Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
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Inhalt der Datei
STADT WESSELING – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
STADT WESSELING
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16 „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“
Stand: 27.11.2017
Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Reihenfolge gemäß Absendedatum
Nr.
1.
2.
3.
Behörde/ Institution
Evonik Real Estate GmbH & Co. KG
Paul- Baumann- Straße 1
45764 Marl
Stadtwerke Wesseling GmbH
(SWW), Entsorgungsbetriebe
Wesseling (EBW)
Brühler Straße 95
50389 Wesseling
Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Schreiben vom 20.10.2017
Es liegen keine ergänzenden Planungen oder sonstige Maßnahmen
vor, die für die städtebauliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Baugrundstück befindet sich mit einem Abstand von 2.400 m im
äußeren Randbereich B zum angemessenen Abstand gemäß
städtebaulichem Entwicklungskonzept. Hier sind Nutzungen der Stufe
1 - 4 (geringer bis besonderer Schutzstatus) vorstellbar. Trotz
„wohngebietsähnlicher
Größe“
des
Vorhabens
–hier
42
Wohneinheiten- bestehen keine weitere Anmerkungen.
Schreiben vom 02.11.2017
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Jedes Grundstück soll einen eigenen Kanalhausanschluss für das
anfallende Schmutzwasser erhalten.
Auf Grundlage von hydraulischen Berechnungen ist das anfallende
Niederschlagswasser auf Dächern und befestigten Flächen dezentral
zu versickern. Jedes Grundstück soll über eine eigene
Versickerungsanlage verfügen.
Schreiben vom 02.11.2017
Es wird auf das Schreiben vom 31.03.2017 verwiesen:
Im
Planbereich liegen keine Versorgungsmedien der Unitymedia NRW
GmbH. Grundsätzliches Interesse, das glasfaserbasierte Kabelnetz in
Neubaugebieten zu erweitern und einen Beitrag zur Sicherung der
Breitbandversorgung der Bürger zu leisten.
Die Vorgaben werden bei der Umsetzung berücksichtigt. Das
Entwässerungskonzept wurde bereits
in der Begründung zum
Bebauungsplan erläutert.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Anfrage wurde an zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich zu
gegebener Zeit melden wird.
Stand: 27.11.2017
Seite 1
STADT WESSELING – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
4.
5.
Gasversorgung Rhein- Erft
Max- Planck- Straße 11
50354 Hürth
Bezirksregierung Köln
Dezernat 53 (Immissionsschutz)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Schreiben vom 09.11.2017
Die Erdgasnetze sind an die Rheinische NETZGesellschaft mbH
mittelbar verpachtet. Von dort aus werden die Belange der GVG
wahrgenommen.
Schreiben vom 14.11.2017
Da
das
Plangebiet
innerhalb
des
angemessenen
Sicherheitsabstandes zum Betriebsbereich der Fa. Evonik Degussa
GmbH liegt, bestehen gegen die geplante Wohnbauentwicklung
grundsätzliche Bedenken. Eine Bewertung der Ausführungen zu den
störfallrechtlichen Aspekten, die offensichtlich als Abwägungshilfe die
Rechtmäßigkeit der Planung begründen soll, erfolgt nicht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Bezirksregierung ist nicht weiter substantiiert.
Wie aus der Begründung des Bebauungsplanes hervorgeht, ergibt
sich
laut
der
höchstrichterlichen
Rechtssprechung
kein
„Entwicklungsverbot“ bereits aus der Tatsache, dass das Plangebiet
innerhalb des angemessenen Abstandes eines Störfallbetriebes liegt.
An der Darstellung der für die Stadtentwicklung Wesselings
gewichteten städtebaulichen und sozioökonomischen Aspekte wird
festgehalten.
Desweiteren wird darauf verwiesen, dass der betroffene
Störfallbetrieb keine Einwände erhoben hat (siehe Punkt 1.)
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
6.
7.
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Parkgürtel 26
50823 Köln
Rhein- Erft- Kreis
Willy- Brandt- Platz 1
50126 Bergheim
Stand: 27.11.2017
Schreiben vom 15.11.2017
Es bestehen aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung keine
Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planbereich
technisch mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden
kann.
Schreiben vom 16.11.2017
Es werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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