Daten
Kommune
Wesseling
Größe
178 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.01.18, 17:06
Aktualisiert
22.01.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
287/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
II/B
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Handlungskonzept Wohnen Wesseling
hier: Schlussbericht
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
04.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 287/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Matthias Otte
04.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Handlungskonzept Wohnen Wesseling
hier: Schlussbericht
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling nimmt den vorliegenden Schlussbericht zur Kenntnis und beschließt das
„Handlungskonzept Wohnen“ als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Den aus der Analyse abgeleiteten Handlungsbedarfen, Entwicklungszielen und Handlungsempfehlungen
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ unter Beteiligung wesentlicher Akteure beauftragt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die aktive Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen
Beitrag zur Stadtentwicklung von Wesseling geleistet, da dieses Angebot überwiegend von jungen Familien
auch aus dem Umland zur Eigentumsbildung genutzt wurde. So wird die zunehmende Alterung der Bevölkerung abgemildert und trotz einer grundsätzlich rückläufigen „natürlichen“ Bevölkerungsentwicklung, ist in
Wesseling ein Einwohnerzuwachs festzustellen. Seit 2012 hat Wesseling ca. 1.000 Einwohner (+ 2,9%) gewonnen und liegt damit oberhalb der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis (empirica ag, 2017). Neben seiner Funktion als herausragender Industriestandort, hat sich Wesseling damit innerhalb der Region auch als attraktiver Wohnstandort etabliert.
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet führt jedoch gleichzeitig auch für die
ortsansässige Bevölkerung zu einer Preissteigerung am Wohnungsmarkt sowie zur Verdrängung von Haushalten mit geringem Einkommen. Darüber hinaus werden die Flächenkonkurrenz und das Konfliktpotenzial
mit anderen, beispielsweise gewerblichen Nutzungen, erhöht. Der daraus resultierende Handlungsbedarf
wird durch allgemeine wohnungsbezogene Entwicklungstendenzen, wie beispielsweise die Zunahme der
Pro-Kopf-Wohnfläche, die Steigerung der Anzahl der (Einpersonen-)Haushalte im Zusammenhang mit der
demographischen Entwicklung und schließlich der in den letzten Jahren besonders in Erscheinung getretenen Zuwanderung von EU-Bürgern, Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern, zusätzlich verstärkt
Aufgabe der Stadt Wesseling ist es, für die Bevölkerung eine ausreichende und adäquate Wohnraumversorgung sicherzustellen. Das Wechselspiel von Wohnungsbedarf und Wohnungsangebot ist von vielerlei Faktoren abhängig. Diese reichen von weltwirtschaftlichen Einflüssen, wie zum Beispiel der Zinsentwicklung, bis
hin zum konkreten Grundstücksangebot auf kommunaler Ebene. Soweit möglich, hat die Stadt Wesseling
die Pflicht und die Verantwortung, im Rahmen ihrer administrativen Möglichkeiten, für eine möglichst weitgehende Deckung des Wohnungsbedarfs zu sorgen.
2. Lösung
Mit dem neuen Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) und der aktuellen Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln wird der Rahmen für die räumliche Entwicklung der Region in den
nächsten zwei Jahrzehnten definiert. Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 03.06.2016 zur Einleitung der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung (VL 110/2016) inklusive
der Erarbeitung erforderlicher Fachgutachten, wie beispielsweise dem nun vorliegenden „Handlungskonzept
Wohnen“, besteht die Möglichkeit für die Stadt Wesseling, sich aktiv in diese übergeordneten Planungsprozesse einzubringen und ihren Anspruch auf Planungshoheit fachlich fundiert deutlich zu machen.
Ziel des „Handlungskonzepts Wohnen“ ist es, das aktuelle Angebot und den Bedarf an Wohnbauflächen
bzw. Wohnraum in Wesseling zu ermitteln, zu bewerten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten, die als Abwägungsgrundlage u.a. für künftige politische Entscheidungen herangezogen werden können. Mit der Erarbeitung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ wurde das Büro empirica Bonn, ag im November 2016 beauftragt (VL 176/2016).
In seiner Sitzung am 28.03.2017 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Ergebnisse der Grundlagenanalyse in einem Zwischenbericht vorgestellt (VL 49/2017) und am 01.06.2017 ein
Zielworkshop zum „Handlungskonzept Wohnen“ durchgeführt, an dem ca. 25 bis 30 Vertreter aus Politik,
Verwaltung und Wohnungswirtschaft teilnahmen.
Aus der Analyse und der Prognose über die künftige Entwicklung des Wesselinger Wohnungsmarktes wurden für fünf Handlungsfelder Empfehlungen zur Steuerung des gesamtstädtischen und der teilräumlichen
Wohnungsmarktentwicklung formuliert und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner
Sitzung am 19.09.2017 (VL 167/2017) vorgestellt. Im nun vorliegenden Schlussbericht wurden diese Empfehlungen unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus dem Fachausschuss weiter konkretisiert.
Das Handlungsfeld „Strategisches Flächenmanagement“ umfasst insbesondere Empfehlungen, die auf
eine Fortsetzung der positiven Einwohnerentwicklung der vergangenen Jahre abzielen und damit insbesondere den Folgen des demographischen Wandels (natürliche Einwohnerentwicklung) entgegenwirken und
das Image der Stadt Wesseling als attraktiver Wohnstandort innerhalb der Region weiter stärken. Die derzeitige Verfügbarkeit von Wohnbauflächen im Stadtgebiet konzentriert sich im Bereich der Neubaugebiete
Eichholz und dem geplanten Rheintalquartier. Für weitere Wohnquartiere werden derzeit die planungsrecht-
lichen Voraussetzungen geschaffen. Sollten die entsprechenden Konzepte umgesetzt werden, können bis
zum Jahr 2025 ca. 1.200 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Ab 2026 besteht jedoch das Risiko, dass
die Bevölkerungsentwicklung deutlich gebremst wird und die prognostizierten Nachfragebedarfe von weiteren 1.700 Wohneinheiten bis zum Jahr 2040 nicht mehr gedeckt werden können. Als zentrale Maßnahmen
für ein strategisches Flächenmanagement werden deshalb die Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen im
Innenbereich, die Aktivierung von Flächen mit Baurecht sowie die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen
im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgeschlagen.
Das Handlungsfeld „Zielgruppenorientierter Wohnungsmarkt“ beschreibt die für den Wesselinger Wohnungsmarkt relevanten Zielgruppen sowie Maßnahmen für eine Verbesserung der jeweils spezifischen
Wohnangebote, beispielsweise durch die Schaffung familien- und altengerechte Neubauten, oder durch die
Förderung des altersgerechten Umbaus bzw. Anpassungen im Bestand.
Das Handlungsfeld „Bezahlbarer Wohnraum“ setzt den Fokus auf die Sicherung der Wohnraumversorgung von Haushalten mit geringen Einkommen und anerkannten Flüchtlingen. Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Mietpreissteigerungen zeichnet sich ein, wenn auch im Vergleich zu den Nachbarkommunen derzeit noch moderat verlaufender, Angebotsrückgang im Bereich des preiswerten Mietwohnungsmarktes ab. Das Handlungskonzept empfiehlt deshalb neben der Sicherung von preiswerten Wohnungen im Bestand u.a. den ergänzenden Neubau von gefördertem Wohnraum, um die langfristigen Bedarfe zu
decken.
Das Handlungsfeld „Bestandsqualifizierung“ zeigt Möglichkeiten auf, wie vorhandene Siedlungsstrukturen sowohl auf Quartiersebene (Qualifizierungsstrategien für Bestandsquartiere) als auch auf Objektebene
(Beratungsnetzwerk Modernisierung) in ihrer Wohnfunktion und -qualität aufgewertet und gestärkt werden
können. Da sich der überwiegende Teil der Wohnflächen in privater Hand befindet, gilt es zur Umsetzung
der Maßnahme die jeweiligen Eigentümer zu aktivieren.
Das Handlungsfeld „Umsetzung des Handlungskonzeptes Wohnen“ betont die Fortführung des Prozesses und die Einführung eines Monitorings zu den einzelnen Handlungsempfehlungen. Mit dem Beschluss
des „Handlungskonzeptes Wohnen“ als Leitlinie der künftigen Stadtentwicklung, soll verwaltungsintern eine
Reihenfolge zur Umsetzung der konkreten Maßnahmen festgelegt werden und eine regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen.
Das „Handlungskonzept Wohnen“ ist ein informelles Planungsinstrument zur Festlegung von strategischen,
wohnungsmarktbezogenen Leitzielen der Stadt Wesseling in den nächsten 15 bis 20 Jahren und dabei
Grundlage u.a. für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Nach einem entsprechenden Ratsbeschluss handelt es sich um ein von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das u.a. bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes oder bei der
Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist. Zur Umsetzung der konkreten, im Handlungskonzept
formulierten Maßnahmen, sind weitere Beschlüsse durch die zuständigen Fachausschüsse und / oder den
Rat der Stadt Wesseling erforderlich.
3. Alternativen
Das „Handlungskonzept Wohnen“ ist u.a. für die Abschätzung künftiger Wohnbauflächenbedarfe und damit
für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Es bestehen deshalb keine Alternativen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ sind mit 23.681,00 € zu beziffern. Der Rat
der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 die Bereitstellung von 200.000 € für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes Wesseling, u.a. für die Beauftragung derartiger Fachgutachten, beschlossen. Die Mittel für die Erarbeitung der Wohnungsmarktuntersuchung stehen auf dem Produktsachkonto 51511-00-5431400 „Planung/Gutachten“ zur Verfügung.
Anlage:
Handlungskonzept Wohnen (Schlussbericht, Dezember 2017)