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Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung); hier: Ergänzung der Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
11.01.18, 12:33
Aktualisiert
11.01.18, 12:33
Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung);
hier: Ergänzung der Satzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung);
hier: Ergänzung der Satzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss 25.01.2018 189/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 659.00 28.12.2017 TOP-Nr. öffentlich 5 Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung); hier: Ergänzung der Satzung Beschlussvorschlag: Es wird dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald empfohlen, die der Vorlage beigefügte Satzung über die Straßenreinigung zu beschließen. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 912112 Straßenreinigung und Winterdienst Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 07.12.2017 wurde unter TOP 11.5 einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Aktualisierung und Ergänzung der Straßenreinigungssatzung nur auf Gehwege und Straßenrinnen bezogen zu erarbeiten und zur erneuten Beratung den politischen Gremien vorzulegen. Dieser Vorlage ist eine aktualisierte und ergänzte Straßenreinigungssatzung beigefügt. In § 2 Abs. 1 der Satzung wurden die Baukörper der Straßen, welche der Ableitung der Oberflächenwässer dienen, also vor allem Straßenrinnen, ggf. aber auch Entwässerungsmulden o.ä., neu mit aufgenommen. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen einer Übertragung der Reinigung auf die Grundstückseigentümer und einer Beibehaltung des bisherigen Zustands (keine ausdrückliche Regelung/ Erwähnung in der Satzung). Da der neu hinzukommende Aufwand für die Grundstückseigentümer durch die Reinigungspflicht für die Rinnen o.ä. überschaubar erscheint, könnte eine Beschlussfassung durch den Rat erfolgen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -