Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
7/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/129 "Ahrstraße"
hier: Vorstellung einer neuen Bebauungsvariante und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
08.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 7/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
08.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/129 "Ahrstraße"
hier: Vorstellung einer neuen Bebauungsvariante und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die vorliegende Variante (V 5) zur Kenntnis
und beschließt auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 1/129 „Ahrstraße“ beschlossen (VL 179/2016). Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Mainstraße im Nordosten und Ahrstraße im Südwesten sowie Taunus- bzw. Eifelstraße im
Nordwesten und Hardstraße im Südosten.
Das Quartier ist durch Geschosswohnungsbauten geprägt, die sich aufgrund fehlender Sanierungs- bzw.
Renovierungsmaßnahmen in einem überwiegend schlechten Erhaltungszustand befinden und nicht mehr
den heutigen Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen entsprechen. Gleichzeitig kommt dem Standort jedoch eine wichtige Funktion insbesondere im Hinblick auf die Deckung des niedrigpreisigen Wohnbedarfs im
Stadtteil Wesseling-Mitte zu.
1. Problem
Nach Veräußerung der Flächen durch die GAG Immobilien AG plant die derzeitige Eigentümerin eine Erneuerung bzw. Umgestaltung des Wohnstandorts. Die Planung sieht dabei die Schaffung eines gemischten
Wohnquartiers vor, in dem neben Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern auch ein angemessener Anteil an Geschosswohnungsbauten vorgesehen ist. Neben der Bildung von Wohneigentum werden
im Rahmen der Planungen auch Wohnungsangebote im preiswerten Segment Berücksichtigung finden.
Durch die Vista Reihenhaus GmbH als Eigentümerin der Flächen wurden gemeinsam mit der Verwaltung
verschiedene Bebauungskonzepte erarbeitet und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz am 19.09.2017 vorgestellt und erläutert (VL 174/2017).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat die vorliegenden Varianten V 3 und V 4 kontrovers diskutiert und daraufhin die Entscheidung über die Weiterführung des Verfahrens vertagt. Auf der
Grundlage der in der damaligen Sitzung diskutierten Anregungen und Bedenken wurde unter der Moderation
von Flächenpool NRW eine gemeinsam entwickelte und modifizierte Bebauungsvariante (V 5) erarbeitet, die
als städtebauliche Planungsgrundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/129 „Ahrstraße“ vorgeschlagen wird. Eine kurze Beschreibung der Variante (V 5) mit der Darstellung der wichtigsten Daten ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt. In der Anlage wurden außerdem die Diskussion und Entscheidung zu den
bisherigen Varianten V 3 und 4 wiedergegeben.
2. Lösung
Die vorliegende Variante (V 5) soll als Grundlage für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 1/129 „Ahrstraße“ verwendet werden. Als nächster Verfahrensschritt sollen die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die interessierte Öffentlichkeit soll
im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Planung informiert werden.
Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der angemessenen Abstände des Betriebsbereiches der
Firma Evonik ist gemäß der BauGB-Novelle 2017 eine Weiterführung des Planverfahrens im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ausgeschlossen. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt deshalb die
Durchführung des Planverfahrens im Regelverfahren.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für die Erstellung erforderlicher Gutachten werden durch den Projektentwickler getragen.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/129 „Ahrstraße“
- Erläuterungstext vom 04.01.2018 (Flächenpool NRW)