Daten
Kommune
Bedburg
Größe
219 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9215/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.01.2018
Betreff:
Digitalisierung der Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und bittet um regelmäßige Vorlage der pädagogischen Medienkonzepte der Schulen, um
ausreichend für die Haushaltsberatungen der nachfolgende Jahre informiert zu sein.
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Begründung:
Der Schul- und Bildungsausschuss hat am 27.09.2016 [WP9 150/2016] ein IT Konzept für die
Schulen der Stadt Bedburg beschlossen und dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, die dafür
notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Zwischenzeitlich haben regelmäßige Treffen der Schulen und der Verwaltung stattgefunden, bei
denen die Bedarfe und die Umsetzung besprochen wurden. Im Ergebnis kann man positiv
feststellen, dass es in einem engen Miteinander nicht unerheblich fortentwickelt wurde.
Zum einen musste festgestellt werden, dass der Support der Schulen verwaltungsseits mit nur
einer Fachkraft nicht zu leisten war: Daher hat die Stadt Bedburg mit der Einstellung einer
weiteren Kraft entsprechend nachgesteuert. Ebenfalls hat die Verwaltung den Kontakt zwischen
den Schulen und den Medienberatern im Rhein-Erft-Kreis (hier insbesondere mit Herrn
Baumjohann) hergestellt.
Durch die besonders positiv hervorzuhebende Initiative von Frau Leibbrand konnten zusammen
mit Herrn Baumjohann `neue´ Techniken angeschaut und getestet werden. So wurde in der
Grundschule Kirdorf zeitlich befristet ein Touchscreen-Fernseher aufgestellt und vorgeführt. Die
Technik von interaktiven Beamern an Whiteboards wurde an einer Schule in Moers gesichtet.
All das hat auch dazu geführt, dass die pädagogischen Medienkonzepte nochmals überdacht und
dem schulischen Bedarf angepasst wurden. Aus Sicht der Verwaltung ist man gemeinsam auf
einem guten Weg, die IT Infrastruktur an allen Schulen im Jahr 2018 grundlegend zu verbessern.
Der Fachdienst 1 hat hierzu eine Roadmap [Anlage 1] erstellt und mit den Schulen abgestimmt.
Das im September 2016 beschlossene IT Konzept bildet eine wichtige Grundlage, muss aber
aktualisiert und fortgeschrieben werden. Es wird verwaltungsseits davon ausgegangen, dass die
von den Schulen auf dieser Grundlage aufsetzende, gewünschte Technik die politische
Unterstützung findet, soweit dies ein entsprechendes pädagogisches Konzept für sinnvoll
beschreibt.
Es ist daher vereinbart, dass die jeweiligen Umsetzungen in den Schulen zwingend ein
entsprechendes und vom Fachdienst 4 `geprüftes´ pädagogisches Medienkonzept vorsieht. Da die
Konzepte durchaus mit erheblichen Kosten verbunden sein können, schlägt die Verwaltung die
Vorstellung der Konzepte im Schul- und Bildungsausschuss vor. Um unterjährig aber auch ohne
Sitzung handlungsfähig zu bleiben, wird vorgeschlagen, dass ein Arbeitskreis aus Vertretern der
im Ausschuss vertretenen Fraktion die Konzepte sichten und für die weitere Vorgehensweise
Richtungen vorgibt.
Im Jahr 2017 konnten folgende größere Projekte umgesetzt werden:
Ausstattung eines PC Raums im Gymnasium
Ausstattung eines PC Raums in der Hauptschule
Ausstattung eines PC Raums in der Realschule
Anschaffung eines Laptop Wagens in der Grundschule Kirchherten
Als nächstes stehen folgende `Pilotprojekte´ an:
Ausstattung eines Selbstlernzentrum im Gymnasium
Ausstattung von 4 Klassenräumen als Pilotprojekt (2* Touchscreen-Fernseher / 2*
interaktive Beamer mit Whiteboards) im Gymnasium
Ausstattung von 2 Sprachförderklassen in der Hauptschule mit einer interaktiven
Beamerlösung.
Ausarbeiten eines Konzeptes für die Ablösung der alten Telefonanlagen in den Schulen.
(Erste Umsetzung in der Realschule / in Zusammenarbeit mit FD6)
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Aktuell liegen die Konzepte der Grundschule Kirdorf [Anlage 2] und der Hauptschule [Anlage 3]
vor.
Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Schulen ihre
Fortbildungsbudgets nachweislich auch diesbezüglich nutzen. Die Stadt Bedburg muss ein
Interesse daran haben, dass die mit erheblichen Kosten zur Verfügung gestellte Infrastruktur auch
genutzt werden kann.
Das Ansinnen von Schulen, dass jeder Lehrer sich einen `Dienstrechner´ wünscht, ist absolut
nachvollziehbar. Auch die Mitarbeiter des FD 4 bei der Stadt Bedburg haben einen `Anspruch´ auf
einen entsprechenden Arbeitsplatz mit Rechner. Ob dies aber als Schulträgeraufgabe (sachliche
Ausstattung der Schulen) gerade für Landebeamte gedeckt wird, ist hier die Frage. Auch eine
Nachfrage bei der Medienberatung hat keine `Lösung´ aufgezeigt. Vielmehr führt die Ausstattung
von Lehrern in anderen Schulen (so die Erfahrung der Medienberatung) häufig zu einer
Verringerung der Geräte bei den Schülern.
zur Hauptschule:
Das Lehrerraumprinzip an der Hauptschule hat viele Vorteile, aus finanzieller Sicht muss aber
darauf hingewiesen werden, dass es max. 14 Klassenräume (bei 14 Klassen) bedarf. In der
Hauptschule gibt es aber mehr Räume, die - da sie da sind - auch genutzt werden können und
sollen.
Die Zahl der auszustattenden Fachräume geht aus dem Konzept nicht eindeutig hervor:
Als Fachräume sind in der Schuldatenplanung folgende Räume deklariert:
F 113 GU Raum (GL Raum)
F 003 Werken /Technik
F 004 Werken /Technik
F 005 Textilgestaltung
F 006 Musik
F 107 Kunst
F 108 Chemie
F 109 Physik/Chemie Theorie
F 110 Physik
F 111 Biologie
zur Grundschule Kirdorf:
Hier könnte man allenfalls überlegen, ob die gewünschte Flexibilisierung ausreichend begründet
wurde oder ob feste Rechner doch eine Vielzahl von hier nicht aufgeführten Vorteilen haben.
Letztlich ist das aber eine Einschätzung, die vor Ort von denen getroffen werden muss, die damit
auch arbeiten sollen.
Die beiden Schulleitungen stehen in der Ausschusssitzung für Nachfragen zur Verfügung.
Es stehen dem FD 1 nicht unerhebliche Mittel im Haushalt 2018 zur Verfügung. Die Grundlage der
Haushaltsanmeldungen basieren aber noch größtenteils auf dem ursprünglichen Konzept, da sich
die pädagogischen Konzepte immer noch in der Überarbeitung und Anpassung befinden. Für eine
Grundausstattung mit interaktiven Lösungen wurden zwar weitere Mittel in den Haushalt
eingebracht, welche aber nicht für eine flächendeckende Lösung (wenn sie denn begründet,
gewünscht wird) und die noch anzupassenden Konzepte ausreichen werden. Auch personell wäre
man trotz Aufstockung gar nicht in der Lage, an allen Schulen in 2018 eine `optimale Ausstattung´
zu ermöglichen.
Im Rahmen der früher geltenden Budgetierung wurden insbesondere für die Ausstattung der
Schulen mit einer IT Infrastruktur investive Mittel zur Verfügung gestellt, welche – wenn sie nicht
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genutzt wurden – in sogenannte Sparbücher `geparkt´. Auch wenn es sich hierbei nicht um
echtes Geld, sondern vielmehr um eine Versprechen, dass die Schulen von diesen Mitteln
profitieren sollen, handelt, sind diese „Ersparnisse´ überwiegend durch Einsparungen in der IT
Ausstattung entstanden. Die Verwaltung hat diese Mittel daher für das Haushaltsjahr 2018 an den
FD 1 `übertragen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel für die IT Ausstattung nochmals um
rund 113.000 € angehoben werden können und somit eine deutlich verbesserte Ausstattung (im
Vergleich zum ursprünglichen Konzept) ermöglicht. Allein die Tatsache, dass auch diese Summen
nicht ausreichen werden um die nach und nach eingehenden pädagogischen Konzepte nahezu
umsetzen zu können, zeigt, dass es sich hierbei um keine Sparmaßnahme der Stadt handelt.
Anhand der somit zur Verfügung stehenden Mittel wird man alle Schulen in Absprache mit den
Schulleitungen in 2018 gut ausstatten und die weitere Entwicklung in den nächsten Jahren gut
vorbereiten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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