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Mitteilungsvorlage (Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Mitteilungsvorlage (Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke) Mitteilungsvorlage (Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke) Mitteilungsvorlage (Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke) Mitteilungsvorlage (Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 283/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Schulze Leiter/in Schulze Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.12.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 283/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Schulze 07.12.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 27.03.2017 im Hauptausschuss zum Hochwasserschutz Wesselinger Werke Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Fraktion B90/Die Grünen hatte mit Schreiben vom 27.03.2017 beantragt, eine Anfrage an die Bezirksregierung zum aktuellen Hochwassermanagement der Wesselinger Werke zu stellen. In der 12. Sitzung des Hauptausschusses ist diese Anfrage unter dem TOP 10 (Vorlagen-Nr. 78/2017) als Auftrag an die Verwaltung einstimmig beschlossen worden. Die Antwort der BezReg ist mit Schreiben vom 25.10.2017 erfolgt. Darin wird auf die Ergebnisse der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRMRL) verwiesen, die auch für Wesseling nach Abstimmung mit allen Beteiligten einen Maßnahmenkatalog erarbeitet hat. Der Katalog ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hwrm_nrw_2015_steckbrief_wesseling.pdf Das Anschreiben der Stadt, die Antwort der BezReg und der Maßnahmenkatalog sind als Anlagen der Vorlage beigefügt (aus Gründen der Dateigröße in zwei separaten Einheiten). In der gleichen Sitzung des Hauptausschusses hat die Fraktion B90/Die Grünen im Zuge der Haushaltsberatungen des Haushaltsjahrs 2017 einen Antrag zum Hochwasserschutz in Wesseling gestellt (TOP 5.6, Vorlage Nr. 77/2017). Im Haushalt sind nach einstimmigem Beschluss 10.000 € zur Vorstellung des aktuellen Hochwasserschutzes bereitgestellt worden. Die für den Hochwasserschutz in Wesseling relevanten Belange sind durch die Abarbeitung der Forderungen der HWRMR intensiv betrachtet worden. Die Ergebnisse sind von der Bezirksregierung in dem o.e. Link zusammengefasst. Eventuell höhere Anforderungen an den HW-Schutz aufgrund sich langfristig ergebender Veränderungen (z.B. klimatischer Art) werden in den regelmäßigen Fortschreibungen der Bearbeitung der HWRMRL berücksichtigt. Eine Einzelfallbetrachtung der Situation in Wesseling unter Berücksichtigung der im Schreiben vom 27.03.17 (Anlage zur Vorlage Nr. 77/2017) aufgeführten Punkte würde eine umfangreiche hydraulische Untersuchung des gesamten Rheineinzugsgebietes nach sich ziehen. Die Verwaltung steht in Kontakt mit den großen Wesselinger Werken, um die gegenseitigen Erfahrungen und neuesten Erkenntnisse zum HW-Schutz auszutauschen. Hierzu sei angemerkt, dass die sog. IVUAnlagen der Industrie einer besonderen Genehmigung und Überwachung der Bezirksregierung unterliegen. Dazu gehört auch ein Störfallmanagement infolge von Hochwasserereignissen. Die im Schreiben vom 27.03.17 erwähnten Wasserspiegellagen, die im Übrigen nicht von der Bezirksregierung, sondern von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz ermittelt werden, sind selbstverständlich in die Untersuchungen zur HWRMRL eingeflossen. Die ebenfalls erwähnten „Abflussverschärfungen“ mit einem Zeithorizont von 2050 bis 2100 werden in die Fortschreibungen der HWRMR einfließen. Unabhängig von allen überregionalen Betrachtungen hat die Verwaltung bereits im Jahr 2012 eine Vermessung der Hochwasserschutzeinrichtungen entlang des Rheins von der Stadtgrenze Widdig bis zum Werk der Evonik (Öffgasse) durchführen lassen. Darin zeigt sich ein durchgehender HW-Schutz für das festgesetzte Bemessungshochwasser HQ100 (d.h. eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren) von 11,30 m Kölner Pegel (KP) zuzüglich eines Freibords von 0,50 m. Die im Schreiben vom 27.03.17 unter „Begründung“ im ersten Ansatz angeführte Zuordnung des sog. „Jahrhunderthochwassers“ von 1926 mit dem Bemessungshochwasser HQ100 ist nicht korrekt. 1926 wurde ein Kölner Pegelstand von 10,69 m dokumentiert, das HQ beträgt wie bereits erwähnt 11,30 m KP. Das Hochwasser von 1926 hat den höchsten jemals gemessenen Pegelstand des Rheins ergeben, wenn man von dem sog. „Magdalenenhochwasser“ im Jahr 1342 mit seinen geschätzten 11,53 m absieht. Auslöser war hier eine besondere Wettersituation, die in gesamt Mitteleuropa erhebliche Hochwässer ausgelöst hatte. Von dem Hochwasser von 1784 muss ebenfalls abgesehen werden, weil sich hier infolge eines Eisstaus das Wasser des Rheins bis 13,55 m angestaut hatte. Relativ neu bei der Betrachtung von Hochwasserereignissen sind die Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen, auch ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Fließgewässer. Aus diesem Grunde sind für solche Starkregenereignisse noch keine bewährten, einheitlichen Empfehlungen oder Verfahrensvorschriften für den Umgang mit solchen Ereignissen und für eine Risikominderung verfügbar. Derzeit werden auf verschiedenen Fachebenen, von Behörden und Verbänden an solchen Empfehlungen und Vorschriften gearbeitet. Beispielhaft sei erwähnt, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) derzeit an einer NRW-Arbeitshilfe zum Starkregenrisikomanagement arbeitet. Diese soll im Februar/März 2018 im Entwurf vorliegen.