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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9206/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.01.2018 Betreff: Gute Schule 2020 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und benennt Projekte, die bevorzugt umgesetzt werden sollen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In den letzten Ausschuss-Sitzungen wurde berichtet, dass die Stadt Bedburg im Rahmen des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ bis zum Jahr 2020 Kredite von bis zu 1.679.692,00 € erhält, um Bedburger Schulen zu sanieren und für die Zukunft zu rüsten. Im Rat der Stadt Bedburg am 11.07.2017 wurde unter TOP 5 das Konzept für die Beschaffungen aus dem Landesprogramm `Gute Schule 2020´ beschlossen. Wofür die Mittel an den Schulen eingesetzt werden können und wie sich Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Entscheidung über den Mitteleinsatz an ihren Schulen beteiligen können, darüber informierten Bürgermeister Solbach, Herr Brunken (FD 4) und Herr Karren (FD 6) die Öffentlichkeit bei Informationsveranstaltungen an den jeweiligen Schulen, welche zwischen Juni und September 2017 stattfanden. Bereits bei diesen Auftaktveranstaltungen wurden erste Wünsche und Ideen aus dem Publikum gesammelt. Diese und weitere Ideen konnten im Anschluss zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie zwischen den Eltern über die bestehenden Gremien der Schulen (Schülervertretung, Schulkonferenz, ...) oder in eigens zu diesem Thema gegründeten Arbeitsgruppen thematisiert und weiterentwickelt werden. Nachdem die Schulleitungen die Ergebnisse an den Fachdienst 4 zurückgemeldet haben, wurden Wunschlisten für die Schulen erstellt, welche im Dezember 2017 in gemeinsamen Gesprächen zwischen den zuständigen Fachdiensten (FD 1, FD 4 und FD 6) und den Schulleitungen in Einzelterminen gefiltert, sortiert und priorisiert wurden. Dabei galt es zunächst doppelte Wünsche zusammenzufassen oder nicht erfüllbare Wünsche, wie eine „unendliche Achterbahn“, mit einer entsprechenden Begründung an das Ende der jeweiligen Listen zu setzen. Es wurden ausdrücklich keine Wünsche gelöscht! Die weiteren Wünsche galt es zu priorisieren und dabei besonders dringende Bedarfe zu identifizieren. Einige der Wünsche waren bereits in den Haushaltsanmeldungen für 2017 und 2018 berücksichtigt. Andere Wünsche sind bereits umgesetzt. Auch galt es zu klären, ob die weiteren Wünsche von den Voraussetzungen her über die Mittel aus „Gute Schule 2020“ finanziert werden können. Bei einigen Projekten wurde deutlich, dass der enge Austausch zwischen den Fachdiensten notwendig bleibt, da die Wünsche teilweise in engem Zusammenhang miteinander stehen. So können bspw. bauliche Maßnahmen die Planung von IT-Vorhaben beeinflussen. Die Listen zu den einzelnen Schulen sind als Anlage 1 bis 7 beigefügt. Nach einer ausführlichen Tabelle mit allen Informationen sind die Maßnahmen am Ende immer so zusammengefasst, dass man erkennen kann, ob und wie sie finanzierbar / umsetzbar sind. Wie im Haushaltsentwurf zum Jahr 2018 erläutert, werden die für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung stehenden Mittel aus Gute Schule 2020 überwiegend festen Maßnahmen zugeordnet, so dass nur ein begrenzter Spielraum vorhanden ist. Wie aber den Schulen, den Schülern und den Eltern zugesagt, wird in den nächsten Jahren eine nicht unerhebliche Summe insgesamt in die Schulentwicklung gesteckt, was nur teilweise mit den Mitteln aus Gute Schule 2020 refinanziert wird. In den beigefügten Anlagen wird ersichtlich, dass viele der vorgetragenen Wünsche aus laufenden Haushaltsmitteln bestritten wird – eine Veranschlagung der Landesmittel zu festen Projekten ist daher kein Wiederspruch zur bisherigen Praxis, die Mittel `pauschal´ zu verplanen. In der Sitzung gilt es Maßnahmen der jeweiligen Schullisten zu benennen,  die möglichst zeitnah (im Jahr 2018) umgesetzt werden sollte  die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen und  die ggf. nicht realisiert werden sollen. Beschlussvorlage WP9-206/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Für Projekte, die nicht im Haushalt geplant sind, stehen im Jahr 2018 `freie Mittel´ des FD 4 in Höhe von rund 60.000 bis 80.000 € (die genaue Summe kann erst nach Haushaltsabschluss 2017 beziffert werden) zur Verfügung. Für das Landesprogramm Gute Schule 2020 kann und muss auch weiterhin gelten, dass es sich hierbei um ein lebendiges Programm handelt. Wenn Wünsche / Erfordernisse bekannt werden, muss man sie prüfen und entscheiden, ob und wie sie in die bisherige Planung aufgenommen werden. Letztlich endet aus Sicht der Verwaltung dieser Prozess aber auch nicht im Jahr 2020. Im Rahmen der Vorlage „Budgetierung“ wird aufgezeigt, dass die Bedürfnisse der Schulen auch künftig regelmäßig im Schul- und Bildungsausschuss zu besprechen sind, damit eine entsprechende Haushaltsplanung und die Mittelanmeldungen erfolgen können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schuldt ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-206/2017 Seite 3