Daten
Kommune
Bedburg
Größe
97 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
17.01.18, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 02.01.2018)
1. Allgemeines
Im Rahmen der Haushaltsbudgetierung wird den Schulleitungen ein Budget zur
Deckung des laufenden und notwendigen Schulbetriebes zur Verfügung gestellt.
Bei Beschaffungen sind rechtliche Vorgaben sowie die jeweils gültigen
Dienstanweisungen der Stadt anzuwenden.
2. Bemessung des Schulbudgets
Die Budgetberechnung berücksichtigt für die Grundschulen jeweils einen
Fixbetrag von 2.000 € sowie einen Pro-Kopf-Betrag i.H.v. 13 € je Schüler.
Die weiterführenden Schulen erhalten einen Fix-Betrag i.H.v. 1.900 € sowie einen
Pro-Kopf-Betrag i.H.v. 14 € je Schüler.
Grundlage für die Summe der Pro-Kopf-Beträge pro Schule sind die amtlichen
Schülerzahlen vom September des Vorjahres. Die vereinbarten Beträge werden
jährlich um 1 % angehoben.
Der Schul- und Bildungsausschuss wird über das Jahresergebnis der Schulen
informiert, um über eine Fortschreibung der Richtlinien beraten zu können.
3. Verwendungszweck
Aus dem Schulbudget dürfen ausschließlich konsumtive Ausgaben sowie
Anschaffungen, die als Geringwertige Wirtschaftsgüter deklariert sind, erfolgen.
Grundsätzlich sind die Schulleiter frei in der Mittelbewirtschaftung; die Mittel
dürfen aber nur für die schulischen Belange eingesetzt werden. Auf die
unterschiedliche Zuständigkeit der Fachdienste innerhalb der Stadt Bedburg wird
hingewiesen.
Beschaffungen, welche die digitale Ausstattung der Schulen betreffen, sind
(gleichgültig der Aufwandshöhe) nur in Abstimmung mit dem FD 1 möglich.
Folgender Aufwand wird über das Verwaltungsbudget bestritten und belastet
nicht das Schulbudget:
Kosten für Leasing der Kopierer
Kosten für Festnetzanschluss und Internetanbindung
Lehr- und Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit
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Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 02.01.2018)
4. Investive Beschaffungen, Festwerte und größerer Aufwand
Beschaffungen, die als investive Mittel bzw. Festwerte deklariert sind, werden
weiterhin im Rahmen der Anmeldungen von Wünschen und der
Schulbegehungen im nachfolgenden Haushalt angemeldet und über den Schulund Bildungsausschuss beschlossen.
Gleiches Verfahren gilt für konsumtive Beschaffungen, welche das zur Verfügung
gestellte freie Budget überlasten würde. Dies wäre beispielsweise bei einem
Austausch einer veralteten Lehrmittelsammlung der Fall.
5. Aufgaben der Schulsekretariate
Beschaffungen aus dem Schulbudget erfolgen grundsätzlich durch die
Mitarbeiter/innen des FD 4 in den Schulsekretariaten. Nur in Ausnahmen kann die
Beschaffung durch die Schulleitung bzw. eine Lehrkraft erfolgen.
Ausnahmen können in der Regel nur bei Käufen der Fall sein, die nicht bestellt
werden können (z.B. Lebensmittel). Beschaffungen, bei denen besondere
Sachkunde (z.B. bei der Auswahl von Chemikalien) erforderlich ist, können /
sollen durch die verantwortliche Lehrkraft vorbereitet werden.
Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit erfolgt durch die
Schulsekretariate online über das Finanzsystem der Stadt Bedburg (* sobald das
System in den Schulen zur Verfügung steht).
Die Überwachung des jeweiligen Schulbudgets erfolgt mittels Finanzsystem der
Stadt Bedburg über die Schulsekretariate. (* solange das System für die
Schulsekretariate nicht verfügbar ist, wird den Schulen eine monatliche Kostenaufstellung zur
Verfügung gestellt).
Beschaffungen, die als investive Mittel bzw. Festwerte deklariert sind, werden
grundsätzlich durch die Schulverwaltung vorgenommen. Beschaffungen, bei
denen besondere Sachkunde (z.B. bei der Auswahl von Laborgeräten)
erforderlich ist, können / sollen durch die verantwortliche Lehrkraft vorbereitet
werden. Es erfolgt immer eine Abstimmung mit der Schulleitung vor der
Beschaffung.
6. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Haushaltsmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Beschaffungen
erfolgen grundsätzlich im laufenden Haushalt. Es werden insofern keine Ein- oder
Ansparungen zur Übertragung auf den folgenden Haushalt angerechnet.
Budgetüberschreitungen sind zu vermeiden. Im Ausnahmefall mindern diese die
Budgetmittel des Folgejahres.
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