Daten
Kommune
Wesseling
Größe
906 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ in Wesseling
UMWELTBERICHT
Auftraggeber:
Bonava Deutschland GmbH
Bonner Straße 172-176
50968 Köln
Januar 2018
Bearbeitung:
Ginster
Landschaft + Umwelt
Marktplatz 10a
53340 Meckenheim
Tel.:
Fax:
0 22 25 / 94 53 14
0 22 25 / 94 53 15
info@ginster-meckenheim.de
II
Bearbeitung: BSc. –Ing. Landschaftsarchitektur Claudius Fricke
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
III
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG................................................................................................................... 1
1.1
Darstellung der Ziele des Umweltschutzes in relevanten
Fachgesetzen und Fachplänen ............................................................................. 1
1.1.1
Planerische Vorgaben ............................................................................. 3
2
LAGE UND ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES ....................... 3
3
ZIELE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS .................................. 4
4
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT SOWIE DER ZU
ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN ...................................................................... 10
4.1
Naturräumliche Beschreibung des Untersuchungsgebiets ................... 10
4.1.1
Köln-Bonner Rheinebene...................................................................... 10
4.1.2
Köln-Bonner Niederterrasse ................................................................. 11
4.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung / Status Quo ...................................................... 11
4.3
Schutzgut Arten, Lebensgemeinschaften und die biologische Vielfalt
........................................................................................................................................ 11
4.3.1
Bestand ................................................................................................ 11
4.3.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 14
4.3.3
Belange des Artenschutzes ................................................................... 15
4.4
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung..................................................... 16
4.4.1
Bestand ................................................................................................ 16
4.4.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 16
4.5
Schutzgut Boden...................................................................................................... 17
4.5.1
Bestand ................................................................................................ 17
4.5.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 19
4.6
Schutzgut Fläche ..................................................................................................... 21
4.6.1
Bestand ................................................................................................ 21
4.6.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 22
4.7
Schutzgut Wasser .................................................................................................... 22
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
IV
4.7.1
Bestand ................................................................................................ 22
4.7.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 23
4.8
Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 24
4.8.1
Bestand ................................................................................................ 24
4.8.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 25
4.9
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft................................ 25
4.9.1
Bestand ................................................................................................ 25
4.9.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen ................................. 26
4.10
Schutzgut Mensch ................................................................................................... 26
4.10.1
Lage innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen ......... 26
4.10.2
Wohnumfeld......................................................................................... 43
4.10.3
Verkehrssituation ................................................................................. 43
4.10.4
Lärm .................................................................................................... 44
4.11
Schutzgut Kultur- und Sachgüter .................................................................... 45
4.12
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ............................. 45
4.13
Sparsame und effiziente Nutzung von Energie......................................... 46
4.14
Wechselwirkungen ................................................................................................ 46
5.
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG ERHEBLICHER
BEEINTRÄCHTIGUNGEN......................................................................................... 47
5.1
Landschaftspflegerische Maßnahmen............................................................ 47
5.2
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ....................................... 48
5.3
Eingriffsbilanzierung............................................................................................. 51
5.3.1
Kompensationsbedarf Bodenpotenzial.................................................. 51
5.3.2
Kompensationsbedarf Biotoppotenzial ................................................. 53
5.4
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen ..................................... 56
6.
ZUSAMMENFASSUNG .............................................................................................. 56
7
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN UND PFLANZENLISTEN............. 58
7.1
Grünordnerische Festsetzungen....................................................................... 58
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
V
7.2
Pflanzenlisten zu den Festsetzungen............................................................. 59
QUELLENVERZEICHNIS ................................................................................................................ 60
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Festgesetzte Nutzungen ................................................................................. 6
Tabelle 2:
Emissionen aus Industrie und Verkehr (MKULNV o.J. a)................. 24
Tabelle 3:
Beeinträchtigungen
durch
die
geplante
Bebauung
und
Maßnahmen zur Vermeidung des Eingriffs ......................................... 49
Tabelle 4:
Eingriffsbilanzierung
–
Biotoppotenzial,
Ausgangszustand
(gemäß Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1/69, 3. Änderung
u. 3/14, 7. Änderung) .................................................................................... 54
Tabelle 5:
Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Planungszustand (gemäß
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/131) ................................ 55
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Verortung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße
Nord" im großräumigen Kontext (unmaßstäbliche Darstellung) ... 4
Abbildung 2: Darstellung der zentral geplanten Grünfläche (FREDERSDORF 2017)
................................................................................................................................... 7
Abbildung 3: Städtebaulicher Entwurf Traunsteiner Straße (FREDERSDORF 2017a)
................................................................................................................................... 9
Abbildung 4: Luftbild des Plangebietes (unmaßstäbliche Darstellung) .............. 12
KARTENANLAGEN:
Karte 1:
"Lageplan", Maßstab 1:10.000
Karte 2:
"Bestand und Konflikte", Maßstab 1:2.000
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
1
1
EINLEITUNG
Die Bonava GmbH plant auf einer Fläche von rund 6 ha die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord", um eine wohnbauliche Nutzung mit
Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln. Der Vorhabenträger kommt durch das
geplante Vorhaben der im Einzugsgebiet der Stadt Köln bestehenden, großen Nachfrage nach Wohnbaufläche nach. Mit der Auswahl des Plangebietes wird eine vorhandene Lücke zwischen dem südlich gelegenen Siedlungsbereich entlang der Traunsteiner Straße und dem nördlich vorhandenen Gewerbegebiet geschlossen.
Das Vorhaben liegt innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen. Um
die Vorgaben der Seveso III- Richtlinie im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung
angemessen zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes
erforderlich, da die Thematik in den für das Plangebiet rechtskräftigen Bebauungsplänen unberücksichtigt blieb.
Mittels der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord"
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Nutzung des
Grundstückes geschaffen werden.
Grundlage für den Umweltbericht und die Eingriffsbilanzierung sind der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße" von der Stadt Wesseling in
Zusammenarbeit mit H+B STADTPLANUNG (2017) aus Köln, Stand Dezember 2017, sowie die durch das Planverfahren partiell überplanten Bebauungspläne Nr. 1/69, 3.
Änderung vom 17.02.1992 und Nr. 3/14, 7. Änderung "Brühler-/Rodenkirchener
Straße" vom 27.02.2008.
1.1
Im
Darstellung der Ziele des Umweltschutzes in relevanten Fachgesetzen und Fachplänen
Rahmen
der
Aufstellung
des
Bebauungsplans
Nr.
1/131
ist
gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Die im Rahmen dieser Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht, dessen Inhalte und Gliederung sich an der
Anlage 1 des Baugesetzbuches orientieren, beschrieben und bewertet. Zudem behandelt der vorliegende Umweltbericht die Belange der Eingriffsregelung gemäß den §§
14-17 BNatSchG. Im Umweltbericht werden somit auch die zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft beschrieben, die erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert und schließlich die Eingriffe den geplanten Maßnahmen gegenübergestellt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
2
In § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird das Verhältnis zum Baurecht geregelt. Nach § 18 (1) BNatSchG ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur
und Landschaft zu erwarten sind.
§ 1 a Baugesetzbuch (BauGB) enthält ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz. In
§ 1 a (3) BauGB wird darauf verwiesen, dass die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Ziel der Eingriffsregelung ist es, sicherzustellen, dass nach Durchführung der festgesetzten landschaftspflegerischen Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts oder des Orts- und Landschaftsbilds zurückbleiben.
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung (§ 2a BauGB) des
Bebauungsplans. Neben dem Umweltbericht wurde vom Büro Ginster Landschaft + Umwelt, Meckenheim, eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erarbeitet.
Die Artenschutzrechtliche Prüfung behandelt die potenziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die planungsrelevanten Arten.
Neben den Ergebnissen dieses Gutachtens werden auch die Resultate anderer umweltrelevanter Gutachten und Untersuchungen wie z.B. einer schalltechnischen Untersuchung (ACCON 2017) und ein Baugrundvorbericht (SAKOSTACAU GMBH 2017) in
den Umweltbericht eingestellt.
Für die Bearbeitung des Umweltberichtes und der Eingriffsbilanzierung werden die
Inhalte der folgend aufgeführten Fachgesetze und Fachpläne in der jeweils aktuellen
Fassung berücksichtigt:
•
Baugesetzbuch (BauGB),
•
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
•
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
•
Landesnaturschutzgesetz – NRW (LNatSchG NRW),
•
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),
•
Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
•
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG),
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
3
•
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
•
Denkmalschutzgesetz (DSchG).
1.1.1
Planerische Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (Stand
2009) stellt das Plangebiet als "Allgemeinen Siedlungsbereich" dar.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling, weist den Planbereich als
"Wohnbaufläche" aus.
Nationale und internationale Schutzgebiete
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützten Biotope nach § 42 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und schutzwürdigen Biotope.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Naturparks.
Westlich des Geltungsbereiches, angrenzend an die Rodenkirchener Straße, befindet
sich das Landschaftsschutzgebiet "Entenfang".
In rund 420 m Entfernung südlich des Geltungsbereiches liegt das Naturschutzgebiet
"Entenfang Wesseling".
Im großräumigen Umfeld sind keine weiteren Schutzgebiete vorhanden.
2
LAGE UND ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet von Wesseling, im Ortsteil Berzdorf (Rhein-ErftKreis, Nordrhein-Westfalen). Die Fläche grenzt im Süden unmittelbar an ein Wohngebiet, im Osten an den Trassenverlauf der BAB 555 mit einem gehölzbestandenen
Lärmschutzwall, im Norden an ein Gewerbegebiet und im Westen an die K31 / Rodenkirchener Straße, an die das Naherholungsgebiet "Entenfang" anschließt (s. Abb.
1).
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
4
Abbildung 1:
3
Verortung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner
Straße Nord" im großräumigen Kontext (BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN o.J., unmaßstäbliche Darstellung)
ZIELE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord" ist es,
eine maßvoll verdichtete Wohnbebauung in einem grünen Quartier im nördlichen
Wesselinger Siedlungsbereich zu realisieren. Zur Umsetzung dieses Ziels plant der
Vorhabenträger großzügige Grundstücke mit einem hohen Anteil an privaten und öffentlichen Grünflächen bei gleichzeitiger, effizienter Ausnutzung der noch zur Verfügung stehenden Wohnbaulandreserven. Zudem sollen die Vorgaben der Seveso-III
Richtlinie im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Der städtebauliche Entwurf stellt im geplanten Wohngebiet zwei verschiedene Wohnhaustypen dar:
•
Doppelhäuser in bevorzugter Südlage, die im Inneren des Plangebietes entstehen
sollen sowie
•
Reihenhäuser mit Süd-Westlage in den Randbereichen des zukünftigen Wohngebietes.
Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser sind jeweils mit zwei Vollgeschossen und
ausgebautem Satteldach oder mit drei Vollgeschossen und Flachdach vorgesehen.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
5
Für jede Wohneinheit wird ein Stellplatz geplant; die Doppelhäuser erhalten je Haushälfte eine Garage. Im Straßenraum sind zusätzliche Stellplätze für Besucher vorgesehen.
Die zukünftigen privaten Grundstücke werden als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt; diese Festsetzung entspricht der südlich an das Plangebiet angrenzenden
Wohnbebauung. Durch die Festsetzung wird eine harmonische, an die Umgebung angepasste Fortentwicklung der Wohnbebauung erreicht.
Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 mit einer 50%-igen Überschreitung gemäß § 19 (4)
BauNVO durch Nebenanlagen, Stellplätze und Carports/Garagen festgesetzt. Gemäß
§ 17 Abs. 2 BauNVO i. V. m. § 31 Abs. 1 BauGB kann die zulässige Grundflächenzahl
(GRZ) für Reihenmittelhausgrundstücke ausnahmsweise bis 0,5 erhöht werden.
Bei der Ermittlung der zulässigen Flächenversiegelung ist vom „Worst Case“ ausgegangen worden, indem für sämtliche Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplans,
in denen sowohl Doppelhäuser als auch Hausgruppen zulässig sind (Festsetzung
"DH"), die Realisierung von Reihenhäusern angenommen wurde. Der Versieglungsgrad wurde hier gemäß der vorangegangen Ausführungen mit 0,75 angesetzt (GRZ
0,5 + 50% Überschreitung). Für die Bereiche, in denen ausschließlich Doppelhäuser
zulässig sind (Festsetzung D), basiert die Berechnung auf einem Versiegelungsgrad
von 0,6 (GRZ 0,4 + 50% Überschreitung).
Der folgenden Tabelle 1 sind die innerhalb des Geltungsbereiches festgesetzten
Nutzungen zu entnehmen:
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
6
Tabelle 1:
Festgesetzte Nutzungen
Nutzung
Fläche (in m²)
Allgemeines Wohngebiet GRZ 0,4 (inkl. 50%-iger Überschrei- 8.268
tung gemäß § 19 (4) BauNVO)
Überbaubare Fläche
4.961
Grünfläche
3.307
Allgemeines Wohngebiet GRZ 0,5 (inkl. 50%-iger Überschrei- 22.997
tung gemäß § 19 (4) BauNVO)
Überbaubare Fläche
17.248
Grünfläche
5.749
Straßenverkehrsflächen
10.631
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberu- 1.754
higter Bereich)
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- 744
Radfahrerbereich)
Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung "Erneuer- 417
bare Energien" und "Elektrizität"
Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung "Abwas- 774
ser"
Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung "Abfall"
44
Öffentliche Grünflächen
14.297
Summe
59.926
Im
zentralen
Bereich
des
Plangebietes
soll
nach
aktuellem
Planungsstand
(09.11.2017) eine rund 3.400 m² große Grünfläche mit Kinderspielplätzen, Gehölzanpflanzungen und vielfältigen Verweilmöglichkeiten entstehen. Die geplanten Wegeverbindungen ermöglichen den zukünftigen Anwohnern die Erschließung der jeweiligen Wohnquartiere. Der in der zentralen Grünfläche geplante Spielplatzkomplex kann
in drei Teilbereiche untergliedert werden.
Im westlichen Bereich der Grünfläche ist eine Sandfläche mit Aufenthaltsmöglichkeiten vorgesehen. Der westliche Abschluss wird durch eine Zaunanlage zur Absturzsicherung markiert. Die Sichtbeziehung zu dem westlich des Plangebietes vorhandenen
Freizeitgelände "Entenfang" wurde in der Planung berücksichtigt. Nördlich und südlich
sind Heckenanpflanzungen vorgesehen.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
7
Die zentrale Teilfläche hat den flächenmäßig größten Anteil an der öffentlichen Grünfläche. Hier soll neben den geplanten Grün- und Sandflächen eine Versickerungsmulde angelegt werden (s. Kap. 4.7.2). Die Erschließung erfolgt über einen von Westen
nach Osten verlaufenden Weg. Die Teilfläche schließt nördlich und südlich mit auf den
angrenzenden Privatgrundstücken geplanten Hecken ab.
Die östlich gelegene Teilfläche ist mit einer Sandfläche ausgestattet, die so positioniert wurde, dass sie sich in unmittelbarer Nähe zu der Sandfläche des zentralen Teilbereiches befindet. Nördlich und südlich markieren auf den angrenzenden Privatgrundstücken geplante Hecken die Abgrenzungen der Fläche. Östlich bildet ein
Wohnweg den Abschluss der Fläche. Dieser Teilbereich kann über die Fortsetzung des
von Westen nach Osten verlaufenden Wegs durch die öffentliche Grünfläche erschlossen werden. Innerhalb dieser Fläche ist eine weitere Versickerungsmulde vorgesehen.
Eine Darstellung der Planung für die öffentliche Grünfläche ist in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung 2:
2017)
Ginster
Darstellung der zentral geplanten Grünfläche (FREDERSDORF
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
8
Die zentrale Grünfläche und die im Nordosten des Plangebiets festgesetzte Fläche für
Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Abwasser" übernehmen Funktionen
zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers für die im nördlichen Teil des
Plangebiets und im südlichen Teil an den Grünzug angrenzenden Doppel- und Reihenhäuser sowie die dazugehörigen Verkehrsflächen. Die Entwässerung der übrigen
Dachflächen und Straßen soll über einen neu anzulegenden Kanal der bestehen
Mischwasserkanalisation am östlichen Rand des Plangebietes zugeführt werden.
Der städtebauliche Entwurf für das Plangebiet ist in der Abbildung 3 dargestellt.
Verkehrserschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus nördlicher Richtung von der Rodenkirchener Straße über die West-Devon-Straße. Im Anschluss an die West-Devon-Straße
wird die im Geltungsbereich geplante Erschließung über ein Schleifensystem aus Anliegerstraßen realisiert.
Die Erschließung des südlichen Teils des Plangebietes findet über die Traunsteiner
Straße statt, anschließend daran werden ebenfalls Anliegerstraßen angelegt.
Eine verkehrstechnische Verbindung des nördlichen und südlichen Teils des geplanten Wohngebietes erfolgt über eine Wegeverbindung für den Fuß- und Fahrradverkehr. Die Wegeverbindung kann auch durch Müll- und Einsatzfahrzeuge genutzt werden. Im Fall eines "Dennoch-Störfalls" wird die Wegeverbindung für den gewöhnlichen
Kfz-Verkehr freigegeben.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
9
Abbildung 3:
Städtebaulicher Entwurf Traunsteiner Straße (FREDERSDORF
2017a, auf Grundlage von H+B STADTPLANUNG 2017)
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
10
4
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT SOWIE DER ZU
ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind Eingriffe in den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild verbunden. Insbesondere die mit der Errichtung der Verkehrsflächen,
Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten und Wege verbundene Bodenversiegelung steht
hierbei im Vordergrund.
Der Bebauungsplan Nr. 1/131 überplant Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1/69, 3. Änderung und Nr. 3/14, 7. Änderung. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung wurde im nördlichen Teilbereich nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens nicht umgesetzt. Der Status quo im Plangebiet
entspricht somit nicht den Festsetzungen dieses Plans sondern der im Kap. 4.3.1
"Aktuelle Nutzungen im und angrenzend an das Plangebiet" aufgeführten Beschreibung. Der Bebauungsplan Nr. 3/14, 7. Änderung wird lediglich in einem kleinen
Randbereich überplant, für den keine Baugebietsfestsetzungen bestehen.
Die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1/69 3. Änderung und Nr. 3/14, 7. Änderung sind die Grundlage für die Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf
die Umwelt und die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung. Entsprechend der aufgeführten
Gegebenheiten kommt der § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB zur Anwendung, der besagt, dass
ein "Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen
Entscheidung […] zulässig waren".
4.1
Naturräumliche Beschreibung des Untersuchungsgebiets
Die naturräumliche Beschreibung dient einer kurzen Charakterisierung des Vorhabenstandorts und der vom Vorhaben in Anspruch genommenen Teile der naturräumlichen Haupteinheiten. Das Untersuchungsgebiet ist der Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ (NRW 55), der Haupteinheit „Köln-Bonner Rheinebene“ (NRW 551) und
der Untereinheit „Köln-Bonner Niederterrasse“ (NRW 551.30) zuzuordnen.
4.1.1
Köln-Bonner Rheinebene
Die Köln-Bonner Rheinebene umfasst rechtsrheinisch die Niederterrassenflächen vom
Steilabfall der Mittelterrasse bis zum Rheinstrom, während linksrheinisch die Lößplatten der Mittelterrasse im Bereich Brühl, Brauweiler und Rommerskirchen in die Haupteinheit integriert sind. Nördlich des Bad Godesberger Rheintaltrichters vergrößern
sich die Niederterrassenebenen auf eine Gesamtbreite von 12 km bei einer gleichzeitigen Abdachung von 60 m ü. NN bei Bad Godesberg auf 40 m ü. NN im Erftmündungsgebiet. Die dominierenden Ackerebenen der Niederterrassen sind über den
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
11
Schottern und Sanden von bis zu zwei Meter mächtigen Hochflutlehmen bedeckt (BLR
1978).
Das Niederschlagsmittel der Köln-Bonner-Rheinebene liegt bei rund 700-1.000 mm
pro Jahr. Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 9 und 12 °C. Die vorherrschende Winde wehen aus westlicher Richtung (LANUV o.J.).
4.1.2
Köln-Bonner Niederterrasse
Die durch lehmige Böden bedeckte Niederterrasse flacht sich von 60 m ü. NN bei Bonn
auf 40 m ü. NN ab. Der nördliche Teil ist durch einen steilen Anstieg zur Mittelterrasse
gekennzeichnet, in den übrigen Abschnitten erfolgt dieser Anstieg weniger intensiv.
Im Bereich ehemaliger Stromrinnen und Schwemmböden finden sich aktuell kleinere
Waldbestände in der von städtischen Siedlungen, Ackerflächen und Industriegebieten
geprägten Untereinheit. Zwischen Wesseling und Bonn dominiert der Gemüse- und
Obstanbau, nördlich davon werden überwiegend Weizen, Gerste und Zuckerrüben angebaut (BLR 1978).
4.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung / Status Quo
Planungsrechtlich ermöglich der rechtskräftige Alt-Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung eine Wohnbebauung auf der Fläche. Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung
der Seveso-Thematik im damaligen Planverfahren, sind die diesbezüglichen Festsetzungen des Bebauungsplans jedoch nicht vollziehbar. Bauvorhaben in der Größenordnung eines Wohngebiets können daher ohne eine Änderung des Planungsrechts
nicht zugelassen werden.
Bei einem Verzicht auf die von der Bonava Deutschland GmbH beabsichtigte Bebauungsplanaufstellung ist anzunehmen, dass die Fläche weiterhin brach liegt und die
Sukzession der Vegetationsflächen fortschreitet.
4.3
Schutzgut Arten, Lebensgemeinschaften und die biologische
Vielfalt
4.3.1
Bestand
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation (PNV) zeigt auf, welche Pflanzengesellschaften
sich ohne anthropogene Einflüsse auf einem bestimmten heutigen Standort einstellen
würden. Sie entspricht den durch z. B. Relief, Klima, Boden- und Wasserverhältnisse
geprägten örtlichen Standortbedingungen. Aus der Zusammensetzung der PNV lassen
sich Rückschlüsse auf die standorttypischen und heimischen Pflanzenarten ziehen.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
12
Die potenzielle natürliche Vegetation im Plangebiet ist ein Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald.
Die Bestände des Flattergras-Traubeneichen-Buchenwalds werden von Buche (Fagus
sylvatica), Traubeneiche (Quercus petreae), Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere
(Sorbus aucuparia), Sandbirke (Betula pendula), Espe (Populus tremula), Salweide (Sa-
lix caprea), Faulbaum (Frangula alnus), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus
spec.), Hundsrose (Rosa canina) und der Stechpalme (Ilex aquifolium) eingenommen
(BVNL 1973).
Aktuelle Nutzungen im und angrenzend an das Plangebiet
Die Begehung des Plangebietes wurde am 24.07.2017 durchgeführt. Das Plangebiet
stellt eine von Gehölzen dominierte Siedlungsbrache mit eingestreuten Offenlandbereichen dar (s. Abb. 4).
Abbildung 4:
Ginster
Luftbild des Plangebietes (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN o.J. a u. b,
unmaßstäbliche Darstellung)
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
13
Auf der Fläche haben sich Gebüsche und Feldgehölze aus zumeist einheimischen Bäumen und Sträuchern angesiedelt, sowie in Teilen auch eine Ruderalflur entwickelt.
Höhlen- und Horstbäume sowie vegetationsfreie Biotope fehlen vollständig, im südlichen Teil gibt es einige unversiegelte Wege. Versiegelte Flächen sind in Form von
der West-Devon-Straße und der Dartmoorstraße, sowie einer aus Wohncontainern
bestehenden Flüchtlingsunterkunft vorhanden.
Die Teilfläche nördlich bzw. östlich der Dartmoorstraße besteht fast ausschließlich
aus Kleingehölzen und Gebüschen. Die Teilfläche westlich der Dartmoorstraße stellt
ein Mosaik aus Gehölzen und Gebüschen sowie Ruderalfluren dar, wobei Bäume eher
in den Randbereichen zu finden sind. Südlich der Dartmoorstraße dominieren die Ruderalfluren, wenngleich an vielen Stellen bereits Büsche und Sträucher, insbesondere
Brombeersträucher (Rubus sectio rubus) dominieren. Das Gelände selbst steigt sowohl nach Osten (gehölzbestandener Lärmschutzwall zur BAB 555) als auch nach
Westen hin (gehölzbestandene Aufschüttung zur K31) an.
Das Gehölzvorkommen im Plangebiet besteht überwiegend aus einheimischen Gehölzarten jüngeren Alters. Alle Bäume weisen einen Brusthöhendurchmesser von <
30 cm auf, zumeist sogar von < 20 cm. Vornehmlich stocken im Plangebiet junge
Birken (Betula pendula), Feld- (Acer campestre) und Bergahorne (Acer pseudoplata-
nus), Eschen (Fraxinus excelsior), Ebereschen (Sorbus aucuparia), Vogel-Kirschen
(Prunus avium) und Kornel-Kirschen (Cornus mas). Unter den Sträuchern dominiert
die Brombeere, stete Begleiter sind Holunder (Sambucus nigra), Hartriegel (Cornus
sanguinea), Hundrose (Rosa canina) und Hasel (Corylus avellana). Zudem besteht der
Unterwuchs aus Jungwüchsen der oben aufgeführten Baumarten. Vereinzelt stocken
im Plangebiet Sanddorn (Hippophae rhamnoides) und Schlehe (Prunus spinosa). Unter
den nicht einheimischen Gehölzen kommen Sommerflieder (Buddleja davidii) und Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) vor.
Die ruderalen Hochstaudenfluren im südlichen Teilbereich des Bebauungsplans wachsen auf frischen bis trockenen Standorten. Typische Vertreter sind hier: Brennnessel
(Urtica dioica) und Weg-Distel (Carduus acanthoides), aber auch Wilde Möhre (Daucus
carota), Giersch (Aegopodium podagraria) und andere Doldenblütler sowie verschiedene Gräser. U.a. kommen Arten wie Weiße Lichtnelke (Silene alba), Johanniskraut
(Hypericum perforatum), Nachtkerze (Oenothera biennis) sowie Kletten-Labkraut (Ga-
lium aparine) im Gebiet vor.
Das Plangebiet wird durch die unmittelbar angrenzenden Siedlungsstrukturen geprägt und von Spaziergängern und Hundebesitzern regelmäßig genutzt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
14
Östlich des Plangebietes folgt auf einen gehölzbestandenen Wall der Trassenverlauf
der BAB 555. Im Süden schließt die Bebauung entlang der Überlinger-, Traunsteiner
und Konstanzer Straße an. Westlich verläuft die Rodenkirchener Straße. Im Norden
grenzt das Wesselinger Gewerbegebiet an.
4.3.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Ein Vergleich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1/69, 3. Änderung mit dem in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1/131 ergibt, dass das Allgemeine
Wohngebiet in dem rechtskräftigen Alt-Bebauungsplan rund 1 ha mehr Fläche in Anspruch nimmt. Aufgrund der höheren Anteile festgesetzter Verkehrsflächen und der
erhöhten GRZ der Allgemeinen Wohngebiete im Bebauungsplan Nr. 1/131 erhöht sich
der Versiegelungsgrad um 2.714 m² im Vergleich zum geltenden Planungsrecht. Der
Anteil an Grünflächen verringert sich im Plangebiet um 3.592 m². In den Tabellen 4+5
im Kapitel 5.3.2 können die ermittelten Flächenanteile im Ausgangs- und Planungszustand nachvollzogen werden.
Bei den durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich überwiegend um Bereiche, die aufgrund der Lage, dem anthropogenen Einfluss und der
vegetativen Ausstattung von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt sind.
Die floristische und faunistische Qualität der im Bebauungsplan Nr. 1/131 dargestellten Grünflächen ist aufgrund grünordnerischer Festsetzungen (s. Kap. 7) höher als in
den rechtskräftigen Bebauungsplänen. In den Bereichen, in denen Gehölzanpflanzungen vorgesehen sind, werden ausschließlich heimische und standorttypische Arten
gemäß den in Kapitel 7 aufgeführten Pflanzenlisten verwendet. Dies wirkt sich positiv
auf die vegetative Zusammensetzungen in den Grünflächen aus und hat mit zunehmenden Alter gewisse Habitatqualitäten für störungsunempfindliche Arten des Siedlungsbereiches zur Folge.
In der Bauphase ist mit Beeinträchtigungen durch baubedingte Emissionen (Lärm,
Staub) und visuellen Reizen (Baufahrzeuge, Baumaterialien etc.) zu rechnen. Die an
das Baufeld angrenzenden Freiflächen werden temporär beeinträchtigt und mit Abschluss der Bauphase durch die ausführende Baufirma wieder hergerichtet.
Das Biotoppotenzial und die biologische Vielfalt werden bei der Umsetzung des Bebauungsplans in erster Linie durch den Verlust von Flächen und damit von Biotopstandorten beeinträchtigt. Die zukünftig überbauten und befestigten Flächen gehen
als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere dauerhaft verloren. Bezüglich der
zukünftigen Grünflächen ist von einer Verbesserung des Biotoppotenzials auszugehen. Erhebliche Auswirkungen auf das Biotoppotenzial sind aufgrund der qualitativ
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
15
hochwertigen Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen heimischer Arten nicht zu erwarten.
4.3.3
Belange des Artenschutzes
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I gemäß VV-Artenschutz durchgeführt, in der die planungsrelevanten
Tierarten beschrieben und die Auswirkungen des Bauvorhabens hierauf dargestellt
wurden.
Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte mit den streng oder besonders geschützten
Tierarten Zwergfledermaus, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Waldkauz und Waldohreule, die möglicherweise das Plangebiet als Nahrungshabitat nutzen, sind aufgrund der artspezifischen Mobilität nicht zu erwarten. Die aufgeführten Arten können
nach der Realisierung des Vorhabens Ausweichhabitate für den Nahrungserwerb nutzen. Zudem ist das Plangebiet kein essentielles Nahrungshabitat für die aufgeführten
Arten. Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG ist ausgeschlossen.
Mögliche Artenschutzrechtliche Konflikte mit den streng oder besonders geschützten
Tierarten Sperber und Turmfalke, die möglicherweise Habitatstrukturen im Plangebiet
nutzen, können durch die Vorgabe von Zeiten für die Rodungsarbeiten vermieden
werden.
Durch die Festsetzung der in der Artenschutzrechtlichen Prüfung ausgewiesenen Vermeidungsmaßnahmen (GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2017 sowie Kap. 5.4) wird vermieden, dass vorkommende planungsrelevante Arten verletzt, getötet oder die Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört werden. Des Weiteren ist eine Störung der
streng geschützten Tierarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten auszuschließen.
Es sind somit bei Anwendung der in der Artenschutzrechtlichen Prüfung verfassten
Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) Nr. 1-3 zu erwarten.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
16
4.4
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
4.4.1
Bestand
Das Vorhaben ist im nördlich gelegenen Siedlungsbereich von Wesseling verortet.
Die Topografie des Plangebietes ist sehr ausgeglichen; es sind, entsprechend des
großräumigen Umfeldes, keine topografischen Strukturen mit einer Bedeutung für das
Landschaftsbild vorhanden.
Das Plangebiet wird von Gehölzen dominiert; partiell sind Offenlandbereiche eingestreut. Die Fläche unterliegt keiner Pflege, liegt seit Jahrzehnten brach und ist dementsprechend in einem verwilderten Zustand. Sie wirkt in Relation zu dem Umfeld
(Freizeitgelände Entenfang, Siedlungs- und Gewerbegebiet) als Fremdkörper.
Die Blickbeziehungen im Plangebiet werden durch die randseitig stockenden Gehölze
eingeschränkt. Entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches befindet sich ein
Lärmschutzwall mit einer Bepflanzung entlang der BAB 555. Die nördliche und südliche Blickrichtung wird je nach Standort von Gehölzen begrenzt; einige Standorte gewähren einen Blick auf die südlich des Geltungsbereiches vorhandenen Siedlungen
und das nördlich vorhandene Gewerbegebiet. Westlich stocken ebenfalls Gehölze, die
weiträumige Blickbeziehungen stark einschränken.
Über die Gehölzbestände und die angrenzenden Bauwerke hinaus können ausschließlich technische Bauwerke, wie Strommasten oder Gebäude, optisch erfasst werden.
Erholung
Das Plangebiet ist derzeit, aufgrund des verwilderten Zustands für eine öffentliche
Erholungsnutzung von geringer Bedeutung. Es wird nahezu ausschließlich über die
vorhandenen Trampelpfade von Hundebesitzern genutzt.
4.4.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist eine Veränderung des gewohnten Landschaftsbildes verbunden. Die geplanten Gebäude greifen die Höhen der umgebenden
Bebauung auf und fügen sich somit in die vorhandene Baukörperstruktur in diesem
Ortsteil ein.
Im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche mit Gehölzanpflanzungen, Rasenflächen und einem Spielplatz vorgesehen. Im Westen, Norden und
Osten des Geltungsbereiches sind zusätzliche Grünflächen festgesetzt, die bereits im
Status quo aus Gehölzflächen bestehen. Die randseitige Eingrünung des Plangebietes
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
17
ist über diese zeichnerischen Festsetzungen dauerhaft gesichert. Die Grünflächen bewirken eine Strukturierung und optische Aufwertung des Plangebietes.
Im Zuge der Baumaßnahmen ist mit temporären Einschränkungen zu rechnen. Die
bisherige Nutzung der Fläche durch Hundebesitzer wird mit dem Beginn der Bauphase
abgelöst. Aufgrund der zahlreichen Ausweichmöglichkeiten im nahen Umfeld (Freizeitgelände Entenfang) ist diese Auswirkung als unerheblich zu beurteilen.
Die maßvoll verdichtete Wohnbebauung mit großzügigen Gärten und zwei geplanten
Grünflächen bewirkt eine deutliche Attraktivitätssteigerung in Relation zum Status
quo. Infolge dieser zunehmenden ästhetischen Qualität erfährt auch das Umfeld eine
Aufwertung. Die Anpflanzung von Gehölzen im Rahmen der landschaftspflegerischen
Maßnahmen trägt zu dieser Qualitätssteigerung bei.
Erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind nicht zu erwarten.
Infolge der Grünflächen mit Gehölzanpflanzungen im Plangebiet wird eine Qualitätssteigerung des Landschaftsbildes erreicht.
Erholungsnutzung
Innerhalb des geplanten Wohngebiets wird eine öffentlich zugängliche, parkähnlich
gestaltete Grünfläche mit Spielplatz und Verweilbereichen realisiert, die den Anwohnern zur Erholung und Begegnung dient. Dementsprechend sind durch die Umsetzung des Bebauungsplans ausschließlich positive Auswirkungen für die zukünftige
Erholungsnutzung zu erwarten. Die geplante Grünfläche wird die Erholungsnutzungssituation in diesem Teil der Ortslage Wesselings bereichern.
4.5
Schutzgut Boden
4.5.1
Bestand
Der geologische Untergrund im Plangebiet setzt sich aus jungpleistozänen Hochflutund Terrassenablagerungen zusammen.
Das Informationssystem "Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000"
des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen enthält folgende Informationen zu
den im Plangebiet unter natürlichen Bedingungen vorkommenden typischen Braunerden und typischen Braunerden, zum Teil podsolig.
Die typische Braunerde setzt sich aus stark lehmigem Sand sowie stark sandigem
Lehm aus holozänen Hochflutablagerungen zusammen. Die absolute Gründigkeit
bzw. die Durchwurzelungstiefe des Bodens beträgt 100 cm. Die Ertragsfähigkeit liegt
im hohen Bereich (50-70 Bodenpunkte). Die gesättigte Wasserleitfähigkeit und die
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
18
nutzbare Feldkapazität sind hoch. Der Boden ist seitens des Geologischen Dienstes
NRW als "besonders schutzwürdiger fruchtbarer Boden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit)" bewertet (GD o.J.).
Die typische Braunerde, zum Teil podsolig, setzt sich aus schwach lehmigem Sand
aus holozänen Flugsand und Hochflutablagerungen zusammen. Die absolute Gründigkeit bzw. die Durchwurzelungstiefe des Bodens beträgt 70 cm. Die Ertragsfähigkeit liegt im geringen Bereich (25-40 Bodenpunkte). Die gesättigte Wasserleitfähigkeit
ist sehr hoch während die nutzbare Feldkapazität gering ausgeprägt ist. Der Boden
ist seitens des Geologischen Dienstes NRW als "schutzwürdiger tiefgründiger Sandoder Schuttboden (Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte)" bewertet (GD
o.J.).
Vorbelastung mit Kampfmitteln
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen Verdacht auf Kampfmittel. Konkret handelt es sich dabei um zwei
Geschützstellungen aus dem 2. Weltkrieg – eine davon am Rand des Kreisels Rodenkirchener Straße/West-Devon-Straße, eine im nordwestlichen Bereich des 2. Bauabschnitts. Vor Erschließung des Plangebiets muss eine Überprüfung der Militäreinrichtungen durchgeführt werden. Die südliche Geschützstellung ist während der Erschließung des 1. Bauabschnitts großflächig einzuzäunen und vor Zutritt, Befahrung
oder Nutzung als Lagerfläche zu schützen. Ob die nördliche der beiden Stellungen im
Bereich des Kreisels bereits bei dessen Herstellung auf Kampfmittel untersucht worden ist, wird gegenwärtig geprüft. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Erdarbeiten
mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zu erwarten
sind derartige Eingriffe u.a. in Abtrennungs- und Anschlussbereichen des bestehenden Mischwassersammlers, so dass hier vor den Erschließungsmaßnahmen entsprechend des „Merkblatts für Baugrundeingriffe“ der Bezirksregierung Düsseldorf verfahren werden muss (KDB 2017).
Altlasten
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Altlasten
oder Verdachtsflächen (REK 2017).
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
19
Baugrundvorbericht
Auf der Grundlage der von der SAKOSTACAU GMBH (2017) durchgeführten Bohrungen
und Laboruntersuchungen ist im Plangebiet die nachfolgend aufgeführte Schichtenfolge vorhanden:
•
Oberboden aus Schluff (feinsandig, kiesig, schwach bindig) mit einer Mächtigkeit zwischen 0,05 und 0,50 Meter mit einer erdfeuchten Bodenfeuchte,
•
Auffüllung aus Kies, sandig, nicht bindig zwischen 0,40 -1,20 m unter Geländeoberkante (GOK) mit einer erdfeuchten Bodenfeuchte,
•
gewachsener Boden aus Feinsand und Kiesen, nicht bindig, bis in Teufen zwischen 0,40 und 1,40 Meter u. GOK, einer lockeren Lagerungsdichte, erdfeucht
bis feucht,
•
geogene Schluffe der Hochflutlehme / Auenlehme, feinsandig, bindig, in einem
Bereich zwischen 0,90 bis 1,40 Meter u. GOK, erdfeucht bis feucht,
•
geogene Feinsande (Feinsande der Niederterrassen), nicht bindig, ab einer
Teufe von 2,00 bis 2,80 Meter u. GOK mit einem erdfeuchten bis feuchten
Feuchtigkeitsgehalt,
•
geogene Sande (Sandablagerungen der Niederterrassen), nicht bindig, mit einer Mächtigkeit zwischen 3,10 bis 4,80 Meter u. GOK mit einem erdfeuchten
Feuchtigkeitsgehalt und
•
im östlichen Grundstücksbereich geogene Kiese, nicht bindig, in einer Teufe
zwischen 3,00 bis 4,00 Meter u. GOK, feucht.
Die erbohrten Baugrundschichten sind bei mindestens mitteldichter Lagerung bzw.
mindestens steifer Konsistenz als gründungsfähig zu beurteilen.
Mit Ausnahme der Baugrundschicht 3 können die analysierten Böden bautechnisch
wiederverwendet werden.
4.5.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist für das Allgemeine Wohngebiet eine Flächeninanspruchnahme von 31.265 m² geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,4
für Doppel- und Reihenendhausgrundstücke bei einer zulässigen Überschreitung von
50% gemäß § 19 (4) Nr. 3 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 17 (2) BauNVO i. V. m. § 31
Abs. 1 BauGB kann die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) für Reihenmittelhausgrundstücke ausnahmsweise bis 0,5 erhöht werden. Es darf somit eine insgesamt 22.209
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
20
m² große Fläche innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete versiegelt werden. 9.056 m²
dürfen nicht überbaut werden und sind somit als Grünflächen einzuplanen. Die geplanten Straßenverkehrsflächen nehmen 10.631 m² ein, während Verkehrsflächen mit
besonderer Zweckbestimmung auf 2.498 m² geplant sind. 14.297 m² sind als Grünflächen festgesetzt. Im Bereich der Grünflächen setzen sich die Bodenentwicklungsprozesse eingeschränkt fort. Auf den Grünflächen, die zum Erhalt und zum Anpflanzen von Gehölzen festgesetzt wurden, findet eine vom Menschen nahezu unbeeinflusste, naturnahe Bodenbildung statt.
Zudem sind im Plangebiet Flächen für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen "Erneuerbare Energien" und "Elektrizität" (417 m²), "Abwasser" (774 m²) und
"Abfall" (44 m²) festgesetzt. Auf der Fläche für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen "Erneuerbare Energien" und "Elektrizität" sind ein Blockheizkraftwerk
und eine Trafostation geplant. Die das Kraftwerk und die Trafostation umschließenden Bereiche werden mit Gehölzanpflanzungen ausgestattet (s. Kap. 5.1 M1). Die Fläche wird daher nicht vollumfänglich versiegelt. Der Flächenanteil der Vegetationsflächen liegt gemäß der textlichen Festsetzung bei mindestens 25 %.
Die durch die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1/69, 3. Änderung und Nr. 3/14,
7. Änderung mögliche Flächenversiegelung beträgt für den Geltungsbereich 32.981
m². Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 wird eine maximal zulässige
Flächenversiegelung von 35.695 m² festgesetzt. Infolge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 erhöht sich der maximal zulässige Versiegelungsgrad somit um
2.714 m².
Zwischen den Flurstücken 1004 und 1005 entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches setzt der Alt-Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung eine öffentliche
Verkehrsfläche fest (Gemarkung Berzdorf, Flur 008, Nr. 252), die ursprünglich eine
Verbindung zwischen der westlichen West-Devon-Straße und dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet herstellen sollte. Die Zufahrt, die auch in der vorhandenen
Örtlichkeit asphaltiert ist, wird im Bebauungsplan Nr. 1/131 mit einer Festsetzung als
öffentliche Grünfläche überplant. Durch die zeichnerische Festsetzung der Grünfläche
findet mit der Umsetzung des Vorhabens eine Flächenentsiegelung um 79 m² statt.
Die Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser wird rund 2
Meter tief ausgehoben und mit einem Intensivrasen eingesät. Infolge des Bodenaushubs findet in diesem Bereich eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden statt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
21
Im Plangebiet wird Boden, der bereits anthropogen überprägt ist, auf Teilflächen abgetragen und durch Überbauung mit Gebäuden und Erschließungseinrichtungen versiegelt. Mit der Überbauung bisher offener Flächen wird der Bodenhaushalt beeinträchtigt. Natürlich gewachsener Boden wird abgetragen und versiegelt. Je nach Art
der Versiegelung wird das Bodenleben stark beeinträchtigt bis unterbunden. Austauschvorgänge zwischen Boden und Atmosphäre finden nicht mehr statt, die Bodenentwicklung wird unterbrochen. Der Boden geht auch in seiner Funktion zur Retention
von Niederschlagswasser und als Standort für Biotope verloren.
Durch das Befahren mit Baufahrzeugen und kurzzeitiges Lagern von Bodenmaterial
im Baufeld können Veränderungen der Bodenstruktur verursacht werden, die mit der
Wiederherrichtung der Flächen nach Ende der Baumaßnahme zurückgeführt werden
können.
Im Zuge der Umsetzung der Planung erfolgt eine Versiegelung vorbelasteter und unvorbelasteter Bodenflächen. Der Bodenaushub im Bereich einer Fläche für Versorgungsanlagen wirkt sich negativ auf das Schutzgut Boden aus.
In den entstehenden Freiraumbereichen (öffentliche und private Grünflächen) sind
keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. Die naturnahe Bodenentwicklung im Bereich der zum Erhalt und zum Anpflanzen von Gehölzen festgesetzten
Grünflächen hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut Boden zu erwarten.
4.6
Schutzgut Fläche
4.6.1
Bestand
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne
Nr. 1/69 und Nr. 3/14. Südlich grenzt der Siedlungsbereich entlang der Konstanzer, Überlinger- und Traunsteiner Straße an, während sich nördlich ein Gewerbegebiet
der Stadt Wesseling befindet. Westlich folgt auf die Rodenkirchener Straße das Freizeitgebiet Entenfang; östlich verläuft die BAB 555, an die sich anschließend der Siedlungsbereich von Wesseling fortsetzt.
Da die mit dem Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung verfolgte Wohnbebauung im
nördlichen Teilbereich nicht realisiert worden ist, liegt die Fläche aktuell überwiegend
brach. Aufgrund der südlich und nördlich anschließenden Bebauung repräsentiert das
Plangebiet eine unbebaute Lücke am westlichen Siedlungsrand von Wesseling.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
22
Die in den rechtskräftigen Bebauungsplänen festgesetzten Flächenanteile können der
Tabelle 4 entnommen werden.
4.6.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 wird auf den in der Stadt Wesseling
vorhandenen Bedarf an Doppel- und Reihenhäusern reagiert und ein Allgemeines
Wohngebiet mit entsprechender baulicher Ausführung entwickelt. Mit der Festsetzung
der GRZ von 0,4 und 0,5 wird eine effiziente Flächennutzung bei gleichzeitig hoher
Wohnqualität erreicht.
Über die gezielte Auswahl des Plangebietes findet ein Lückenschluss am westlichen
Siedlungsrand von Wesseling statt. Durch die Inanspruchnahme von Brachflächen innerhalb des gewachsenen, innerörtlichen Siedlungsbereichs wird eine Innenentwicklung i. S. v. § 1 Abs. 5 BauGB realisiert und vermieden, dass für Natur und Landschaft
hochwertige Flächen des Außenbereiches für eine Siedlungsentwicklung beansprucht
werden.
Die im südlich angrenzenden Wohngebiet vorhandene Siedlungsstruktur wird aufgegriffen und über Festsetzungen des Bebauungsplans fortgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 ist in einem Bereich vorgesehen, der
für eine Siedlungsentwicklung prädestiniert ist. Erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Fläche sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu erwarten.
4.7
Schutzgut Wasser
4.7.1
Bestand
Im Plangebiet sind keine festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebiete vorhanden (MKULNV o.J.).
Grundwasser
Das Plangebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers "Niederung des Rheins" im
Teileinzugsgebiet "Rheingraben-Nord". Das vorhandene silikatische Gestein ist als
Poren-Grundwasserleitertyp mit einer hohen Durchlässigkeit anzusprechen. Die
durchschnittliche Mächtigkeit des Grundwasserkörpers beträgt 13 Meter, der Grundwasserkörper bewegt sich in einem Bereich von 0-20 Meter unter Flur. Der Grundwasserkörper ist als horizontal, überwiegend kontinuierlicher Körper zu beschreiben
(MKULNV o.J.).
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
23
Oberflächenwasser
Stillgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. In rund 400 Meter Entfernung, südwestlich des Geltungsbereiches, befindet sich ein vom Dickopsbach durchflossenes
Stillgewässer im Naturschutzgebiet "Entenfang Wesseling".
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder des Einflussbereiches des südlich vorhandenen Dickkopsbachs. Es liegt, trotz
einer geringen Entfernung von 1,2 km zu dem Fließgewässerverlauf des Rheins außerhalb des Einflussbereiches eines Extremhochwassers (HQ extrem)(BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN 2013).
4.7.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Durch die Überbauung und Versiegelung bisher offener Bodenflächen verringern sich
die Flächen, die für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und für die Grundwasserneubildung von Bedeutung sind.
Weiterhin besteht bei Unfällen während der Bauarbeiten aufgrund der reduzierten
Deckschicht das Risiko einer Verschmutzung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe (z. B. Schmier- und Treibstoffe, Bauchemikalien). Mit der Einhaltung der
einschlägigen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird dieses Risiko minimiert.
Gemäß § 44 Landeswassergesetz ist zu prüfen, ob bei den vorliegenden Untergrundverhältnissen eine Versickerung von auf versiegelten Flächen anfallendem, gering belastetem Niederschlagswasser möglich ist.
Das Entwässerungskonzept für den nördlichen Teil des Plangebietes und die im südlichen Teil an den Grünzug angrenzenden Doppel- und Reihenhäuser sowie die dazugehörigen Verkehrsflächen sieht eine zentrale Versickerung des Regenwassers vor.
Das anfallende Wasser kann sowohl in dafür vorgesehene Flächen in der zentralen
Grünfläche in flachen Mulden als auch in ein Regenrückhaltebecken im Nordosten
geleitet werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die zentrale Versickerung
des Regenwassers wird durch den Vorhabenträger eingeholt.
Die Entwässerung der übrigen Dachflächen und Straße soll über einen neu anzulegenden Kanal der bestehen Mischwasserkanalisation am östlichen Rand des Plangebietes zugeführt werden.
Das anfallende Schmutzwasser aus dem Plangebiet wird der Mischwasserkanalisation,
die am östlichen Rand des Plangebietes verläuft, zugeführt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
24
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer und
Grundwasser) sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
4.8
Schutzgut Klima und Luft
4.8.1
Bestand
Klima
Das Plangebiet liegt im Bereich des überwiegend atlantisch geprägten Klimas der Niederrheinischen Bucht mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Aufgrund
der Lage im Lee der Eifel sind die Jahresniederschläge mit 600 bis 700 mm relativ
gering. Es herrschen Winde aus westlicher Richtung vor; die mittleren Jahrestemperaturen liegen zwischen 10 und 11 °C (LANUV o.J.).
Lokalklimatisch ist das Plangebiet dem Stadtrand-Klimatop zuzuordnen. Charakteristisch sind stärkere Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, niedrige
Windgeschwindigkeiten und Luftfeuchte.
Luft
Das Plangebiet befindet sich in geringer Entfernung zu in der Stadt Wesseling angesiedelten, großindustriellen Betrieben sowie zwischen der hoch frequentierten Rodenkirchener Straße und dem Trassenverlauf der BAB 555. Ein Luftreinhalteplan liegt
für das Stadtgebiet von Wesseling nicht vor. Bestandsdaten zu relevanten Emissionen
können der Themenkarte "Luft" des Informationssystems "NRW Umweltdaten vor Ort"
entnommen werden (MKULNV o.J. a). In der Tabelle 2 sind die Belastungen durch Luftschadstoffe für das Plangebiet basierend auf den Daten der Themenkarte "Luft" aufgeführt.
Tabelle 2:
Emissionen aus Industrie und Verkehr (MKULNV o.J. a)
Industrie (2012)
Verkehr (2013)
-
> 380 kg / km²
110-1.800 kg / km²
440 – 1.100 kg / km²
Distickoxide (N2O)
>350 kg / km²
> 270 kg / km²
Kohlendioxid (CO2)
> 72.000 t / km²
1.600 – 4.000 t / km²
Methan (CH4)
> 1.200 kg / km²
110 – 320 kg / km²
> 28.000 kg / km²
> 150 kg / km²
> 38 t / km²
> 14 t / km²
Feinstaub (PM 2,5)
Feinstaub (PM10)
Schwefeloxide (SOx/SO2)
Stickoxide (NOx/NO2)
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
25
4.8.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Daten bezüglich der Auswirkungen auf die Luft und das Stadtklima liegen zum derzeitigen Planungsstand nicht vor.
Grundsätzlich ist mit Wohnbebauung eine Erhöhung des Anteils wärmespeichernder
und klimatisch belastender Flächen verbunden.
Im Baugebiet sind vielfache Gehölzanpflanzungen geplant. Diese dienen nicht nur der
Einbindung der Baukörper in das Umfeld und der Strukturierung des Baugebietes,
sondern tragen auch zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas bei. Die geplanten
Grünflächen bewirken, durch die Rasen- und Gehölzflächen, einen positiven Effekt
auf das Schutzgut Klima. Die auf den Grünflächen zukünftig vorhandene Kalt- und
Frischluftproduktion hat, insbesondere während der warmen Sommermonate, eine
ausgleichende Wirkung auf sich schnell erwärmende, versiegelte Flächen im Plangebiet.
Negative Auswirkungen durch die aus dem zusätzlichen KFZ-Verkehr resultierenden
Emissionen sind aufgrund der geringen Bevölkerungszunahme mit der Umsetzung
des Bebauungsplans ausgeschlossen. Eine Akkumulation von Luftschadstoffen durch
die geplante Bebauung kann, aufgrund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung (insbesondere Gebäudehöhe), ebenfalls ausgeschlossen werden.
Erhebliche Auswirkungen auf die Luft und das Stadtklima sind infolge der Umsetzung
des Bebauungsplans nicht zu erwarten.
4.9
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
4.9.1
Bestand
Innerhalb des Plangebietes liegen keine gesetzlich geschützten Teile von Natur und
Landschaft.
Das Plangebiet ist Teil der Verbundfläche "Kulturlandschaftsreste bei Wesseling" (VBK-5107-006)(besondere Bedeutung). Das Schutzziel beinhaltet den Erhalt der den
Dickopsbach begleitenden Ufergehölze als Biotopverbundbestandteile. Zudem sollen
die Abgrabungsgewässer sowie jegliche strukturierende und kulturhistorische Landschaftselemente als Lebensraum für z.T. gefährdete Tier- und Pflanzenarten erhalten
werden (LINFOS o.J.).
Das Entwicklungsziel für die Verbundfläche fordert eine Wiederherstellung eines
möglichst naturnahen Zustands der im Schutzziel erwähnten, wertgebenden Bestandteile.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
26
4.9.2
Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen
Die Aufstellung des Bebauungsplans steht in keinem Konflikt mit dem Schutz- und
Entwicklungsziel der Biotopverbundfläche "Kulturlandschaftsreste bei Wesseling" (VBK-5107-006)(besondere Bedeutung).
Erhebliche Auswirkungen sind auf gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft nicht zu erwarten.
4.10
Schutzgut Mensch
4.10.1
Lage innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen
Das geplante Wohngebiet liegt innerhalb der sogenannten „angemessenen Abstände“
von Störfallanlagen, was eine detaillierte Betrachtung und Berücksichtigung dieses
Aspekts in dem Bebauungsplanverfahren erforderlich macht.
Rechtliche Grundlagen
Die Stadt Wesseling hat die europarechtlichen Seveso- Vorschriften und § 50 Satz 1
BImSchG, soweit er Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (im Weiteren SR genannt) umsetzt, im Rahmen einer rechtmäßigen, gemeindlichen Bauleitplanung zu beachten.
Nach Artikel 13 der SR sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass das Ziel,
schwere Unfälle zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen, Berücksichtigung findet.
Dazu überwachen sie
•
die Ansiedlung neuer Betriebe,
•
die Änderungen bestehender Betriebe im Sinne des Artikel 11 der SR und
•
neue Entwicklungen in der Nachbarschaft von Betrieben, einschließlich Verkehrswegen, öffentlich genutzten Örtlichkeiten und Wohngebieten, wenn diese Ansiedlungen oder Entwicklungen Ursache von schweren Unfällen sein oder das Risiko
eines schweren Unfalls vergrößern und die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern können.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür,
•
dass langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen den unter
diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und - soweit möglich Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt
bleibt;
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
27
•
dass unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besonders empfindliche Gebiete in der Nachbarschaft von Betrieben erforderlichenfalls durch angemessene Sicherheitsabstände oder durch andere relevante Maßnahmen geschützt werden;
•
dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische Maßnahmen nach Artikel
5 ergriffen werden, damit es zu keiner Zunahme der Gefährdung der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt kommt. (Artikel 13 SR)“
Zur Umsetzung von Artikel 13 in deutsches Recht hat der Bundesgesetzgeber § 50
des Bundesimmissionsschutzgesetzes geändert. § 50 Satz 1 BImSchG besagt, dass
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung
vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikel 3 Nr. 5 der Richtlinie
2012/18/EU (SR) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige
schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude
soweit wie möglich vermieden werden.
Als ein „überwiegend dem Wohnen dienendes Gebiet“ ist auch bei der Entwicklung
des neuen Wohngebiets an der Traunsteiner Straße das in § 50 BImSchG enthaltene
Abstandsgebot zu berücksichtigen.
Durch die geplante Realisierung von 141 Wohnungen kann das Risiko eines schweren
Unfalls zumindest potenziell vergrößert oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmert werden. Die vorliegende Planung stellt auch eine raumbedeutsame Planung im Sinne des § 50 Satz 1 BImSchG dar. Bebauungspläne dürften generalisierend
als raumbedeutsam zu qualifizieren sein (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.03.2015 - 4 C
1566/12.N; BVerwG, Urteil vom 19.04.2012- 4 CN 3.11).
Artikel 13 der SR fordert die Wahrung eines „angemessenen (Sicherheits-)Abstands“
zwischen Störfallbetrieben einerseits und Wohngebieten andererseits. Der Begriff des
„angemessenen Abstandes“ ist zwar ein unbestimmter, aber an Hand störfallspezifischer Faktoren technisch fachlich bestimmbarer Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Welcher Abstand „angemessen“ ist,
ist allerdings weder im Unionsrecht noch im innerstaatlichen Recht geregelt. Eine
technische Anleitung (TA Abstand) ist in Vorbereitung, aber bisher nicht als Norm
eingeführt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
28
Angemessene Abstände in Wesseling – das Gutachten des TÜV Nord (12/2015)
Im Juni 2013 hat die Stadt Wesseling die TÜV Nord Systems GmbH (im weiteren TÜV
genannt) mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens zur Verträglichkeit
von Störfall- Betriebsbereichen im Stadtgebiet von Wesseling unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. der Seveso-II- Richtlinie (heute Seveso- III- Richtlinie)
beauftragt. Das TÜV-Gutachten liegt der Stadt Wesseling seit Dezember 2015 vor.
Das Gutachten ermittelt die von sieben Betriebsbereichen mit Störfallanlagen i. S. d.
§ 3 Abs. 5a BImSchG ausgehenden angemessenen Abstände für das Wesselinger
Stadtgebiet. Grundlage für die Abstandsermittlung waren störfallspezifische anlagenbezogene Faktoren wie insbesondere die eingesetzten Stoffe und Stoffmengen sowie
deren Handhabung und Lagerort, die Bedingungen, unter denen die Stoffe vorliegen
(Druck, Temperatur, Freisetzungsquerschnitte etc.) sowie Art und Qualität auswirkungsbegrenzender Maßnahmen.
In der Fachwelt umstritten ist, ob auch störfallspezifische Faktoren, die von dem an
den Betriebsbereich heranrückenden (Bau)Vorhaben ausgehen (= „vorhabenspezifische Faktoren“), sich in der Abstandsermittlung niederschlagen. Die Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz bestreitet dies: „Der nach Art. 12 der Seveso-Richtlinie zu berücksichtigende, angemessene Abstand wird in Deutschland
nach den allgemein anerkannten Regeln des KAS-18-Leitfadens ermittelt. Die Ermittlung des Abstandes geht dabei stets von der Störfallanlage aus. Eine davon abweichende, auf etwaige Schutzvorkehrungen am neu zu genehmigenden Bauvorhaben
bezogene Abstandsermittlung ist faktisch nicht möglich. Sie ist nach der Rechtsprechung auch rechtlich nicht erforderlich. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.2012, 4 C 11.11 (Fußnote 2), Rn. 18 und Rn. 22, ist in dieser Hinsicht
nicht eindeutig. (…) Weil eine Berücksichtigung vorhabenspezifischer Faktoren nicht
möglich und sachgerecht ist, ist daher aus immissionsschutzrechtlicher Sicht eine
Einbeziehung dieser Faktoren allein auf Ebene der Abwägung angezeigt. (Abweichende Position der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz in der
„Arbeitshilfe“ der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz, 01.03.2015,
S. 7 f, bestätigt in der aktualisierten "Arbeitshilfe" vom 30.03.2017“).
Zu den vorhabenspezifischen Faktoren zählen u.a. die Art und Intensität der schutzwürdigen Nutzung (Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen, Personendichte, Mobilität der Personen, Verhältnis ortkundiger zu ortsunkundigen Personen, besondere
Schutzbedürftigkeit von Personengruppen…), die Verschlimmerung von Unfallfolgen
oder auswirkungsbegrenzende Maßnahmen wie z.B. bauliche Schutzvorkehrungen
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
29
(z.B. Dichtigkeit des Gebäudes) oder Nutzungseinschränkungen des heranrückenden
Vorhabens. Auch die Stadt Wesseling vertritt die Position, dass störfallspezifische vorhabenbezogene Faktoren lediglich bei der Frage eine Rolle spielen, ob eine schutzbedürftige Nutzung innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen zugelassen werden kann. Unmittelbarer Einfluss auf den angemessenen Abstand selbst
wird für sie nicht gesehen.
Weitestgehend einig ist die Fachwelt sich hinsichtlich der Bedeutung von „sozioökonomischen“ Faktoren. Diese bleiben bei der Festlegung der angemessenen Abstände
außer Betracht. Sie können aber gleichwohl von erheblichem Gewicht sein und die
Realisierung eines schutzbedürftigen Vorhabens innerhalb der angemessenen Abstände rechtfertigen.
Wie bereits angeführt, wurden im o.g. TÜV-Gutachten die für Wesseling relevanten
angemessenen Abstände festgelegt.
Von Relevanz für das vorliegende Plangebiet sind die gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände für die Betriebsbereiche der Unternehmen Evonik Degussa GmbH
(Evonik) und der Thermischen Rückstandsverwertung GmbH & Co. KG (TRV). Die angemessenen Abstände betragen bei Evonik für den Referenzstoff Acrolein 2.750 m
und bei der TRV, ebenfalls für den Referenzstoff Acrolein, 2.400 m (TÜV-Gutachten).
Das Plangebiet liegt tatsächlich ca. 850 m zum Acroleintanklager der Evonik und ca.
650 m zur TRV entfernt.
Auf Grund der industriell geprägten Stadtentwicklung Wesselings und der historisch
gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie überdecken die o.g.
angemessenen Abstände weite Teile des Stadtgebietes.
Da der gutachterlich ermittelte angemessene Abstand des Vorhabengebietes zu den
o.g. störfallrelevanten Betriebsbereichen nicht eingehalten wird, ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung sonstiger Belange, insbesondere „sozioökonomischer“ Faktoren,
die für eine Realisierung sprechen, die schutzwürdige Planung innerhalb des angemessenen Abstands erfolgen kann.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom
15.11.2011, C-53/10 und BVerwG, Urteil vom 20.12.2012, 4 C 11.11) geht im Falle
historisch gewachsener Gemengelagen wie in Wesseling nicht von einem absoluten
„Verschlechterungsverbot“ aus. Es wird ausgeführt, dass den kommunalen Planungsträgern ein Wertungsspielraum zukommt, so dass unter Berücksichtigung von sozioökonomischen Belangen eine städtebauliche Entwicklung auch innerhalb der angemessenen Abstände ermöglicht werden kann. Die Entscheidung hierüber ist über eine
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
30
„nachvollziehende Abwägung“ (bei der Vorhabengenehmigung bzw. „planerische Abwägung“ bei Bauleitplanverfahren) zu treffen, welche durch die Durchführung verschiedener Prüfschritte vorbereitet wird.
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Die Stadt Wesseling hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Seveso- IIIRichtlinie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB erarbeitet. Der Entwurf dieses Konzeptes mit Stand Dezember 2016 wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz am 24.01.2017 einstimmig gebilligt. Die Verwaltung wurde vom Ausschuss beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden durchzuführen. Diese Vorgehensweise deckt sich mit Art. 15 der SR, der eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.
Wenngleich die Auswertung der während der Beteiligungsphase eingegangenen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen ist, bildet der Entwurf des Konzeptes bereits
eine hinreichende Bewertungsgrundlage, die in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
eingestellt werden kann.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Seveso- Problematik der Stadt Wesseling
gliedert das Stadtgebiet räumlich in verschiedene Planungsbereiche. Denkbare Nutzungen wurden in Abhängigkeit von ihrer Empfindlichkeit bestimmten Schutz-Stufen
zugeordnet. Diese reichen von einem „geringen Schutzstatus“ über einen „normalen“
und „hohen“ Schutzstatus“ bis zu einem „besonderen Schutzstatus“ als strengste
Schutzkategorie. Durch die Zuordnung der Schutzkategorien zu den Planungsbereichen gibt das Entwicklungskonzept einen Abwägungsrahmen für Bauvorhaben und
für die Bauleitplanung in Wesseling vor.
Das Plangebiet an der Traunsteiner Straße liegt im „äußeren Planungsbereich A“. Dort
sind nach dem o.g. Schutzregime die Stufen 1 bis 3 (geringer bis hoher Schutzstatus)
grundsätzlich vorstellbar. So führt die Stufe 3 die Entwicklung von neuen Allgemeinen
Wohngebieten (WA) und öffentliche Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsfunktion (z.B.
Parkanlagen) auf. Dagegen sind besonders empfindliche Nutzungen der Stufe 4, wie
zum Beispiel Kindergärten, im Bereich des Plangebietes nicht möglich.
Die von der Bonava verfolgte Wohngebietsentwicklung steht mit den Darstellungen
des Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling in Einklang.
Ungeachtet dessen, werden die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Prüfschritte nachfolgend dargestellt:
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
31
Prüfschritte
Nachfolgende städtebauliche und sozioökonomische Belange können in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden und sprechen für die Entwicklung
des geplanten Wohngebietes an der Traunsteiner Straße innerhalb der angemessenen
Abstände:
Wohnraumversorgung in einer historisch gewachsenen Gemengelage Stadt – Industrie
Der § 1 Abs. 6 BauGB führt die Belange auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Für die Realisierung eines neuen Wohngebietes sprechen dabei folgende
Belange:
•
die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung, die Anforderungen an kostensparendes Bauen sowie die Bevölkerungsentwicklung (Nr.
1)
•
die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile (Nr. 4)
Wesselings Stadtentwicklung ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Heute wird der
Standort Wesseling durch die Unternehmen Evonik Degussa GmbH und Lyondell Basell
Polyolefine GmbH im Norden sowie durch die Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland
Raffinerie, im Süden geprägt.
Die im Wesentlichen mit der Industrieansiedlung erfolgte Stadtentwicklung hat sich
bis etwa 1970, auch auf Grund der räumlichen Einschränkung durch den Rhein im
Osten, auf die zwischen den Industriebereichen liegenden Siedlungsflächen konzentriert. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein
dichtes Nebeneinander von Industriebetrieben, Wohngebieten und innerstädtischen
Bereichen geprägt ist.
Die Stadt Wesseling ist zu einem Mittelzentrum im Ballungsraum Köln-Bonn mit ca.
36.000 Einwohnern (Stand 2015) herangewachsen. Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie überdecken die angemessenen
Abstände weite Teile des Stadtgebietes. Innerhalb der angemessenen Abstände befinden sich etliche Wohngebiete.
Diese Bestandswohngebiete sind als schutzwürdige Gebiete und Nutzungen im Sinne
der SR und des § 50 BImSchG zu bewerten. So befinden sich z.B. Wohngebiete (kleinteilige Strukturen und Geschosswohnungsbau) in Entfernungen ab etwa 500 m zu den
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
32
Betriebsbereichen Evonik/TRV. Anhand einer groben Schätzung kann davon ausgegangen werden, dass die derzeitige Einwohnerzahl innerhalb der angemessenen Abstände der Betriebsbereiche Evonik/TRV mit etwa 28.000 Einwohnern zu beziffern ist.
Diese gewachsene Gemengelage lässt sich weder mittel- noch langfristig grundsätzlich auflösen, da die Verlagerung der abstandsrelevanten großflächigen Betriebsbereiche der o.g. Störfallbetriebe unrealistisch ist. In Anbetracht dieser Bestandssituation ist eine tragfähige Konzeption erforderlich, um den Anforderungen der SR sowie
des § 50 BImSchG innerhalb der vorhandenen Siedlungsstrukturen langfristig gerecht
zu werden.
Würden die angemessenen Abstände im Fall Wesselings in der Form interpretiert, dass
eine Ansiedlung schutzwürdiger Gebiete und Nutzungen i. S. d. Artikel 13 SR künftig
nicht mehr innerhalb der angemessenen Abstände realisiert werden könnte, so würde
dies einem vollständigen Stillstand der städtebaulichen Entwicklung Wesselings
gleichkommen. Eine solche Interpretation kann jedoch nicht im Sinne des Richtliniengebers sein. Wie erläutert, wurde dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung
(BVerwG, Urteil vom 20.12.2012, 4 C 11.11) dahingehend klargestellt, dass angemessene Abstände kein generelles „Verschlechterungsverbot“ sprich „Entwicklungsverbot“ darstellen, sondern einer sachgerechten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung zugänglich sind. Bezieht man zudem die Zielsetzung des Artikel 13 SR in die
Überlegungen ein, dass vorrangig ein engeres Heranrücken von schutzwürdigen Nutzungen an Störfallbetriebe zukünftig vermieden und die Schaffung neuer Gemengelagen verhindert werden soll, so ist festzustellen, dass mit der vorliegenden Planung
an der Traunsteiner Straße keinesfalls von einem weiteren Heranrücken schutzwürdiger Gebiete/Nutzungen an die Betriebsbereiche Evonik/TRV auszugehen ist.
Das Plangebiet liegt in einer Entfernung von ca. 850 bzw. 650 m zu den Betriebsbereichen/Störfallanlagen der Evonik bzw. TRV. Zwischen dem Plangebiet und den Betriebsbereichen der Evonik/TRV befinden sich vorhandene Wohngebiete mit teilweise
stark verdichteten Baustrukturen (Kastanienweg/ Ulmenstraße) sowie gewerbliche Betriebe mit publikumswirksamen Einzelhandelsnutzungen (Bau-/Heimwerkermärkte,
Discounter Brühler Rodenkirchener Str./ West-Devon-Straße). Den höchstrichterlichen Vorgaben, dass durch die Planung an der Traunsteiner Straße vorhandene Abstände (die sogenannte „Nichtheranrückenslinie“) gewahrt werden müssen und keine
neuen Gemengelagen entstehen dürfen, wird damit entsprochen. Die geplante Entwicklung stellt vielmehr eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung eines bisher
mindergenutzten innerstädtischen Potenzials dar, wobei hier auch ausdrücklich auf
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
33
den bestehenden Bebauungsplan Nr.1/69 verwiesen wird, der eine bis zu 4- geschossige Wohnbebauung vorsah.
Die Mobilisierung innerstädtischer Flächen für die bauliche Entwicklung von Wohngebieten ist gerade im Verdichtungsraum Rheinschiene von hoher landes- und stadtpolitischer Bedeutung. Dass im Plangebiet ein vergleichsweise preisgünstiger, z.T.
sogar geförderter Wohnungsbau angestrebt wird, wirkt den zuletzt kontinuierlich
steigenden Immobilienpreisen in Köln und seinem Umland entgegen. Für Wesseling
kann zudem eine Diversifizierung des Immobilienangebots und der Wohnraumversorgung erreicht werden, welche aktuell, z.B. durch die Baugebietsentwicklung Eichholz 2. Bauabschnitt, auch höherpreisig geprägt sind.
Werden die vorgenannten Ausführungen mit der Gewährleistung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung, der Stärkung und Attraktivierung des Mittelzentrums Wesseling als Wohnstandort als wesentliche städtebauliche und sozioökonomische Belange in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt, so kommt diesen bereits
ein genügendes Gewicht zu, um die bauleitplanerische Zulässigkeit der geplanten
Wohnbebauung innerhalb der angemessenen Abstände zu rechtfertigen.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Siedlungsbereiche sowie städtebauliche Grundsätze und Belange der §§ 1,1a BauGB
Der neue Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist am 08.02.2017
in Kraft getreten und von der kommunalen Bauleitplanung zu beachten. Der LEP NRW
umfasst die für das Bauvorhaben relevanten, verbindlichen Ziele und abwägungsrelevanten Grundsätze:
•
Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (verbindliches Ziel
6.1-1)
•
Flächensparende Siedlungsentwicklung (Grundsatz 6.1-2)
•
Nachhaltige europäische Stadt (Grundsatz 6.1-5)
•
Vorrang der Innenentwicklung (Grundsatz 6.1-6)
•
Wiedernutzung von Brachflächen (Grundsatz 6.1-8)
Außerdem halten die §§ 1 und 1a BauGB die Kommunen zu einer nachhaltigen, flächenschonenden und umweltschützenden Stadtentwicklung, dem Vorrang der Innenentwicklung, Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Brachflächen an.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
34
Die verbindlichen Ziele der Raumordnung sind in der Bauleitplanung von den Kommunen umzusetzen und keiner Abwägung zugänglich. Die Grundsätze der Raumordnung sind, wie die in §§ 1 und 1a BauGB enthaltenen Belange der Bauleitplanung, zu
berücksichtigen und in die planerische Abwägung der Kommunen einzustellen.
Die Stadt Wesseling setzt seit vielen Jahren den Schwerpunkt ihrer Stadtentwicklungsplanung auf die Nachverdichtung von Siedlungsbereichen und die Mobilisierung mindergenutzter Flächen. Die Nachverdichtung und Bebauung dieser Flächen steht im
Einklang mit den vorgenannten, im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und würde der Stadt Wesseling eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ermöglichen.
Auf Grund der Ergebnisse des TÜV- Gutachtens ist festzustellen, dass diese o.g. bedeutsamen Entwicklungsflächen zum überwiegenden Teil innerhalb der gutachterlich
ermittelten angemessenen Abstände für die Betriebsbereiche der Unternehmen Evonik Degussa GmbH (Evonik) und der Thermischen Rückstandsverwertung GmbH & Co.
KG (TRV) liegen.
Die Vorgaben der Landesplanung und des Störfallrechts führen im Falle der Stadt
Wesseling zu einem erheblichen Zielkonflikt. Dieser Sachverhalt erfordert eine sachgerechte Prüfung und Abwägung im Einzelfall, ob die landesplanerisch und städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung innerstädtischer Siedlungsstrukturen mit den
Vorgaben zum Schutz vor schweren Unfällen und des Trennungsgrundsatzes vereinbar ist oder ob die angestrebte Siedlungsentwicklung hierdurch beeinträchtigt bzw.
gar in Frage gestellt werden könnte.
Würde man davon ausgehen müssen, dass die Bebauung und Nachverdichtung dieser
o.g. Flächenpotenziale aus Gründen des Artikels 13 SR sowie § 50 BImSchG zukünftig
nicht möglich wäre, so müsste die Stadt Wesseling über die relativ begrenzten, im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen in Urfeld bzw. im Süden Keldenichs hinaus, in entsprechender Größenordnung Außenbereichsflächen zur Schaffung
neuer Baugebiete ausweisen.
Zum einen wäre die Erschließung von zusätzlichen, für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung notwendigen Außenbereichsflächen mit den zu beachtenden Zielen bzw. abwägungsrelevanten Grundsätzen der Raumordnung kaum vereinbar, so dass entsprechende Bauleitplanungen der Stadt Wesseling kaum Aussichten auf Bestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) hätten und demzufolge weder Genehmigungen noch Rechtskraft erhalten könnten.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
35
Durch diese Konfliktlage würde die Stadtentwicklung Wesselings erheblich beeinträchtigt bzw. unmöglich gemacht, so dass die Stadt Wesseling ihrer Funktion als
Mittelzentrum und Wohnstandort in der Region nicht mehr gerecht werden und ihre
kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge kaum noch wahrnehmen könnte. Werden
die vorgenannten Ausführungen mit der Gewährleistung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung, der Sicherung der Daseinsversorge sowie dem grundgesetzlich gegebenen, kommunalen Selbstverwaltungsrecht als wesentliche städtebauliche und sozioökonomische Belange in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt, so kommt
auch diesen ein genügendes Gewicht zu, um die bauleitplanerische Zulässigkeit der
geplanten Wohngebäude innerhalb der angemessenen Abstände zu rechtfertigen.
Beurteilung der Verträglichkeit der geplanten Entwicklung des Wohngebietes innerhalb der angemessenen Abstände der Betriebsbereiche Evonik/TRV
Bei der geplanten Realisierung eines Wohngebietes mit ca. 141 Wohneinheiten (ca.
315 Einwohner bei ca. 2,2 Einwohner/Wohneinheit) handelt es sich um eine schutzwürdige Nutzung im Sinne der SR.
Den höchstrichterlichen Vorgaben, dass durch den vorliegenden Bebauungsplan kein
engeres Heranrücken schutzwürdiger Nutzungen an die o.g. Betriebsbereiche erfolgen und keine erstmalige Gemengelage entstehen darf („Nichtheranrückenslinie“),
wird entsprochen.
Zwischen dem Plangebiet und den Betriebsbereichen der Evonik/TRV befinden sich,
wie vorab erläutert, bestehende Wohngebiete mit teilweise stark verdichteten Baustrukturen. Ferner bilden schutzbedürftige öffentliche Gebäude wie Einzelhandelsbetriebe einen Übergang zu den Betriebsbereichen Evonik/TRV.
Bei einer kalkulierten Anzahl von ca. 315 zusätzlichen Einwohnern der neuen Wohnbebauung wird sich im Vergleich zur derzeitigen Situation die Einwohnerzahl innerhalb der angemessenen Abstände (28.000 Einwohner) um ca. 1,1 % erhöhen. In Anbetracht dieser geringen Erhöhung der Wohnbevölkerung ist nicht von einer relevanten Zunahme des Gefährdungspotenzials innerhalb der angemessenen Abstände auszugehen.
Störfallspezifische, anlagenspezifische Faktoren
Hinsichtlich der detaillierten Beschreibung der relevanten Betriebsbereiche/Störfallanlagen der Evonik/TRV, der Stoff- und Gefahrenpotenziale und der anlagenspezifischen Faktoren und Grundlagen für die Ermittlung der angemessenen Abstände wird
auf das TÜV-Gutachten verwiesen (Fassung Dezember 2015).
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
36
Die sehr großen, angemessenen Abstände sowohl beim Betriebsbereich Evonik als
auch beim Betriebsbereich TRV beruhen auf dem Referenzstoff Acrolein. Nach den
Ausführungen des TÜV-Gutachtens wird Acrolein weltweit nur in sehr wenigen Anlagen eingesetzt. Der Stoff stellt im Betriebsbereich der Evonik Wesseling jedoch einen
wesentlichen Bestandteil der Produktion dar und ist kurz- bis mittelfristig kaum ersetzbar. Laut Gutachten entspricht die Evonik-Anlage den konkreten technischen
Vorgaben aus den bestehenden Genehmigungen und den Regeln der Technik.
Entsprechend dem TÜV- Gutachten liegen für den Betriebsbereich der TRV behördliche Genehmigungen vor, die hinsichtlich der Art und Menge der zugelassenen Stoffe
rechtlich unbestimmt sind. Im Grundsatz ist die Anlage für die Entsorgung aller Abfälle gemäß Abfallverzeichnis- Verordnung genehmigt (S. 37 ff TÜV- Gutachten). In
einem derartigen Fall kann laut Gutachten die rechtlich unbestimmte Stoffpalette
nicht eingeschränkt werden. Bei der Ermittlung des angemessenen Abstands ist nach
der Arbeitshilfe KAS 32 zu verfahren, welche die Festlegung eines Referenzstoffes
fordert. Aufgrund der genehmigungsrechtlichen Möglichkeit des Einsatzes von Acrolein wurde dieses als Referenzstoff definiert. Dabei steht Acrolein für den „WorstCase“ eines Stoffeinsatzes in der Anlage und entspricht nicht zwingend dem üblichen,
alltäglichen Betriebsablauf.
Störfallspezifische, vorhabenspezifische Faktoren
Mit der Bauleitplanung Traunsteiner Straße ist die Schaffung von bis zu 141 Wohneinheiten für ca. 315 Einwohner vorgesehen. Die Wohnbebauung trägt dazu bei, der
enorm hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Region Köln/Bonn zu begegnen und
ein Stück weit zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen.
Das Planungskonzept umfasst eine Wohnbebauung mit zwei- bis dreigeschossigen
Doppel- bzw. Reihenhäusern, so dass hier breite Schichten der Bevölkerung angesprochen werden und durch förderfähige Reihenhäuser auch Schwellenhaushalte an
einer Eigentumsbildung teilhaben können.
Ergänzend zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB
zwischen dem Vorhabenträger Bonava und der Stadt Wesseling abgeschlossen, in den
Regelungen u.a. im Hinblick auf den Schutz vor schweren Unfällen aufgenommen
werden.
Nachfolgend wird eine grundsätzliche Beurteilung der Schutzbedürftigkeit der geplanten Wohnnutzung anhand der von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz im März 2015 verabschiedete Arbeitshilfe zu Artikel 12 SR (jetzt Artikel
13 SR) vorgenommen:
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
37
Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen und deren Aufenthaltsdauer
Die Anzahl der potenziellen Bewohner kann anhand der geplanten Wohneinheiten
grob auf 315 Einwohner geschätzt werden. Das Wohnungsangebot mit Doppel- und
Reihenhäusern richtet sich vornehmlich an Familien und Paare. Es ist zu erwarten,
dass ein erheblicher Teil der künftigen Bewohner berufstätig sein und sich tagsüber
außerhalb des Plangebiets aufhalten wird. Letzteres gilt auch für Kinder und Jugendliche, sofern diese schulpflichtig sind bzw. in einer KiTa oder sonstigen Einrichtung
betreut werden. Ein vermutlich untergeordneter Anteil nicht berufstätiger Personen
und Kleinkinder wird sich auch tagsüber im Plangebiet aufhalten. Phasenweise kann
der Aufenthalt dieser Personen durch Erledigungen (Einkauf, Arztbesuch etc.) unterbrochen sein. In den Abend- und Nachstunden sowie am Wochenende wird sich die
Mehrzahl der künftigen Bewohner innerhalb des Plangebiets aufhalten.
Zuordnung der Nutzungen in den privaten/beruflichen Bereich
Die geplanten Nutzungen sind weit überwiegend dem privaten Bereich zuzuordnen.
In einem Allgemeinen Wohngebiet ist nur eine kleinteilige Mischung mit freiberuflich
tätigen Personen bzw. Büroarbeitsplätzen zu erwarten.
Typische Nutzungssituation
Die geplante Nutzungsart eines Allgemeinen Wohngebietes
(WA) umfasst
eine
wohngebietstypische Nutzungssituation, so dass sich aus diesem Aspekt keine Besonderheiten ergeben.
Verhältnis ortskundiger Personen zu Ortsfremden
Die anwesenden Personen (potenzielle Anwohner) werden weitestgehend ortskundig
sein. Auf Grund der geringen Zahl zu erwartender, ortsunkundiger Personen innerhalb
des geplanten Wohngebietes ist davon auszugehen, dass die Besucher von Ortskundigen (pot. Anwohner) vergleichsweise leicht im eventuellen Alarmierungsfall hinsichtlich des richtigen Verhaltens angehalten und begleitet werden.
Personendichte und Einzelgruppenstärke
Unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungsart (Allgemeines Wohngebiet) und Bebauungsstrukturen sind aus diesem Aspekt keine abweichenden bzw. erschwerenden
Effekte zu erwarten.
Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass sich die Situation zum bestehenden
Planungsrecht verbessern wird, da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.1/69 derzeit
noch eine Bebauung mit 4 Vollgeschossen erlaubt. Der Bebauungsplan sah daher eine
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
38
verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vor, so dass erwartet werden kann,
dass sich die potenzielle Personendichte im Plangebiet durch die Umsetzung des vorliegenden Bebauungsplanes im Vergleich zum alten Planungsrecht verringern wird.
Mobilität der Personen/ggf. besondere Empfindlichkeit der anwesenden Personen
(z.B. Kinder/Senioren/Kranke/Behinderte)
Personen mit Mobilitätseinschränkungen dürften in Anbetracht des geplanten Wohnungsangebotes entsprechend ihrem Anteil an der Allgemeinbevölkerung anzutreffen
sein, so dass von einer durchschnittlichen Schutzbedürftigkeit auszugehen ist. Gleiches gilt für die vorgenannten, besonders empfindlich eingestuften Personengruppen.
Individuelle
Handlungs-/Einsichtsfähigkeit
der
Personen
(Erwachsene/Kinder
mit/ohne Aufsicht)
Entsprechend der geplanten Nutzungsart (Allgemeines Wohngebiet) ist mit Kindern
unterschiedlicher Altersgruppen zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass Kleinkinder/jüngere Kinder bis 6 Jahren innerhalb der Wohngebäude bzw. auf wohnungsbezogenen
Spiel-/Freibereichen (Gartenflächen der Häuser) von Erwachsenen beaufsichtigt und
begleitet werden.
Innerhalb der vorgesehenen öffentlichen Grünflächen ist auch ein Kinderspielplatz für
ältere Kinder bis 12 Jahre geplant. Dieser liegt zentral im neuen Wohnquartier und ist
von den umliegenden Grundstücken gut einsehbar in Rufweite.
Insgesamt ist daher anzunehmen, dass aus diesem Aspekt keine erheblichen, erschwerenden Effekte hinsichtlich des richtigen Verhaltens insbesondere der Eltern im
Alarmierungsfall zu erwarten sind.
Übersichtlichkeit und Zugänglichkeit des geplanten Wohngebietes sowie der Gebäude
einschließlich der Qualität der Fluchtwege
Sollte sich im Verlauf eines Störfalles für die Sicherheitskräfte die Notwendigkeit einer
Evakuierung aus den Gebäuden ergeben, so ist eine strukturierte und übersichtliche
Vorgehensweise notwendig. Hierzu zählen u.a. eine eindeutige und sichere Zufahrt
zu den Gebäuden, eine eindeutige Anordnung und Kennzeichnung von Gebäudeeingängen, eine übersichtliche Anordnung von Fluchtwegen in den Gebäuden sowie die
Kennzeichnung von Aufenthaltsbereichen von Personen und Nebenräumen.
Die geplante Erschließungsstruktur des Wohngebietes und seine Anbindung an das
öffentliche Straßennetz sind klar und übersichtlich in zwei voneinander unabhängigen
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
39
Bauabschnitten geplant. Außerdem wird die Erschließung in einer übersichtlichen Ringerschließung mit nur kurzen Wohnwegen realisiert, so dass sich anhand dieser Planung keine erschwerenden Effekte ergeben.
Der Bauherr verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag, die übrigen genannten Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und zu berücksichtigen (s.u.,
Kapitel „Bauliche Schutzmöglichkeiten“).
Nähe und Erreichbarkeit von Maßnahmen, Personen und Einrichtungen zur ersten
Hilfe und Gefahrenabwehr (z.B. Krankenhaus, Feuerwehr, medizinisches Personal)
Auf Grund der Lage des Plangebietes ist dieser Aspekt als gut zu beurteilen.
In der Nähe des Plangebietes befinden sich das Dreifaltigkeitskrankenhaus Wesseling
(Konrad-Adenauer-Straße, ca. 1.600 m) mit kompletter medizinischer Versorgung,
die Freiwillige Feuerwehr Berzdorf (Falkenweg, ca. 300 m) sowie die Feuerwache Wesseling (Kronenweg, ca. 1.900 m), so dass im Alarmierungsfall von einer kurzfristigen
ersten Hilfe und medizinischen Versorgung auszugehen ist.
Bauliche Schutzmöglichkeiten (z.B. Dichtigkeit des Gebäudes gegenüber stofflicher
Exposition/technische Maßnahmen)
Der überwiegende Teil der Anwesenheitszeiten potenzieller Bewohner wird auf geschlossene Räume in den Wohngebäuden und den wohnungsnahmen Freiflächen
(Gärten) entfallen. Dies entspricht dem Ziel, dass sich im Falle eines Störfallereignisses
möglichst keine Personen im Freien aufhalten und zunächst weitere Informationen
der Sicherheitskräfte zu den Auswirkungen des Störfalls in geschlossenen Räumen
abwarten.
Moderne Gebäude verfügen aufgrund der geltenden Normen und Vorschriften im Bereich des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung über eine hohe Luftdichtigkeit.
Sie gelten daher auch als sicher bezüglich des Eintritts eines gasförmigen Stoffes. Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, die Gebäude nach diesen aktuellen Normen und
Vorschriften zu errichten. Um zusätzlich den Eintritt von belasteter Außenluft im Störfall über Fenster und lüftungstechnische Anlagen zu vermeiden, werden ferner folgende Anforderungen bei der baulichen Umsetzung berücksichtigt:
•
Fenster mit Zwangslüftung werden möglichst vermieden. Werden Fenster mit
Zwangslüftung (z.B. aus Gründen des Schallschutzes) eingebaut, so müssen diese
über ein Schließsystem verfügen, durch das die Zuluft von Außenluft wirksam unterbunden wird.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
40
•
Zuluftanlagen für die Gebäude oder einzelne Räume müssen im Störfall abzuschalten sein, damit die Ansaugung von Frischluft wirksam unterbunden wird. Der
Vorhabenträger wird die späteren Eigentümer der Häuser über die Funktionsweise
der technischen Einrichtungen zum Abschalten informieren. Bei zentralen Zuluftanlagen für einzelne Gebäude wird durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Verantwortlichkeit für die Abschaltung der Anlagen im Störfall sichergestellt.
Die genannten gebäudebezogenen Schutzmaßnahmen stellen einen überdurchschnittlich guten Schutz dar. Zumindest in den Sommermonaten ist jedoch auch eine
erhöhte Aufenthaltsdauer in den Aufenthalts-/Spielbereichen des Plangebietes zu erwarten, so dass dieser Aspekt insgesamt als durchschnittlich einzustufen ist.
Organisatorische Schutzmöglichkeiten/Eigensicherung (z.B. Schulung, Information,
Frühwarnsysteme)
Im Stadtgebiet von Wesseling existieren bereits verschiedene organisatorische Maßnahmen der Stadt/Feuerwehr Wesseling und der Betreiber der Störfallanlagen, die im
Alarmierungsfall zum Einsatz kommen. Die Stadt/Feuerwehr Wesseling verfügt über
ein modernes System von Hochleistungssirenen mit der Möglichkeit von Sprachdurchsagen im gesamten Stadtgebiet zur Alarmierung der Bevölkerung, in das auch
das geplante Wohngebiet an der Traunsteiner Straße bereits vollständig eingebunden
ist. Die Stadt/Feuerwehr informiert mit einer aktuellen Broschüre zum Verhalten im
Gefahrenfall (Bedeutung der Signaltöne, Gefahrentelefon). Die Broschüre ist an alle
Haushalte im Stadtgebiet Wesseling verteilt worden. Sie liegt zudem im Rathaus aus,
ist auf der Internetseite der Stadt Wesseling und der Feuerwehr direkt abrufbar und
wird allen Baugenehmigungen der Stadt Wesseling beigefügt.
Die Unternehmen der Chemie- und Mineralölindustrie im Kölner Süden haben eine
Informationsbroschüre zum richtigen Verhalten im Ereignisfall erarbeitet, die an alle
Haushalte im Kölner Süden verteilt wurde (Broschüre gemäß § 11 Störfall-Verordnung, Stand 3/2014). Die Hinweise zum richtigen Verhalten sind mehrsprachig enthalten. Es gibt Informationen zu den Unternehmen und allen Notfall-/ Gefahrentelefonen. Die Broschüre ist auf der Internetseite der Stadt Wesseling und der Feuerwehr
direkt abrufbar und wird allen Baugenehmigungen der Stadt Wesseling beigefügt.
Bereits die bestehenden Informations- und Alarmierungsmöglichkeiten für die Wesselinger Wohnbevölkerung sind als sehr gut einzuschätzen.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
41
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag, im
Rahmen der Baugenehmigungsverfahren den Abdeckungsbereich der Sprachdurchsagen über die Hochleistungssirenen durch die Feuerwehr der Stadt Wesseling, den
Radioempfang im Vorhabenbereich sowie die Netzabdeckung LTE Mobilfunknetz für
die digitale Datenübertragung (mobiles Internet) zu prüfen, um die Information der Personen, die sich im Plangebiet aufhalten, bei einem Störfallereignis zu gewährleisten. Er verpflichtet sich außerdem, die o.g. Informationsbroschüren
bei Übergabe der Häuser an die späteren Nutzer zu übergeben.
Insgesamt sind die vorhandenen und möglichen Informations- und Schulungsmöglichkeiten für das geplante Wohngebiet als überdurchschnittlich gut einzuschätzen.
Steuerung mittels städtebaulichen Vertrages anstelle textlicher Festsetzungen
Die oben beschriebenen baulichen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten sind
dem Investor mittels städtebaulichen Vertrages aufzuerlegen, verbunden mit der Verpflichtung, diese an die Erwerber der Doppel- und Reihenhäuser weiterzugeben. Die
Beachtung dieser Pflichten ist zusätzlich durch Nebenbestimmungen in den Baugenehmigungen abzusichern.
Dem Instrument des städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB ist nach Ansicht der
an der Bauleitplanung „Traunsteiner Straße Nord“ Beteiligten der Vorzug vor den Möglichkeiten einzuräumen, welche durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der
Stadt“ in das BauGB eingefügt worden sind. Der Bundesgesetzgeber hat damit seine
Intention dokumentiert, auch vor dem Hintergrund der Anforderungen der Seveso IIIRichtlinie ein räumliches Nebeneinander von Störfallbetrieben und Wohnnutzungen
nicht grundsätzlich ausschließen zu wollen.
Nach dem neuen § 9 Abs. 2c BauGB kann auch in schon bestehenden B- Plan- Gebieten „zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen für bestimmte Nutzungen, Arten von Nutzungen oder für nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmende Gebäude oder sonstige baulichen Anlagen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass diese zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig
sind; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterschiedlich getroffen werden“. Mit einem solchen sogenannten
zweckbezogenen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2c BauGB kann ein bestehender Bebauungsplan angereichert werden; er wächst dann in den bestehenden Bebauungsplan hinein und ändert ihn, soweit es um die Verhinderung oder Abschwächung der
Folgen eines Störfalls geht. Von dieser bauleitplanungsrechtlichen Möglichkeit ist im
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
42
vorliegenden Fall aber kein Gebrauch zu machen, da der Bebauungsplan Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ nicht auf eine bloße Änderung des bestehenden Bebauungsplanes unter störfallrechtlichen Gesichtspunkten abzielt; er verfolgt vielmehr
eine andere städtebauliche Konzeption und soll daher den Altplan im Vorhabenbereich komplett ersetzen.
Weiterhin steht seit der BauGB-Novelle 2017 die Möglichkeit einer textlichen Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23c BauGB zur Verfügung. Danach können Gebiete festgesetzt werden, in denen „bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von
nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmenden Gebäuden oder sonstigen
baulichen Anlagen in der Nachbarschaft von Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a des
Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte bauliche und sonstige technischen
Maßnahmen, die der Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen dienen,
getroffen werden müssen“. Auch diese Vorschrift ist nicht ausreichend, um das beschriebene Programm zur Berücksichtigung der hier relevanten störfallrechtlichen Belange zu erledigen. Denn sie gestattet lediglich, mittels textlicher Festsetzungen bauliche und sonstige technische Maßnahmen vorzugeben, welche der Vermeidung oder
Minderung der Folgen von Störfällen dienen. Das dieser Planbegründung zugrundeliegende Konzept sieht aber als wesentliche Komponente organisatorische Maßnahmen vor; diese lassen sich nicht unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der
„sonstigen technischen Maßnahmen“ subsumieren.
Zusammenfassung und Ergebnis zur Konfliktbewältigung Störfallbetriebsbereiche
Im Rahmen der planerischen Abwägung geht die Stadt Wesseling davon aus, dass
sowohl die maßgeblich geltende SR als auch § 50 BImSchG auf die Planung Anwendung finden. Nach den gutachterlichen Untersuchungen des TÜV sind einerseits zwei
Störfallbetriebe und andererseits neue schutzbedürftige Wohngebäude betroffen. Die
Planung hält die gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände zu den Störfallbetrieben nicht ein.
Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung des § 1 Abs. 7 BauGB sind jedoch die dargestellten, gewichtigen, städtebaulichen und sozioökonomischen Belange sowie die
vorhabenspezifischen Faktoren, die für die Planung an dem vorgesehenen Standort
sprechen, zu berücksichtigen. Auch unter Berücksichtigung der weiteren verbindlichen Regelungen, die im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger vereinbart
werden, kommt die Stadt Wesseling zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen beachtet
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
43
sind und die geplante Entwicklung des Wohngebietes an der Traunsteiner Straße auch
innerhalb der angemessenen Abstände erfolgen darf.
4.10.2
Wohnumfeld
Die geplante Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes orientiert sich weitgehend
an den angrenzenden Baustrukturen. Zum Wohnwert tragen das Wohnumfeld (u.a.
Freizeitgelände Entenfang) sowie die zentral und im Nordosten des Plangebietes vorgesehenen öffentlichen Grünflächen bei.
4.10.3
Verkehrssituation
Das Plangebiet wird aus nördlicher Richtung von der Rodenkirchener Straße über die
West Devon Straße erschlossen. Im Anschluss an die West Devon Straße erfolgt die im
Geltungsbereich geplante Erschließung über ein Schleifensystem aus Anliegerstraßen.
Die Erschließung des südlichen Teils des Plangebietes findet über die Traunsteiner
Straße statt. Hier werden ebenfalls Anliegerstraßen angelegt.
Eine verkehrstechnische Verbindung des nördlichen und südlichen Teils ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans lediglich für Fußgänger und Radfahrer sowie für
Müll- und Einsatzfahrzeuge vorgesehen.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wurde durch das Büro AB STADTVERKEHR
(2017) ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das die Auswirkungen aus dem durch
die Planung zusätzlich entstehenden Kraftfahrzeugaufkommen abschätzt.
Auf der Grundlage durchgeführter Verkehrszählungen wurde eine Einstufung der Verkehrsqualität an den drei Kreisverkehren Rodenkirchener Straße/West-Devon-Straße,
Rodenkirchener Straße/Mühlenweg und Mühlenweg/Traunsteiner Straße vorgenommen. Des Weiteren wurde die verkehrliche Entwicklung ohne das Vorhaben mit einem
Prognosehorizont 2030 simuliert und die zu erwartende Verkehrsqualität bewertet
(Prognose-Nullfall-Verkehrsbelastung).
Der Status quo der Verkehrsqualität wurde an den drei untersuchten Kreisverkehren
als "sehr gut" (Stufe A) eingestuft; es sind jeweils hohe Kapazitätsreserven vorhanden.
Die Steigerungsraten beim Prognose-Nullfall ergaben bei zwei von drei untersuchten
Kreisverkehren keine Qualitätsminderung. Der Kreisverkehr an der Rodenkirchener
Straße / Mühlenweg wurde in der Nachmittagsspitze in die Qualitätsstufe B eingeordnet.
Die prognostizierte Leistungsüberprüfung nach Abschluss des Vorhabens ergab, dass
die neu indizierten Verkehre kaum Einfluss auf die Verkehrsqualität der Kreisverkehre
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
44
ausüben. Eine Änderung der Qualitätseinstufung ist in Relation zu dem PrognoseNullfall nicht zu erwarten. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen des geplanten
Wohngebietes kann von den umliegenden Straßen und Knotenpunkten verkehrlich in
einer guten bis sehr guten Qualität bewältigt werden.
4.10.4
Lärm
Das Lärmgutachten zu den Geräuschimmissionen aus den umliegenden Nutzungen
liegt in Form von Lärmkarten und textlichen Ausführungen vor (ACCON 2017). Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplans ist der von den umliegenden Straßen
(Rodenkirchener Straße, West-Devon-Straße u. BAB 555) und dem nördlich vorhandenen Gewerbegebiet emittierte Lärm mit Auswirkungen auf die jeweiligen Geschosse
der geplanten Gebäude.
Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm ist in den Randbereichen des Plangebietes, in unmittelbarer Nähe zu der Rodenkirchener Straße (K 31), der West-DevonStraße und der BAB 555, am höchsten.
Die Randbebauung im Osten und Nordosten im Einwirkungsbereich der BAB 555 unterliegt im Bereich der zu der Autobahn ausgerichteten Fassaden tagsüber Überschreitungen der Orientierungswerte von bis zu 11 dB (A) und nachts bis zu 14 dB
(A).
Die Beurteilungspegel zum betrachteten Straßenverkehr zeigen, dass entlang der Rodenkirchener Straße (K 31) an den Gebäuden im 2. OG mit den höchsten Lärmwerten
zu rechnen ist. Sie betragen am Tag bis zu 65 dB(A) und in der Nacht bis zu 55 dB(A).
Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine
Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht, die jedoch keine Grenzwerte darstellen und der Abwägung zugänglich sind, werden überschritten. Entlang
der Rodenkirchener Straße (K31) muss eine ca. zwei Meter hohe Lärmschutzwand zum
Schutz der Gärten und der Erdgeschosszone errichtet werden.
Die Ergebnisse des Lärmgutachtens zeigen, dass die Innenräume der Neubebauung
durch passive Schallschutzmaßnahmen effektiv geschützt werden sollten. Im Rahmen
der Hochbauplanung müssen Schalldämmmaße der Lärmpegelbereiche III bis IV der
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Stand: Juli 2016) nachgewiesen werden. Grundsätzlich wurde die Ausbreitungsrechnung für den am stärksten belasteten Immissionsort im 2. Obergeschoss, der ca. 7,5 m über Gelände liegt, berücksichtigt. Schlafräume sollten mit zusätzlich schallgedämmten Lüftungseinheiten ausgestattet werden. Alternativ können interne Lüftungseinrichtungen installiert werden. Wohnräume
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
45
und Außenwohnbereiche sollten an der Randbebauung generell auf den von den Straßen abgewandten Seiten angeordnet werden.
Durch die Gewerbelärmimmissionen aus dem nördlich des Plangebietes vorhandenen
Gewerbegebietes sind keine Konflikte im Plangebiet zu erwarten. Der nördlich angrenzende ALDI-Parkplatz erzeugt die höchsten Immissionspegel, welche jedoch den
Richtwert von 55 dB (A) um 2 dB (A) unterschreiten. Von den weiteren Gewerbebetrieben gehen keine kritischen Geräuschimmissionen aus.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind mit der Berücksichtigung
der Vorgaben Seveso III-Richtlinie sowie auf der Grundlage der Ergebnisse des Verkehrs- und Lärmgutachten nicht zu erwarten.
4.11
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Hinweise auf zu berücksichtigende Kultur- und Sachgüter innerhalb des Plangebietes
liegen derzeit nicht vor.
Unabhängig hiervon wird auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NordrheinWestfalen verwiesen und darum gebeten sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung
auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR
- Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45 in 52385
Nideggen-Wollersheim unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Von Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter ist nicht auszugehen.
4.12
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Im Plangebiet fallen derzeit keine Abfälle oder Abwässer an.
Die im Plangebiet vorgesehenen Erschließungsstraßen sind für das Befahren mit Müllfahrzeugen geeignet.
Das anfallende Schmutzwasser aus dem Plangebiet wird der Mischwasserkanalisation,
die am östlichen Rand des Plangebietes verläuft, zugeführt.
Es erfolgt ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern. Eine Abfallerzeugernummer wurde durch den Vorhabenträger bereits beantragt.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
46
4.13
Sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Das Plangebiet soll über ein Nahwärmenetz mit Heizenergie und Warmwasser versorgt
werden. Dazu wird in zentraler Lage ein Standort für ein Blockheizkraftwerk eingeplant.
Angaben zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie liegen zum derzeitigen
Planungsstand nicht vor. Die Ausrichtung bzw. Ausformung der Dachflächen ist jedoch für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen o. ä. geeignet.
4.14
Wechselwirkungen
Wechselwirkungen bestehen in den funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen und innerhalb den oben beschriebenen Belangen des Umweltschutzes. Beispielhaft werden hier die Funktion des Landschaftsbildes für die Erholung und damit
für den Menschen, der Boden als Pflanzstandort (auch für die Landwirtschaft), die
Funktion der Vegetationsdecke für das Stadtklima/die Luft und der offene Boden als
Filter für Niederschlagswasser, das dem Grundwasser zugeführt wird, genannt.
Über die oben erläuterten Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
hinaus können im Plangebiet keine entscheidungserheblichen Wechselwirkungen
festgestellt werden.
Die Auswirkungen der Planung auf Wechselwirkungen zeigen sich in den oben erläuterten Beziehungen zwischen den Schutzgütern. Soweit dies für die Planung relevant
ist, wird dort auf diese Wechselwirkungen eingegangen (z.B. Veränderung des Landschaftsbildes und damit verbundene Wirkung auf das Wohnumfeld/den Menschen,
Versiegelung offener Bodenflächen und damit einhergehende Auswirkungen auf die
Niederschlagsversickerung etc.).
Darüber hinaus sind innerhalb des Plangebietes keine erheblichen Auswirkungen auf
Wechselwirkungen erkennbar.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
47
5.
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN
5.1
Landschaftspflegerische Maßnahmen
M1
Bepflanzung der unversiegelten Flächen im Bereich der festgesetzten Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Erneuerbare
Energien und Elektrizität
Auf der zeichnerisch festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien und Elektrizität sind ein Blockheizkraftwerk sowie
eine Trafostation geplant. Die übrigen Flächen sollen gemäß den Angaben des Vorhabenträgers mit Gehölzanpflanzungen ausgestattet werden. Als Gehölze sind ausschließlich heimische Arten gemäß Pflanzenliste I zu verwenden (s. Kap. 7.2).
Die Gehölzanpflanzung hat in diesem Teilbereich eine gestaltende Funktion. Die technischen Einrichtungen rücken durch die Gehölze optisch in den Hintergrund; das
Ortsbild wird durch die Maßnahme positiv beeinflusst. Mit zunehmendem Alter können die Gehölze Biotopfunktionen für störungsunempfindliche Arten des Siedlungsbereiches übernehmen.
M2
Bepflanzung der Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage,
Spielplatz
Im Bereich der zeichnerisch als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlagen und Spielplatz festgesetzten Flächen sollen mindestens 15 Solitairgehölze in der
Fläche angepflanzt werden. Aufgrund des angestrebten parkähnlichen Charakters
sind die Solitairgehölze in großen Abständen zueinander anzupflanzen. Die Gehölzauswahl und -qualität orientiert sich an der Pflanzenliste II (s. Kap. 7.2).
Die Gehölzanpflanzungen steigern die Strukturvielfalt der Fläche und kreieren einen
parkähnlichen Charakter. Sie tragen zu einer ästhetischen Gestaltung und hoher Aufenthaltsqualität bei. Durch die Beschattung und die erhöhte Luftfeuchte wirken sich
die Anpflanzungen positiv auf das Kleinklima aus.
M3
Festsetzung ausgewählter Flächen zum Erhalt und zum Anpflanzen von
heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern
Ein ausgedehnter Teilbereich des die BAB 555 begleitenden Gehölzstreifens im Osten
des Geltungsbereiches und der Bestand auf dem Flurstück 1005 (Gemarkung Berzdorf, Flur 008) werden als "Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sons-
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
48
tigen Bepflanzungen" zeichnerisch festgesetzt. Zudem wird das Flurstück 1004 (Gemarkung Berzdorf, Flur 008) als "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt und mit heimischen und standorttypischen Gehölzen bepflanzt.
Der Bestand entlang der BAB 555 hat aufgrund seines Alters und der Ausdehnung
eine Bedeutung als Biotopverbundachse für störungsunempfindliche Arten. Er schirmt
das Wohngebiet optisch von dem Trassenverlauf der Autobahn ab, so dass sich die
Wahrnehmbarkeit der Autobahn aus den oberen Stockwerken der geplanten Gebäude
reduziert. Die Gehölzbestände wirken sich generell positiv auf das Landschaftsbild
aus und tragen mit den vom Vorhabenträger geplanten Grünflächen zu einer Durchgrünung des zukünftigen Wohngebietes bei. Zudem ergeben sich positive Auswirkungen auf das Mikroklima des Wohngebiets, indem der schnellen Erwärmung der zukünftig versiegelten Flächen durch Kaltluftproduktion entgegen gewirkt wird. Durch
Interzeption binden die Gehölze Mikropartikel, die insbesondere aus den Abgasemissionen von der BAB 555 zu erwarten sind.
5.2
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Gemäß § 1 a (3) BauGB ist auch die Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf den im § 1 a BauGB geforderten, sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden wurde die Verfügbarkeit bereits versiegelter Flächen, welche für
das Vorhaben genutzt bzw. entsiegelt werden können, im Zuge der Flächenauswahl
geprüft. Im Plangebiet sind Erschließungsstraßen und durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/69 als Allgemeine Wohngebiete festgesetzte Flächen, die in unterschiedlichem Maß versiegelt werden dürfen, vorhanden.
Auf Grundlage der Bestandserfassung werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erarbeitet. In der nachfolgenden Tabelle 3 werden die geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen den Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben bezogen auf die einzelnen Schutzgüter zugeordnet. Im Anschluss an die Tabelle werden die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Einzelnen beschrieben und erläutert. Die flächenbezogene Darstellung erfolgt in der Karte 2 "Bestand und Konflikte".
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
49
Tabelle 3:
Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung und Maßnahmen
zur Vermeidung des Eingriffs
Betroffenes Beeinträchtigungen
Schutzgut/ geplante Bebauung
Naturraumpotenzial
Boden-und
Wasserpotenzial
durch
die Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Beeinträchtigungen (siehe Karte 2 "Bestand und
Konflikte")
- Veränderungen der Bodeneigen- V 1:
Beschränkung der Arbeitsschaften und Verlust von Bodenfunk- räume und der Baustelleneinrichtung
tionen durch Überbauung und Versie- auf das unbedingt erforderliche Maß
gelung
V 2: Schonender Umgang mit Grund
- Verlust des Bodens als Biotopstand- und Boden
ort
V 3: Wiederverwendung der anfallen- Veränderung des natürlich gewach- den Bodenmassen
senen Bodengefüges durch baubeV 4: Durchführung der Baumaßnahdingte Erdbewegungen sowie durch
men nur bei trockenen Witterungsverden Einsatz schwerer Baumaschinen
hältnissen und Unterbrechung der
- Verlust an Versickerungsfläche und Bauarbeiten bei starken NiederschläReduzierung der Grundwasserneubil- gen
dungsrate durch Versiegelung und
V 5: Zügige Durchführung der BauBodenverdichtung
maßnahme
V 6: Wiederherstellung der natürlichen
Profildifferenzierung
Arten- und
Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial
- Temporäre Störung benachbarter V 1:
Beschränkung der ArbeitsLebensräume durch Baumaschinen räume und der Baustelleneinrichtung
und Baustelleneinrichtungen
auf das unbedingt erforderliche Maß
- Temporäre und dauerhafte Inan- V 5: Zügige Durchführung der Bauspruchnahme von Biotopen
maßnahme
V 8: Schutz der an das Baufeld angrenzenden Bäume, Einhaltung der
Bestimmungen der DIN 18920
Ortsund - Veränderung des Ortsbildes durch V 7: Einfügung der geplanten BebauLandschafts- Bebauung
ung in das Ortsbild
bild
Klima
Ginster
- Verminderung von Staubbindungs- V 2: Schonender Umgang mit Grund
effekten durch Zunahme der Versie- und Boden
gelung
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
50
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen während der Umsetzung des Bebauungsplans
V1
Beschränkung der Arbeitsräume und der Baustelleneinrichtung auf das
unbedingt erforderliche Maß
Mit der Beschränkung der Arbeitsräume und der Baustelleneinrichtung auf das unbedingt erforderliche Maß werden die Beeinträchtigungen für alle Naturraumfunktionen
wesentlich minimiert. Benötigte Baumaterialien sollen so kurz wie möglich gelagert
werden.
V2
Schonender Umgang mit Grund und Boden
Die durch das Planungsvorhaben zu erwartende Versiegelung von Flächen stellt im
Planungsgebiet eine der wesentlichen Beeinträchtigungen dar. Entsprechend der Aufforderung in § 1 a BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen
und dabei die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Während der Bauphase ausgehobener Boden, der wieder verbaut werden soll, ist in
diesem Zeitraum auf geordnete Bodenmieten zu setzen. Fahrwege und andere verdichtete Bodenbereiche sind nach Beendigung der Bauarbeiten mindestens 40 cm tief
zu lockern.
V3
Wiederverwendung der anfallenden Bodenmassen
Der beim Aushub der versiegelten und teilversiegelten Flächen anfallende Erdaushub
wird, getrennt nach Unter- und Oberboden sowie Bodenschichten, zwischengelagert
und bei der Verfüllung in entsprechender bodenspezifischer Schichtung wieder fachgerecht eingebaut. Die kurzzeitige Zwischenlagerung kann auf den direkt angrenzenden Flächen erfolgen.
Beim Aufbau der Bodenschichtung sind übermäßige Verdichtungen unbedingt zu vermeiden. Die Arbeiten können sachgerecht nur bei günstigen Witterungsbedingungen
durchgeführt werden. Das Bodenmaterial soll sich in erdfeuchtem, keinesfalls jedoch
stark wassergesättigtem Zustand befinden. Bei der Handhabung der Bodenmaterialien
sind die Richtlinien gemäß DIN 18300, 18320 bzw. 18915 zu beachten.
V4
Durchführung der Baumaßnahmen nur bei trockenen Witterungsverhält-
nissen und Unterbrechung der Bauarbeiten bei starken Niederschlägen
Um Beeinträchtigungen der Böden durch Verdichtung und Veränderung der Bodenstruktur infolge des Befahrens mit schweren Baumaschinen zu vermeiden, sollen die
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
51
Bauarbeiten nur bei trockener Witterung durchgeführt werden. Generell sind die Bauarbeiten bei starken Niederschlägen zu unterbrechen.
V5
Zügige Durchführung der Baumaßnahme
Die Baumaßnahme ist zur Verminderung bzw. zeitlichen Beschränkung der Belastungen durch Lärm- und Staubemissionen zügig und ohne größere Unterbrechungen
durchzuführen, soweit die Boden- und Wasserverhältnisse dies zulassen.
V6
Wiederherstellung der natürlichen Profildifferenzierung
Durch den Aushub von Gräben zwecks Rohrverlegungen zur zukünftigen Abwasserund Schmutzwasserableitung ist die natürliche Profildifferenzierung im Bereich des
temporären Aushubs wiederherzustellen.
V7
Einfügen der geplanten Bebauung in das Ortsbild
Mit verschiedenen Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie
durch die vorgesehene Begrünung der Fläche fügt sich das Vorhaben in das Umfeld
der Ortsrandlage in Wesseling ein.
V8
Schutz der an das Baufeld angrenzenden Bäume, Einhaltung der Bestimmungen der DIN 18920
Um Schädigungen der im Einflussbereich der baulichen Tätigkeiten vorhandenen
Bäume zu vermeiden, sind die Bestände entsprechend der Vorgaben der DIN 18920
"Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen"
zu schützen.
5.3
Eingriffsbilanzierung
5.3.1
Kompensationsbedarf Bodenpotenzial
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist für das Allgemeine Wohngebiet eine Flächeninanspruchnahme von 31.265 m² geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,4
für Doppel- und Reihenendhausgrundstücke bei einer zulässigen Überschreitung von
50% gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO i. V.
m. § 31 Abs. 1 BauGB kann die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) für Reihenmittelhausgrundstücke ausnahmsweise bis 0,5 erhöht werden. Die angeführte Überschreitungsoption für die Flächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie für Nebenanlagen gilt hier entsprechend. Es darf somit eine insgesamt
22.209 m² große Fläche innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete versiegelt werden.
Bei der Ermittlung dieses Wertes ist vom „Worst Case“ ausgegangen worden, indem
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
52
für sämtliche Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplans, in denen sowohl Doppelhäuser als auch Hausgruppen zulässig sind (Festsetzung "DH"), die Realisierung
von Reihenhäusern angenommen wurde. Der Versieglungsgrad wurde hier gemäß der
vorangegangen Ausführungen mit 0,75 angesetzt (GRZ 0,5 + 50% Überschreitung).
Für die Bereiche, in denen ausschließlich Doppelhäuser zulässig sind (Festsetzung D),
basiert die Berechnung auf einem Versiegelungsgrad von 0,6 (GRZ 0,4 + 50% Überschreitung). 9.056 m² der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete dürfen nicht überbaut werden - hierbei handelt es sich um Grün-/Gartenflächen auf den Hausgrundstücken. Die geplanten Straßenverkehrsflächen nehmen 10.631 m² des Plangebietes
ein, während Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung auf 2.498 m² geplant sind. 14.297 m² sind als Grünflächen festgesetzt. Im Bereich der Grünflächen
setzen sich die Bodenentwicklungsprozesse eingeschränkt fort. Auf den Grünflächen,
die zum Erhalt und zum Anpflanzen von Gehölzen festgesetzt wurden, findet eine
vom Menschen nahezu unbeeinflusste, naturnahe Bodenbildung statt.
Zudem sind im Plangebiet Flächen für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen "Erneuerbare Energien" und "Elektrizität" (417 m²), "Abwasser" (774 m²) und
"Abfall" (44 m²) festgesetzt. Auf der Fläche für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen "Erneuerbare Energien" und "Elektrizität" sind ein Blockheizkraftwerk
und eine Trafostation geplant. Die das Kraftwerk und die Trafostation umschließenden Bereiche werden mit Gehölzanpflanzungen ausgestattet (s. Kap. 5.1 M1). Die Fläche wird daher nicht vollumfänglich versiegelt. Der Flächenanteil der Vegetationsflächen liegt gemäß der textlichen Festsetzung bei mindestens 25 %.
Die durch die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1/69, 3. Änderung und Nr. 3/14,
7. Änderung mögliche Flächenversiegelung beträgt für den Geltungsbereich 32.981
m². Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 wird eine maximal zulässige
Flächenversiegelung von 35.695 m² festgesetzt. Infolge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 erhöht sich der maximal zulässige Versiegelungsgrad somit um
2.714 m².
Zwischen den Flurstücken 1004 und 1005 entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches setzt der Alt-Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung eine öffentliche
Verkehrsfläche fest (Gemarkung Berzdorf, Flur 008, Nr. 252), die ursprünglich eine
Verbindung zwischen der westlichen West-Devon-Straße und dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet herstellen sollte. Die Zufahrt, die auch in der vorhandenen
Örtlichkeit asphaltiert ist, wird im Bebauungsplan Nr. 1/131 mit einer Festsetzung als
öffentliche Grünfläche überplant. Durch die zeichnerische Festsetzung der Grünfläche
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
53
findet mit der Umsetzung des Vorhabens eine Flächenentsiegelung um 79 m² statt.Die
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser wird rund 2 Meter tief ausgehoben und mit einem intensiv gepflegten Rasen eingesät. Infolge des
Bodenaushubs findet in diesem Bereich eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden
statt.
Die Umnutzung der festgesetzten versiegelten Flächen in Grünflächen stellt bezüglich
des Bodenpotenzials keinen neuen Eingriff dar. Die Grünflächen sind zudem geeignet,
den Ausgleich der Eingriffe in das Bodenpotenzial zu kompensieren.
5.3.2
Kompensationsbedarf Biotoppotenzial
Für die Eingriffsbilanzierung wird das Biotoppotenzial als zweites hauptsächlich betroffenes Teilpotenzial herausgegriffen. Im Folgenden werden der Zustand vor Umsetzung des Bebauungsplanes (= Festgesetzte Flächen des Bebauungsplans Nr. 1/69,
3. Änderung u. Nr. 3/14, 7. Änderung) und der Zustand nach Umsetzung des Bebauungsplans mit den zugehörigen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (=
Zustand des Untersuchungsgebietes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 1/131) gegenübergestellt. In den Tabellen 4 „Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Ausgangszustand“ und 5 „Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Planungszustand“ sind die Ergebnisse der Gegenüberstellung aufgeschlüsselt für die einzelnen
Biotoptypen dargestellt.
Die Codierung der Biotoptypen erfolgt nach der "Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW" (LANUV 2008). Die zeichnerische Darstellung
erfolgt in der Karte 2: „Bestand und Konflikte“.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
54
Tabelle 4:
Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Ausgangszustand (gemäß
Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1/69, 3. Änderung u. 3/14, 7. Änderung)
Flächennutzung
Grund
-wert
Einzelflächenwert
0
0
Überbau1.1
bare Flächen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege,
14.056 0
engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
Bauliche Ne1.1
benanlagen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege,
7.027
engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
Privatgärten
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit
14.056 2
< 50% heimischen Gehölzen
Code Biotoptyp gemäß LANUV 2008
Fläche
in m²
Gesamtfläche 59.926 m²
Asphaltierte
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege,
Verkehrsflä- 1.1
8.849
engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
chen
Allgemeines Wohngebiet (35.139 m²) GRZ 0,4:
4.3
0
28.112
Allgemeines Wohngebiet (5.808 m²) GRZ 0,35:
Überbau1.1
bare Flächen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege,
2.033
engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Bauliche Ne1.1
benanlagen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege,
1.016
engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Privatgärten
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit
2.759
< 50% heimischen Gehölzen
2
5.518
4.3
Sonstige Festsetzungen
Bankette
2.1
Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd) 362
1
362
Straßenbegleitgrün
2.2
Straßenbegleitgrün,
ohne Gehölzbestand
2.827
2
5.654
Straßenbegleitgrün
2.3
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen mit
3.954
Gehölzbestand
4
15.816
Private
Grünfläche
4.7
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten,
2.987
strukturreich mit Baumbestand
5
14.935
Gesamtwert
Ginster
Landschaft + Umwelt
Straßenböschungen
70.397
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
55
Tabelle 5: Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Planungszustand (gemäß
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/131)
FlächennutCode Biotoptyp gemäß LANUV 2008
zung
Gesamtfläche 59.926 m²
Allgemeines Wohngebiet (8.268 m²) GRZ 0,4:
Überbaubare
Flächen
Fläche
in m²
Grund- Einzelfläwert
chenwert
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
3.307
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Bauliche Neben1.1
anlagen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
1.654
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
2
6.614
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
11.499
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Bauliche Neben1.1
anlagen
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
5.749
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Privatgärten
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder
5.749
mit < 50% heimischen Gehölzen
2
11.498
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
10.631
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
2.498
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
44
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
3.325
2
6.650
7.604
4
30.416
104
4
416
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
313
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern ect.)
0
0
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten,
3.368
strukturreich mit Baumbestand
4*
13.472
Intensivrasen (z.B. in Industrie- und Gewerbegebieten, Sportanlagen), Staudenra- 774
batten, Bodendecker
2
1.548
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder
3.307
mit < 50% heimischen Gehölzen
Allgemeines Wohngebiet (22.997 m²) GRZ 0,5:
Privatgärten
4.3
Überbaubare
Flächen
1.1
4.3
Sonstige Festsetzungen
Straßenverkehrsflächen
1.1
Verkehrsflächen
besonderer
1.1
Zweckbestimmungen
Flächen für Versorgungsanla1.1
gen, Zweckbestimmung Abfall
Sonstige Grün2.2
flächen
Grünfläche
2.3
Flächen für Versorgungsanla2.3
gen, Zweckbestimmung "Erneuerbare Ener1.1
gien"
und
"Elektrizität"
Öffentliche
Grünfläche
4.7
Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbe- 4.5
stimmung "Abwasser"
Straßenbegleitgrün,
ohne Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün,
mit Gehölzbestand
Straßenböschungen
Straßenbegleitgrün,
mit Gehölzbestand
Straßenböschungen
Straßenböschungen
* Aufgrund des Anteils Spielplatzflächen entspricht die Planung nicht vollumfänglich dem zugeordneten Biotoptyp. Daher findet ein Punktabzug statt.
Gesamtwert
Ginster
Landschaft + Umwelt
70.614
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
56
Die im Ausgangszustand im Plangebiet angetroffenen Biotopstrukturen weisen einen
Biotopwert von insgesamt 70.397 Wertpunkten auf. Dem steht nach Umsetzung des
Bebauungsplans ein Gesamtflächenwert von 70.614 Punkten gegenüber. Durch die
Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
ergibt sich ein Gewinn von 217 Ökopunkten.
5.4
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Um mögliche Konflikte mit den streng oder besonders geschützten Tierarten Turmfalke und Sperber zu vermeiden, die möglicherweise Habitatstrukturen im Plangebiet
nutzen, werden folgende Vorgaben für die Rodungsarbeiten im Plangebiet getroffen:
Zeitraum für die Rodung von Bestandsgehölzen
Da eine Nutzung von Strukturen in den Baumbeständen als Ruhe- und Fortpflanzungshabitat nicht auszuschließen ist, dürfen, zur Vermeidung der Tötung und Störung von Individuen, Rodungsarbeiten nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September erfolgen. Damit wird die Tötung, Schädigung oder Störung ggf. in den Bäumen
brütender Vogelarten vermieden. Mit der Einhaltung dieser zeitlichen Einschränkung
können Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 (Verletzung oder Tötung von Individuen) und Nr. 2 BNatSchG (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) vermieden werden.
Aufgrund der Abwesenheit der erwähnten Arten während des Beginns und der Durchführung der Rodungsarbeiten schließt sich ein artschutzrechtlicher Verbotstatbestand
gemäß § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG aus. Zur Ankunft aus den Überwinterungsgebieten
können die Arten auf den anthropogenen Einfluss reagieren und im Umfeld vorhandene, neue Habitate besiedeln.
6.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Bonava GmbH plant auf einer Fläche von rund 6 ha die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord", um eine wohnbauliche Nutzung mit
Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln. Der Vorhabenträger kommt durch das
geplante Vorhaben der im Einzugsgebiet der Stadt Köln bestehenden, großen Nachfrage nach Wohnbaufläche nach. Mit der Auswahl des Plangebietes wird eine vorhandene Lücke zwischen dem südlich gelegenen Siedlungsbereich entlang der Traunsteiner Straße und dem nördlich vorhandenen Gewerbegebiet geschlossen.
Das Vorhaben liegt innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen. Um
die Vorgaben der Seveso III- Richtlinie im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
57
angemessen zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes
erforderlich, da die Thematik im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/69, 3. Änderung unberücksichtigt blieb.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchzuführen. Die im Rahmen dieser Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Infolge des Vorhabens ergeben sich keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten,
Lebensgemeinschaften und die biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung,
Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft und Mensch.
Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beziehen sich auf baubedingte
Beeinträchtigungen während der Umsetzung des Bebauungsplans einerseits, andererseits auf anlagebedingte Beeinträchtigungen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind mit der Berücksichtigung
der Vorgaben der Seveso III-Richtlinie einerseits und auf der Grundlage der Ergebnisse
des Verkehrs- und Lärmgutachten andererseits nicht zu erwarten.
Für die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter sowie für die Wechselwirkungen der voran
gegangenen Schutzgüter sind ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Aus der Gegenüberstellung des Ausgangs- und Planungszustands wird ersichtlich,
dass nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans bezüglich des Biotoppotenzials ein Gewinn von 217 Ökopunkten entsteht.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
58
7
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN UND PFLANZENLISTEN
7.1
Grünordnerische Festsetzungen
Die im Kapitel 5.1 beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und
zum Ausgleich von Beeinträchtigungen erreichen als grünordnerische Festsetzungen
im Bebauungsplan rechtliche Verbindlichkeit.
Festsetzung:
Begründung und Erläuterung:
Anpflanzung von Baum- und Strauchgehölzen
Die zeichnerisch als Fläche für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen "Erneuerbare Energien" und "Elektrizität" festgesetzte Fläche ist zu mindestens 25 % mit
Strauchgehölzen der Pflanzenliste I zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die in
der Pflanzliste I aufgeführten Angaben zu den
Pflanzenarten, Mindestpflanzqualitäten und
Pflanzdichten sind verbindlich.
Die Gehölzanpflanzung dient der optischen
Teilisolierung der technischen Einrichtungen
sowie der Durchgrünung des Wohngebietes.
Sie wirkt sich positiv auf das Mikroklima des
Plangebietes aus und fungiert mit zunehmendem Alter als Habitat für die Arten des
Siedlungsbereiches.
Anpflanzung von Baumgruppen und Solitairgehölzen
In der als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Parkanlage" und "Spielplatz" festgesetzten Fläche sind Baumgruppen und mindestens 15 Solitairgehölze gemäß Pflanzenliste II anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Solitairgehölze sind mit einem Mindestabstand von 15 Meter zueinander zu
pflanzen. Die in der Pflanzliste II aufgeführten
Angaben zu den Pflanzenarten und Mindestpflanzqualitäten sind verbindlich.
Die Gehölzanpflanzungen tragen zur Strukturierung der öffentlichen Grünfläche und des
Plangebietes bei. Die Anpflanzungen der
zentralen Grünfläche kreieren den gewünschten parkähnlichen Charakter mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Anpflanzungen wirken
sich positiv auf das Mikroklima des Plangebietes aus und fungieren mit zunehmendem
Alter als Habitat für die Arten des Siedlungsbereiches.
Neuanpflanzung standorttypischer Gehölze
Die zeichnerisch als "Fläche zum Anpflanzen Die Anpflanzungen dienen der Kompensation
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be- von Beeinträchtigungen des Biotoppotentials
pflanzungen" festgesetzte Fläche ist mit Ge- und des Landschaftsbildes.
hölzen der Pflanzenliste II zu bepflanzen. Die
Gehölze sind dauerhaft zu erhalten. Die in der
Pflanzliste II aufgeführten Angaben zu den
Pflanzenarten und Mindestpflanzqualitäten
sind verbindlich.
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
59
7.2
Pflanzenlisten zu den Festsetzungen
Als Anlage zu den Festsetzungen des Bebauungsplans werden die folgenden Pflanzenlisten rechtsverbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. In den Pflanzenlisten
werden die zu verwendenden Pflanzenarten und Mindestpflanzqualitäten sowie z. T.
Pflanzdichten bzw. Pflanzabstände dargestellt.
PFLANZENLISTE I: Gehölzauswahl für die Anpflanzung der unversiegelten Flächen im
Umfeld der geplanten Trafostation und des Blockheizkraftwerks
Schnittverträgliche Strauch- und Baumarten
Mindestpflanzqualität: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, o.B., 60-100 cm
Pflanzabstand: 1,50 m x 1,50 m
Deutscher Name
Botanischer Name
Hainbuche
Gemeine Hasel
Eingriffliger Weißdorn
Gemeiner Wacholder
Gewöhnlicher Liguster
Schlehe
Carpinus betulus
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Juniperus communis
Ligustrum vulgare
Prunus spinosa
PFLANZENLISTE II: Gehölzauswahl für die Anpflanzung der Baumgruppen und Solitairgehölze in der Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Parkanlage" und "Spielplatz"
Baumarten
Mindestpflanzqualität: verpflanzte Hochstämme, o.B., Stammumfang 18/20 cm
Ginster
Deutscher Name
Botanischer Name
Feldahorn
Bergahorn
Hainbuche
Rotbuche
Vogelkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Winterlinde
Acer campestre
Acer pseudoplatanus
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Prunus avium
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
60
Meckenheim, im Januar 2018
Ginster
Landschaft + Umwelt
Marktplatz 10a
53340 Meckenheim
Tel.:
0 22 25 / 94 53 14
Fax:
0 22 25 / 94 53 15
info@ginster-meckenheim.de
______________________________________________________
(B. Sc. Claudius Fricke)
QUELLENVERZEICHNIS
ACCON 2017: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord" der Stadt Wesseling. Stand: 29.11.2017. Köln
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN O.J. a: DTK 25 (WMS-Dienst). https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25, abgerufen am 21.11.2017
BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN
O.J.
a:
Digitale
Ortophotos
20
(WMS-Dienst).
https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop20, abgerufen am 21.11.2017
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN O.J. b: DGK5 (WMS-Dienst). https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5, abgerufen am 21.11.2017
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013: Hochwassergefahrenkarte Rhein. Teileinzugsgebiet:
Rheingraben Nord. Kartenblatt: 95/104
BLR - BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.) (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 122/123 Köln/Aachen. Bonn–Bad Godesberg.
BVNL – BUNDESANSTALT FÜR VEGETATIONSKUNDE, NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE
(Hrsg.) 1973: Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000, Potentielle natürliche Vegetation-, Blatt CC 5502 Köln. Bonn-Bad Godesberg.
FREDERSDORF – FREDERSDORF CONSULTING 2017: Lageplan Grünfläche / Spielplatz. Stand:
09.11.2017. Köln
FREDERSDORF – FREDERSDORF CONSULTING 2017a: Übersichtslageplan. Stand: 09.11.2017.
Köln
GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2017: Stadt Wesseling Bebauungsplan Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ in Wesseling, Artenschutzrechtliche Prüfung. Meckenheim
GD NRW – GEOLOGISCHER DIENST NRW 2016: Auskunftssystem BK50 (WMS Dienst)
http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?VERSION=1.3.0&SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities, abgerufen am 31.07.2017
H+B STADTPLANUNG 2017: Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner
Straße Nord" (Stand: Januar 2018). Köln
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling
61
KBD – KAMPFMITTELBESEITIGUNGSDIENST 2017: Stellungnahme zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans. Düsseldorf
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2008: Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen.
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ o.J.: Klimaatlas NRW.
www.klimaatlas.nrw.de. Abgerufen am 21.11.2017
LINFOS – WMS DIENST LANDSCHAFTSINFORMATIONSSAMMLUNG o.J.: Verbundflächen (herausragende/besondere Bedeutung). http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos . Abgerufen am 21.11.2017
MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN o.J.: ELWAS-WEB. www.elwasweb.nrw.de. Abgerufen am 21.11.2017
MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN o.J. a: NRW Umweltdaten vor Ort.
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de. Abgerufen am 10.01.2018
REK – RHEIN-ERFT-KREIS 2017: Auskunft aus dem Altlastenkataster. Bergheim
SAKOSTACAU GMBH 2017: –Baugrundvorbericht– Wesseling BP 1/69 „West-DevonStraße / Traunsteiner Straße“ in 50389 Wesseling. Düsseldorf
KARTENANLAGEN:
Karte 1:
"Lageplan", Maßstab 1:10.000
Karte 2:
"Bestand und Konflikte", Maßstab 1:2.000
Ginster
Landschaft + Umwelt
Umweltbericht
Stadt Wesseling, Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ Wesseling