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Beschlussvorlage (Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9213/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 41 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.01.2018 Betreff: Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die als Anlage beigefügten Budgetrichtlinien. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die ursprünglichen Budgetrichtlinien stammen noch aus dem Jahr 2006 und werden in Absprache mit dem Schul- und Bildungsausschuss sowie den Schulleitungen seit 2015 nicht mehr in dieser Form angewandt. Verkürzt dargestellt ist eine Budgetierung im größeren Umfang nicht mehr zeitgemäß, um die aktuellen Herausforderungen zu bewerkstelligen und die Bedarfe der Schulen zu decken. Soweit Mittel langfristig angespart wurden, konnte der Eindruck entstehen, dass der Schulträger nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt hat. So ist auch erklärbar, dass in einigen Schulen der Förderverein nicht unerhebliche Mittel zur Verfügung gestellt hat, obwohl die Schule über angesparte Mittel verfügte. Es ist Aufgabe des Schulträgers, die für die Schule notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Rückblick hätten die Mittel z.B. auch kaum für eine sachgerechte Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten ausgereicht. Hier wäre es besser gewesen, wenn der Schul- und Bildungsausschuss aktiv mit diskutieren und ggf. nachbessern hätte können. Die abgestimmte Auffassung der Schulleitungen und der Verwaltung ist daher, dass größere Bedarfe (für die man früher ansparen musste) genauso gut und sehr transparent für die nächste Haushaltsberatung angemeldet und im Schul- und Bildungsausschuss beraten werden können. Auch für den Bereich IT ist es gemeinsame Auffassung, dass es besser ist, wenn dies nicht im Rahmen einer Budgetierung, sondern mit Unterstützung des Fachdienstes 1 mit einer technischen Gesamtverantwortung, erfolgt. Weiterhin besteht Einvernehmen, dass Lehr- und Lernmittel, welche im Rahmen der Lernmittelfreit zu beschaffen sind und für die es einen gesetzlichen Rahmen gibt, genauso wenig in die Budgetierung einfließen, wie Leasingkosten für die Kopierer und die Kosten für Telefon und eine Internetanbindung. Trotzdem wünschen sich die Schulen einen „Topf“ aus dem sie in einem begrenzten und überschaubaren Rahmen Beschaffungen vornehmen können, ohne Rücksprache mit dem Schulträger zu halten. Noch besser fänden es die Schulleiterinnen und er Schulleiter, wenn es für notwendige Dinge keine Begrenzung gäbe! Auch wenn dies durchaus plausibel ist, muss der Fachdienst 4 eine Haushaltsplanung vornehmen – und allein daraus ergäbe sich eine Begrenzung der Mittel. Aber auch der Schulträger profitiert nicht unerheblich von einer solchen Budgetierung, da bei einer Budgetierung gerade für die kleineren Be- und Anschaffungen eben kein Abstimmungsbedarf notwendig ist, ob z.B. `nun wirklich 10 oder 20 Ordner´ benötigt werden. Um einen groben Anhaltspunkt zu haben, wie hoch ein angemessenes Budget sein könnte, wurden die gebuchten Kosten der Jahr 2012 bis 2016 ermittelt und auf die Summe des Durchschnitts der Grund- bzw. der weiterführenden Schulen ein Aufschlag vorgenommen. Neben den variablen Kosten je Schüler gibt es auch Kosten, welche immer anfallen, egal wie groß eine Schule ist. Die Schulleitungen haben sich mit der Verwaltung auf einen entsprechenden Schlüssel verständigt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die vereinbarten Beträge jährlich um 1 % angehoben werden und eine Beratung über die Abrechnung des Jahres 2018 im Schul- und Bildungsausschuss erfolgen wird, damit ggf. Anpassungen der Richtlinien vorgenommen werden können. Beschlussvorlage WP9-213/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Es hat sich aber auch gezeigt, dass es unterschiedliche Auffassung gibt, was aus Sicht der Schulen der Schulträger „bereit“ ist, zu übernehmen und was nicht. So wurden gleiche Dinge von den Schulen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Dies liegt aber sicher auch daran, dass sich die Sicht des Schulträgers weiter entwickelt und ggf. neue / andere Sichtweisen nicht immer bei allen Schulen ankommen, weil häufig nur über Einzelfälle gesprochen wird. Gleiches gilt, wenn der Erfahrungsschatz von Schulleitungen und Schulsekretariaten bei Neubesetzungen `wegfällt´. Um den Schulleitungen mehr `Sicherheit´ an die Hand zu geben und eine möglichst einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen, wurde mit diesen eine Aufstellung der Sachkonten und Kosten erarbeitet. So soll künftig eine einheitliche Verbuchung auch die Vergleichbarkeit zwischen den Schulen verbessern. Was auf den ersten Blick einfach scheint, ist durchaus kontrovers diskutiert worden. Exemplarisch können hier Bewirtungskosten genannt werden. Aus Sicht der Verwaltung gehören Bewirtungskosten für externe Besucher oder kleine Präsente an ehrenamtlich Tätige zu den notwendigen Kosten, Getränke fürs Lehrpersonal oder Geschenke im Rahmen von Jubiläen oder Verabschiedungen der eigenen Lehrkräfte eben nicht. Aber es gibt auch Positionen wie etwa die Verabschiedung Schulleitungen benachbarter Schulen (da geht die Schulleitung `nicht privat´ hin) oder Beiträge für Direktorenvereinigungen sind nicht so `eindeutig´. Auch hier wird nach und nach in gemeinsamen Abstimmungen eine Schärfung der Kosten zu erfolgen haben. Der Entwurf der als Anlage 1 beigefügten Budgetrichtlinien soll möglichst einfach und praxisnah sein. Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien wurde er daher auch erheblich `zusammengestrichen´. Da die Vergabedienstanweisung der Stadt Bedburg derzeit überarbeitet wird, wird es anschließend eine wichtige Aufgabe sein, die Schulsekretariate rechtlich fit zu machen, damit Vergaben rechtlich einwandfrei erfolgen können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-213/2017 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 3