Daten
Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9205/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.01.2018
Betreff:
Zaun am Schulzentrum
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich
unter der Voraussetzung, dass die Aspekte der Jugendhilfe berücksichtigt werden, für die
Planung einer Umzäunung des Schulzentrums inklusiver einer Videoüberwachung aus
und bitte um Beratung eines möglichen Verlaufs des Zaunes im nächsten Schul- und
Bildungsausschuss.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Eine fachdienstübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachdienste 3, 4, 6 und der
Firma vinci hat im letzten Jahr über diverse Maßnahmen diskutiert, konnte aber keine kurzfristigen
Lösungsstrategien entwickeln, um den steigenden Kosten entgegenzuwirken.
Ausgangssituation:
Im Schulzentrum finden Verschmutzungen (Glasscherben, Vermüllung), Sachbeschädigungen/
Vandalismus (an Wänden, Hausfronten, Tischtennisplatten, Hausdächern, pp) sowie Einbrüche
und Sachbeschädigung / Vandalismus in den Gebäuden statt. Frau Krauss (vinci) berichtete, dass
die Kosten im Zusammenhang mit Vandalismus im Kalenderjahr 2017 bislang ca. 95.000 €
umfassen. Im Vergleich dazu lagen die Kosten im Jahr 2016 bei „nur“ rund 71.000 €. Vertraglich
ist geregelt, dass eine bestimmte Summe (sie wird jährlich über einen festen Index angepasst)
aus den Mietzahlungen zu begleichen ist. Werden die Kosten aber überschritten, trägt die Stadt
Bedburg diese Mehrkosten. Somit hatte die Stadt Bedburg zusätzliche Kosten von rd. 33.000 € in
2016 und 57.000 € für 2017 zu tragen. Auch wenn mit einem Zaun nicht alle Schäden / Kosten
entfallen, welche aus diesem Topf getragen werden, würde der Zaun nicht nur bei der Stadt
Bedburg eine erhebliche Einsparung realistisch werden lassen. Da aber auch vinci sehr von dem
Zaun (bzw. von den möglichen Einsparungen) profitieren würde, besteht die Bereitschaft, dass
vinci die Kosten für den Zaun trägt.
Maßnahmen:
Bisher wurden folgende Maßnahmen diskutiert und teilweise umgesetzt, um dieses Problem in
den Griff zu bekommen:
1. Glas- und Alkoholverbot auf Spielplätzen
Die Aufnahme eines Glas- und Alkoholverbotes auf Spielplätzen soll schnellstmöglich in § 9 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung erfolgen.
2. Konsequente Strafverfolgung von Tätern
Nur eine Strafverfolgung kann mittel- und langfristig eine abschreckende Wirkung entfalten. Das
wäre aber nur möglich, wenn die Identität der Straftäter festgestellt wird und angezeigte Straftaten
von Staatsanwaltschaft und Gerichten konsequent nachgehalten werden. Hier wird es als wichtig
erachtet, in Kontakt mit Justiz und Polizei für die Bedeutung dieser Zusammenhänge zu
sensibilisieren.
3. Umgang mit irregulären Graffitis
Irreguläre Graffitis sollen unmittelbar entfernt werden.
Es können Flächen zum Auftragen von Graffiti i. R. von begleiteten Projekten der
Schulsozialarbeit bereitgestellt werden.
4. Beschilderung für Öffnungszeiten
Da die Straftaten häufig anonym am späten Abend oder in der Nacht erfolgen, werden die
Öffnungszeiten des Schulgeländes auf folgende Zeiten beschränkt:
Wintermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Sommermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Eine entsprechende Beschilderung wird zeitnah beschafft und platziert. Ausnahmen sind mit
Genehmigung des Bürgermeisters – damit man flexibel bleibt – möglich.
5. Videoüberwachung
Es wurden zwei Möglichkeiten zur Implementierung einer Video-Überwachung diskutiert:
a) flächendeckende Videoüberwachung des gesamten Schulgeländes
eine flächendeckende Video-Überwachung (ohne Zaunanlage) erfordert 65 „vandalismusfeste“
Kameras. Bei der hohen Stückzahl läge der Preis bei etwa 200,00 € bis 300,00 € pro Stück.
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Zusätzlich müssen in diesem Fall die Daten über eine Leitzentrale geschaltet werden. Die Kosten
hierfür lägen bei ca. 1.000,00 € pro Monat. Diese Leitzentrale schickt bei Vorfällen sofort einen
Streifendienst raus. Kosten fallen dann zusätzlich für jeden Einsatz an. Weitere Kosten betreffen
die Pflege und Wartung des Systems. (einmal Kosten rd. 20.000 € / laufende Kosten 12.000 € /
Jahr)
b) Videoüberwachung an bestimmten Brennpunkten oder den Zugängen
Eine Teilüberwachung an einer zu errichtenden Zaunanlage erfordert mindestens 18 bis
höchstens 20 Kameras. Aufgrund des geringeren Bestellumfangs läge der Preis pro Kamera bei
ca. 350,00 € bis 400,00 €. (einmal Kosten rd. 8.500 €) In diesem Szenario würde keine
Leitzentrale zur Datenauswertung beauftragt werden. Der Hausmeister prüft die Daten nur im
Schadensfall nach Rücksprache mit dem zuständigen Beauftragten. Allerdings fallen Kosten für
einen sicheren Raum, für Server, IT usw. an. (Diese Datenauswertung ist auch bei der Variante a
denkbar)
6. Variation der Präsenz des Sicherheitsdienstes
Bereits seit geraumer Zeit wurde ein privater Sicherheitsdienst stundenweise installiert, um eine
noch höhere Steigerung der Kosten zu vermeiden. Die Sicherheitsfirma entscheidet nach eigenen
Erfahrungswerten, wann sie in der Woche vor Ort ist. Es gibt zwei Kontingente á 10 Stunden. Das
erste für die Wochentage von Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 24 Uhr und das zweite für das
Wochenende von 14 Uhr bis 24 Uhr. Die Kosten für ein Kontingent belaufen sich auf 175 Euro.
Trotz dieser o.g. ins Auge gefassten und teilweise in Angriff genommenen Maßnahmen ist eine
Verbesserung der Situation weiterhin nicht in Sicht.
7. Zaun i.V.m. einer Belebung des Schulgeländes
Um die stetig zunehmenden Schäden, Kosten und Gefahren durch Vandalismus kurzfristig in den
Griff zu bekommen, spricht sich der Arbeitskreis einvernehmlich für die Errichtung eines Zauns
aus.
Dabei ist es ein zentrales Anliegen des Arbeitskreises, die Interessen der Schülerinnen und
Schüler, sowie der Jugendlichen, welche durch die Jugendhilfeplanung und der Jugendpflege
vertreten werden, zu berücksichtigen. Die Kosten des Zauns werden, so die Zusage von Frau
Krauss, durch vinci getragen.
Zugleich spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, dass das Gelände zu festgelegten Zeiten auch
außerhalb des Unterrichts zugänglich bleiben muss. So soll das Schulzentrum auch weiterhin für
Kinder und Jugendliche als Spielfläche und Treffpunkt nach der Schule fungieren können.
Zugleich soll die Errichtung eines Zaunes in das Schulleben eingebunden werden, bspw. indem
zusammen mit der Schulsozialarbeit konkrete Projekte die Wahrnehmung positiv unterstützen. Ein
Diskurs mit Lehrern und Schülern wird die Akzeptanz fördern. So bietet der Zaun aber auch die
Chance, gute, neue Projekte etwa i.R. von „Gute Schule 2020“ umzusetzen und Spiel- und
Sportgeräte auf dem Schulgelände anzuschaffen und sie vor Vandalismus zu schützen.
Eine zusätzliche Sicherung des gesamten Schulgeländes durch die Installation von teureren
Videokameras wäre zwar möglich, wird verwaltungsseits aber eher erst in einem nächsten Schritt
befürwortet. Eine qualitativ hochwertige Aufzeichnung an den Zugangspunkten (siehe Ziffer 5b)
wird aber ausdrücklich vorgeschlagen.
Weiter ist beabsichtigt, das Gelände noch stärker durch Angebote für Jugendliche zu beleben.
Eine verstärkte Präsenz der Rheinflanke auf dem Gelände wäre mittelfristig u.a. durch eine
Anpassung des Vertrages ab dem 01.01.2019 möglich.
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Ferner können die Kommunikation sowie die Netzwerkarbeit mit den unterschiedlichen
Jugendgruppen auf dem Schulgelände intensiviert werden. So soll der Schulraum stärker als
schützenswertes Gut ins Bewusstsein der Schüler rücken und deren Eigenverantwortung stärken,
womit das „Decken von Straftätern“ erschwert wird.
Auch die Einbindung von Vereinen im Rahmen von Festen oder Sport- und Kulturveranstaltungen
kann die soziale Belebung des Schulgeländes fördern. Eine „Rund-um-die-Uhr“-Belebung“ des
Schulgeländes ist dabei nicht das Ziel und wird nicht möglich sein.
Das Einvernehmen konnte aber insbesondere im Fachdienst 4 nur unter der klaren Voraussetzung, dass das Schulgelände dauerhaft auch für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Bedburg innerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung steht und die Öffnung und Schließung des
Zauns / der Zugänge verbindlich geregelt werden, erzielt werden. Im Ausschuss wird dazu auch
Herr Küppers, Stadtjugendpfleger für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der mögliche Verlauf eines Zaunes erst nach dieser
Zielvorgabe erarbeitet werden soll. Hierzu ist die Einbeziehung aller möglichen Beteiligten
zwingend erforderlich. Nur so kann das Projekt eine breite Zustimmung finden und möglichste
vielen Belangen gerecht werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schuldt
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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