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Sitzungsvorlage (Einzelfallsatzung -Satzung Christine-Reuter-Weg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
22.01.18, 15:48
Aktualisiert
22.01.18, 15:48
Sitzungsvorlage (Einzelfallsatzung -Satzung Christine-Reuter-Weg)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich „Christine-Reuter-Weg“, Jülich für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.03.1998 Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) - und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 hat der Rat der Stadt Jülich in der Sitzung am ………… folgende Satzung beschlossen: §1 Gemäß § 2 Abs. 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 (EBS) wird festgelegt, dass der Erschließungsaufwand für den verkehrsberuhigten Bereich „Christine-Reuter-Weg“, Jülich, bis zu einer durchschnittsbreite (gemäß § 2 Abs. 2 EBS) des Verkehrsraumes einschließlich Park- und Grünflächen von 18,50 m beitragsfähig im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ist. §2 Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 ist der verkehrsberuhigte Bereich „Christine-Reuter-Weg“, Jülich, endgültig hergestellt, wenn 1. 2. 3. 4. 5. 6. die Flächen Eigentum der Gemeinde sind, eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besteht, der Verkehrsraum einschließlich Parkflächen mit Unterbau und Decke, die aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen, fertiggestellt ist, die Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an die Kanalisation fertiggestellt sind, die Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig sind und die Flächen gärtnerisch gestaltet sind. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.