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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
133 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 288/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.01.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 288/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Matthias Otte 09.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur   frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 159/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 288/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 aufgrund der anhaltend großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersstufen den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Wesseling Mitte beschlossen (VL 144/2015 und 144/2015 1.Ergänzung). Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung eines Wohnquartiers für bis zu 450 WE im Bereich des ehemaligen Cora-Geländes („Rheintalquartier“), wird auch künftig ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Stadtteil Wesseling Mitte erwartet. Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurden verschiedene potentiell geeignete Standorte für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wesseling Mitte untersucht (VL 129/2016 und 129/2016 1.Ergänzung). Aufgrund der zentralen Lage, der vorhandenen Erschließungsinfrastruktur sowie der sofortigen Grundstücksverfügbarkeit wurde der Standort der ehemaligen Freibadwiese nördlich des „Gartenhallenbades“ durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz als besonders gut geeignet befunden. In seiner Sitzung am 28.03.2017 billigte der Ausschuss das „Entwurfskonzept 1B“ als Grundlage für das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ (VL 51/2017). Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte im Bereich der ehemaligen Freibadwiese des Gartenhallenbades. Darüber hinaus sollen, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage im Stadtgebiet, die Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung im Bereich der Theodor-KörnerStraße geschaffen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ beschlossen. Der Beschluss ist am 04.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ hat in der Zeit vom 16.10.2017 bis einschließlich 21.11.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt. 2. Lösung Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB Während der öffentlichen Auslegung sind 6 schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2 zu entnehmen. Die Einwender sind in der Tabelle anonym aufgeführt. In der Sitzung des Rates wird dem Gremium ein Namensverzeichnis der Einwender zur Zuordnung der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Auswertung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ abgegeben. Die inhaltliche Abwägung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfes für das Plangebiet „Gartenhallenbad“ geführt hat. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeit (§13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) als auch die bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Zur Finanzierung der geplanten Kindertagesstätte wird auf die ausführliche Vorlage Nr. 144/2015 1. Ergänzung verwiesen. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anfallenden Planungskosten, etwa durch die Erstellung von Fachgutachten, werden durch die Stadt Wesseling getragen. Durch die Schaffung von Baurecht können Einnahmen durch den Verkauf städtischer Grundstücke erzielt werden. Anlagen  Geltungsbereich  Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge (Liste 1/2)  Städtebauliches Konzept  Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ (verkleinert)  Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“  Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“  Liste 1 - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge  Liste 2 - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ im Originalmaßstab.