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Beschlussvorlage (Abwägung frühzeitige Bürger_131)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Beschlussvorlage (Abwägung frühzeitige Bürger_131)

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Inhalt der Datei

STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/131, „Traunsteiner Straße Nord“ - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB STADT WESSELING - LISTE A Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Stand: 29.11.2017 FRAGEN/ANREGUNGEN AUS DER BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNG VOM 18.10.2017 Nr. 1. Bürger Bürger 1 Stand: 29.11.2017 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Der Bürger erkundigt sich nach den vorgesehenen öffentlichen Stellplätzen. Er weist darauf hin, dass die Parksituation südlich des Plangebiets bereits heute schon problematisch sei und sich durch die Planung weiter verschärfen könne. Zu berücksichtigen sei, dass der Bedarf an Stellplätzen in einem Baugebiet sich mit der Zeit erhöhe, da Kinder im Erwachsenenalter häufig ebenfalls über eigene Fahrzeuge verfügten. Der Bürger erkundigt sich weiter, wo die genannten 22 % Besucherstellplätze in dem Plangebiet untergebracht seien. Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag Auf den Privatgrundstücken der Doppelhäuser und der Reihenendhäuser ist jeweils eine Garage vorgesehen, auf deren Zufahrt ein zweiter Stellplatz untergebracht werden kann. Für die Reihenmittelhäuser gibt es vorgelagerte, gebündelte Stellplatzpakete, wobei hier deutlich mehr als ein Stellplatz je Wohneinheit nachgewiesen werden. Bei Bedarf können die Eigentümer der Reihenhäuser einen zusätzlichen Stellplatz hinzuerwerben. Öffentliche Stellplätze sind entlang der Böschung zur Autobahn, im Bereich der West-Devon-Straße sowie im Straßenraum der geplanten Erschließungsstraßen vorgesehen. Insgesamt sind ca. 40 öffentliche Stellplätze geplant. Die hieraus resultierenden 28 % an Besucherstellplätzen sind deutlich höher als die üblicher­ weise von der Stadt Wesseling für Neubaugebiete geforderten 15 %. Die Quote wurde im Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung von 22 % auf 28 % erhöht. Der Bürger fragt nach der Abwicklung des Baustellenverkehrs. Bei der kürzlich erfolgten Nachverdichtung innerhalb des südlichen Gebiets habe es erhebliche Belästigungen der Anwohner durch den Lärm und Schmutz des Baustellenverkehrs gegeben. Ferne seien gefährdet spielende Kinder durch die Baufahrzeuge worden. Das Neubaugebiet wird in der Bauphase über die nördlich gelegene West-Devon-Straße erschlossen. Baustellenverkehre im südlichen Bestandsgebiet sind somit nicht zu erwarten. ln Hinblick auf die vorgesehene Anbindung an den Entenfang bemerkt er, dass Variante 2 mit der langen, barrierefreien Rampe aufgrund des Eingriffs in den Entenfang die ungünstigste Lösung darstelle. Eine neue Querung über die K31 ist nicht mehr Gegenstand der Planung. Seite 1