Daten
Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
185/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 32 -
II/B
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verkehrssituation Rheinstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
II/B
28.08.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 185/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
28.08.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Verkehrssituation Rheinstraße
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verwaltung ist in der 18. Sitzung des ASU am 24.01.2017 (TOP 13, Vorlage Nr. 244/2016) beauftragt
worden, „…zur Optimierung der Verkehrsführung in der Rheinstraße in Urfeld im Bereich zwischen Heiligenhäuschen und Weidengasse (im Folgenden korrekterweise Weidenweg) Lösungsalternativen zu untersuchen, damit der Begegnungsverkehr reibungsloser abläuft“.
Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, auch die weiteren Abschnitte der Rheinstraße von der L
300 bis zum Bolemer Weg und vom Weidenweg bis zur Stadtgrenze mit in die Betrachtungen einzubeziehen.
2. Lösung
Für den Abschnitt L 300 bis Weidenweg wurden am 01.02.2017 die parkenden PKW gezählt (s. Anlage).
Insgesamt wurden 95 Fahrzeuge festgestellt.
Schwerpunktmäßig wird auf der Südseite der Rheinstraße (Fahrtrichtung Rhein) geparkt. Das führt zu einem
bevorrechtigten Verkehr der Gegenrichtung, die Richtung Rhein fahrenden Fahrzeuge sind wartepflichtig.
Der Ansatz der Verwaltung hat das Ziel, einerseits ausreichend Ausweichstellen zu schaffen, um den Verkehrsablauf zu harmonisieren, andererseits auch durch geeignete Maßnahmen ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau (die Rheinstraße ist „Zone 30“, grundsätzliche Verkehrsregelung an Einmündungen „rechts vor
links“) zu verhindern. Eine 24-h-Geschwindigkeitsmessung an zwei Stellen zeigt folgende Ergebnisse:
Höhe Hs.-Nr. 113:
km
Richtung L300:
V85 = 50 /h
km
Richtung Weidenweg: V85 = 48 /h
Höhe Hs.-Nr. 137:
km
Richtung L300:
V85 = 46 /h
km
Richtung Weidenweg: V85 = 47 /h
(Zur Erläuterung: Der Wert V85 weist die Geschwindigkeit aus, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge
nicht überschritten wird; im Umkehrschluss ergibt sich, dass diese Geschwindigkeit von 15 % aller gemessenen Fahrzeuge überschritten wird.)
Es wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet:
Variante „Halteverbote“:
Schaffung von abschnittsweisen Halteverbotsbereichen, um dort die Ausweichmöglichkeiten anzubieten (hier bietet sich lediglich der Bereich zwischen Bolemer Weg und Weidenweg an);
Variante „Verkehrsinseln“:
Einbau von wechselseitigen Verkehrsinseln, die zu einem abgestimmten Begegnungsverkehr zwingen und das Geschwindigkeitsniveau niedrig halten;
Variante „Alternierendes Parken“:
wechselseitiges Parken mit der Einrichtung einer Parkverbotszone, die nur noch in den ausgewiesenen, durch Markierungen gekennzeichneten Parkständen das Abstellen von Fahrzeugen zulassen.
Die drei Varianten sind in den Anlagen dargestellt (Hinweis: Wegen des großen Umfangs werden die Planunterlagen in Papierform den Fraktionen/Ausschussmitgliedern zugestellt).
Die Vielzahl von Grundstückszufahrten entlang der Rheinstraße lässt keine optimale Anordnung der Verkehrsinseln zu. Dabei mussten auch die Bereiche gegenüber den Zufahrten im Hinblick auf den Flächenbedarf größerer Fahrzeuge berücksichtigt werden. Ebenso ist der Platzbedarf des Linienbusses in die Vorschläge eingeflossen.
Im Abschnitt zwischen Weidenweg und Im Kaninsberg sind keinerlei Änderungen gegenüber der jetzigen
Situation dargestellt, weil die Straße so schmal ist, dass dort keine zusätzlichen Maßnahmen möglich und
sinnvoll sind.
Alle drei Lösungen bedingen eine Reduzierung der Stellplätze; bei der Variante „Verkehrsinseln“ ist – so wie
in der Anlage dargestellt - zwischen L 300 und Weidenweg kein Parken mehr möglich. Die Variante „wechselseitiges Parken“ in Verbindung mit einem Zonenparkverbot verringert die Stellplätze zwischen L300 und
Weidenweg von 95 auf 73.
Eine generelle Verlagerung von Fahrzeugverkehren ist im bestehenden Straßennetz nicht möglich. Der Vorschlag, den Hennebüchelsweg als Zufahrt zur L 300 einzubeziehen, ist durch die Abbindung des Weges von
der L 300 gemäß Planfeststellungsbeschluss zur „Entwässerungssanierung der L 300 und Bau von Radwegen“ hinfällig.
3. Alternativen
Die drei in der Anlage dargestellten Varianten stellen jede für sich die „Extremlösung“ vor. Je nach Erfordernis können auch Ansätze daraus kombiniert werden. Hier ist das Ergebnis der Beratung im Ausschuss und
mit der Anwohnerschaft einzubinden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen finanziellen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Variante zusätzliche Halteverbote: (ca. 2.000 €)
Variante Verkehrsinseln: rd. 58.000 € (ca. 1.000 €/Insel)
Variante Wechselseitiges Parken: rd. 10.000 € (Markierung von 104 Stellplätzen und Verkehrszeichen)