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Beschlussvorlage (Digitalisierung der Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
219 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9215/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.01.2018 Betreff: Digitalisierung der Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um regelmäßige Vorlage der pädagogischen Medienkonzepte der Schulen, um ausreichend für die Haushaltsberatungen der nachfolgende Jahre informiert zu sein. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Schul- und Bildungsausschuss hat am 27.09.2016 [WP9 150/2016] ein IT Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg beschlossen und dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Zwischenzeitlich haben regelmäßige Treffen der Schulen und der Verwaltung stattgefunden, bei denen die Bedarfe und die Umsetzung besprochen wurden. Im Ergebnis kann man positiv feststellen, dass es in einem engen Miteinander nicht unerheblich fortentwickelt wurde. Zum einen musste festgestellt werden, dass der Support der Schulen verwaltungsseits mit nur einer Fachkraft nicht zu leisten war: Daher hat die Stadt Bedburg mit der Einstellung einer weiteren Kraft entsprechend nachgesteuert. Ebenfalls hat die Verwaltung den Kontakt zwischen den Schulen und den Medienberatern im Rhein-Erft-Kreis (hier insbesondere mit Herrn Baumjohann) hergestellt. Durch die besonders positiv hervorzuhebende Initiative von Frau Leibbrand konnten zusammen mit Herrn Baumjohann `neue´ Techniken angeschaut und getestet werden. So wurde in der Grundschule Kirdorf zeitlich befristet ein Touchscreen-Fernseher aufgestellt und vorgeführt. Die Technik von interaktiven Beamern an Whiteboards wurde an einer Schule in Moers gesichtet. All das hat auch dazu geführt, dass die pädagogischen Medienkonzepte nochmals überdacht und dem schulischen Bedarf angepasst wurden. Aus Sicht der Verwaltung ist man gemeinsam auf einem guten Weg, die IT Infrastruktur an allen Schulen im Jahr 2018 grundlegend zu verbessern. Der Fachdienst 1 hat hierzu eine Roadmap [Anlage 1] erstellt und mit den Schulen abgestimmt. Das im September 2016 beschlossene IT Konzept bildet eine wichtige Grundlage, muss aber aktualisiert und fortgeschrieben werden. Es wird verwaltungsseits davon ausgegangen, dass die von den Schulen auf dieser Grundlage aufsetzende, gewünschte Technik die politische Unterstützung findet, soweit dies ein entsprechendes pädagogisches Konzept für sinnvoll beschreibt. Es ist daher vereinbart, dass die jeweiligen Umsetzungen in den Schulen zwingend ein entsprechendes und vom Fachdienst 4 `geprüftes´ pädagogisches Medienkonzept vorsieht. Da die Konzepte durchaus mit erheblichen Kosten verbunden sein können, schlägt die Verwaltung die Vorstellung der Konzepte im Schul- und Bildungsausschuss vor. Um unterjährig aber auch ohne Sitzung handlungsfähig zu bleiben, wird vorgeschlagen, dass ein Arbeitskreis aus Vertretern der im Ausschuss vertretenen Fraktion die Konzepte sichten und für die weitere Vorgehensweise Richtungen vorgibt. Im Jahr 2017 konnten folgende größere Projekte umgesetzt werden:     Ausstattung eines PC Raums im Gymnasium Ausstattung eines PC Raums in der Hauptschule Ausstattung eines PC Raums in der Realschule Anschaffung eines Laptop Wagens in der Grundschule Kirchherten Als nächstes stehen folgende `Pilotprojekte´ an:     Ausstattung eines Selbstlernzentrum im Gymnasium Ausstattung von 4 Klassenräumen als Pilotprojekt (2* Touchscreen-Fernseher / 2* interaktive Beamer mit Whiteboards) im Gymnasium Ausstattung von 2 Sprachförderklassen in der Hauptschule mit einer interaktiven Beamerlösung. Ausarbeiten eines Konzeptes für die Ablösung der alten Telefonanlagen in den Schulen. (Erste Umsetzung in der Realschule / in Zusammenarbeit mit FD6) Beschlussvorlage WP9-215/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aktuell liegen die Konzepte der Grundschule Kirdorf [Anlage 2] und der Hauptschule [Anlage 3] vor. Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Schulen ihre Fortbildungsbudgets nachweislich auch diesbezüglich nutzen. Die Stadt Bedburg muss ein Interesse daran haben, dass die mit erheblichen Kosten zur Verfügung gestellte Infrastruktur auch genutzt werden kann. Das Ansinnen von Schulen, dass jeder Lehrer sich einen `Dienstrechner´ wünscht, ist absolut nachvollziehbar. Auch die Mitarbeiter des FD 4 bei der Stadt Bedburg haben einen `Anspruch´ auf einen entsprechenden Arbeitsplatz mit Rechner. Ob dies aber als Schulträgeraufgabe (sachliche Ausstattung der Schulen) gerade für Landebeamte gedeckt wird, ist hier die Frage. Auch eine Nachfrage bei der Medienberatung hat keine `Lösung´ aufgezeigt. Vielmehr führt die Ausstattung von Lehrern in anderen Schulen (so die Erfahrung der Medienberatung) häufig zu einer Verringerung der Geräte bei den Schülern. zur Hauptschule: Das Lehrerraumprinzip an der Hauptschule hat viele Vorteile, aus finanzieller Sicht muss aber darauf hingewiesen werden, dass es max. 14 Klassenräume (bei 14 Klassen) bedarf. In der Hauptschule gibt es aber mehr Räume, die - da sie da sind - auch genutzt werden können und sollen. Die Zahl der auszustattenden Fachräume geht aus dem Konzept nicht eindeutig hervor: Als Fachräume sind in der Schuldatenplanung folgende Räume deklariert: F 113 GU Raum (GL Raum) F 003 Werken /Technik F 004 Werken /Technik F 005 Textilgestaltung F 006 Musik F 107 Kunst F 108 Chemie F 109 Physik/Chemie Theorie F 110 Physik F 111 Biologie zur Grundschule Kirdorf: Hier könnte man allenfalls überlegen, ob die gewünschte Flexibilisierung ausreichend begründet wurde oder ob feste Rechner doch eine Vielzahl von hier nicht aufgeführten Vorteilen haben. Letztlich ist das aber eine Einschätzung, die vor Ort von denen getroffen werden muss, die damit auch arbeiten sollen. Die beiden Schulleitungen stehen in der Ausschusssitzung für Nachfragen zur Verfügung. Es stehen dem FD 1 nicht unerhebliche Mittel im Haushalt 2018 zur Verfügung. Die Grundlage der Haushaltsanmeldungen basieren aber noch größtenteils auf dem ursprünglichen Konzept, da sich die pädagogischen Konzepte immer noch in der Überarbeitung und Anpassung befinden. Für eine Grundausstattung mit interaktiven Lösungen wurden zwar weitere Mittel in den Haushalt eingebracht, welche aber nicht für eine flächendeckende Lösung (wenn sie denn begründet, gewünscht wird) und die noch anzupassenden Konzepte ausreichen werden. Auch personell wäre man trotz Aufstockung gar nicht in der Lage, an allen Schulen in 2018 eine `optimale Ausstattung´ zu ermöglichen. Im Rahmen der früher geltenden Budgetierung wurden insbesondere für die Ausstattung der Schulen mit einer IT Infrastruktur investive Mittel zur Verfügung gestellt, welche – wenn sie nicht Beschlussvorlage WP9-215/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 genutzt wurden – in sogenannte Sparbücher `geparkt´. Auch wenn es sich hierbei nicht um echtes Geld, sondern vielmehr um eine Versprechen, dass die Schulen von diesen Mitteln profitieren sollen, handelt, sind diese „Ersparnisse´ überwiegend durch Einsparungen in der IT Ausstattung entstanden. Die Verwaltung hat diese Mittel daher für das Haushaltsjahr 2018 an den FD 1 `übertragen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel für die IT Ausstattung nochmals um rund 113.000 € angehoben werden können und somit eine deutlich verbesserte Ausstattung (im Vergleich zum ursprünglichen Konzept) ermöglicht. Allein die Tatsache, dass auch diese Summen nicht ausreichen werden um die nach und nach eingehenden pädagogischen Konzepte nahezu umsetzen zu können, zeigt, dass es sich hierbei um keine Sparmaßnahme der Stadt handelt. Anhand der somit zur Verfügung stehenden Mittel wird man alle Schulen in Absprache mit den Schulleitungen in 2018 gut ausstatten und die weitere Entwicklung in den nächsten Jahren gut vorbereiten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-215/2017 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 4