Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
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Wertungstabelle
(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd)
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.08.2017 - 04.09.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Abwägung
Amprion GmbH
09.08.2017
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Kenntnisnahme.
Die Westnetz GmbH in Dortmund wurde beteiligt.
Nr.
1
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung
der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die
Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund, Stellungnahmen@westnetz.de.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
2
Stadt Erftstadt: Amt 01.4
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Wirtschaftsförderung
3
Stadt Erftstadt: Amt 32
Rechts- und Ordnungsamt
4
Stadt Erftstadt: Amt 370
Feuerwache
5
Stadt Erftstadt: Amt 51
Amt für Jugend und Familie
6
Stadt Erftstadt: Amt 61
Umwelt- und Planungsamt
7
Stadt Erftstadt: Amt 63
Bauordnungsamt
8
Stadt Erftstadt: Amt 65
Eigenbetrieb Straßen
9
Stadt Erftstadt: Amt 82
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Stand: 16.01.2018
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Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd)
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.08.2017 - 04.09.2017
Bezirksregierung Arnsberg - Abt. 8
Bergbau und Energie NRW
14.08.2017
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Liblar 33". Eigentümerin des
Kenntnisnahme.
Die RWE Power AG wurde beteiligt.
Bergwerksfeldes „Liblar 33" ist die RWE Power Aktiengesellschaft,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen
(Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht,
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs-
Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Stand: 16.01.2018
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Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.08.2017 - 04.09.2017
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können
bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Berg-
Kenntnisnahme.
Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden beteiligt.
heim, zu stellen.
11
Deutsche Telekom Netzproduktion
GmbH - NL Köln
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-
-
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 02.11.2010 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird.
Den Anregungen ist entsprochen.
Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung (zur Entlastung der Kanalisation
durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung
der nachfolgenden Gewässerbelastung) ist weitestgehend
bereits mit der Realisierung der zentralen Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 Rechnung getragen. Das
Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes Nr. 141A,
TI-NL West – PTI 22
12
Erdbebenstation Bensberg
Institut f. Geologie- u. Mineralogie
13
Erftverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
07.08.2017
Stellungnahme vom 02.11.2010:
„Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenab-
Stand: 16.01.2018
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Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
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fluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung
sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden. Gerade in Gewerbegebieten
bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw.
Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des
Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und
Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Da die mittlerweile in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie in
einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands" der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden.
Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung
eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer
selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach
derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft
Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Stand: 16.01.2018
1. Änderung wird ebenfalls dieser Versickerungsanlage
zugeführt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen dem
Gewerbegebiet und der Römerstraße sowie entlang der
südlichen Grenze festgesetzt. Im Flächennutzungsplan sind
diese Freiflächen als „Fläche für eine Anreicherung und
Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Der Landschaftsplan 4 „Zülpicher Börde“
stellt zudem für diesen Bereich das Entwicklungsziel 2
(Anreicherung) dar und enthält für diesen Bereich die Festsetzungen Nr. 5.1 – 109 (ergänzende Baum- und Strauchpflanzungen an der L 263) und Nr. 5.5 – 13 (Pflegeschnitt
der
Linden
an
der
Römerstraße).
Die Ausgleichsmaßnahmen dienen somit den landschaftsrechtlichen
und
städtebaulichen
Zielsetzungen.
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Stadt
Erftstadt in den letzten 15 Jahren im Rahmen ihres Ökokon-
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Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.08.2017 - 04.09.2017
Änderungen der Planung und der geplanten Abwasserbeseitigung
sind ggfls. mit dem Erftverband abzustimmen.“
tos bereits über 10 ha Ausgleichsfläche in der Erftaue und
in der Rotbachaue im Bereich der Fließgewässer realisiert
hat.
Eine Fortführung des Ökokontos mit den prioritären Zielsetzungen ‚Waldvermehrung’ und ‚ökologische Maßnahmen im
Umfeld von Gewässern` ist beabsichtigt. Insofern wird im
Rahmen zukünftig erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen
gewährleistet, dass diese in hohem Maße unmittelbar an
oder im Umfeld von Gewässern realisiert werden.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an
Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig.
14
Finanzamt Brühl
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15
Geologischer Dienst NordrheinWestfalen Landesbetrieb
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16
Handwerkskammer zu Köln
-
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17
Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft
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18
Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS
Euskirchen
In der Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom
05.12.2016 habe ich grundsätzliche Bedenken geäußert und mich
auf Schreiben, Abstimmungsgespräche usw. aus den Jahren 2010
und 2011 bezogen. Diese Bedenken werden aufrechterhalten.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Sie ist nicht unmittelbar Regelungsgegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens.
Unabhängig davon umfasst die Bebauungsplan-Änderung
eine Fläche von 0,425 ha. Das entspricht einer Erweiterung
des Gewerbegebietes um ca. um 2,5 %. Der dadurch zu
erwartende zusätzliche Verkehr ist somit als gering einzuschätzen.
Zudem wurde die Auslastung und Leistungsfähigkeit des
Knotens gutachterlich geprüft. In der Untersuchung wurden
u.a. eine Verkehrszählung an drei Knotenpunkten (B 265/ L
263/ „An der Patria“, „An der Patria“/ Zunftstraße/ Siemensstraße und L 263/ Carl-Benz-Ring/ Otto-Hahn-Allee) sowie
für diese Knotenstrombelastungspläne [Kfz/24h; Kfz/h] und
eine Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS durchgeführt.
Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:
• Die Qualitätsstufen der Kreisverkehrsplätze „An der Pat-
Regionalniederlassung Ville-Eifel / Hauptsitz
Euskirchen
03.08.2017
Ihrer Einschätzung nach ist eine Knotenpunktertüchtigung nicht
erforderlich, da sich die Verkehre andere Wege suchen um sicher
und zügig voranzukommen.
Ein belastbares und nachvollziehbares Verkehrsgutachten wurde
bisher nicht vorgelegt auf die sich diese Aussagen stützen.
Daher fordere ich erneut die Knotenpunktertüchtigung B 265/ L 263/
An der Patria im Umfang des seiner Zeit vorgelegten Gutachtens.
Vor Beginn ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt
Erftstadt und dem Landesbetrieb abzuschließen.
Stand: 16.01.2018
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ria“/ Siemensstraße/ Zunftstraße und L 263/ Carl-Benz-Ring
/ Otto-Hahn-Allee im Ist-Zustand sehr gute Qualitätsstufen
aufweisen.
• Die Qualitätsstufen des lichtsignalgeregelten Knotenpunkt
B 265/ L263/ „An der Patria“ ist als befriedigend einzuschätzen.
• Die befriedigende Bewertung des Knotenpunktes B 265 / L
263 / „An der Patria“ resultiert aus dem Rückstau im Bereich
der westlichen („An der Patria“) sowie der östlichen (L 263)
Zufahrt.
Zur Verbesserung der Qualitätsstufen im Bereich der westlichen und östlichen Zufahrten werden vom Gutachter eine
Anpassung der Ampelsteuerung und eine Erweiterung zu
einer drei streifigen Zufahrt (östliche) vorgeschlagen.
Mit dem in diesem Jahr vorgesehenen Endausbau der OttoHahn-Allee und der zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis im
Bereich des Knotenpunktes B 265/ K 45 angestrebten Ertüchtigung der Rechtsabbiegespur der K 45 aus südlicher
Richtung, ist davon auszugehen, dass ein Teil des derzeitigen und zukünftigen Verkehres aus dem südlichen Teil des
WirtschaftsParks von und in Richtung Köln/ Autobahn unmittelbar über die Otto-Hahn-Allee/ K 45 abfließen und den
Knotenpunkt B 265/ L 263/ „An der Patria“ entlasten wird.
Vor diesem Hintergrund soll zunächst die unmittelbar anstehenden Baumaßnahmen abgewartet und in einem angemessenen Abstand die Knotenpunkte erneut auf ihre Belastung überprüft und über die Durchführung von Maßnahmen
entschieden werden.
19
Rhein-Erft-Kreis - Amt 70 Kreisplanung und Naturschutz
Natur- und Landschaftspflege
Die Hinweise zur Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden berücksichtigt.
Daher bestehen keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans 141 A.
Kenntnisnahme.
Wasserwirtschaft
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Kenntnisnahme.
Wasserbehörde keine Bedenken.
Im Bebauungsplan-Entwurf sind bereits bezüglich der Nie-
Stand: 16.01.2018
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03.08.2017 - 04.09.2017
Hiermit weise ich darauf hin, dass das Bauvorhaben in der geplanten derschlagsbeseitigung und des Einbaus von RCL-Material
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim entsprechende Hinweise enthalten.
liegt.
Die Niederschlagswasserbeseitigung hat gemäß der bisherigen
Festlegungen zum BP 140/141 zu erfolgen. Straßen- und Dachflächen aus dem Einzugsgebiet sind gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis
vom
03.03.2006
über
die
öffentliche
Regenwasserkanalisation mit entsprechender Abwasserbehandlungsanlage in den Untergrund einzuleiten. Alle anderen Flächen sind in
die öffentliche Schmutz-/Mischwasserkanalisation einzuleiten.
Hiermit weise ich darauf hin, dass im Bereich der bestehenden Parkplatzflächen der DPD Geopost (Deutschland) GmbH Erdwärmesonden existieren. Bei der Umplanung dieser Fläche ist dies zu berücksichtigen. Details der Planung sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen.
Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen.
Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in
der geplanten Wasserschutzzone IIIB nur eingeschränkt zulässig
(z.B. unter wasserundurchlässiger Fläche). Details hierzu sind mit
dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen.
20
Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft
m.b.H.
04.08.2017
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres
Hauses betroffen.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und
Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht
im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute
Beteiligung.
Kenntnisnahme.
Ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft im
Bereich von Schutzstreifen der Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. ist nicht vorgesehen.
21
RWE Deutschland, Essen
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22
RWE Systems Grundstücks-GmbH
& Co KG
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Stand: 16.01.2018
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(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Zeitraum:
Bebauungsplan Nr. 141 A, 1. Änderung, Erftstadt Lechenich, Wirtschaftspark (Süd)
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
03.08.2017 - 04.09.2017
23
Stadtwerke Erftstadt - Amt 81
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24
Verbandswasserwerk GmbH
25
Westnetz GmbH, Bereich Transportnetz Gas
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26
Westnetz GmbH, DRW-S-LK
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Bezug nehmend auf den o.g. Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, Kenntnisnahme.
dass unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen, da es sich nicht um unser Versorgungsgebiet handelt.
04.08.2017
Früher: Westnetz GmbH, Bereich Hochspannung (Hoch- / Höchstspannungsnetz).
Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund
27
Westnetz GmbH, Regionalzentrum
Westliches Rheinland - Netzplanung
Stand: 16.01.2018
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