Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/131, „Traunsteiner Straße Nord“ - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
STADT WESSELING - LISTE A
Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Stand: 29.11.2017
FRAGEN/ANREGUNGEN AUS DER BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNG VOM 18.10.2017
Nr.
1.
Bürger
Bürger 1
Stand: 29.11.2017
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Der Bürger erkundigt sich nach den vorgesehenen
öffentlichen Stellplätzen. Er weist darauf hin, dass die
Parksituation südlich des Plangebiets bereits heute schon
problematisch sei und sich durch die Planung weiter
verschärfen könne. Zu berücksichtigen sei, dass der
Bedarf an Stellplätzen in einem Baugebiet sich mit der Zeit
erhöhe, da Kinder im Erwachsenenalter häufig ebenfalls
über eigene Fahrzeuge verfügten. Der Bürger erkundigt sich
weiter, wo die genannten 22 % Besucherstellplätze in dem
Plangebiet untergebracht seien.
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Auf den Privatgrundstücken der Doppelhäuser und der
Reihenendhäuser ist jeweils eine Garage vorgesehen, auf
deren Zufahrt ein zweiter Stellplatz untergebracht werden
kann. Für die Reihenmittelhäuser gibt es vorgelagerte,
gebündelte Stellplatzpakete, wobei hier deutlich mehr als ein
Stellplatz je Wohneinheit nachgewiesen werden. Bei Bedarf
können
die
Eigentümer
der
Reihenhäuser einen
zusätzlichen Stellplatz hinzuerwerben.
Öffentliche Stellplätze sind entlang der Böschung zur
Autobahn, im Bereich der West-Devon-Straße sowie im
Straßenraum
der
geplanten
Erschließungsstraßen
vorgesehen. Insgesamt sind ca. 40 öffentliche Stellplätze
geplant.
Die
hieraus
resultierenden
28
%
an
Besucherstellplätzen sind deutlich höher als die üblicher
weise von der Stadt Wesseling für Neubaugebiete
geforderten 15 %. Die Quote wurde im Nachgang zur
Bürgerinformationsveranstaltung von 22 % auf 28 % erhöht.
Der
Bürger
fragt
nach
der
Abwicklung
des
Baustellenverkehrs.
Bei
der
kürzlich
erfolgten
Nachverdichtung innerhalb des südlichen Gebiets habe es
erhebliche Belästigungen der Anwohner durch den Lärm und
Schmutz des Baustellenverkehrs gegeben. Ferne seien
gefährdet
spielende
Kinder durch die Baufahrzeuge
worden.
Das Neubaugebiet wird in der Bauphase über die nördlich
gelegene
West-Devon-Straße
erschlossen.
Baustellenverkehre im südlichen Bestandsgebiet sind somit
nicht zu erwarten.
ln Hinblick auf die vorgesehene Anbindung an den Entenfang
bemerkt er, dass Variante 2 mit der langen, barrierefreien
Rampe aufgrund des Eingriffs in den Entenfang die
ungünstigste Lösung darstelle.
Eine neue Querung über die K31 ist nicht mehr Gegenstand
der Planung.
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