Daten
Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9207/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.01.2018
Betreff:
Sicherstellung der verlässlichen Halbtagsbetreuung (VHT) an der Grundschule Kaster
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.11.2017
Bedarfsgerechtes Angebot der OGS
Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 11.12.2017
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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Begründung:
Mit Antrag [Anlage 1] vom 28.11.2017 beantragte die SPD Fraktion Rat der Stadt Bedburg die
Sicherstellung der verlässlichen Halbtagsbetreuung (VHT) an der Grundschule Kaster. Anders als
bei der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) besteht für die VHT kein
Vertragsverhältnis zwischen dem Träger und der Stadt Bedburg. Auch die Elternbeiträge werden
für die Betreuung in der VHT durch den Träger eingezogen. Es besteht ausschließlich ein Vertrag
zwischen den Eltern und dem Träger. Dies ist in allen Grundschulen der Stadt Bedburg mit
insgesamt zwei Trägern gleichermaßen geregelt.
Dieses Thema ist bereits seit einigen Monaten in der Bearbeitung und wird in einem sehr engen
Kontakt zwischen dem Träger der OGS und der VHT, der Schulleitung und vor allem der
Elternvertretung durch die Verwaltung begleitet.
Hierbei wurde in einem ersten Schritt allen Eltern, die zum Schuljahr 2017/18 einen
Betreuungsplatz in der VHT benötigten, dies ermöglicht. Da die weitere Entwicklung abgewartet
werden musste, war diese Anmeldung lediglich für ein Jahr fest zugesichert worden. Man hat aber
den betroffenen Eltern eine kurzfristige Klärung zugesagt, damit es eine Verlässlichkeit in der
Betreuung gibt.
Zeitnah nach den Sommerferien hat sich der o.g. Kreis nochmals zusammengesetzt, um die
weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das Ergebnis wurde den Eltern mit dem beigefügten
Elternbrief [Anlage 2] mitgeteilt.
Zwischenzeitlich konnte mit Rapunzel Kinderhaus e.V. vereinbart werden, dass die
Betreuungsverträge für die VHT sich während des Schulbesuchs automatisch um ein Jahr
verlängern. Somit ist die Betreuung in diesen Fällen sichergestellt. Dies wurde bereits in den
online verfügbaren Anmeldebögen / Vertragsbedingungen entsprechend hinterlegt und wurde
durch die Schulleitung kommuniziert.
Da dies immer ganz eng mit der offiziellen Elternvertretung abgestimmt wurde, erstaunt es, dass
Eltern weiterhin verunsichert sind. Hier kann versichert werden, dass seitens des FD 4 großer
Wert auf Beteiligung der entsprechenden Gremien (der Eltern!) gelegt wird.
Die Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 11.12.2017 [Anlage 3] zielt in die
gleiche Richtung – für alle Grundschulen und wurde mit dem beigefügten Schreiben [Anlage 4]
beantwortet.
Der Vertrag mit dem Elternverein Regenbogengruppe e.V. vom 23.11.2006 ist im nicht
öffentlichen Teil von SD Net als Anlage 5 angefügt (nicht in Papierform). Der Vertrag mit Rapunzel
Kinderhaus e.V. ist wortgleich.
Im `interfraktionellen Gespräch´ am 21.12.2017 bestand auch Einvernehmen, dass der
Betreuungsbedarf an den Grundschulen der Stadt Bedburg gedeckt und qualitativ verbessert
werden sollte.
Grundsätzlich geht es daher weniger darum, ob die Stadt Bedburg allen Eltern unbegrenzt einen
Betreuungsplatz zur Verfügung stellen möchte (was man mit ja beantworten muss), sondern ob
die Gebäude Platzreserven haben, die ein Aus- oder Anbau ermöglichen oder es alternative
Lösungen dazu gibt.
Genau hier setzt der Fachdienst aktuell in unterschiedlichen Gesprächsrunden in fast allen
Grundschulen an, denn ein Ausbau (wenn er denn irgendwo möglich wäre) würde in allen Fällen
nur zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Ziel muss es vielmehr sein, die Schule und die OGS
(VHT) als eine Einheit zu sehen und die Bereitschaft zu wecken, die vorhandenen Räume
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gemeinsam zu nutzen. Mit allen Grundschulen wird am 21.02.2018 ein sogenannter
pädagogischer Tag als Auftaktveranstaltung stattfinden, bei dem es zusammen mit den Trägern
der OGS und dem Betreuungspersonal die Qualitätsentwicklung der OGS als ganzheitliches
System zukunftsorientiert weiterentwickelt werden soll. Hierbei wird auch die angemessene
Berücksichtigung des steigenden Bedarfes zu thematisieren sein. Die Veranstaltung wird
kompetent durch eine Mitarbeiterin des LVR unterstützt.
Hierbei handelt es sich, wenn es erfolgsversprechend sein soll, um ein sehr sensibles Thema, wo
es gilt, vor Allem die Lehrer mitzunehmen und keine `Forderung´ seitens der Verwaltung und der
Politik aufzubauen.
Soweit für organisatorische Lösungen / flexible Nutzung von Räumen finanzielle Mittel benötigt
werden, wurden hierfür entsprechende Summen für den Haushalt 2018 beantragt. Hierbei wurden
Erfahrungen der Stadt Bergheim bezüglich der Kosten für die Umgestaltung eines Raumes zu
Grunde gelegt.
Auch das Thema Flexibilisierung (aktuell für die OGS rein rechtlich nicht möglich) muss
mittelfristig thematisiert werden. Da dies aber in den zuständigen Ministerien ganz aktuell intern
diskutiert wird, müssen für eine verlässliche Planung dortige Reaktionen abgewartet werden.
Erkennbar wird hierbei, dass eine alleinige Betrachtung der VHT genauso zu kurz gesprungen ist,
wie eine ausschließliche Betrachtung der aktuellen Bedarfe.
Kurzfristigen Handlungsbedarf wird es allein wegen der gleichfalls steigenden Schülerzahlen in
der Grundschule Kirchherten geben, welcher allein mit organisatorischen Änderungen nicht lösbar
sein dürfte. Hier ermittelt die Stadt Bedburg ganz aktuell, welche baulichen Anpassungen möglich
sind. Sobald hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung berichten.
Die Verwaltung wird nach der Auftaktveranstaltung am 21.02.2018 im nächsten Schul- und
Bildungsausschuss berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Zahl der Schulkinder wird voraussichtlich in den nächsten Jahren steigen. Der Bedarf einer umfassenden Betreuung
wird deutlich steigen. Immer mehr Eltern nehmen bereits in frühen Jahren das viel umfassendere Angebot der
Kindertageseinrichtungen in Anspruch und es ist davon auszugehen, dass die Zuzüge aus den größeren Städten
nochmals den Bedarf steigen lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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