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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2017 2. Ergänzung Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 09.01.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 30.01.2018 vorberatend 20.03.2018 beschließend Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Für das Gewerbeflächenentwicklungskonzept werden auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt vier Potentialflächen benannt. Der Größe und der Verortung der jeweiligen Flächen in  Köttingen (Betriebserweiterungsfläche May-Werke),  Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet,  und Lechenich, Erweiterung WirtschaftsPark Nord sowie WirtschaftsPark Süd mit einer Gesamtgröße von insgesamt 33,7 ha gemäß den in den Anlagen beigefügten Flächendarstellungen wird zugestimmt. 2. Der Bereich Barbarahof soll als interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächenbereich (GIB) entwickelt werden. 3. Die Größe der aktuell noch freien Gewerbeflächen im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist in den städtischen Gremien bereits mehrfach diskutiert worden. Im Zuge der Beratungen zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-ErftKreises hat die Verwaltung die Flächenbereiche in Köttingen, im Gewerbegebiet Friesheim sowie des weiteren auch im WirtschaftsPark als Potentialflächen für eine mögliche zukünftige Entwicklung vorgeschlagen. Diese wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Es war Wunsch des Ausschusses, dass die Flächen im Bereich des WirtschaftsParks mittels einer Plandarstellung genau verortet werden sollen. Diese Darstellung ist jetzt mit den Anlagen 3 und 4 beigefügt. Im Zuge der Bearbeitung dieses Anliegens wurden WirtschaftsPark zwei Flächen zur Entwicklung vorgeschlagen. Die südlich gelegene Fläche wurde in das Konzept aufgenommen, um möglichen Expansionsabsichten seitens DPD Rechnung tragen. In einem Gespräch mit der Verwaltung Ende des Jahres 2017 hat der Depotleiter von DPD auf die sehr gute Auslastung des Depots Erftstadt und notwendige Erweiterungen hingewiesen. Die mögliche Potentialfläche WirtschaftsPark-Süd, südliche Erweiterung des WirtschaftsParks in Richtung Ahrem, wird seitens DPD sehr positiv beurteilt. Folgende Größen ergeben sich somit für die vier Potentialflächen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt:     9 ha für die May-Werke in Köttingen, 10 ha für das Gewerbegebiet in Friesheim, 10 ha im WirtschaftsPark - Nord, 9,2 ha im WirtschaftsPark – Süd. Insgesamt ergeben sich somit zunächst 38,2 ha Potentialflächen. Die Fläche für die May-Werke, die ausschließlich der Erweiterung eines bestehenden Betriebes dienen, fließt nur mit 50 % in die Bedarfsberechnung ein. Somit ergibt die rechnerische Gesamtgröße der Potentialflächen für die Stadt Erftstadt insgesamt 33,7 ha. Der Gutachter hat im Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Stadt Erftstadt einen Bedarf von insgesamt 27 ha ermittelt. Mit dem höheren Ansatz von knapp 34 ha will die Verwaltung geringfügig mehr Flächen für eine mögliche zukünftige Entwicklung sichern. Es ist nicht gesichert, dass alle Flächen künftig auch entwickelt werden können. Dies könnte z.B. aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft einiger Eigentümer scheitern. In diesem Fall müssen ausreichend Potentiale zur Verfügung stehen, Flächen an alternativen Stadtorten auszuweisen. Als Gutachter sprach und spricht sich das Büro Regional- und Stadtplanung Dr. Jansen GmbH nach wie vor für eine Entwicklung des Barbarahofes als interkommunales Gewerbegebiet aus. Bedingt durch seine regionale und überregionale verkehrstechnische Lage in Verbindung mit der unmittelbaren Nähe zur Millionenstadt Köln und dem enormen Flächenbedarf in der Region ist der Barbarahof „das gewerbliche Filetstück“. Der Bedarf für diese Gewerbeflächen ergibt sich nicht aus dem Bereich der Stadt Erftstadt, sondern aus dem Gebiet des südlichen Rhein-Erft-Kreises. Daher kann diese Fläche nur in der Form einer interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt werden. Die Städte Hürth, Brühl und Wes- -2- seling haben bereits eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sie dies – zwar sehr gerne mit der, aber im Zweifel ohne die Stadt Erftstadt – soweit auch tun werden. Aus Sicht der Verwaltung kann allen Bedenken, die gegen eine Ausweisung dieses Gebietes vorgetragen wurden, hinreichend Rechnung getragen werden. Mit der Ausfahrt an der Bundesautobahn A 1 in Hürth - Gleuel und über die L 495 verfügt der Barbarahof über eine sehr gute Anbindung an das Fernstraßennetz. Eine verkehrliche Belastung insbesondere der Ortsteile Kierdorf und Köttingen ist durch die Ausweisung des Gebietes nicht zu befürchten. Dies gilt ebenfalls für eine Belastung durch die anzusiedelnden Gewerbe- und Industriebetriebe. Aufgrund der Abstände zwischen dem neuen Gebiet und der vorhandenen Wohnbebauung, einer möglichen Zonierung des Gebiets hinsichtlich der Zulässigkeit emittierender Betriebe und aufgrund der herrschenden Windrichtung wird die Ausweisungen zu keinerlei Beeinträchtigung der Wohnqualität in den nächstgelegenen Wohngebieten führen. Die Zulässigkeit von Ansiedelungsvorhaben im Barbarahof wird, wie auch bei anderen gewerblichen Flächen im Stadtgebiet, über die Stadtverwaltung (in enger gemeinsamer Abstimmung von Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Bauordnung) geregelt. Ohne entsprechende Beschlüsse der städtischen Gremien wird auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt kein Verkauf von Gewerbeflächen erfolgen. Somit wird gewährleistet, dass nur Unternehmen und Firmen angesiedelt werden, welche mit den Interessen und Zielen der Stadt Erftstadt im Einklang stehen. Die Flächen im Bereich Barbarahof befinden sich in der Hand nur weniger Eigentümer. Alle Eigentümer haben aktuell gegenüber der Verwaltung bestätigt, dass sie dem Vorhaben positiv gegenüber stehen. Die RWE AG hat erneut ihre Bereitschaft und ihren Willen zum Ausdruck gebracht, das Projekt Barbarahof gemeinsam mit den anderen Kommunen umzusetzen und mit allen Beteiligten zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu bringen. Die RWE verfügt grundsätzlich auch über die erforderlichen Flächen, um für die Verlagerung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der in diesem Bereich über eine große arrondierte Fläche verfügt, das notwendige Ersatzland zur Verfügung zu stellen. In der jüngsten Vergangenheit ist die städtische Wirtschaftsförderung - teilweise über die WFG und/oder die Landeswirtschaftsförderung des Landes NRW, teilweise aber auch direkt - vermehrt mit Standortgesuchen angesprochen werden, welche im zweistelligen Hektarbereich liegen und welche jeweils eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen in der Region schaffen würden. Nicht nur wegen der fehlenden Flächen sondern auch wegen der oftmals mit solchen Anfragen verbunden planungsrechtlichen Festsetzungen (GI-Ausweisung, 24/7 Nutzung) sind solche Ansiedelungsvorhaben von vornerein in Erftstadt nicht umsetzbar. Mit dem Barbarahof hätte man dann die große Chance, entsprechende Flächen den potentiellen Investoren anzubieten zu können und mit konkurrierenden Standorten in einen Wettbewerb zu treten. Vor diesem Hintergrund sei angemerkt, dass sich der Wettbewerb um solche (großflächigen) Ansiedelungen in der Regel auf der überregionalen Ebene abspielt. Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt liegen mit rund 75 ha rund dreiviertel der Gesamtfläche des Barbarahofes. Sollten die Ratsgremien an ihren bisherigen Beschlüssen festhalten und diese Fläche nicht entwickeln, gehen der Stadt Erftstadt diese Potentiale unwiderruflich verloren. Die Flächen werden dann in anderen Städten ausgewiesen. Somit wird die einmalige Chance vertan, für die Stadt Erftstadt langfristig Arbeitsplätze und Gewerbesteueraufkommen für kommende Generation zu generieren und zu sichern. Aktuell befinden sich im Besitz der Stadt Erftstadt noch folgende freie Gewerbeflächen: -3-    WirtschaftsPark (im BP 140) = knapp 7 ha, WirtschaftsPark (im BP 141 A) = knapp 2,4 ha, Gewerbegebiet Friesheim (BP 80 A) = rund 2 ha. Somit stehen also noch insgesamt rund 11 ha Restfläche der Wirtschaftsförderung zur Ansiedelung neuer Betriebe zu Verfügung. Wobei auf Teilen dieser 11 ha – insbesondere im WirtschaftsPark – jedoch Vermarktungsaktivitäten laufen, sodass diese Fläche sich zeitnah weiter verringern wird. (Erner) -4-