Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
19.01.18, 12:01
Aktualisiert
05.04.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 45/2018
11.01.2018
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die
Verbandsversammlung
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 229
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes
Eifel-Rur in die Verbandsversammlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises
Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag der StädteRegion Aachen zu unterstützen.
-2-
Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 17.06.2018.
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen
(Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der
Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den
letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den
Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen
(Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede
Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle
Beitragseinheiten auf sich vereinigt.
In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der
Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt bzw. gewählt werden. Der Kreis Düren stellte einen
Delegierten aufgrund seiner vollen Beitragseinheit und die StädteRegion Aachen und der Kreis
Heinsberg verzichteten zu Gunsten des Kreises Euskirchen auf die Entsendung eines Delegierten.
Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragsteileinheiten auf die einzelnen Kreise:
Kreis Düren
StädteRegion Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
1,3865
0,5518
0,4834
0,2823
Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der
verbleibenden Beitragsteileinheiten (1,7040) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen
weiteren Delegierten benennen kann.
Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten
Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidung, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Kreise
Düren, Heinsberg und Euskirchen für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag
verzichten und den Vorschlag der StädteRegion Aachen unterstützen.
-3Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Wahlvorschlag bis zum 10.04.2018 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden
muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 18.04.2018 nicht abgewartet werden, sondern es
muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
gez.
Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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