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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
257 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9102/2017 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 14.11.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stichweg Mohnweg hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss, den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der „Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) aufzuheben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zur Sitzung am 04.07.2017: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich Mohnweg 12 in Rath vor, um das vom Antragsteller geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB realisieren zu können. Nach aktuellem Planungsrecht befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist damit unzulässig. Diese Beurteilung wurde seitens einer juristischen Fachkanzlei bestätigt. Die bandartige Ausdehnung des Siedlungsbereichs entlang des Mohnweges ist über die bestehende Innenbereichssatzung hinaus schleichend erfolgt und ist städtebaulich als kritisch zu sehen. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und zugleich den Bestand bzw. das geplante Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, soll eine eindeutig abgrenzbare Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der o.g. Sitzung nach eingehender Beratung nachfolgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der „Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), durch Deklaration der Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 24, Flurstücke 243, 409, 408, 423 und 424 als „Innenbereich“ nach § 34 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Sachstand zur Sitzung am 14.11.2017: Mit Schreiben vom 24.10.2017 beantragt der CDU Ortsverband Bedburg Rath - vor dem Hintergrund einer zügigen Umsetzung des Bauvorhabens - die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Mit den potentiellen Bauherren haben Gespräche über die Weiterführung des Verfahrens, auf der Grundlage über die Zurückstellung des Baugesuches mit Schreiben 25.08.2017, im September stattgefunden. Dies unter Berücksichtigung der Erstellung des Planrechtes, der zu erwartenden Zeitachse bis zur Umsetzung des Planverfahrens und der verwaltungsintern nochmals erfolgten rechtlichen Würdigung der Situation vor Ort; dies auch unter Berücksichtigung der bislang erfolgten baulichen Entwicklung der Straße Mohnweg. Vor Herbst 2018 war demgemäß mit der Erstellung des Planrechtes nicht zu rechnen; dies bei optimalem Verlauf unter Berücksichtigung der derzeitigen personellen Situation. Der seinerzeit bereits vorgeprüfte Bauantrag liegt im Hause bei der Bauaufsichtsbehörde vor und kann nach einer geringfügig erforderlichen Aktualisierung zur Genehmigung geführt werden. Um für den Bauherrn die zeitliche Komponente zu fassen und den erforderlichen verfahrenstechnischen Aufwand zu reduzieren schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss zum Einleitungsverfahren aufzuheben. Alsdann könnte eine Genehmigung nach hiesiger Einschätzung erteilt werden. Beschlussvorlage WP9-102/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 03.11.2017 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-102/2017 1. Ergänzung Seite 3