Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Nr. 1
Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017)
Sie betrachten:
WirtschaftsPark Erftstadt (Süd)
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
03.08.2017 - 04.09.2017
Behörde:
Amprion GmbH
Frist:
04.09.2017
Stellungnahme:
Erstellt von: Bärbel Vidal Blanco, am: 09.08.2017 , Aktenzeichen: 112851
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres
Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung der innogy Netze Deutschland
GmbH wenden Sie sich bitte an die Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund,
Stellungnahmen@westnetz.de.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Vidal Blanco
Amprion GmbH
Betrieb / Projektierung
Leitungen Bestandssicherung
Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund
T intern 15711
T extern +49 231 5849-15711
mailto: baerbel.vidal@amprion.net
www.amprion.net
Aufsichtsrat: Heinz-Werner Ufer (Vorsitzender)
Geschäftsführung: Dr. Hans-Jürgen Brick, Dr. Klaus Kleinekorte
Sitz der Gesellschaft: Dortmund - Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund - Handelsregister-Nr. HR B
15940 - USt.-IdNr. DE 8137 61 356
Anhänge: Nachträge:
-
manuelle Einträge:
-
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Nr. 7
Nr. 10
Nr. 13
Nr. 18
Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017)
Sie betrachten:
WirtschaftsPark Erftstadt (Süd)
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
03.08.2017 - 04.09.2017
Behörde:
Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen
Frist:
04.09.2017
Stellungnahme:
Erstellt von: Marlis Hess, am: 03.08.2017 , Aktenzeichen: -
Anhänge:
Neue Datei vom 03.08.2017 um 17:02:17 Uhr
(s_54253_141a_1_aenderung_lechenich_wirtschaftspark_4_2.docx)
Nachträge:
-
manuelle Einträge:
-
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Postfach 120161 · 53874 Euskirchen
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
50359 Erftstadt
Kontakt:
Frau Hess
Telefon:
02251-796-210
Fax:
0211-87565-1172210
E-Mail:
marlis.hess@strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/40400.020/1.13.03.07(277/17)
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
03.08.2017
Bebauungsplan 141 A, 1. Änderung, Lechenich, Wirtschaftspark; Beteiligung gem. § 4(2)
BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 01.08.2017; Az: 61.110
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.12.2016 habe ich
grundsätzliche Bedenken geäußert und mich auf Schreiben, Abstimmungsgespräche usw. aus
den Jahren 2010 und 2011 bezogen. Diese Bedenken werden aufrechterhalten.
Ihrer Einschätzung nach ist eine Knotenpunktertüchtigung nicht erforderlich, da sich die Verkehre andere Wege suchen um sicher und zügig voranzukommen.
Ein belastbares und nachvollziehbares Verkerhsgutachten wurde bisher nicht vorgelegt auf die
sich diese Aussagen stützen.
Daher fordere ich erneut die Knotenpunktertüchtigung B 265/ L 263/ An der Patria im Umfang
des seiner Zeit vorgelegten Gutachtens.
Vor Beginn ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Landesbetrieb abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marlis Hess
2. 40400/ Hess
z. d. A.
Straßen.NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD
Steuernummer: 319/5922/5316
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 - 103 · 53879 Euskirchen
Postfach 120161 · 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de
Nr. 19
Nr. 20
Stellungnahme(n) (Stand: 31.08.2017)
Sie betrachten:
WirtschaftsPark Erftstadt (Süd)
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
03.08.2017 - 04.09.2017
Behörde:
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H.
Frist:
04.09.2017
Stellungnahme:
Erstellt von: Ralf Reifferscheid, am: 04.08.2017 , Aktenzeichen: n.b. 700322
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw.
vorhersehbare Planungen unseres Hauses betroffen.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muß
sichergestellt sein, daß dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die
Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung.
Anhänge: Nachträge:
-
manuelle Einträge:
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