außerhalb des Schutzstreifens der im Betreff unter 2. genannten Hochspannungsfreileitung zu errichten. · Einwirkungen und Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. · Die Leitungen und die Maststandorte müssen jederzeit zugänglich bleiben, insbesondere ist eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. · Alle geplanten Einzelmaßnahmen im Bereich der Leitungen, insbesondere Geländeniveauveränderungen oder Anpflanzungsmaßnahmen, bedürfen unserer Zustimmung. · Wir bitten Sie, uns baureife Planunterlagen mit entsprechenden Schnittzeichnungen und Höhenangaben (NHN-Höhen) zur Prüfung und Stellungnahme zuzusenden. Bebauungsplanes einer Realisierung werden kann. Die aufgeführten Hinweise und Auflagen werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der im Bereich der Leitung geplanten Bauvorhaben berücksichtigt. Der Bebauungsplan enthält diesbezüglich einen entsprechenden Hinweis in dem darauf hingewiesen wird, dass die Bauvorhaben im Bereich des Schutzstreifens mit der Westnetz GmbH abzustimmen ist. Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische NETZ Kenntnisnahme. Gesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belan- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zukünftig ge der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebau- entsprechend berücksichtigt. ungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher 6 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt Abwägung der Stellungnahme Belange wahrnimmt. 7 14.12.2016 Deutsche Telekom Technik GmbH Keine Bedenken; 8 15.12.2016 Rheinische NetzGesellschaft mbH Keine Bedenken; 9 20.12.2016 Industrie- und Handelskammer Keine Bedenken; Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Die öffentliche Grünfläche „A3-Zentrale Ausgleichsfläche — Parkanlage" wurde in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der 13-PlanBegründung mit 4857 OWP berücksichtigt. Soweit das Kompensationsdefizit auf andere Weise effektiv ausgeglichen werden kann, bestehen keine Bedenken. Untere Wasserbehörde Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Hiermit weise ich darauf hin, dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III 13 der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt Die Niederschlagswasserbeseitigung hat gemäß der bisherigen Festlegungen zum BP 140/141 zu erfolgen. Straßen- und Dachflächen aus dem Einzugsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Er- 10 21.12.2016 7 Kentnisnahme. Kenntnisnahme. Der Hinweis bezüglich der WSZ III wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. Die Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserbehandlung und der Erdwärmesonden werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änd., E. – Lechenich, WirtschaftsPark 1 Lfd. Nr. Datum Posteingang Behörde/ Träger öffentlicher Belange /Absender Stellungnahme/ Zusammengefasster Inhalt laubnis vom 03.03.2006 über die öffentliche Regenwasserkanalisation mit entsprechender Abwasserbehandlungsanlage in den Untergrund einzuleiten. Alle anderen Flächen sind in die öffentliche Schmutz-/Mischwasserkanalisation einzuleiten. Hiermit weise ich darauf hin, dass im Bereich der bestehenden Parkplatzflächen der DPD Geopost (Deutschland) GmbH Erdwärmesonden existieren. Bei der Umplanung dieser Fläche ist dies zu berücksichtigen. Details der Planung sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der ge-planten Wasserschutzzone IIIB nur eingeschränkt zulässig (z.B. unter wasserundurchlässiger Fläche). Details hierzu sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Immissionsschutz Die Anpassung der Lärmkontigentierung ist im weitern Verfahren der Unteren Immissionschutzbehörde vorzulegen. 8 Abwägung der Stellungnahme Ausführungsplanung berücksichtigt. Kenntnisnahme. Dem Hinweis bezüglich des Einbaus von Recyclingbaustoffen wird durch Aufnahme eines Hinweises entsprochen. Der Anregung wird gefolgt. Die Anpassung der Lärmkontingentierung erfolgt auf Grundlage einer Schalltechnischen Untersuchung.