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Beschlussvorlage (5. Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
381 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
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Inhalt der Datei

Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung Erftstadt-Lechenich WirtschaftsPark Zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark Inhalt: 1. 2. 3. 4. 5. Verfahrensablauf Planzielsetzung Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen Berücksichtigung der Umweltbelange Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark - Zusammenfassende Erklärung - 1. Verfahrensablauf In seiner Sitzung vom 27.09.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 24.11.2016 bis 22.12.2016 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 12.05.2017 bis 25.05.2017 durchgeführt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 20.06.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.08.2017 bis einschließlich 04.09.2017. Der Satzungsbeschluss wurde am …………… und die Bekanntmachung Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB erfolgte am …………… . 2. des Planungszielsetzung Mit dem Bebauungsplan (BP) 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, soll der seit 11.01.2011 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 141A, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, geändert werden. Der Bebauungsplan Nr. 141A, wurde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141 der seinerzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der im wirksamen Flächennutzungsplan im Südosten von Lechenich (südlich der L 263 zwischen der B 265n und der Römerstraße) dargestellten gewerblichen Bauflächen auf der Grundlage der Rahmenplanung Lechenich - Südost und der Machbarkeitsstudie „Gewerbegebiet Lechenich - Südost“ geschaffen hat, erarbeitet. Die Ansiedlung mehrerer größerer Gewerbebetriebe, die insbesondere wegen der Grundstücksgröße und zuschnittes nicht in die Bebauungsplankonzeption integriert wer-den können, erforderte eine Überarbeitung des ursprünglichen Bebauungsplanes. Planungsziel des Bebauungsplanes 141A, 1. Änderung ist nunmehr orientiert an dem Städtebaulichen Konzept des rechtskräftigen Bebauungsplan 141A die Überplanung einer Grünfläche zur Erweiterung der „Gewerblichen Bauflächen“ für eine Betriebserweiterung des ansässigen Logistikbetriebes DPD GeoPost (Deutschland) GmbH. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,425 ha. 3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen Eine Alternativenplanung zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A wäre der Verzicht auf die Erweiterung des Betriebsgeländes der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH zur Sicherung des Betriebes im WirtschaftsPark Lechenich. Der dort ansässige Betrieb könnte seine Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Betriebsgelände aus Platzgründen nicht optimieren. Die stetig ansteigende Auslastung des Depots erfordert auf dem Grundstück zusätzliche Flächen für die Abwicklung der betrieblichen Abläufe. Dies geht 1 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark - Zusammenfassende Erklärung - derzeit nur über die Inanspruchnahme von vorhandenen PKW-Stellplätzen. Für die Verlagerung der verloren gegangenen PKW-Stellplätze wird zusätzliche Fläche benötigt, die unmittelbar an das Betriebsgelände grenzen muss. Als Erweiterungsfläche kommt daher nur ein unmittelbar westlich an das Betriebsgelände angrenzendes und im Besitz der Stadt Erftstadt befindliches Gewerbegrundstück und ein Teil der westlich des Betriebes vorgesehenen und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte „Grünfläche“ in Frage. Die bauliche Nutzung dieser als „Grünfläche“ festgesetzten Fläche bedingt eine Änderung des bestehenden rechtkräftigen Bebauungsplanes. 4. Berücksichtigung der Umweltbelange Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Der Umweltbericht wurde vom Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt erstellt und behandelt ausschließlich die Auswirkungen durch die Änderung der Grünfläche in eine Gewerbegebietsfläche. Weitergehende umweltrelevante Informationen über das Gesamtgebiet sind dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 141A zu entnehmen. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen, die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang und die Erheblichkeit dieser Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Bebauungsplan sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden (Altlasten)“, „Wasser“, „Mensch (Verkehrslärm)“ und „Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet)“ betroffen. Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen, dass unter Berücksichtigung geplanter Vermeidungs-, Verminderungsund Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben. In Hinblick auf den Artenschutz wird auf den im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 141A erarbeiteten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen. Weiterhin wurden die betroffene Änderungsfläche und das nähere Umfeld im Zuge von zwei Ortsbesichtigungen am 03. und 18. Mai 2017 faunistisch begutachtet. Beide Gutachten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die hier vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 141 A artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Planung somit nicht entgegenstehen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen durch 2 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark - Zusammenfassende Erklärung - die Gewerbeflächenentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und im Rahmen sachgerechter Abwägung die Gewerbeflächenentwicklung als hinnehmbar anzusehen ist. 5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen wurden wie folgt aufgenommen und gewertet: Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgetragenen. Die von den Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren (Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden soweit bebauungsplanrelevant berücksichtigt und wie folgt entsprochen: - Geologischer Dienst NRW (Hinweis zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet E.Dirmerzheim) - Westnetz GmbH, Dortmund (Hinweis zur Abstimmung von Bauvorhaben im Bereich des Leitungsschutzstreifens) - Rhein-Erft-Kreis (Ausgleich des Kompensationsdefizits, Hinweis zur Wasserschutzzone III, Hinweis zum Einbau von Recyclingbaustoffen, Anpassung der Lärmkontingentierung auf Grundlange einer schalltechnischen Untersuchung) - Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 8 Bergbau und Energie NRW (Hinweis zu Grundwasserabsenkungen und Bodenbewegungen) Den nachfolgenden vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren (Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) wurde hingegen nicht entsprochen: - Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen (Den Erkenntnissen eines erneuten Verkehrsgutachtens zufolge, weisen zwei der drei Knotenpunkte sehr gute Qualitätsstufen auf. Lediglich der Knotenpunkt B 265/L 263/An der Patria ist als befriedigend einzuschätzen. Die Schwächen in diesem Bereich können mittels Anpassung der Ampelsteuerung und Erweiterung der östlichen Zufahrt behoben werden. Vorerst werden jedoch die unmittelbar angestrebten Baumaßnahmen, der vorgesehene Endausbau der Otto-Hahn-Allee sowie im Knotenpunkt B 265/K 45, abgewartet und anschließend in einem angemessenen Abstand erneut gutachterlich untersucht.) - Erftverband (Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und nutzung ist weitestgehend bereits mit der Realisierung der zentralen Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 Rechnung getragen. Das Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes Nr. 141A, 1. Änderung wird ebenfalls dieser Versickerungsanlage zugeführt. Der Anregung, die erforderlichen 3 Bebauungsplan Nr. 141A, 1. Änderung, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark - Zusammenfassende Erklärung - Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer zu legen, kann nicht entsprochen werden.) Erftstadt, den …………. 4