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Beschlussvorlage (Planurkunde_2_16.1)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
342 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Beschlussvorlage (Planurkunde_2_16.1)

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Inhalt der Datei

550 549 548 1634 I. Zeichnerische Festsetzungen 561 312 II. Textliche Festsetzungen Verfahrensvermerke, beschl. Verfahren nach § 13a BauGB 3 3 786 538 256 82 547 557 Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 4 BauNVO 5 4 209 558 1 313 787 6 505 60 6a 6 K 603 507 643 8 8 315 5 8 a 330 10 10 604 640 638 1505 12 9 639 467 2. Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die Grundflächenzahl (GRZ) für die Herstellung von Tiefgaragen bis zu einem Maß von 0,8 überschritten werden. EF Erdgeschossfußbodenhöhe in Metern über NHN als Mindestmaß GH Gebäudehöhe in Metern über NHN als Höchstmaß a 10 1 1 g 451 o 13 offene Bauweise 18 3 3 0,4 g 114 Hs Nr .1 8 Baulinie 15 a 1,2 EF GH = = 55, 68 5 ,0 Nutzungsschablone 1504 1663 20 329 22 2) 3) 4) 615 542 425 16 5 110 1) Baugebiet z.B. WA 4) Geschossflächenzahl (GFZ) z.B. 1,2 2) Zahl der Vollgeschosse z.B. III 5) Bauweise 3) Grundflächenzahl (GRZ) z.B. 0,4 5) 24 Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB 181 61 EF GH = = 55, 68 6 ,1 L PB I LPB V 3, 0 III 1503 168 102 55.71 1. Bodendenkmäler Bestimmung der Gebäudehöhen Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt für die festgesetzte Mindesthöhe des Erdgeschossfußbodens die Oberkante des Fertigfußbodens. Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt für die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe der Schnittpunkt der aufgehenden Wand mit der Oberkante Dachhaut. Gemäß § 16 Absatz 6 BauNVO können die festgesetzten, maximalen Gebäudehöhen durch Dachaufbauten (z.B. haustechnische Anlagen, Aufzugüberfahrten, Treppenhäuser) um bis zu 1,50 m überschritten werden. Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO ist bei einer festgesetzten Geschosszahl „III“ ein weiteres Obergeschoss zulässig, sofern die Grundfläche dieses Geschosses maximal 2/3 des darunter liegenden, dritten Vollgeschosses aufweist. Die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe darf nicht überschritten werden. 9, 9 610 55.81 16 3, 3, 0 geplante Richtfunktrasse, oberirdisch 6 Gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO dürfen nicht überdachte Terrassen im Erdgeschoss und Balkone die festgesetzten Baugrenzen um bis zu 1,5 m überschreiten, wobei zu öffentlichen Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten ist. St/Cp 12 4, 6 55.67 9, 9 55 .4 .42 Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind oberirdische Stellplätze und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen für Stellplätze und Carports zulässig. Pf la s te 1 55 3, St55.52 r 55 .55 .44 6 443 606 20, 0 84.43 .58 Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzung der Bauweise, gemäß § 9 Abs. 7 BauGB Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer sowie Fenster) von Büro- und Aufenthaltsräumen (bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen) müssen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB so ausgeführt sein, dass mindestens das jeweilige der nachstehenden Tabelle zu entnehmende resultierende Schalldämmmaß R'w, res (nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Stand: Juli 2016) erreicht wird. 422 531 LPB III LPB IV Abgrenzung unterschiedlicher Lärmpegelbereiche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 625 15 15 427 55.45 55 . 47 ste 608 605 20, 0 in Schutzstreifen der Richtfunktrasse 17 55 Bo rd Planzeichen ohne Festsetzungscharakter 7, 1 4, 6 tein Asphalt .47 55 .5 55 Fr 560 9 .50 1539 19 eg sw of dh ie 630 55 28 19 55 .68 Planzeichen der Kartengrundlage 74.46 607 .59 55 .60 Flurstücksgrenze 21 las 55 .6 202 55 35 12 3 .53 Asphalt 1726 894 55 55 8 443 1732 .50 609 Flurstücksnummer Die maßgeblichen Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. Bestandsgebäude mit Hausnummer Eine ausreichende Frischluftzufuhr der Räume (vollständiger Luftwechsel innerhalb von jeweils höchstens zwei Stunden) ist durch bauliche oder sonstige technische Vorkehrungen sicherzustellen. .52 Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister In Vertretung Wesseling, den _____________________ Der Bürgermeister Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser Bürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.02.2017 bis 01.03.2017 gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 08.02.17 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Öffentliche Auslegung Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2017 bis einschließlich 17.11.2017 öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am 04.10.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind am _____._____.________ im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung 55 55 55 .6 55 55.56 13 .64 .55 4 . 55 55.49 55.47 51,7 1734 55.56 Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeistelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen und es ist das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ der Bezirksregierung Düsseldorf zu beachten. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser Bürgermeister Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Planunterlage Brühl den __.__._____ 3. Artenschutz Rechtsgrundlagen Abbrucharbeiten, Gehölzrodungen und Rückschnitte größeren Umfangs sind gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG außerhalb der vom 1.3. bis 30.9. andauernden Vogelnistzeiten durchzuführen. 1. Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBL. I S. 1057) 4. 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) Vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch §90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162) 6. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Passiver Schallschutz Für Wohnnutzungen wird bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit (siehe Lärmgutachten der Kramer Schalltechnik vom 01.06.2017, Seiten 10 und 12) empfohlen, an Schlafräumen den Einbau entsprechend ausgelegter Lüftungsanlagen vorzusehen. Neben dieser Empfehlung sind die Festsetzungen unter Punkt 6. zwingend einzuhalten. 5. Einsichtnahme in technische Regelwerke DIN-Vorschriften und andere Regelwerke, auf die in der Bebauungsplan- Urkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können während der üblichen Öffnungszeiten beim Bereich Stadtplanung in der 3. Etage des Neuen Rathauses, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling eingesehen werden. Eine Möglichkeit zum Erwerb der DIN 4109 besteht bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. 6. Störfall- Betriebsbereich i.S.d. Artikel 13 der Seveso- III- Richtlinie (RL 2012/18/EU) Das Plangebiet liegt innerhalb der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände eines Betriebsbereiches i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich des Artikels 13 der Seveso- III- Richtlinie (RL 2012/18/EU). Die angemessenen Abstände für Betriebsbereiche i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG sind durch ein gesamtstädtisches Gutachten zur Verträglichkeit von Störfallbetriebsbereichen unter dem Gesichtspunkt des Art.13 Seveso- III- Richtlinie/§ 50 BImSchG ermittelt worden (TÜV Nord Systems GmbH, Gutachten Fassung 12/2015). vorhandene Höhenlage über NHN in Meter Ab dem Lärmpegelbereich IV sind Schlafräume und Kinderzimmer zwingend mit schallgedämmten Lüftungsanlagen auszuführen. Die Lüftungsanlagen dürfen nicht zu einer Minderung des resultierenden bewerteten Bauschalldämmmaßes R'w, res führen. 27 Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite bzw. eines Geschosses niedriger ausfällt, als dies der Lärmpegelbereich angibt, so kann vom festgesetzten Schalldämmmaß abgewichen und ein entsprechend niedrigeres Maß zugelassen werden. Außerdem ist dann auch auf Nachweis der Verzicht auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen möglich. 55.48 131 249 40 1733 Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister In Vertretung Straßennamen 21 24 8 32 250 89 m 205 gep 23 l 204 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außen- Aufenthaltsräume in Büroräume und verlärmpegel Wohnungen und ver- gleichbar schutzbeLPB gleichbar schutzbe- dürftige Nutzungen dB(A) dürftige Nutzungen Erf. R’W,res des Außenbauteils in dB I Bis 55 30 II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 te r 19 Pf Passiver Schallschutz zum Verkehrslärm siehe textliche Fesetzungen Nr. 6, letzter Absatz 488 55.55 Ka nte ns 55 55 . 50 55 .52 6. 22 74.38 17 ,1 1532 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs, gemäß § 9 Abs. 7 BauGB 486 84.39 .41 55 Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom Rat der Stadt Wesseling am _____._____.________ als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. Kampfmittel 55.62 e 1703 .57 Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 19.09.2017 die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 20 426 ke Ach s 55 55 .46 1, 8 55 Asphalt 11 ,6 14 in Ka nte ns tein 55 .48 ste St/Cp 2. Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 25.01.2017 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 08.02.2017 ortsüblich bekannt gemacht worden. Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind oberirdische Garagen nicht zulässig. Flächen für Stellplätze und Carports, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Sonstige Planzeichen 17 ,1 Bo rd Stellplätze, Carports und Tiefgaragen Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO dürfen die überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise durch Tiefgaragen überschritten werden, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 18 55 .58 1687 10 440 trec 440 .46 Hauptversorgungsleitungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB 635 R ic h tfu nks 55 338 55 .65 St55.85 55 . 39 337 3, 0 s te r 55 .53 Pfl a . 34 EF GH = = 55, 68 8 ,3 .36 343 55.62 Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Überbaubare Grundstücksflächen B 55 55 31 ,0 Asphalt 55.70 St/Cp 8 4, 6 55 .4 EF GH = = 55, 68 7 ,2 17 ,1 20 4. 5. 4 55 .47 920 Straßenbegrenzungslinie 432 Teile des Plangebietes werden von einer geplanten Richtfunkverbindung tangiert. Die geplante Richtfunkverbindung ist mit den dazugehörigen Schutzbereichen sowohl lage- als auch höhenmäßig in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen worden. Innerhalb dieser Schutzbereiche sind weder Gebäude, noch Gebäudeteile sowie notwendige Bauhilfsmittel (wie zum Beispiel Baukräne) zulässig. 3. EinfahrtsbereichTiefgarage .57 55.61 555 öffentliche Verkehrsflächen III 553 344 616 31 ,0 55 .6 55 1,2 LP 55.53 12 ,7 0,4 o 55.78 31 ,0 5, 2 r= 6 1502 1498 L PB LPB V IV 18 55.66 WA III Richtfunk Hinweise 55.34 1499 Nachrichtliche Übernahme D. a 1) C. Örtliche Bauvorschriften Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO ist bei einer festgesetzten Geschosszahl „III“ ein weiteres Obergeschoss zulässig, sofern die Geschossflächenzahl von 1,2 für die drei unteren Geschosse eingehalten wird. Baugrenze 20 180 61 1500 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl geschlossene Bauweise 328 III Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe bleiben ausnahmsweise zulässig. Geschossflächenzahl (GFZ) 11 16 WA Es sind nur Flachdächer mit einer maximalen Dachneigung von 5° zulässig. z.B. 0,8 12 332 468 Art der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 2 sowie § 23 Abs. 3 BauNVO 14 1501 1. Grundflächenzahl (GRZ) 522 333 B. z.B. 0,4 z.B. III B-S ta 502 634 Textliche Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet (WA) Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 19 Abs. 4 und 20 Abs. 2 BauNVO ndo r 621 466 WA t H= 82, 38 ges a 9 314 mt ==> 7 534 A. 29 31 H= min d 192 919 Fr ied ho fsw eg 33 797 and o 25 rt 36 Im Bereich der in der Planzeichnung gekennzeichneten Abschnitte sind für den Fall der Errichtung von Balkonen im 1. und 2. Obergeschoss sowie im Staffelgeschoss ergänzende Maßnahmen (z.B. schallabsorbierende Balkondecken, Teilverglasungen) notwendig, um eine Pegelsenkung im Außenwohnbereich auf unter 60 dB(A) zu erreichen. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der konkreten Hochbauplanung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gutachterlich zu belegen. Übersichtskarte Maßstab 1:5000 35 37 <== A-S t 38 12 1653 Stadt Wesseling 796 40 39 __. Ausfertigung 42 14 41 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16 "Sechtemer Straße/Friedhofsweg" 27 1732 248 43 44 626 45 Gemarkung Keldenich, Flur 11 247 Für die städtebauliche Planung: Entwurfsverfasser: 625 246 1592 Maßstab1:500 16 H+B Stadtplanung PartG mbB Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Tel: 0221.8999 41 31 Fax: 0221.8999 41 32 Mail: post@hb-stadtplanung.de 16 23 23 47 49 245 624 Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den ____.____._______ Köln, den ____.____._______