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Beschlussvorlage (6.2 Stellungnahmen B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02

Inhalt der Datei

Nr. 1 Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017) Sie betrachten: WirtschaftsPark Erftstadt (Süd) Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 03.08.2017 - 04.09.2017 Behörde: Amprion GmbH Frist: 04.09.2017 Stellungnahme: Erstellt von: Bärbel Vidal Blanco, am: 09.08.2017 , Aktenzeichen: 112851 Sehr geehrte Damen und Herren, im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund, Stellungnahmen@westnetz.de. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Mit freundlichen Grüßen Bärbel Vidal Blanco Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund T intern 15711 T extern +49 231 5849-15711 mailto: baerbel.vidal@amprion.net www.amprion.net Aufsichtsrat: Heinz-Werner Ufer (Vorsitzender) Geschäftsführung: Dr. Hans-Jürgen Brick, Dr. Klaus Kleinekorte Sitz der Gesellschaft: Dortmund - Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund - Handelsregister-Nr. HR B 15940 - USt.-IdNr. DE 8137 61 356 Anhänge: Nachträge: - manuelle Einträge: - 1/1 Nr. 7 Nr. 10 Nr. 13 Nr. 18 Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017) Sie betrachten: WirtschaftsPark Erftstadt (Süd) Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 03.08.2017 - 04.09.2017 Behörde: Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen Frist: 04.09.2017 Stellungnahme: Erstellt von: Marlis Hess, am: 03.08.2017 , Aktenzeichen: - Anhänge: Neue Datei vom 03.08.2017 um 17:02:17 Uhr (s_54253_141a_1_aenderung_lechenich_wirtschaftspark_4_2.docx) Nachträge: - manuelle Einträge: - 1/1 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 · 53874 Euskirchen Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 25 65 50359 Erftstadt Kontakt: Frau Hess Telefon: 02251-796-210 Fax: 0211-87565-1172210 E-Mail: marlis.hess@strassen.nrw.de Zeichen: 21000/40400.020/1.13.03.07(277/17) (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 03.08.2017 Bebauungsplan 141 A, 1. Änderung, Lechenich, Wirtschaftspark; Beteiligung gem. § 4(2) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 01.08.2017; Az: 61.110 Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.12.2016 habe ich grundsätzliche Bedenken geäußert und mich auf Schreiben, Abstimmungsgespräche usw. aus den Jahren 2010 und 2011 bezogen. Diese Bedenken werden aufrechterhalten. Ihrer Einschätzung nach ist eine Knotenpunktertüchtigung nicht erforderlich, da sich die Verkehre andere Wege suchen um sicher und zügig voranzukommen. Ein belastbares und nachvollziehbares Verkerhsgutachten wurde bisher nicht vorgelegt auf die sich diese Aussagen stützen. Daher fordere ich erneut die Knotenpunktertüchtigung B 265/ L 263/ An der Patria im Umfang des seiner Zeit vorgelegten Gutachtens. Vor Beginn ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Landesbetrieb abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marlis Hess 2. 40400/ Hess z. d. A. Straßen.NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen · Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuernummer: 319/5922/5316 Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 · 53879 Euskirchen Postfach 120161 · 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de Nr. 19 Nr. 20 Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017) Sie betrachten: WirtschaftsPark Erftstadt (Süd) Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 03.08.2017 - 04.09.2017 Behörde: Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. Frist: 04.09.2017 Stellungnahme: Erstellt von: Ralf Reifferscheid, am: 04.08.2017 , Aktenzeichen: n.b. 700322 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses betroffen. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muß sichergestellt sein, daß dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. Anhänge: Nachträge: - manuelle Einträge: - 1/1 Nr. 24