Daten
Kommune
Bedburg
Größe
402 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
17.01.18, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 4
- Schule, Bildung und Jugend -
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg
Dienstgebäude: Rathaus Bedburg
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
Telefax:
E-Mail:
Mein Zeichen:
Herr Brunken
16b
(02272) 402 505
(02272) 402 812
kp.brunken@bedburg.de
Datum:
11. Dezember 2017
_
Schriftliche Anfrage gemäß § 17 I der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Bedburg vom 11.12.2017
OGS-Problematik in Bedburg
Sehr geehrter Herr Becker,
grundsätzlich würde ich von keiner „OGS-Problematik“, sondern von der Herausforderung,
allen Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz anbieten zu können, sprechen.
Im Rahmen des Arbeitskreises Politik und Schule am 30.11.2017 wurden ein Großteil Ihrer
Fragen schon (auch in schriftlicher Form) den anwesenden politischen Vertretern beantwortet.
Ich kann Ihnen aber nachfolgende Antworten zu Ihren Fragen geben:
1. Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die in den jeweiligen Schulen die OGS
besuchen?
2011/12
SuS
%
Kas
Kird
Bed
Kirc
∑
60
37
44
20
161
20,1
15,5
16,3
16,3
2012/13
SuS
%
62
36
46
18
162
20,7
18,4
18,3
15,9
2013/14
SuS
%
64
41
48
22
175
21,6
21,1
21,1
21,6
2014/15
SuS
%
63
33
52
26
174
2015/16
SuS
%
22,4
17,9
22,0
26,0
57
35
47
30
169
19,9
18,6
22,6
30,6
2016/17
SuS
%
60
38
48
36
182
2017/18
SuS
%
21,3
22
21,5
29,5
75
55
50
48
228
26,3
28,9
21,7
36,1
Siehe hierzu auch TOP 5 des Schul- und Bildungsausschusses (WP9-66/2017)
2.
Welche Maximalbelegung ist in den einzelnen OGS möglich?
Es gibt keine Vorgaben zu einer Maximalbelegung. Es gibt auch die Absprache mit den
Schulleiterinnen, dass keine Kinder von einem OGS-Besuch ausgeschlossen werden. Hierbei muss erwähnt werden, dass ein Platz bis Mitte Oktober beantragt sein muss, da es an-
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10701.docx
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 11. Dezember 2017
sonsten keine Mittel vom Land gibt. Nach diesem Stichtag werden Schülerinnen und Schüler
aufgenommen, wenn es ein Notfall ist oder ein (finanzierter) Platz frei wird.
3.
Müssen Kinder im kommenden Jahr wegen der fehlenden personellen /
räumlichen Kapazitäten auf eine Warteliste gesetzt werden?
Siehe Antwort zu 2. / nein.
4. Wie lange laufen die momentanen Verträge mit den Trägern der OGS noch?
Die Verträge verlängern sich stillschweigend um ein Jahr, wenn keine der Vertragsparteien
der Verlängerung des Vertrages widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich spätestens 9
Monate vor Ablauf eines Betreuungsjahres (31.07.) gegenüber der anderen Vertragspartei zu
erklären. Somit bestünde ein Kündigungsmöglichkeit zum Schuljahrbeginn 2019/20.
5. Gib es vertragliche Unterschiede zwischen den Trägern der OGS in Kirchherten
und dem Träger in den drei anderen Schulen?
nein
6. Wie hoch ist die Quote des Personals in Hinblick auf die zu betreuenden Schülerinnen/-er?
Es gibt, wie auch in der Schule, keine feste Quote. Das wäre auch pragmatisch schwierig,
würde es doch bedeuten, dass bei jeder An- oder Abmeldung eines Kindes, die Personalversorgung verändert werden. Die Anzahl des anwesenden Personals richtet sich im Übrigen
nach der Zahl der angemeldeten Kinder und nach Art und Umfang des außerunterrichtlichen
Angebotes.
7. Wie sieht die vertragliche Qualifikation des Personals aus? Wie erfolgt die Kontrolle der Vertragsinhalte?
Der Träger der OGS stellt die sozialpädagogischen Fachkräfte gemäß den Anforderungen
des Runderlasses des MSW eigenverantwortlich ein und übernimmt die sozialpädagogische
Anleitung sowie die Begleitung und Fortbildung des Personals. Die Einstellung erfolgt nach
Abstimmung mit der Schulleitung. Als wichtige Voraussetzung für den Einsatz des Betreuungspersonals wird neben der pädagogischen Eignung ihre Fähigkeit und Bereitschaft zur
Kooperation mit Schulleitung, Lehrerkollegium und Eltern angesehen.
Die Qualifikation und der Einsatz des Personals richtet sich nach dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und den Bestimmungen des Runderlasses „offene Ganztagsschule“
des MSW. Zu dem Betreuungspersonal muss in der Kernzeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
mindestens eine pädagogische Fachkraft je Einrichtung zählen.
Grundsätzlich gehört auch die Betreuung und die Zusammenarbeit zwischen Träger und
Schule zu den inneren Schulangelegenheiten. Es sollte selbstverständlich sein, dass die
Schulleiterinnen über die personelle Ausstattung der OGS Kenntnis hat. Dies ist allein schon
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10701.docx
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 3 - zum Schreiben vom 11. Dezember 2017
für die Planung, wie die obligatorischen Lehrerstellen eingesetzt werden, zwingend erforderlich.
Da es (u.a.) in diesem Bereich erhebliche Defizite gibt, hat die Verwaltung im Rahmen einer
Qualitätsoffensive in der Offenen Ganztagsschule einen Prozess gestartet. Auch wenn die
Verwaltung grundsätzlich nur als Mittler auftreten kann, ist dieser Prozess unabdingbar, um
Team Building (Lehrer und Betreuer sollen zusammen und nicht nebeneinander arbeite) und
Ressourcenmanagement (begrenzte Räumliche Angebote in der OGS bei lehrstehenden
Klassenräumen) voranzutreiben. Letztlich sind dies auch Parameter, die für eine mögliche
Ausschreibung bekannt sein müss(t)en.
8. Welche konkrete Fläche steht der OGS zur Verfügung (ohne Mitnutzung von Unterrichtsklassen)?
Siehe hierzu auch TOP 5 des Schul- und Bildungsausschusses (WP9-66/2017)
Geplant war, dass hierzu eine ausführliche Vorlage im Schul- und Bildungsausschuss erfolgen soll. Eine losgelöste Betrachtung einzelner Komponenten ohne ausführliches Hintergrundmaterial ist aus Sicht der Verwaltung keine gute Grundlage für Entscheidungen. Trotzdem sollen hier in Kürze die wichtigsten Punkte genannt werden:
Eine getrennte Betrachtung, nur der Räume, in der keine Klasse unterrichtet wird, greift aus
Sicht der Verwaltung zu kurz und würde ein verzerrtes Bild darstellen. Vielmehr muss man
das Gesamtbild des Gebäudes und des Bedarfes betrachten.
Grundsätzlich wird für jede OGS die Sporthalle komplett vorgehalten. Mittels entsprechender
Angebote kann und muss der Raumbedarf im originären Schulgebäude geplant und genutzt
werden.
Aus den letzten Gesprächen mit Schulleitungen, Betreuungskräften und den Trägern kristallisiert sich aber heraus, dass das größte Nadelöhr beim Mittagessen entstehen kann. Hierzu
werden sich von Schulleitungen und Schulverwaltungsamt andere Schulen angesehen, wo
dies organisatorisch gelöst wurde.
In der Grundschule Kaster wurden VHT und OGS getrennt betreut. Aktuell wird das Konzept
probeweise umgestellt. Bei Bedarf wird auch der Eingangsbereich der Martinus-Halle für eine
Betreuung genutzt. Dieser ist vom originären Gebäudeteil der OGS mittels direktem Zugang
einfach zu erreichen. Die ehemals 4-zügige Schule bietet Potential, große Räume für Betreuung, für zusätzliche Angebote (HBZ) etc. pp zu verwenden. Hier gilt es auch durch die
Schulleitung Bedarfe zu erkennen und zu gewichten.
Auszug aus der Schuldatenplanung:
„Tatsächlich verfügt die Grundschule bei 12 Klassen (grün hinterlegt) über 22 Räume, die auch aufgrund ihrer Größe als Klassenräume verwendet werden bzw. wurden. Hinzu kommen 5 Nebenräume
(derzeit als Putzmittelraum, Computerraume, etc. pp) sowie der Anbau, in dem die OGS (ohne Essenraum) untergebracht ist.“
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10701.docx
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 4 - zum Schreiben vom 11. Dezember 2017
In der Grundschule Kirdorf erfolgt die Betreuung (noch) innerhalb eines separaten Gebäudeteils.
Auszug aus der Schuldatenplanung:
„Laut SEP verfügt die Schule über 15 Unterrichtsräume. Pauschal werden neben den notwendigen
Klassen-räumen je Zug zwei „Klassenräume“ für die Übermittagsbetreuung (z.B. OGS) und als Mehrzweckraum benötigt. Dies entspricht einem theoretischen Raumbedarf von 12 Räumen. Hierbei handelt sich aber um eher theoretische Werte.
Die Grundschule verfügt für die OGS über einen vollständig abgeschlossenen Gebäudekörper, in dem
sich 3 Gruppenräume und 2 Nebenräume befinden. Hierdurch sind für eine 2-gruppige OGS optimale
Voraus-setzungen geschaffen.
Tatsächlich verfügt die Grundschule (ohne den Gebäudeteil der OGS) bei 8 Klassen über 15 Räume,
die (auch aufgrund ihrer Größe) als Klassenräume verwendet werden bzw. wurden. Zwei der Räume
werden derzeit für die Kindertagespflege genutzt und ein weiterer großer Raum im Keller Bereich ist
nur sehr eingeschränkt nutzbar und sollte daher nicht berücksichtigt werden.“
In der Grundschule Bedburg wurde auch bei einer Begehung im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Jahr 2017 festgestellt, dass beispielsweise die Aufbewahrung von Schulranzen
im Flur der OGS nicht notwendig sei, da man in der ersten Etage „freie“ Klassenräume hatte.
Auch wenn sich dies ändert, muss man feststellen, dass größere Räume, in denen eine Betreuung stattfinden könnte zumindest derzeit für eine Hausaufgabenbetreuung genutzt wird.
Letzteres kann idealerweise ohne größeren Aufwand in einem Klassenraum stattfinden.
Auch hier gilt es auch durch die Schulleitung Bedarfe zu erkennen und zu gewichten.
Auszug aus der Schuldatenplanung:
„Die OGS der Grundschule ist im Dachgeschoss mit einigen kleinen Räumen ausgestattet.
Tatsächlich verfügt die Grundschule bei 9 Klassen über 16 Räume, die (auch aufgrund ihrer Größe)
als Klassenräume verwendet werden bzw. wurden. Zwei Räume im Dachgeschoss sind trotz ihrer
Größe für eine dauerhafte Nutzung als Klassenraum in keiner Weise geeignet.“
Es gibt aber auch dort Einschränkungen durch Brandschutzwege, welche durch Klassenräume (A 0104 und A 0105) führen.
Die Situation in der Grundschule Kirchherten ist insofern eine besondere, da sie nach aktuellem Stand in zwei Jahren komplett zweizügig (somit 8 Klassen) sein wird und eine in der
OGS die höchste Betreuungsquote aufweist.
Auszug aus der Schuldatenplanung:
„Tatsächlich verfügt die Grundschule bei 5 Klassen über 8 Räume, die (auch aufgrund ihrer Größe) als
Klassenräume verwendet werden bzw. wurden.
Die OGS der Grundschule ist im Dachgeschoss angesiedelt.“
Als Anlage ist eine Zusammenstellung der (im Jahr 2017) mitgeteilten Raumbelegung beigefügt.
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10701.docx
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 5 - zum Schreiben vom 11. Dezember 2017
9. Erfolgt die Abstimmung der Angebote mit den Schulen?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Abstimmung für alle Themen zwischen
Schulleitung Träger stattfinden muss. Wo Probleme mitgeteilt werden, schaltet sich der
Schulträger entsprechend ein, unterstützt und fördert die Gespräche zwischen Schulleitungen und Trägern. Insbesondere das Thema Personaleinsatz war an einigen Schulen zu klären.
10. Erfolgt Trennung OGS/ VHT (sowohl bezogen auf das Personal/ Schülerinnen/-er
und die Finanzierung)?
Die Träger erhalten die Mittel für die OGS schülerkopfbezogen. Darüber erhalten alle Träger
einen fixen, pauschalen Zuschuss je Schule, um darüberhinausgehende Angebote zu finanzieren. Hierzu gehört – so auch die Absprache mit den Schulleitungen – die VHT. Letzteres
wird zu einem Großteil durch Elternbeiträge finanziert. Tatsächlich gab es auch Gespräche
mit Schulleitungen und Trägern, ob die Schülerinnen und Schüler der OGS zusammen mit
denen der VHT (oder getrennt) betreut werden sollen. Das wird auch von Eltern kontrovers
betrachtet. Rein finanziell macht es aber durchaus Sinn, dass man Personal bezüglich der
Gesamtschülerzahl vorhält und nicht strikt trennt. Dies muss vom Träger im Rahmen der
Verwendungsnachweise schlüssig `getrennt´ werden. Aber man muss auch davon ausgehen, dass beide Systeme voneinander profitieren und Synergien genutzt werden müssen.
Es darf auch darauf verwiesen werden, dass die Vergabe der Trägerschaft durch den damaligen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.02.2006 nach einer Umfangreichen Diskussion auch zu einigen hier genannten Punkten erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
(Brunken)
Fachdienstleiter
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10701.docx
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de