Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
01.02.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
von
SPD und Bündnis 90/Die GrünEin>
im Rat der Stadt Erftstadt
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Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Rathaus, Holzdamm 10
50374 Erftstadt
01.4
01.5
2
4
6
32 40 43
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14, NOV, 2017
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Erftstadt, 13. November 2017
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
•
die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den folgenden Antrag den
zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:
Die Verwaltung der Stadt Erftstadt prüft, inwieweit die neue Förderrichtlinie Sofortprogramm
Elektromobilität der NRW-Landesregierung in Erftstadt zur Anschaffung von Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge und dazu notwendige Baumaßnahmen von Privatleuten, Unternehmen
und der Stadt in Anspruch genommen werden kann.
Begründung:
Die NRW-Landesregierung hat die neue Förderrichtlinie zur Elektromobilität am 16:10.2017
gestartet. Gefördert werden private Ladepunkte mit einer Summe bis maximal 1.000 Euro. Die
Förderobergrenze für öffentlich zugängliche Ladepunkte beträgt 5.000 Euro. Ein
flächendeckendes Netz an Ladestationen ist eine Voraussetzung für die Nutzung von
Elektroautos.
Mehr ergibt sich aus der beigefügten Kopie des entsprechenden Flyers der NRWLandesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Ber d Bohlen
SPD-Fraktionsvorsitzender
62
63
anon Sand
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Haben Sie schon über den Kauf eines
privaten Elektroautos nachgedacht
oder wollen Sie Ihre Betriebsflotte auf
„Elektro" umstellen?
Dann schaffen Sie sich bereits jetzt
eine eigene Lademöglichkeit für
zu Hause oder Ihren Betriebshof an —
das Land NRW unterstützt Sie dabei.
WARUM EIN ELEKTROAUTO ODER
EINE ELEKTROFLOTTE?
•
Effizienter Antrieb und sparsam im Verbrauch:
Elektrofahrzeuge sind im Verbrauch deutlich günstiger — sie benötigen pro 100 Kilometer rund zehn bis
20 Kilowattstunden Strom. Dies entspricht etwa
zwei Liter Treibstoff.
II Großer Fahrspaß: Starke Beschleunigung und kein
Motorgeräusch.
•
Seit Oktober 2017 fördert die Landesregierung NordrheinWestfalen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens elf Kilowatt (kW) und maximal 22 kW mit bis zur
Weniger Wartungs- und Reparaturarbeiten:
Da Elektromotoren weniger bewegliche Teile haben,
die verschleißen können, fallen erheblich weniger
Reparaturen an.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Hälfte der Kosten.
•
Saubere Luft und weniger Lärm: Starke Reduzierung
der Schadstoff- und Lärmemissionen in der Stadt —
mögliche Fahrverbote in Innenstädten aufgrund zu
hoher Emissionswerte sind für Sie kein Thema mehr.
•
Klimaschutz: Optimal ist der Betrieb des Elektrofahrzeugs mit Strom aus erneuerbaren Energien.
Wichtig: Zunächst muss die Maßnahme bewilligt
sein, erst dann kann die Installation des Ladepunktes
beauftragt werden.
WARUM EIN EIGENER LADEPUNKT?
•
Verkürzte Ladedauer: Das Aufladen der Batterie
dauert an einer herkömmlichen Steckdose schon mal
die ganze Nacht. Mit speziellen Ladepunkten verkürzt
sich die Ladezeit auf nur noch ein bis zwei Stunden.
•
Größtmögliche Flexibilität: Fahrten zu einer öffentlichen Ladesäule und Wartezeiten vor Ort entfallen, Batterie laden geht künftig zu jeder Zeit „ganz nebenbei".
•
Gut für's Image: Betriebe zeigen durch eine Elektroflotte und eine gut sichtbare Ladestation ihr Engagement als umweltfreundliches Unternehmen.
•
Ladepunkte für Stellplatz, Garage oder Betriebshof
mit 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 1.000 Euro
Förderobergrenze pro Ladepunkt*
•
Öffentlich zugängliche Ladepunkte (Start 01.11.2017)
mit 50 Prozent der Ausgaben bis max. 5.000 Euro
Förderobergrenze pro Ladepunkt*
•
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
• Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik
II Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung
II Tiefbau, Fundament
II Montage und Inbetriebnahme
• Netzanschluss
II Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
*Antragsvoraussetzung ist der Bezug von zertifiziertem
Grünstrom oder eigenproduziertem regenerativen Strom.
Ausnahme: Bis 31.03.2018 sind noch alle Stromtarife
zugelassen, in diesem Fall vermindert sich die Förderung
auf 30 Prozent.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Informationen zum Förderprogramm progres.nrvvMarkteinführung inklusive Antragsunterlagen:
www.progres.nrw.de
E-Mail: nrwdirekt@nrw.de
Telefon: 0211/837-1001
Bezirksregierung
Arnsberg
r4
Informationen zur Elektromobilität in NRW:
www.elektromobilitaet.nrw.de
Impressum
Herausgeber:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Internet: vvww.wirtschaft.nrw
E-Mail: broschueren@mwide.nrw.de
Redaktion:
Referat Mobilitat der Zukunft, Elektromobilitat,
Emissionsfreie Innenstadt und klimagerechte
ElektroMobilität NRW
Kraftstoffe
Informationen zu weiteren Förderprogrammen:
www.energieagentur.nrw/foerder-navi
Vertrieb:
EnergieAgentur NRW
Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH
Betriebsstätte Am Henselsgraben
Mediengestaltung und Druck:
Am Henselsgraben 3
41470 Neuss
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47608 Geldern
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ökonomisch und sozial nachhaltiger
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Stand:
Oktober 2017
wvvw.wirtschaft.nrw