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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
12.01.18, 12:57
Aktualisiert
25.05.18, 13:44
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-4/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.01.2018 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Sechzehnten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund eines Rundungsfehlers in der Berechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 ist die jährliche Vorauszahlungsgebühr für den 80 l Restmüllbehälter zu korrigieren von 98,30 € auf 100,16 €. Der mit § 3 Abs. 1 a) der Fünfzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Bedburg vom 20.12.2017 festgesetzte Gebührensatz von 6,26 € je Entleerung für einen 80 l Behälter wurde korrekt auf der Basis des ermittelten Literpreises von 0,0783 € festgesetzt. Die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit des genannten Behälters beträgt 16, so dass sich rechnerisch ein Betrag von 100,16 € ergibt, der als jährliche Vorauszahlung festzusetzen ist. Die Verwaltung schlägt vor, den entsprechenden Paragrafen 5 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2018 zu ändern. Nach Beschlussfassung wird die beigefügte Änderungssatzung umgehend, noch vor Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide 2018, im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt gemacht. Der Entwurf einer Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-4/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-4/2018 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3