Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
11.01.18, 15:01
Aktualisiert
11.01.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 644/2017
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 15.12.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
25.01.2018
Bemerkungen
beschließend
Spende der VR-Bank Rhein-Erft e.G.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
2.800,00 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Spende der VR-Bank Rhein-Erft eG in Höhe von 2.800 € wird angenommen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.10.2017 informiert die VR-Bank Rhein-Erft eG über eine Spende zur Erfüllung städtischer Aufgaben im sozialen Bereich in Höhe von gesamt 10.000 €.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird ein Teilbetrag hiervon (2.800 €) im Amt für Soziales,
Wohnen, Integration und Senioren vereinnahmt und folgender Verwendung zugeführt:
1. Zuwendung in Höhe von 2.000 € an die Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
in Erftstadt. Intention ist die Finanzierung gemeinsamer Projekte von ehrenamtlich engagierten Personen zusammen mit den von ihnen betreuten Flüchtlingen, insbesondere auch
für Jugendliche und Familien. Hierdurch wird die Förderung von Freizeitaktivitäten, wie et-
wa Theater-, Museums- oder Zoobesuche, Tagesausflüge oder auch ein gemeinsamer Kinoabend, ermöglicht.
2. Zuwendung in Höhe von 800 € an die Initiatoren des Projektes „Taschengeldbörse“. Nach
Etablierung der Taschengeldbörse kann mit der Spende die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung finanziert werden, an der die jobnachfragenden Schüler/-innen ebenso wie die jobanbietenden Senioren/-innen teilnehmen. Die Zuwendung dient damit der
weiteren Förderung und Bekanntmachung des Projektes und ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den dieses Projekt ehrenamtlich durchführenden Mitgliedern des Seniorenbeirates.
(Erner)
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