Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4.2. Wertungstabelle B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02

Inhalt der Datei

Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Abwägung Amprion GmbH 09.08.2017 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Kenntnisnahme. Die Westnetz GmbH in Dortmund wurde beteiligt. Nr. 1 Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund, Stellungnahmen@westnetz.de. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 2 Stadt Erftstadt: Amt 01.4 - - - - - - - - - - - - - - - - Wirtschaftsförderung 3 Stadt Erftstadt: Amt 32 Rechts- und Ordnungsamt 4 Stadt Erftstadt: Amt 370 Feuerwache 5 Stadt Erftstadt: Amt 51 Amt für Jugend und Familie 6 Stadt Erftstadt: Amt 61 Umwelt- und Planungsamt 7 Stadt Erftstadt: Amt 63 Bauordnungsamt 8 Stadt Erftstadt: Amt 65 Eigenbetrieb Straßen 9 Stadt Erftstadt: Amt 82 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Stand: 16.01.2018 Seite 1 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: 10 Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 Bezirksregierung Arnsberg - Abt. 8 Bergbau und Energie NRW 14.08.2017 Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Liblar 33". Eigentümerin des Kenntnisnahme. Die RWE Power AG wurde beteiligt. Bergwerksfeldes „Liblar 33" ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs- Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Stand: 16.01.2018 Seite 2 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Berg- Kenntnisnahme. Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden beteiligt. heim, zu stellen. 11 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Köln - - - - Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 02.11.2010 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Den Anregungen ist entsprochen. Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung (zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung) ist weitestgehend bereits mit der Realisierung der zentralen Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 Rechnung getragen. Das Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes Nr. 141A, TI-NL West – PTI 22 12 Erdbebenstation Bensberg Institut f. Geologie- u. Mineralogie 13 Erftverband Körperschaft des öffentlichen Rechts 07.08.2017 Stellungnahme vom 02.11.2010: „Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenab- Stand: 16.01.2018 Seite 3 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 fluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands" der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Stand: 16.01.2018 1. Änderung wird ebenfalls dieser Versickerungsanlage zugeführt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen dem Gewerbegebiet und der Römerstraße sowie entlang der südlichen Grenze festgesetzt. Im Flächennutzungsplan sind diese Freiflächen als „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Der Landschaftsplan 4 „Zülpicher Börde“ stellt zudem für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2 (Anreicherung) dar und enthält für diesen Bereich die Festsetzungen Nr. 5.1 – 109 (ergänzende Baum- und Strauchpflanzungen an der L 263) und Nr. 5.5 – 13 (Pflegeschnitt der Linden an der Römerstraße). Die Ausgleichsmaßnahmen dienen somit den landschaftsrechtlichen und städtebaulichen Zielsetzungen. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Stadt Erftstadt in den letzten 15 Jahren im Rahmen ihres Ökokon- Seite 4 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 Änderungen der Planung und der geplanten Abwasserbeseitigung sind ggfls. mit dem Erftverband abzustimmen.“ tos bereits über 10 ha Ausgleichsfläche in der Erftaue und in der Rotbachaue im Bereich der Fließgewässer realisiert hat. Eine Fortführung des Ökokontos mit den prioritären Zielsetzungen ‚Waldvermehrung’ und ‚ökologische Maßnahmen im Umfeld von Gewässern` ist beabsichtigt. Insofern wird im Rahmen zukünftig erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet, dass diese in hohem Maße unmittelbar an oder im Umfeld von Gewässern realisiert werden. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. 14 Finanzamt Brühl - - 15 Geologischer Dienst NordrheinWestfalen Landesbetrieb - - 16 Handwerkskammer zu Köln - - 17 Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft - - 18 Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen In der Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.12.2016 habe ich grundsätzliche Bedenken geäußert und mich auf Schreiben, Abstimmungsgespräche usw. aus den Jahren 2010 und 2011 bezogen. Diese Bedenken werden aufrechterhalten. Der Anregung wird nicht gefolgt. Sie ist nicht unmittelbar Regelungsgegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens. Unabhängig davon umfasst die Bebauungsplan-Änderung eine Fläche von 0,425 ha. Das entspricht einer Erweiterung des Gewerbegebietes um ca. um 2,5 %. Der dadurch zu erwartende zusätzliche Verkehr ist somit als gering einzuschätzen. Zudem wurde die Auslastung und Leistungsfähigkeit des Knotens gutachterlich geprüft. In der Untersuchung wurden u.a. eine Verkehrszählung an drei Knotenpunkten (B 265/ L 263/ „An der Patria“, „An der Patria“/ Zunftstraße/ Siemensstraße und L 263/ Carl-Benz-Ring/ Otto-Hahn-Allee) sowie für diese Knotenstrombelastungspläne [Kfz/24h; Kfz/h] und eine Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS durchgeführt. Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis: • Die Qualitätsstufen der Kreisverkehrsplätze „An der Pat- Regionalniederlassung Ville-Eifel / Hauptsitz Euskirchen 03.08.2017 Ihrer Einschätzung nach ist eine Knotenpunktertüchtigung nicht erforderlich, da sich die Verkehre andere Wege suchen um sicher und zügig voranzukommen. Ein belastbares und nachvollziehbares Verkehrsgutachten wurde bisher nicht vorgelegt auf die sich diese Aussagen stützen. Daher fordere ich erneut die Knotenpunktertüchtigung B 265/ L 263/ An der Patria im Umfang des seiner Zeit vorgelegten Gutachtens. Vor Beginn ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Landesbetrieb abzuschließen. Stand: 16.01.2018 Seite 5 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 ria“/ Siemensstraße/ Zunftstraße und L 263/ Carl-Benz-Ring / Otto-Hahn-Allee im Ist-Zustand sehr gute Qualitätsstufen aufweisen. • Die Qualitätsstufen des lichtsignalgeregelten Knotenpunkt B 265/ L263/ „An der Patria“ ist als befriedigend einzuschätzen. • Die befriedigende Bewertung des Knotenpunktes B 265 / L 263 / „An der Patria“ resultiert aus dem Rückstau im Bereich der westlichen („An der Patria“) sowie der östlichen (L 263) Zufahrt. Zur Verbesserung der Qualitätsstufen im Bereich der westlichen und östlichen Zufahrten werden vom Gutachter eine Anpassung der Ampelsteuerung und eine Erweiterung zu einer drei streifigen Zufahrt (östliche) vorgeschlagen. Mit dem in diesem Jahr vorgesehenen Endausbau der OttoHahn-Allee und der zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis im Bereich des Knotenpunktes B 265/ K 45 angestrebten Ertüchtigung der Rechtsabbiegespur der K 45 aus südlicher Richtung, ist davon auszugehen, dass ein Teil des derzeitigen und zukünftigen Verkehres aus dem südlichen Teil des WirtschaftsParks von und in Richtung Köln/ Autobahn unmittelbar über die Otto-Hahn-Allee/ K 45 abfließen und den Knotenpunkt B 265/ L 263/ „An der Patria“ entlasten wird. Vor diesem Hintergrund soll zunächst die unmittelbar anstehenden Baumaßnahmen abgewartet und in einem angemessenen Abstand die Knotenpunkte erneut auf ihre Belastung überprüft und über die Durchführung von Maßnahmen entschieden werden. 19 Rhein-Erft-Kreis - Amt 70 Kreisplanung und Naturschutz Natur- und Landschaftspflege Die Hinweise zur Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden berücksichtigt. Daher bestehen keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans 141 A. Kenntnisnahme. Wasserwirtschaft Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Kenntnisnahme. Wasserbehörde keine Bedenken. Im Bebauungsplan-Entwurf sind bereits bezüglich der Nie- Stand: 16.01.2018 Seite 6 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 Hiermit weise ich darauf hin, dass das Bauvorhaben in der geplanten derschlagsbeseitigung und des Einbaus von RCL-Material Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim entsprechende Hinweise enthalten. liegt. Die Niederschlagswasserbeseitigung hat gemäß der bisherigen Festlegungen zum BP 140/141 zu erfolgen. Straßen- und Dachflächen aus dem Einzugsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 03.03.2006 über die öffentliche Regenwasserkanalisation mit entsprechender Abwasserbehandlungsanlage in den Untergrund einzuleiten. Alle anderen Flächen sind in die öffentliche Schmutz-/Mischwasserkanalisation einzuleiten. Hiermit weise ich darauf hin, dass im Bereich der bestehenden Parkplatzflächen der DPD Geopost (Deutschland) GmbH Erdwärmesonden existieren. Bei der Umplanung dieser Fläche ist dies zu berücksichtigen. Details der Planung sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der geplanten Wasserschutzzone IIIB nur eingeschränkt zulässig (z.B. unter wasserundurchlässiger Fläche). Details hierzu sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. 20 Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. 04.08.2017 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses betroffen. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. Kenntnisnahme. Ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft im Bereich von Schutzstreifen der Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. ist nicht vorgesehen. 21 RWE Deutschland, Essen - - 22 RWE Systems Grundstücks-GmbH & Co KG - - Stand: 16.01.2018 Seite 7 von 8 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 03.08.2017 - 04.09.2017 23 Stadtwerke Erftstadt - Amt 81 - - 24 Verbandswasserwerk GmbH 25 Westnetz GmbH, Bereich Transportnetz Gas - - 26 Westnetz GmbH, DRW-S-LK - - - - Bezug nehmend auf den o.g. Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, Kenntnisnahme. dass unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen, da es sich nicht um unser Versorgungsgebiet handelt. 04.08.2017 Früher: Westnetz GmbH, Bereich Hochspannung (Hoch- / Höchstspannungsnetz). Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 27 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland - Netzplanung Stand: 16.01.2018 Seite 8 von 8