Daten
Kommune
Wesseling
Größe
133 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
288/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 288/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Matthias Otte
09.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/126 "Gartenhallenbad"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 159/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 288/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ mit textlichen Festsetzungen
und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 aufgrund der
anhaltend großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersstufen den Neubau einer 4-gruppigen
Kindertagesstätte im Stadtteil Wesseling Mitte beschlossen (VL 144/2015 und 144/2015 1.Ergänzung). Vor
dem Hintergrund der geplanten Entwicklung eines Wohnquartiers für bis zu 450 WE im Bereich des ehemaligen Cora-Geländes („Rheintalquartier“), wird auch künftig ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Stadtteil Wesseling Mitte erwartet.
Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurden verschiedene potentiell geeignete Standorte für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wesseling Mitte untersucht (VL 129/2016 und 129/2016 1.Ergänzung). Aufgrund der zentralen Lage, der vorhandenen Erschließungsinfrastruktur sowie der sofortigen Grundstücksverfügbarkeit wurde der Standort der ehemaligen Freibadwiese nördlich des „Gartenhallenbades“ durch den
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz als besonders gut geeignet befunden. In seiner Sitzung
am 28.03.2017 billigte der Ausschuss das „Entwurfskonzept 1B“ als Grundlage für das Planverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ (VL 51/2017).
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte im Bereich der ehemaligen Freibadwiese des Gartenhallenbades. Darüber hinaus sollen, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage
im Stadtgebiet, die Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung im Bereich der Theodor-KörnerStraße geschaffen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ beschlossen. Der Beschluss ist am
04.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ hat in der Zeit vom 16.10.2017 bis einschließlich 21.11.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt.
2. Lösung
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung sind 6 schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der
beigefügten Liste 2 zu entnehmen. Die Einwender sind in der Tabelle anonym aufgeführt. In der Sitzung des
Rates wird dem Gremium ein Namensverzeichnis der Einwender zur Zuordnung der Stellungnahmen zur
Verfügung gestellt.
Auswertung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ abgegeben. Die inhaltliche Abwägung sowie
entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfes für das Plangebiet „Gartenhallenbad“ geführt hat.
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1/126
„Gartenhallenbad“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1
BauGB) und der Öffentlichkeit (§13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) als auch die bei der öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung
der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt
Wesseling.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung der geplanten Kindertagesstätte wird auf die ausführliche Vorlage Nr. 144/2015 1. Ergänzung verwiesen. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anfallenden Planungskosten, etwa durch die
Erstellung von Fachgutachten, werden durch die Stadt Wesseling getragen. Durch die Schaffung von Baurecht können Einnahmen durch den Verkauf städtischer Grundstücke erzielt werden.
Anlagen
Geltungsbereich
Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge (Liste 1/2)
Städtebauliches Konzept
Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ (verkleinert)
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“
Liste 1 - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge
Liste 2 - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ im Originalmaßstab.