Daten
Kommune
Wesseling
Größe
252 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
282/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
Stadtwerke/EBW
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
Sachbearbeiter/in
Stadtwerke/EBW
12.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 282/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
12.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/131 "Traunsteiner Straße Nord"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Listen A/B Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 auf Antrag der
BONAVA Deutschland GmbH die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ beschlossen (Normalverfahren). Der zugehörige Beschluss ist im
Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 26.07.2017 öffentlich bekannt gemacht worden.
In seiner Sitzung vom 19.09.2017 hat der Ausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung beschlossen. Grundlage der Beteiligung bildeten 4 Planungsalternativen, die sich hinsichtlich der Anbindung des Gebiets an den westlich gelegenen Entenfang unterschieden.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich in der Zeit vom 04.10.2017 bis zum 10.11.2017 im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Stellungnahmen
vorzubringen. Am 18.10.2017 fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung im Ratssaal des
Rathauses statt. Die Bürgerschaft ist über eine Bekanntmachung im Amtsblatt vom 04.10.2017 über den o.g.
Beschluss und die Möglichkeiten zur Beteiligung informiert worden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt (Abwägungstabellen A und B).
Bereits im Zuge der Ausschusssitzung vom 19.09.2017 zeichnete sich nach vorangegangener Diskussion
eine Präferenz für den Verzicht auf eine Querung der Rodenkirchener Straße als ebenerdige Querungsstelle
oder Brücke ab. Stattdessen wurde der Wunsch nach einer Wegeoptimierung innerhalb des Plangebiets
geäußert, um eine bessere Anknüpfung an vorhandene Wege in Richtung des Entenfanggeländes zu erreichen. Im Bebauungsplanentwurf wurde auf diesen Wunsch reagiert, indem im westlichen Plangebiet, parallel
zur Rodenkirchener Straße, eine durchgängige Fuß-/Radwegverbindung geschaffen wurde, die im Norden
an die West-Devon-Straße und im Süden an die Wendeschleife der Überlinger Straße anschließt. Als weitere Maßnahme wird seitens des Investors vorgesehen und finanziert, einen vom Kreisel an der Rodenkirchener Straße nach Südwesten abzweigenden vorhandenen Trampelpfad in den Entenfang als Fuß- und Radweg auszubauen. Da der Trampelpfad innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Entenfang liegt, ist zunächst
ein entsprechender Befreiungsantrag vom Landschaftsschutz beim Landschaftsbeirat zu stellen. Der Ausbau
des Trampelpfades ist Gegenstand des städtebaulichen Vertrages, der zwischen der Bonava und der Stadt
Wesseling abgeschlossen werden soll.
Neben zahlreichen anderen Regelungen wird der Vertrag die Verpflichtung zur Realisierung von 8 öffentlich
geförderten Reihenhäusern enthalten. Einen höheren Anteil sozialen Wohnungsbaus sieht sowohl der Investor, als auch die Verwaltung kritisch, da der Standort lagebedingt ohnehin ein vergleichsweise preisgünstiges
Immobiliensegment bedient. Ziel ist es, insbesondere sogenannten „Schwellenhaushalten“ die Möglichkeit
zur Eigentumsbildung zu eröffnen.
In dem städtebaulichen Vertrag wird ferner festgelegt, dass in dem Plangebiet mindestens 42 Doppelhaushälften realisiert werden müssen, 20 davon im südlichen 1. Bauabschnitt und 22 im nördlichen 2. Bauabschnitt. Wie bereits in der Vorlage Nr. 175/2017 für den ASU vom 19.09.2017 erläutert, räumt der Bebauungsplan dem Investor durch die partiell festgesetzte Bauweise „DH“ ein, in den entsprechenden Baufeldern
sowohl Doppel- als auch Reihenhäuser realisieren zu dürfen. Die angeführte Regelung im städtebaulichen
Vertrag stellt sicher, dass in dem Neubaugebiet ein angemessenes Verhältnis von Reihen- und Doppelhäusern entsteht und das Gebiet nicht eine zu starke Verdichtung durch die einseitige Realisierung von Reihenhäusern erfährt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes in den Randbereichen im Vergleich zum Vorentwurf von September 2017 geringfügig modifiziert worden ist. Grund hierfür ist
der Verzicht auf die ursprünglich angedachte Querungsmöglichkeit der Rodenkirchener Straße sowie die
vom Investor gewünschte Einbeziehung weiterer in seinem Besitz befindlicher Teilflächen. Die nachfolgenden beiden Abbildungen veranschaulichen die Änderungen.
Geltungsbereich BP Nr. 1/131 alt
Geltungsbereich BP Nr. 1/131 neu
2. Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist keine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen. An der Bürgerveranstaltung vom 18.10.2017 haben zwei Bürger teilgenommen. Die Niederschrift
über die Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Liste A beinhaltet Abwägungsvorschläge zu
den Anregungen aus der Bürgerveranstaltung.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
Im Zuge der Beteiligung haben 22 Behörden/Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur BPlanaufstellung „Traunsteiner Straße Nord“ abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste B zu entnehmen. Die
planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden entsprechend dieser Abwägungsvorschläge in den
Bebauungsplanentwurf bzw. die Entwürfe von Begründung und Umweltbericht aufgenommen.
Bedenken des Dezernats 53 Immissionsschutz der Bezirksregierung Köln
Da vom Dez. 53 der Bezirksregierung in der frühzeitigen Beteiligung Einwände gegen die Bebauungsplanung erhoben worden sind, wird an dieser Stelle noch einmal gesondert auf die zugehörige Stellungnahme
der Behörde eingegangen.
In seiner Stellungnahme verweist das Fachdezernat auf seine im Scopingtermin zum BP Nr. 1/131 geäußerten Bedenken hinsichtlich der Lage der Wohngebietsentwicklung innerhalb der angemessenen Abstände
von zwei Betriebsbereichen mit Störfallanlagen. Kritisiert wird, dass im Städtebaulichen Entwicklungskonzept
zur Seveso-III-Richtlinie der Stadt Wesseling eine Diskrepanz beim Verlauf der Trennlinie zwischen dem
mittleren und dem äußeren Planungsbereich bestehe. Östlich der A 555 betrage der Abstand dieser Trennlinie zum Rand des Betriebsbereiches ca. 570 m und westlich der Autobahn nur noch 340 m. Dadurch falle
das noch unbebaute Plangebiet in den äußeren Planbereich A, wodurch, ausgehend von den Vorgaben des
Entwicklungskonzeptes, die Ausweisung eines Wohngebietes erst ermöglicht werde. Auf diesen Aspekt werde weder im städtebaulichen Entwicklungskonzept noch in den Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr.
1/131 eingegangen. Die Bezirksregierung habe auf diese Widersprüchlichkeit bereits im Beteiligungsverfahren zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie der Stadt Wesseling hingewiesen.
Das Dez. 53 regt an, lediglich eine Arrondierung der südlich gelegenen Wohnbebauung vorzusehen und das
nördlich angrenzende Gewerbegebiet mit wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen nach Süden fortzusetzen.
Die Verwaltung empfiehlt, sich über die Bedenken der Bezirksregierung hinwegzusetzen. Das von der Fachbehörde angeführte Städtebauliche Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie der Stadt Wesseling wird
derzeit auf Grundlage der von den Behörden und Industrieunternehmen eingegangenen Stellungnahmen
überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Abgrenzungen der im Konzept enthaltenen Planungsbereiche überprüft und in Teilbereichen geändert. Für den Bereich der Traunsteiner Straße wird die
angesprochene Abgrenzung zwischen dem mittleren Planungsbereich und dem Planungsbereich A beibehalten.
Während der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1/131 sind neben der
Bezirksregierung Köln auch die betroffenen Unternehmen Evonik und TRV beteiligt worden, von deren Betriebsbereichen die angemessenen Abstände ausgelöst werden. Die TRV hat sich nicht zu der Planung geäußert. Die Evonik führt in ihrer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme aus, die in der Begründung zum
Bebauungsplan enthaltene Abwägung nachvollziehen zu können. Das Unternehmen erhebt keine Bedenken
gegen die Planung.
Die Verwaltung hält die Entwicklung des Wohngebiets innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen für vertretbar. Die Begründung zum Bebauungsplan und das Städtebauliche Entwicklungskonzept
zur Seveso-III-Richtlinie der Stadt Wesseling geben einen fundierten, abgewogenen Rahmen für die Bauleitplanung „Traunsteiner Straße Nord“ vor. Insbesondere die Möglichkeit zur Eigentumsbildung weiter Kreise
der Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) spricht vor dem Hintergrund des enormen Wohnraumbedarfs in
der Region für die Entwicklung des Baugebiets innerhalb der angemessenen Abstände. Der Standort trägt
dem Postulat der Innen-/ Brachflächenentwicklung Rechnung und ermöglicht eine Schonung des in Wesseling ohnehin begrenzten Freiraums im Außenbereich. Durch entsprechende Regelungen im vorgesehenen
städtebaulichen Vertrag (bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen) kann angemessen auf das theoretisch gegebene Risiko eines „Dennoch-Störfalls“ reagiert werden. Weitere Argumente für die Baugebietsentwicklung finden sich in der Begrünung zum Bebauungsplanentwurf sowie unter Nr. 19 der Abwägungsvorschläge (Liste B).
Verfahrensbeschlüsse
Es wird vorgeschlagen,
- die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Listen A/B, Abwägungsvorschläge) zur Kenntnis zu nehmen.
- die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 1/131
„Traunsteiner Straße Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und den in der Sitzung vorliegenden
Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur
Kenntnis zu nehmen.
Die begleitend zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1/131 erstellten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen sowie vorliegende umweltrelevante Stellungsnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Bei einem Verzicht auf das Planverfahren wäre eine Baugebietsentwicklung zwischen der West-DevonStraße und der Traunsteiner Straße aufgrund der bestehenden Seveso-Problematik ausgeschlossen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Investor BONAVA verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher mit der Planung verbundenen Kosten. In
dem bereits erwähnten städtebaulichen Vertrag werden zahlreiche Aspekte bzgl. der Realisierung des
Wohngebiets festgeschrieben. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung der Verkehrsflächen, der Ver- und
Entsorgungsanlagen sowie die Anlage und Ausstattung der zentralen Grünfläche nebst Spielplatz auf Kosten des Investors.
Anlagen:
- Geltungsbereich
- Abwägungsvorschläge frühzeitige Bürgerbeteiligung – Liste A
- Niederschrift der Bürgerinformationsveranstaltung
- Abwägungsvorschläge frühzeitige Behördenbeteiligung – Liste B
- Entwurf Planzeichnung (verkleinert)
- Entwurf Textfestsetzungen
- Entwurf Begründung
- Entwurf Umweltbericht einschl. Anlagen Karten 1 und 2 (verkleinert)
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanentwurfs im Originalmaßstab 1:500.