Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 36/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 16.01.2018
gez. Knips
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
01.02.2018
vorberatend
13.03.2018
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
18.333
Folgekosten in €:
27.500
Kostenträger:
Sachkonto:
020122050 und 020122010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt
nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.
Begründung:
Aus dem 4-köpfigen Team der Mitarbeiter/innen im Bereich der Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs ist ein Mitarbeiter auf eine vakante Stelle im Bereich des Außendienstes beim
Rechts- und Ordnungsamt zum 01.01.2018 gewechselt. Insofern ist dessen bisherige Stelle vakant.
Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern
und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch
immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden
Parkplatzangeboten in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen,
schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch
parkender LKW`s, Transporter und Anhänger sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmer/innen.
Zu den Kosten für die Einstellung einer Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten mit ca. 22.700 € sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone - Nutzung zur Eingabe der
Daten, Fahrzeugkosten mit ca. 4.000 €) und Aufwendungen für Dienstkleidung (ca. 800 € für die
Ersteinkleidung, später nur Ersatzbeschaffung). Insofern definiert sich ein Ausgabebetrag i.H.v. ca.
27.500 € /Überwachungskraft/Jahr.
Die Ausgaben für das Personal im Innendienst, welches mit der Bearbeitung von Verwarnungen
und Bußgeldern befasst ist, Ausgabe für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten.
(Erner)
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