Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
18.01.18, 15:02
Aktualisiert
18.01.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 595/2017
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
01.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Umsetzung der Förderrichtlinie zur Elektromobilität in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung beabsichtigt, ein ganzheitliches Mobilitätskonzept zu erstellen. Mittel hierfür sind im
Haushalt eingestellt. In diesem Rahmen wird auch das Thema Ladeinfrastruktur in Erftstadt in einem verkehrlichen Gesamtkonzept betrachtet und entwickelt werden. In diesem Zusammenhang
wird die Verwaltung Fördermöglichkeiten von u.a. Ladeinfrastruktur prüfen.
Die am 16.11.2017 gestartete Förderrichtlinie Sofortprogramm Elektromobilität der NRW Landesregierung richtet sich an Unternehmen und Privatleute. Diese können bei der Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Informationen über Fördermodalitäten einholen. Eine Förderung kommunaler Initiativen ist nicht möglich. Nach Auskunft der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg ist die Auflage eines ähnlichen Programmes für öffentliche Förderempfänger für das Jahr 2018 denkbar. Grundlage sollte ein stimmiges Gesamtkonzept sein.
In Vertretung
(Hallstein)
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