Daten
Kommune
Bedburg
Größe
257 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
18.01.18, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9102/2017 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
04.07.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
14.11.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stichweg Mohnweg
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Antrag des CDU
Ortsverbandes Bedburg Rath vom 24.10.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss, den Aufstellungsbeschluss zur
Erweiterung der „Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach §
34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des
Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) aufzuheben.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 04.07.2017:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich Mohnweg 12
in Rath vor, um das vom Antragsteller geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB realisieren zu
können. Nach aktuellem Planungsrecht befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach §
35 BauGB und ist damit unzulässig. Diese Beurteilung wurde seitens einer juristischen
Fachkanzlei bestätigt. Die bandartige Ausdehnung des Siedlungsbereichs entlang des
Mohnweges ist über die bestehende Innenbereichssatzung hinaus schleichend erfolgt und ist
städtebaulich als kritisch zu sehen. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und zugleich den
Bestand bzw. das geplante Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, soll eine eindeutig
abgrenzbare Ergänzungssatzung aufgestellt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der o.g. Sitzung nach eingehender Beratung
nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der
„Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), durch
Deklaration der Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 24, Flurstücke 243, 409, 408, 423 und
424 als „Innenbereich“ nach § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Sachstand zur Sitzung am 14.11.2017:
Mit Schreiben vom 24.10.2017 beantragt der CDU Ortsverband Bedburg Rath - vor dem
Hintergrund einer zügigen Umsetzung des Bauvorhabens - die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses.
Mit den potentiellen Bauherren haben Gespräche über die Weiterführung des Verfahrens, auf der
Grundlage über die Zurückstellung des Baugesuches mit Schreiben 25.08.2017, im September
stattgefunden. Dies unter Berücksichtigung der Erstellung des Planrechtes, der zu erwartenden
Zeitachse bis zur Umsetzung des Planverfahrens und der verwaltungsintern nochmals erfolgten
rechtlichen Würdigung der Situation vor Ort; dies auch unter Berücksichtigung der bislang
erfolgten baulichen Entwicklung der Straße Mohnweg.
Vor Herbst 2018 war demgemäß mit der Erstellung des Planrechtes nicht zu rechnen; dies bei
optimalem Verlauf unter Berücksichtigung der derzeitigen personellen Situation.
Der seinerzeit bereits vorgeprüfte Bauantrag liegt im Hause bei der Bauaufsichtsbehörde vor und
kann nach einer geringfügig erforderlichen Aktualisierung zur Genehmigung geführt werden. Um
für den Bauherrn die zeitliche Komponente zu fassen und den erforderlichen
verfahrenstechnischen Aufwand zu reduzieren schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss zum
Einleitungsverfahren aufzuheben. Alsdann könnte eine Genehmigung nach hiesiger Einschätzung
erteilt werden.
Beschlussvorlage WP9-102/2017 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 03.11.2017
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-102/2017 1. Ergänzung
Seite 3