Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zaun am Schulzentrum)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
17.01.18, 10:04
Aktualisiert
21.03.18, 18:01
Beschlussvorlage (Zaun am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Zaun am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Zaun am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Zaun am Schulzentrum)

öffnen download melden Dateigröße: 208 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9205/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.01.2018 Betreff: Zaun am Schulzentrum Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich unter der Voraussetzung, dass die Aspekte der Jugendhilfe berücksichtigt werden, für die Planung einer Umzäunung des Schulzentrums inklusiver einer Videoüberwachung aus und bitte um Beratung eines möglichen Verlaufs des Zaunes im nächsten Schul- und Bildungsausschuss. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Eine fachdienstübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachdienste 3, 4, 6 und der Firma vinci hat im letzten Jahr über diverse Maßnahmen diskutiert, konnte aber keine kurzfristigen Lösungsstrategien entwickeln, um den steigenden Kosten entgegenzuwirken. Ausgangssituation: Im Schulzentrum finden Verschmutzungen (Glasscherben, Vermüllung), Sachbeschädigungen/ Vandalismus (an Wänden, Hausfronten, Tischtennisplatten, Hausdächern, pp) sowie Einbrüche und Sachbeschädigung / Vandalismus in den Gebäuden statt. Frau Krauss (vinci) berichtete, dass die Kosten im Zusammenhang mit Vandalismus im Kalenderjahr 2017 bislang ca. 95.000 € umfassen. Im Vergleich dazu lagen die Kosten im Jahr 2016 bei „nur“ rund 71.000 €. Vertraglich ist geregelt, dass eine bestimmte Summe (sie wird jährlich über einen festen Index angepasst) aus den Mietzahlungen zu begleichen ist. Werden die Kosten aber überschritten, trägt die Stadt Bedburg diese Mehrkosten. Somit hatte die Stadt Bedburg zusätzliche Kosten von rd. 33.000 € in 2016 und 57.000 € für 2017 zu tragen. Auch wenn mit einem Zaun nicht alle Schäden / Kosten entfallen, welche aus diesem Topf getragen werden, würde der Zaun nicht nur bei der Stadt Bedburg eine erhebliche Einsparung realistisch werden lassen. Da aber auch vinci sehr von dem Zaun (bzw. von den möglichen Einsparungen) profitieren würde, besteht die Bereitschaft, dass vinci die Kosten für den Zaun trägt. Maßnahmen: Bisher wurden folgende Maßnahmen diskutiert und teilweise umgesetzt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen: 1. Glas- und Alkoholverbot auf Spielplätzen Die Aufnahme eines Glas- und Alkoholverbotes auf Spielplätzen soll schnellstmöglich in § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung erfolgen. 2. Konsequente Strafverfolgung von Tätern Nur eine Strafverfolgung kann mittel- und langfristig eine abschreckende Wirkung entfalten. Das wäre aber nur möglich, wenn die Identität der Straftäter festgestellt wird und angezeigte Straftaten von Staatsanwaltschaft und Gerichten konsequent nachgehalten werden. Hier wird es als wichtig erachtet, in Kontakt mit Justiz und Polizei für die Bedeutung dieser Zusammenhänge zu sensibilisieren. 3. Umgang mit irregulären Graffitis Irreguläre Graffitis sollen unmittelbar entfernt werden. Es können Flächen zum Auftragen von Graffiti i. R. von begleiteten Projekten der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. 4. Beschilderung für Öffnungszeiten Da die Straftaten häufig anonym am späten Abend oder in der Nacht erfolgen, werden die Öffnungszeiten des Schulgeländes auf folgende Zeiten beschränkt: Wintermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sommermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Eine entsprechende Beschilderung wird zeitnah beschafft und platziert. Ausnahmen sind mit Genehmigung des Bürgermeisters – damit man flexibel bleibt – möglich. 5. Videoüberwachung Es wurden zwei Möglichkeiten zur Implementierung einer Video-Überwachung diskutiert: a) flächendeckende Videoüberwachung des gesamten Schulgeländes eine flächendeckende Video-Überwachung (ohne Zaunanlage) erfordert 65 „vandalismusfeste“ Kameras. Bei der hohen Stückzahl läge der Preis bei etwa 200,00 € bis 300,00 € pro Stück. Beschlussvorlage WP9-205/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zusätzlich müssen in diesem Fall die Daten über eine Leitzentrale geschaltet werden. Die Kosten hierfür lägen bei ca. 1.000,00 € pro Monat. Diese Leitzentrale schickt bei Vorfällen sofort einen Streifendienst raus. Kosten fallen dann zusätzlich für jeden Einsatz an. Weitere Kosten betreffen die Pflege und Wartung des Systems. (einmal Kosten rd. 20.000 € / laufende Kosten 12.000 € / Jahr) b) Videoüberwachung an bestimmten Brennpunkten oder den Zugängen Eine Teilüberwachung an einer zu errichtenden Zaunanlage erfordert mindestens 18 bis höchstens 20 Kameras. Aufgrund des geringeren Bestellumfangs läge der Preis pro Kamera bei ca. 350,00 € bis 400,00 €. (einmal Kosten rd. 8.500 €) In diesem Szenario würde keine Leitzentrale zur Datenauswertung beauftragt werden. Der Hausmeister prüft die Daten nur im Schadensfall nach Rücksprache mit dem zuständigen Beauftragten. Allerdings fallen Kosten für einen sicheren Raum, für Server, IT usw. an. (Diese Datenauswertung ist auch bei der Variante a denkbar) 6. Variation der Präsenz des Sicherheitsdienstes Bereits seit geraumer Zeit wurde ein privater Sicherheitsdienst stundenweise installiert, um eine noch höhere Steigerung der Kosten zu vermeiden. Die Sicherheitsfirma entscheidet nach eigenen Erfahrungswerten, wann sie in der Woche vor Ort ist. Es gibt zwei Kontingente á 10 Stunden. Das erste für die Wochentage von Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 24 Uhr und das zweite für das Wochenende von 14 Uhr bis 24 Uhr. Die Kosten für ein Kontingent belaufen sich auf 175 Euro. Trotz dieser o.g. ins Auge gefassten und teilweise in Angriff genommenen Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation weiterhin nicht in Sicht. 7. Zaun i.V.m. einer Belebung des Schulgeländes Um die stetig zunehmenden Schäden, Kosten und Gefahren durch Vandalismus kurzfristig in den Griff zu bekommen, spricht sich der Arbeitskreis einvernehmlich für die Errichtung eines Zauns aus. Dabei ist es ein zentrales Anliegen des Arbeitskreises, die Interessen der Schülerinnen und Schüler, sowie der Jugendlichen, welche durch die Jugendhilfeplanung und der Jugendpflege vertreten werden, zu berücksichtigen. Die Kosten des Zauns werden, so die Zusage von Frau Krauss, durch vinci getragen. Zugleich spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, dass das Gelände zu festgelegten Zeiten auch außerhalb des Unterrichts zugänglich bleiben muss. So soll das Schulzentrum auch weiterhin für Kinder und Jugendliche als Spielfläche und Treffpunkt nach der Schule fungieren können. Zugleich soll die Errichtung eines Zaunes in das Schulleben eingebunden werden, bspw. indem zusammen mit der Schulsozialarbeit konkrete Projekte die Wahrnehmung positiv unterstützen. Ein Diskurs mit Lehrern und Schülern wird die Akzeptanz fördern. So bietet der Zaun aber auch die Chance, gute, neue Projekte etwa i.R. von „Gute Schule 2020“ umzusetzen und Spiel- und Sportgeräte auf dem Schulgelände anzuschaffen und sie vor Vandalismus zu schützen. Eine zusätzliche Sicherung des gesamten Schulgeländes durch die Installation von teureren Videokameras wäre zwar möglich, wird verwaltungsseits aber eher erst in einem nächsten Schritt befürwortet. Eine qualitativ hochwertige Aufzeichnung an den Zugangspunkten (siehe Ziffer 5b) wird aber ausdrücklich vorgeschlagen. Weiter ist beabsichtigt, das Gelände noch stärker durch Angebote für Jugendliche zu beleben. Eine verstärkte Präsenz der Rheinflanke auf dem Gelände wäre mittelfristig u.a. durch eine Anpassung des Vertrages ab dem 01.01.2019 möglich. Beschlussvorlage WP9-205/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Ferner können die Kommunikation sowie die Netzwerkarbeit mit den unterschiedlichen Jugendgruppen auf dem Schulgelände intensiviert werden. So soll der Schulraum stärker als schützenswertes Gut ins Bewusstsein der Schüler rücken und deren Eigenverantwortung stärken, womit das „Decken von Straftätern“ erschwert wird. Auch die Einbindung von Vereinen im Rahmen von Festen oder Sport- und Kulturveranstaltungen kann die soziale Belebung des Schulgeländes fördern. Eine „Rund-um-die-Uhr“-Belebung“ des Schulgeländes ist dabei nicht das Ziel und wird nicht möglich sein. Das Einvernehmen konnte aber insbesondere im Fachdienst 4 nur unter der klaren Voraussetzung, dass das Schulgelände dauerhaft auch für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedburg innerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung steht und die Öffnung und Schließung des Zauns / der Zugänge verbindlich geregelt werden, erzielt werden. Im Ausschuss wird dazu auch Herr Küppers, Stadtjugendpfleger für Rückfragen zur Verfügung stehen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der mögliche Verlauf eines Zaunes erst nach dieser Zielvorgabe erarbeitet werden soll. Hierzu ist die Einbeziehung aller möglichen Beteiligten zwingend erforderlich. Nur so kann das Projekt eine breite Zustimmung finden und möglichste vielen Belangen gerecht werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schuldt ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-205/2017 Seite 4