Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
381 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung
Erftstadt-Lechenich
WirtschaftsPark
Zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
Verfahrensablauf
Planzielsetzung
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Berücksichtigung der Umweltbelange
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
- Zusammenfassende Erklärung -
1. Verfahrensablauf
In seiner Sitzung vom 27.09.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss
über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A gefasst. Die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 24.11.2016 bis
22.12.2016 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 12.05.2017 bis
25.05.2017 durchgeführt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in
seiner Sitzung vom 20.06.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.08.2017 bis
einschließlich 04.09.2017.
Der Satzungsbeschluss wurde am …………… und die Bekanntmachung
Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB erfolgte am …………… .
2.
des
Planungszielsetzung
Mit dem Bebauungsplan (BP) 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, soll
der seit 11.01.2011 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 141A, Erftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark, geändert werden.
Der Bebauungsplan Nr. 141A, wurde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 141 der seinerzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der im
wirksamen Flächennutzungsplan im Südosten von Lechenich (südlich der L 263 zwischen
der B 265n und der Römerstraße) dargestellten gewerblichen Bauflächen auf der
Grundlage der Rahmenplanung Lechenich - Südost und der Machbarkeitsstudie
„Gewerbegebiet Lechenich - Südost“ geschaffen hat, erarbeitet. Die Ansiedlung mehrerer
größerer Gewerbebetriebe, die insbesondere wegen der Grundstücksgröße und zuschnittes nicht in die Bebauungsplankonzeption integriert wer-den können, erforderte
eine Überarbeitung des ursprünglichen Bebauungsplanes.
Planungsziel des Bebauungsplanes 141A, 1. Änderung ist nunmehr orientiert an dem
Städtebaulichen Konzept des rechtskräftigen Bebauungsplan 141A die Überplanung einer
Grünfläche zur Erweiterung der „Gewerblichen Bauflächen“ für eine Betriebserweiterung
des ansässigen Logistikbetriebes DPD GeoPost (Deutschland) GmbH. Das Plangebiet
umfasst eine Fläche von 0,425 ha.
3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen
Eine Alternativenplanung zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A wäre der
Verzicht auf die Erweiterung des Betriebsgeländes der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH
zur Sicherung des Betriebes im WirtschaftsPark Lechenich. Der dort ansässige Betrieb
könnte seine Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Betriebsgelände aus Platzgründen
nicht optimieren. Die stetig ansteigende Auslastung des Depots erfordert auf dem
Grundstück zusätzliche Flächen für die Abwicklung der betrieblichen Abläufe. Dies geht
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
- Zusammenfassende Erklärung -
derzeit nur über die Inanspruchnahme von vorhandenen PKW-Stellplätzen. Für die
Verlagerung der verloren gegangenen PKW-Stellplätze wird zusätzliche Fläche benötigt,
die unmittelbar an das Betriebsgelände grenzen muss. Als Erweiterungsfläche kommt
daher nur ein unmittelbar westlich an das Betriebsgelände angrenzendes und im Besitz der
Stadt Erftstadt befindliches Gewerbegrundstück und ein Teil der westlich des Betriebes
vorgesehenen und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte „Grünfläche“ in Frage.
Die bauliche Nutzung dieser als „Grünfläche“ festgesetzten Fläche bedingt eine Änderung
des bestehenden rechtkräftigen Bebauungsplanes.
4. Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der
Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine
Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen
formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine
weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene
Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Der Umweltbericht wurde vom Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt erstellt und
behandelt ausschließlich die Auswirkungen durch die Änderung der Grünfläche in eine
Gewerbegebietsfläche. Weitergehende umweltrelevante Informationen über das
Gesamtgebiet sind dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 141A zu entnehmen.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen,
die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang und die Erheblichkeit dieser
Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Bebauungsplan
sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden (Altlasten)“,
„Wasser“, „Mensch (Verkehrslärm)“ und „Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet)“
betroffen. Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen,
dass
unter
Berücksichtigung
geplanter
Vermeidungs-,
Verminderungsund
Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen
verbleiben.
In Hinblick auf den Artenschutz wird auf den im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 141A
erarbeiteten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen. Weiterhin wurden die
betroffene Änderungsfläche und das nähere Umfeld im Zuge von zwei Ortsbesichtigungen
am 03. und 18. Mai 2017 faunistisch begutachtet. Beide Gutachten sind zu dem Ergebnis
gekommen, dass die hier vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 141 A
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG voraussichtlich nicht
berührt. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Planung somit nicht
entgegenstehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen durch
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
- Zusammenfassende Erklärung -
die Gewerbeflächenentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind und im Rahmen sachgerechter Abwägung die Gewerbeflächenentwicklung
als hinnehmbar anzusehen ist.
5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen
wurden wie folgt aufgenommen und gewertet:
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB wurden keine
Stellungnahmen vorgetragenen.
Die von den Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren
(Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und Hinweise
wurden soweit bebauungsplanrelevant berücksichtigt und wie folgt entsprochen:
-
Geologischer Dienst NRW (Hinweis zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet E.Dirmerzheim)
-
Westnetz GmbH, Dortmund (Hinweis zur Abstimmung von Bauvorhaben im Bereich des
Leitungsschutzstreifens)
-
Rhein-Erft-Kreis (Ausgleich des Kompensationsdefizits, Hinweis zur Wasserschutzzone
III, Hinweis zum Einbau von Recyclingbaustoffen, Anpassung der Lärmkontingentierung
auf Grundlange einer schalltechnischen Untersuchung)
-
Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 8 Bergbau und Energie NRW (Hinweis zu
Grundwasserabsenkungen und Bodenbewegungen)
Den nachfolgenden vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und
Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren (Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1
und 2 BauGB) wurde hingegen nicht entsprochen:
-
Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen (Den Erkenntnissen eines erneuten
Verkehrsgutachtens zufolge, weisen zwei der drei Knotenpunkte sehr gute
Qualitätsstufen auf. Lediglich der Knotenpunkt B 265/L 263/An der Patria ist als
befriedigend einzuschätzen. Die Schwächen in diesem Bereich können mittels
Anpassung der Ampelsteuerung und Erweiterung der östlichen Zufahrt behoben
werden. Vorerst werden jedoch die unmittelbar angestrebten Baumaßnahmen, der
vorgesehene Endausbau der Otto-Hahn-Allee sowie im Knotenpunkt B 265/K 45,
abgewartet und anschließend in einem angemessenen Abstand erneut gutachterlich
untersucht.)
-
Erftverband (Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und nutzung ist weitestgehend bereits mit der Realisierung der zentralen
Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 140 Rechnung getragen. Das Oberflächenwasser des
Bebauungsplangebietes Nr.
141A,
1. Änderung
wird ebenfalls dieser
Versickerungsanlage
zugeführt.
Der
Anregung,
die
erforderlichen
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Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
- Zusammenfassende Erklärung -
Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer zu legen, kann nicht
entsprochen werden.)
Erftstadt, den ………….
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