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Antrag (Antrag 595)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
01.02.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Antrag (Antrag 595) Antrag (Antrag 595) Antrag (Antrag 595)

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Inhalt der Datei

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die GrünEin> im Rat der Stadt Erftstadt e 0' .3 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Rathaus, Holzdamm 10 50374 Erftstadt 01.4 01.5 2 4 6 32 40 43 siDPIP:L ,117Vst9T_ 50 14, NOV, 2017 51 -61 01.6 )456 ,SR'l/234 10 14 105 370 82 81 65 Erftstadt, 13. November 2017 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, • die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten: Die Verwaltung der Stadt Erftstadt prüft, inwieweit die neue Förderrichtlinie Sofortprogramm Elektromobilität der NRW-Landesregierung in Erftstadt zur Anschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und dazu notwendige Baumaßnahmen von Privatleuten, Unternehmen und der Stadt in Anspruch genommen werden kann. Begründung: Die NRW-Landesregierung hat die neue Förderrichtlinie zur Elektromobilität am 16:10.2017 gestartet. Gefördert werden private Ladepunkte mit einer Summe bis maximal 1.000 Euro. Die Förderobergrenze für öffentlich zugängliche Ladepunkte beträgt 5.000 Euro. Ein flächendeckendes Netz an Ladestationen ist eine Voraussetzung für die Nutzung von Elektroautos. Mehr ergibt sich aus der beigefügten Kopie des entsprechenden Flyers der NRWLandesregierung. Mit freundlichen Grüßen Ber d Bohlen SPD-Fraktionsvorsitzender 62 63 anon Sand Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Haben Sie schon über den Kauf eines privaten Elektroautos nachgedacht oder wollen Sie Ihre Betriebsflotte auf „Elektro" umstellen? Dann schaffen Sie sich bereits jetzt eine eigene Lademöglichkeit für zu Hause oder Ihren Betriebshof an — das Land NRW unterstützt Sie dabei. WARUM EIN ELEKTROAUTO ODER EINE ELEKTROFLOTTE? • Effizienter Antrieb und sparsam im Verbrauch: Elektrofahrzeuge sind im Verbrauch deutlich günstiger — sie benötigen pro 100 Kilometer rund zehn bis 20 Kilowattstunden Strom. Dies entspricht etwa zwei Liter Treibstoff. II Großer Fahrspaß: Starke Beschleunigung und kein Motorgeräusch. • Seit Oktober 2017 fördert die Landesregierung NordrheinWestfalen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens elf Kilowatt (kW) und maximal 22 kW mit bis zur Weniger Wartungs- und Reparaturarbeiten: Da Elektromotoren weniger bewegliche Teile haben, die verschleißen können, fallen erheblich weniger Reparaturen an. WAS WIRD GEFÖRDERT? Hälfte der Kosten. • Saubere Luft und weniger Lärm: Starke Reduzierung der Schadstoff- und Lärmemissionen in der Stadt — mögliche Fahrverbote in Innenstädten aufgrund zu hoher Emissionswerte sind für Sie kein Thema mehr. • Klimaschutz: Optimal ist der Betrieb des Elektrofahrzeugs mit Strom aus erneuerbaren Energien. Wichtig: Zunächst muss die Maßnahme bewilligt sein, erst dann kann die Installation des Ladepunktes beauftragt werden. WARUM EIN EIGENER LADEPUNKT? • Verkürzte Ladedauer: Das Aufladen der Batterie dauert an einer herkömmlichen Steckdose schon mal die ganze Nacht. Mit speziellen Ladepunkten verkürzt sich die Ladezeit auf nur noch ein bis zwei Stunden. • Größtmögliche Flexibilität: Fahrten zu einer öffentlichen Ladesäule und Wartezeiten vor Ort entfallen, Batterie laden geht künftig zu jeder Zeit „ganz nebenbei". • Gut für's Image: Betriebe zeigen durch eine Elektroflotte und eine gut sichtbare Ladestation ihr Engagement als umweltfreundliches Unternehmen. • Ladepunkte für Stellplatz, Garage oder Betriebshof mit 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 1.000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt* • Öffentlich zugängliche Ladepunkte (Start 01.11.2017) mit 50 Prozent der Ausgaben bis max. 5.000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt* • Zuwendungsfähige Ausgaben sind: • Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik II Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung II Tiefbau, Fundament II Montage und Inbetriebnahme • Netzanschluss II Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses *Antragsvoraussetzung ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom oder eigenproduziertem regenerativen Strom. Ausnahme: Bis 31.03.2018 sind noch alle Stromtarife zugelassen, in diesem Fall vermindert sich die Förderung auf 30 Prozent. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen HIER ERFAHREN SIE MEHR Informationen zum Förderprogramm progres.nrvvMarkteinführung inklusive Antragsunterlagen: www.progres.nrw.de E-Mail: nrwdirekt@nrw.de Telefon: 0211/837-1001 Bezirksregierung Arnsberg r4 Informationen zur Elektromobilität in NRW: www.elektromobilitaet.nrw.de Impressum Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Internet: vvww.wirtschaft.nrw E-Mail: broschueren@mwide.nrw.de Redaktion: Referat Mobilitat der Zukunft, Elektromobilitat, Emissionsfreie Innenstadt und klimagerechte ElektroMobilität NRW Kraftstoffe Informationen zu weiteren Förderprogrammen: www.energieagentur.nrw/foerder-navi Vertrieb: EnergieAgentur NRW Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH Betriebsstätte Am Henselsgraben Mediengestaltung und Druck: Am Henselsgraben 3 41470 Neuss Für Hauseigentümer/innen und Betriebe Jetzt bis zu 50 Prozent Förderung für eine Elektro-Ladestation sichern! Fax: +49 (0)2131/9234-699 E-Mail: mwide@gwn-neuss.de Bestellnummer E-110 Klimaneutraler Druck: Jva druck + median I Möhlendyck 50 I 47608 Geldern Gedruckt auf Papier aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger VValdbewirtschaftung. Bildnachwelse: Titel: © Fotolia.com/estations Innenteil: EnergieAgenturNRW, iStockphoto.com/simonkrarsak Stand: Oktober 2017 wvvw.wirtschaft.nrw