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Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Budgetrichtlinien Stand 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
97 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
17.01.18, 10:04
Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Budgetrichtlinien Stand 2018) Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Budgetrichtlinien Stand 2018)

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Inhalt der Datei

Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets (Stand 02.01.2018) 1. Allgemeines Im Rahmen der Haushaltsbudgetierung wird den Schulleitungen ein Budget zur Deckung des laufenden und notwendigen Schulbetriebes zur Verfügung gestellt. Bei Beschaffungen sind rechtliche Vorgaben sowie die jeweils gültigen Dienstanweisungen der Stadt anzuwenden. 2. Bemessung des Schulbudgets Die Budgetberechnung berücksichtigt für die Grundschulen jeweils einen Fixbetrag von 2.000 € sowie einen Pro-Kopf-Betrag i.H.v. 13 € je Schüler. Die weiterführenden Schulen erhalten einen Fix-Betrag i.H.v. 1.900 € sowie einen Pro-Kopf-Betrag i.H.v. 14 € je Schüler. Grundlage für die Summe der Pro-Kopf-Beträge pro Schule sind die amtlichen Schülerzahlen vom September des Vorjahres. Die vereinbarten Beträge werden jährlich um 1 % angehoben. Der Schul- und Bildungsausschuss wird über das Jahresergebnis der Schulen informiert, um über eine Fortschreibung der Richtlinien beraten zu können. 3. Verwendungszweck Aus dem Schulbudget dürfen ausschließlich konsumtive Ausgaben sowie Anschaffungen, die als Geringwertige Wirtschaftsgüter deklariert sind, erfolgen. Grundsätzlich sind die Schulleiter frei in der Mittelbewirtschaftung; die Mittel dürfen aber nur für die schulischen Belange eingesetzt werden. Auf die unterschiedliche Zuständigkeit der Fachdienste innerhalb der Stadt Bedburg wird hingewiesen. Beschaffungen, welche die digitale Ausstattung der Schulen betreffen, sind (gleichgültig der Aufwandshöhe) nur in Abstimmung mit dem FD 1 möglich. Folgender Aufwand wird über das Verwaltungsbudget bestritten und belastet nicht das Schulbudget:    Kosten für Leasing der Kopierer Kosten für Festnetzanschluss und Internetanbindung Lehr- und Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit Seite 1 von 2 Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets (Stand 02.01.2018) 4. Investive Beschaffungen, Festwerte und größerer Aufwand Beschaffungen, die als investive Mittel bzw. Festwerte deklariert sind, werden weiterhin im Rahmen der Anmeldungen von Wünschen und der Schulbegehungen im nachfolgenden Haushalt angemeldet und über den Schulund Bildungsausschuss beschlossen. Gleiches Verfahren gilt für konsumtive Beschaffungen, welche das zur Verfügung gestellte freie Budget überlasten würde. Dies wäre beispielsweise bei einem Austausch einer veralteten Lehrmittelsammlung der Fall. 5. Aufgaben der Schulsekretariate Beschaffungen aus dem Schulbudget erfolgen grundsätzlich durch die Mitarbeiter/innen des FD 4 in den Schulsekretariaten. Nur in Ausnahmen kann die Beschaffung durch die Schulleitung bzw. eine Lehrkraft erfolgen. Ausnahmen können in der Regel nur bei Käufen der Fall sein, die nicht bestellt werden können (z.B. Lebensmittel). Beschaffungen, bei denen besondere Sachkunde (z.B. bei der Auswahl von Chemikalien) erforderlich ist, können / sollen durch die verantwortliche Lehrkraft vorbereitet werden. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit erfolgt durch die Schulsekretariate online über das Finanzsystem der Stadt Bedburg (* sobald das System in den Schulen zur Verfügung steht). Die Überwachung des jeweiligen Schulbudgets erfolgt mittels Finanzsystem der Stadt Bedburg über die Schulsekretariate. (* solange das System für die Schulsekretariate nicht verfügbar ist, wird den Schulen eine monatliche Kostenaufstellung zur Verfügung gestellt). Beschaffungen, die als investive Mittel bzw. Festwerte deklariert sind, werden grundsätzlich durch die Schulverwaltung vorgenommen. Beschaffungen, bei denen besondere Sachkunde (z.B. bei der Auswahl von Laborgeräten) erforderlich ist, können / sollen durch die verantwortliche Lehrkraft vorbereitet werden. Es erfolgt immer eine Abstimmung mit der Schulleitung vor der Beschaffung. 6. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Die Haushaltsmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Beschaffungen erfolgen grundsätzlich im laufenden Haushalt. Es werden insofern keine Ein- oder Ansparungen zur Übertragung auf den folgenden Haushalt angerechnet. Budgetüberschreitungen sind zu vermeiden. Im Ausnahmefall mindern diese die Budgetmittel des Folgejahres. Seite 2 von 2