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Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021: Festlegung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis 2021)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
31.01.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021:
Festlegung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis 2021) Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021:
Festlegung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis 2021) Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021:
Festlegung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis 2021)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 9/2018 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 09.01.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 31.01.2018 Bemerkungen beschließend Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021: Festlegung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 und Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis 2021 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die in der Anlage beigefügte „Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017 – 2021“ wird zur Kenntnis genommen. Der Sachstand zur gesamtstädtischen Versorgungssituation und eine Übersicht der sich aus der Bedarfsplanung ergebenden Betreuungsquoten für die Kinder der verschiedenen Altersstufen in den Stadtteilen bzw. Kita-Bezirken kann der Anlage (3.4 und 4.3) entnommen werden. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das neue am 01.08.2018 beginnenden Kindergartenjahr 2018/2019 die in der Anlage (4.2) aufgeführten Angebotsstrukturen mit den jeweiligen Gruppenformen und Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt. Die Verwaltung wird ermächtigt Veränderungen vorzunehmen, die sich im Rahmen des laufenden Platzvergabeverfahrens bis zum 15.03. ergeben, und gemäß KiBiz entsprechend an den LVR zu melden. 3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, ergänzend zur bestehenden KitaAusbauplanung, eine Maßnahmenplanung ab 2020 vorzulegen. Begründung: Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr. Die Angebotsstrukturen für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 und die sich daraus ergebenden Kindpauschalen der 28 Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt sind vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Das Amt für Jugend und Familie muss diese Angebotsstrukturen für 2018/2019 bis zum 15. März 2018 an den Landschaftsverband Rheinland/Landesjugendamt melden. Prozess und Ergebnis der Jugendhilfeplanung: Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und in Abstimmung mit den Leitungen der Kitas die neuen Angebotsstrukturen der 28 Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgelegt. Diese konnten mit allen Einrichtungen in Erftstadt und deren Trägern einvernehmlich vereinbart werden. Das Ergebnis ist in der Anlage im Kapitel 4.2 der Bedarfsplanung dargestellt. Geringfügige Änderungen zur Planungen können sich aufgrund des noch laufenden Platzvergabeverfahrens ergeben. Für 2018/2019 wird in den Kindertageseinrichtungen für 96,6 % der Ü3-Kinder (sofern auch die zweite Vorläufer-Gruppe in Liblar und zwei „Interimsgruppen“ in Friesheim zu Anfang des kommenden KGJ in Betrieb genommen werden können) und für 24,3 % der U3-Kinder ein Betreuungsangebot vorgehalten. Die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen werden für Kinder unter 3 Jahren durch die Kindertagespflege erweitert, so dass insgesamt für 41,0 % der U3Kinder eine Betreuung ermöglicht wird (s. Anlage, 4.3.1, S. 31). Eine Übersicht der sich aus der Kindergartenbedarfsplanung ergebenden Betreuungsquoten für die Kinder der verschiedenen Altersgruppen in den Stadtteilen bzw. Kita-Bezirken kann der Anlage (4.3) entnommen werden. Die in der Bedarfsplanung dargestellten Prognosen bis zum KGJ 2020/2021 bestätigen die bisherige Ausbauplanung und zeigen, dass die richtigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um zukünftig eine gesamtstädtische Versorgung der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Das Ziel muss nach Auffassung der Jugendhilfeplanung weiterhin eine sozialraumorientierte Versorgung mit wohnortnahen Betreuungsplätzen sein. Die gegenwärtige und geplante Angebotsstruktur muss aus Sicht des Fachamtes, auf Grundlage der in der beigefügten Bedarfsplanung dargestellten Entwicklungen und Faktoren, mit entsprechenden Maßnahmen dem beschriebenen bzw. prognostizierten Bedarf weiter angepasst werden. Insofern wird eine „Nachjustierung“ erforderlich sein, insbesondere hinsichtlich des weiteren Bedarfs nach U3-Plätzen in Einrichtungen und inklusiven Betreuungsplätzen. (Erner) -2- -3-