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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 36/2018 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 16.01.2018 gez. Knips Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 01.02.2018 vorberatend 13.03.2018 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 18.333 Folgekosten in €: 27.500 Kostenträger: Sachkonto: 020122050 und 020122010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Begründung: Aus dem 4-köpfigen Team der Mitarbeiter/innen im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist ein Mitarbeiter auf eine vakante Stelle im Bereich des Außendienstes beim Rechts- und Ordnungsamt zum 01.01.2018 gewechselt. Insofern ist dessen bisherige Stelle vakant. Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden Parkplatzangeboten in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen, schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch parkender LKW`s, Transporter und Anhänger sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmer/innen. Zu den Kosten für die Einstellung einer Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten mit ca. 22.700 € sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone - Nutzung zur Eingabe der Daten, Fahrzeugkosten mit ca. 4.000 €) und Aufwendungen für Dienstkleidung (ca. 800 € für die Ersteinkleidung, später nur Ersatzbeschaffung). Insofern definiert sich ein Ausgabebetrag i.H.v. ca. 27.500 € /Überwachungskraft/Jahr. Die Ausgaben für das Personal im Innendienst, welches mit der Bearbeitung von Verwarnungen und Bußgeldern befasst ist, Ausgabe für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten. (Erner) -2-