Daten
Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9213/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 41 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.01.2018
Betreff:
Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt die als Anlage beigefügten Budgetrichtlinien.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die ursprünglichen Budgetrichtlinien stammen noch aus dem Jahr 2006 und werden in Absprache
mit dem Schul- und Bildungsausschuss sowie den Schulleitungen seit 2015 nicht mehr in dieser
Form angewandt.
Verkürzt dargestellt ist eine Budgetierung im größeren Umfang nicht mehr zeitgemäß, um die
aktuellen Herausforderungen zu bewerkstelligen und die Bedarfe der Schulen zu decken. Soweit
Mittel langfristig angespart wurden, konnte der Eindruck entstehen, dass der Schulträger nicht
ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt hat. So ist auch erklärbar, dass in einigen Schulen der
Förderverein nicht unerhebliche Mittel zur Verfügung gestellt hat, obwohl die Schule über
angesparte Mittel verfügte.
Es ist Aufgabe des Schulträgers, die für die Schule notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Im Rückblick hätten die Mittel z.B. auch kaum für eine sachgerechte Ausstattung der Schulen mit
digitalen Endgeräten ausgereicht. Hier wäre es besser gewesen, wenn der Schul- und
Bildungsausschuss aktiv mit diskutieren und ggf. nachbessern hätte können.
Die abgestimmte Auffassung der Schulleitungen und der Verwaltung ist daher, dass größere
Bedarfe (für die man früher ansparen musste) genauso gut und sehr transparent für die nächste
Haushaltsberatung angemeldet und im Schul- und Bildungsausschuss beraten werden können.
Auch für den Bereich IT ist es gemeinsame Auffassung, dass es besser ist, wenn dies nicht im
Rahmen einer Budgetierung, sondern mit Unterstützung des Fachdienstes 1 mit einer technischen
Gesamtverantwortung, erfolgt.
Weiterhin besteht Einvernehmen, dass Lehr- und Lernmittel, welche im Rahmen der Lernmittelfreit
zu beschaffen sind und für die es einen gesetzlichen Rahmen gibt, genauso wenig in die
Budgetierung einfließen, wie Leasingkosten für die Kopierer und die Kosten für Telefon und eine
Internetanbindung.
Trotzdem wünschen sich die Schulen einen „Topf“ aus dem sie in einem begrenzten und
überschaubaren Rahmen Beschaffungen vornehmen können, ohne Rücksprache mit dem
Schulträger zu halten. Noch besser fänden es die Schulleiterinnen und er Schulleiter, wenn es für
notwendige Dinge keine Begrenzung gäbe! Auch wenn dies durchaus plausibel ist, muss der
Fachdienst 4 eine Haushaltsplanung vornehmen – und allein daraus ergäbe sich eine Begrenzung
der Mittel.
Aber auch der Schulträger profitiert nicht unerheblich von einer solchen Budgetierung, da bei einer
Budgetierung gerade für die kleineren Be- und Anschaffungen eben kein Abstimmungsbedarf
notwendig ist, ob z.B. `nun wirklich 10 oder 20 Ordner´ benötigt werden.
Um einen groben Anhaltspunkt zu haben, wie hoch ein angemessenes Budget sein könnte,
wurden die gebuchten Kosten der Jahr 2012 bis 2016 ermittelt und auf die Summe des
Durchschnitts der Grund- bzw. der weiterführenden Schulen ein Aufschlag vorgenommen.
Neben den variablen Kosten je Schüler gibt es auch Kosten, welche immer anfallen, egal wie groß
eine Schule ist. Die Schulleitungen haben sich mit der Verwaltung auf einen entsprechenden
Schlüssel verständigt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die vereinbarten Beträge
jährlich um 1 % angehoben werden und eine Beratung über die Abrechnung des Jahres 2018 im
Schul- und Bildungsausschuss erfolgen wird, damit ggf. Anpassungen der Richtlinien
vorgenommen werden können.
Beschlussvorlage WP9-213/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Es hat sich aber auch gezeigt, dass es unterschiedliche Auffassung gibt, was aus Sicht der
Schulen der Schulträger „bereit“ ist, zu übernehmen und was nicht. So wurden gleiche Dinge von
den Schulen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Dies liegt aber sicher auch daran, dass sich
die Sicht des Schulträgers weiter entwickelt und ggf. neue / andere Sichtweisen nicht immer bei
allen Schulen ankommen, weil häufig nur über Einzelfälle gesprochen wird. Gleiches gilt, wenn der
Erfahrungsschatz von Schulleitungen und Schulsekretariaten bei Neubesetzungen `wegfällt´.
Um den Schulleitungen mehr `Sicherheit´ an die Hand zu geben und eine möglichst einheitliche
Vorgehensweise zu ermöglichen, wurde mit diesen eine Aufstellung der Sachkonten und Kosten
erarbeitet. So soll künftig eine einheitliche Verbuchung auch die Vergleichbarkeit zwischen den
Schulen verbessern.
Was auf den ersten Blick einfach scheint, ist durchaus kontrovers diskutiert worden. Exemplarisch
können hier Bewirtungskosten genannt werden. Aus Sicht der Verwaltung gehören
Bewirtungskosten für externe Besucher oder kleine Präsente an ehrenamtlich Tätige zu den
notwendigen Kosten, Getränke fürs Lehrpersonal oder Geschenke im Rahmen von Jubiläen oder
Verabschiedungen der eigenen Lehrkräfte eben nicht.
Aber es gibt auch Positionen wie etwa die Verabschiedung Schulleitungen benachbarter Schulen
(da geht die Schulleitung `nicht privat´ hin) oder Beiträge für Direktorenvereinigungen sind nicht so
`eindeutig´. Auch hier wird nach und nach in gemeinsamen Abstimmungen eine Schärfung der
Kosten zu erfolgen haben.
Der Entwurf der als Anlage 1 beigefügten Budgetrichtlinien soll möglichst einfach und praxisnah
sein. Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien wurde er daher auch erheblich
`zusammengestrichen´.
Da die Vergabedienstanweisung der Stadt Bedburg derzeit überarbeitet wird, wird es
anschließend eine wichtige Aufgabe sein, die Schulsekretariate rechtlich fit zu machen, damit
Vergaben rechtlich einwandfrei erfolgen können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-213/2017
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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