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Beschlussvorlage (Abwägung Offenlage_2_16.1)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
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Inhalt der Datei

STADT WESSELING – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB STADT WESSELING 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16 „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ Stand: 27.11.2017 Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Reihenfolge gemäß Absendedatum Nr. 1. 2. 3. Behörde/ Institution Evonik Real Estate GmbH & Co. KG Paul- Baumann- Straße 1 45764 Marl Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW), Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW) Brühler Straße 95 50389 Wesseling Unitymedia NRW GmbH Postfach 10 20 28 34020 Kassel Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Schreiben vom 20.10.2017 Es liegen keine ergänzenden Planungen oder sonstige Maßnahmen vor, die für die städtebauliche Entwicklung von Bedeutung sind. Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Baugrundstück befindet sich mit einem Abstand von 2.400 m im äußeren Randbereich B zum angemessenen Abstand gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept. Hier sind Nutzungen der Stufe 1 - 4 (geringer bis besonderer Schutzstatus) vorstellbar. Trotz „wohngebietsähnlicher Größe“ des Vorhabens –hier 42 Wohneinheiten- bestehen keine weitere Anmerkungen. Schreiben vom 02.11.2017 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Jedes Grundstück soll einen eigenen Kanalhausanschluss für das anfallende Schmutzwasser erhalten. Auf Grundlage von hydraulischen Berechnungen ist das anfallende Niederschlagswasser auf Dächern und befestigten Flächen dezentral zu versickern. Jedes Grundstück soll über eine eigene Versickerungsanlage verfügen. Schreiben vom 02.11.2017 Es wird auf das Schreiben vom 31.03.2017 verwiesen: Im Planbereich liegen keine Versorgungsmedien der Unitymedia NRW GmbH. Grundsätzliches Interesse, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung der Bürger zu leisten. Die Vorgaben werden bei der Umsetzung berücksichtigt. Das Entwässerungskonzept wurde bereits in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Anfrage wurde an zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich zu gegebener Zeit melden wird. Stand: 27.11.2017 Seite 1 STADT WESSELING – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Beteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB 4. 5. Gasversorgung Rhein- Erft Max- Planck- Straße 11 50354 Hürth Bezirksregierung Köln Dezernat 53 (Immissionsschutz) Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Schreiben vom 09.11.2017 Die Erdgasnetze sind an die Rheinische NETZGesellschaft mbH mittelbar verpachtet. Von dort aus werden die Belange der GVG wahrgenommen. Schreiben vom 14.11.2017 Da das Plangebiet innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zum Betriebsbereich der Fa. Evonik Degussa GmbH liegt, bestehen gegen die geplante Wohnbauentwicklung grundsätzliche Bedenken. Eine Bewertung der Ausführungen zu den störfallrechtlichen Aspekten, die offensichtlich als Abwägungshilfe die Rechtmäßigkeit der Planung begründen soll, erfolgt nicht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der Bezirksregierung ist nicht weiter substantiiert. Wie aus der Begründung des Bebauungsplanes hervorgeht, ergibt sich laut der höchstrichterlichen Rechtssprechung kein „Entwicklungsverbot“ bereits aus der Tatsache, dass das Plangebiet innerhalb des angemessenen Abstandes eines Störfallbetriebes liegt. An der Darstellung der für die Stadtentwicklung Wesselings gewichteten städtebaulichen und sozioökonomischen Aspekte wird festgehalten. Desweiteren wird darauf verwiesen, dass der betroffene Störfallbetrieb keine Einwände erhoben hat (siehe Punkt 1.) Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 6. 7. Rheinische NETZGesellschaft mbH Parkgürtel 26 50823 Köln Rhein- Erft- Kreis Willy- Brandt- Platz 1 50126 Bergheim Stand: 27.11.2017 Schreiben vom 15.11.2017 Es bestehen aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planbereich technisch mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann. Schreiben vom 16.11.2017 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seite 2