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Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
19.01.18, 12:01
Aktualisiert
05.04.18, 14:00
Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat D 45/2018 11.01.2018 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Adams Tel.: 15 229 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag der StädteRegion Aachen zu unterstützen. -2- Begründung: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 17.06.2018. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt. In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt bzw. gewählt werden. Der Kreis Düren stellte einen Delegierten aufgrund seiner vollen Beitragseinheit und die StädteRegion Aachen und der Kreis Heinsberg verzichteten zu Gunsten des Kreises Euskirchen auf die Entsendung eines Delegierten. Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragsteileinheiten auf die einzelnen Kreise: Kreis Düren StädteRegion Aachen Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen 1,3865 0,5518 0,4834 0,2823 Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der verbleibenden Beitragsteileinheiten (1,7040) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen weiteren Delegierten benennen kann. Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidung, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichten und den Vorschlag der StädteRegion Aachen unterstützen. -3Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da der Wahlvorschlag bis zum 10.04.2018 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 18.04.2018 nicht abgewartet werden, sondern es muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)