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Beschlussvorlage (16. Gebührensatzung Abfall 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
156 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:57
Aktualisiert
12.01.18, 12:57
Beschlussvorlage (16. Gebührensatzung Abfall 2018)

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Inhalt der Datei

Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Bedburg vom xx.xx.2018 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), und des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 442), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.01.2018 folgende Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel I § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Für die zugelassenen Restmüllbehälter werden Vorausleistungen auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart pro Jahr erhoben. Daraus ergeben sich unter Beachtung des § 4 Abs. 3 dieser Satzung folgende jährliche Vorausleistungen für das Restmüllgefäß: a) b) c) d) e) 80 l-Behälter 120 l-Behälter 240 l-Behälter 770 l-Container 1.100 l-Container 16 Leerungen 18 Leerungen 20 Leerungen 24 Leerungen 39 Leerungen 100,16 € 169,20 € 375,80 € 1.446,96 € 3.359,07 € Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.